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   BVerwG, 02.06.1981 - 6 C 15.81   

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BVerwG, 02.06.1981 - 6 C 15.81 (https://dejure.org/1981,26015)
BVerwG, Entscheidung vom 02.06.1981 - 6 C 15.81 (https://dejure.org/1981,26015)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juni 1981 - 6 C 15.81 (https://dejure.org/1981,26015)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 1981, 839
 
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Wird zitiert von ... (34)

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    So hat das Berufungsgericht den Beteiligten - über seine Pflichten nach § 104 Abs. 1 VwGO hinaus (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. Juni 1981 - BVerwG 6 C 15.81 -, DÖV 1981, 839) - ausweislich S. 12 f. der Niederschrift seine vorläufige und sodann auch dem Berufungsurteil zugrunde gelegte Würdigung des Beweisergebnisses bekanntgegeben.
  • BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80

    Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung -

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und der Bundesgerichtshof (BGH) haben in vergleichbaren Fällen entschieden, daß ein Gericht in der Regel den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt, wenn es davon absieht, eine Würdigung, deren Einzelheiten sich vielfach erst in der Schlußberatung ergeben, mit den Beteiligten zu erörtern (BVerwG-Beschluß vom 26. Juni 1975 VI B 4.75, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 232 § 26 BGB Nr. 17; BVerwG-Urteile vom 13. Mai 1976 II C 26.74, Buchholz, a. a. O., 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; vom 2. Juni 1981 6 C 15.81, Die Öffentliche Verwaltung - DÖV - 1981, 839; BGH-Urteil vom 8. Oktober 1975 VIII ZR 115/74, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1976, 104; siehe bereits BFH- Urteil vom 10. Januar 1968 I R 47/66, BFHE 91, 338, BStBl II 1968, 349 am Ende).
  • BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 152.93

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen der Rügen

    Im übrigen verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt (vgl. Beschluß vom 2. Juni 1981 - BVerwG 6 C 15.81 - DÖV 1981, 839).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2010 - 6 A 2903/09

    Indizwirkung der Verweigerung einer angeordneten fachpsychiatrischen

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - VI B 4.75 -, Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17, und 2. Juni 1981 - 6 C 15.81 -, DÖV 1981, 839; OVG NRW, Beschlüsse vom 29. Mai 2002 - 6 A 3180/01 -, juris, und 13. September 2007 - 6 A 2761/05 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2008 - 12 A 1679/06
    Die Regelung des § 104 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 VwGO, nach der der Vorsitzende (hier: die Einzelrichterin) die Streitsache vor der Schließung der mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten tatsächlich und rechtlich zu erörtern hat, soll die Einhaltung der Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gewährleisten und die Parteien vor Überraschungsentscheidungen schützen, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1981 - 6 C 15/81 -, DÖV 1981, 839, und Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 104 Rn. 1, 3, jeweils m. w. N., wobei das aus §§ 86, 104, 108 VwGO sowie aus Art. 103 Abs. 1 GG abzuleitende Verbot von Überraschungsentscheidungen es verbietet, einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage einer Entscheidung zu machen und damit dem Rechtsstreit eine Wendung zu geben, mit der jedenfalls ein Beteiligter nicht gerechnet hat und nicht zu rechnen brauchte.

    BVerwG, Beschlüsse vom 2. Juni 1981 - 6 C 15/81 -, a. a. O., und vom 12. Juli 1985 - 9 CB 104/84 -, NJW 1986, 3154; OVG NRW, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 12 A 1247/05 -, m. w. N.; Kopp/Schenke, a. a. O., § 104 Rn. 3, m. w. N.

  • BVerwG, 02.03.1984 - 9 B 15031.82

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Begriff der "Glaubhaftmachung" in

    Zwar hat gemäß § 104 Abs. 1 VwGO der Vorsitzende die Streitsache mit den Beteiligten in tatsächlicher Hinsicht zu erörtern, um die Wahrung des rechtlichen Gehörs zu gewährleisten und die Parteien vor einer Überraschungsentscheidung zu schützen (vgl. Beschluß vom 2. Juni 1981 - BVerwG 6 C 15.81 - DOV 1981, 839); ferner enthält § 86 Abs. 3 VwGO eine Hinweispflicht des Gerichts.

    Diesen Vorschriften läßt sich jedoch keine Verpflichtung des Gerichts entnehmen, seine Meinung über den Beweiswert einzelner Beweismittel schon vor der abschließenden Beratung festzulegen und den Beteiligten mitzuteilen (vgl. u.a. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87 und Beschluß vom 2. Juni 1981 - BVerwG 6 C 15.81 - a.a.O.).

  • BVerwG, 07.07.1983 - 5 B 58.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Echtheit einer Unterschrift

    Entgegen der Darstellung in der Beschwerdeschrift hat jedoch der Kläger diesbezügliche Beweisanträge, die ausdrücklich zu Protokoll hätten gegeben werden müssen (BVerwG, Beschluß vom 2. Juni 1981 - BVerwG 6 C 15.81 - DÖV 1981 S. 839 - und Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161), nicht gestellt; dies ergibt sich aus der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vor dem Flurbereinigungsgericht am 26. Februar 1982, deren Berichtigung weder beantragt noch von Amts wegen erfolgt ist.

    Sieht ein Gericht von einer Beweiserhebung ab, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei selbst nicht ausdrücklich beantragt, so verletzt es seine Aufklärungspflicht grundsätzlich nicht (st. Rspr.; vgl. den Beschluß vom 2. Juni 1981 - a.a.O. - und den Beschluß vom 24. November 1977 - a.a.O. -).

  • BVerwG, 11.08.1981 - 6 C 136.80

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

    Dem Verwaltungsgericht brauchte sich demnach eine weitere Sachaufklärung nicht aufzudrängen, zumal weder in dem Beweisantrag, der in der mündlichen Verhandlung vom 6. Mai 1980 gestellt wurde, noch in der Revisionsbegründung konkrete äußere Tatsachen dargetan worden sind, die einen Schluß auf den inneren Vorgang der Gewissensentscheidung mindestens als möglich, erscheinen ließen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 7. April 1981 - BVerwG 6 CB 10.80 -, vom 7. Mai 1981 - BVerwG 6 C 64.81 - und vom 2. Juni 1981 - BVerwG 6 C 15.81 - mit Nachweisen).

    Bei dem sonstigen Verbringen der Revision handelt es sich um eine in die Gestalt einer Verfahrensrüge gekleidete Sachrüge, die im Rahmen einer zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG unbeachtlich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 2. Juni 1981 - BVerwG 6 C 15.81 - mit Nachweisen).

  • BVerwG, 27.10.1983 - 9 B 14080.82

    Verpflichtung des Gerichts zur Mitteilung seiner Meinung über den Beweiswert

    Zwar hat gemäß § 104 Abs. 1 VwGO der Vorsitzende die Streitsache mit den Beteiligten in tatsächlicher Hinsicht zu erörtern, um die Wahrung des rechtlichen Gehörs zu gewährleisten und die Parteien vor einer Überraschungsentscheidung zu schützen (Beschluß vom 2. Juni 1981 - BVerwG 6 C 15.81 - DÖV 1981, 839); ferner enthält § 86 Abs. 3 VwGO eine Hinweispflicht des Gerichts.

    Diesen Vorschriften läßt sich jedoch keine Verpflichtung des Gerichts entnehmen, seine Meinung über den Beweiswert einzelner Beweismittel schon vor der abschließenden Beratung festzulegen und den Beteiligten mitzuteilen (vgl. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87 und Beschluß vom 2. Juni 1981 - BVerwG 6 C 15.81 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.09.1983 - 9 B 3024.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung des

    Im einzelnen hat nach § 104 Abs. 1 VwGO der Vorsitzende die Streitsache mit dem Beteiligten in tatsächlicher Hinsicht zu erörtern, um die Wahrung des rechtlichen Gehörs zu gewährleisten und die Parteien vor einer Überraschungsentscheidung zu schützen (Beschluß vom 2. Juni 1981 - BVerwG 6 C 15.81 - DÖV 1981, S. 839); darüber hinaus enthält § 86 Abs. 3 VwGO eine dahingehende Hinweispflicht des Gerichts.

    Diesen Vorschriften läßt sich jedoch keine Verpflichtung des Gerichts entnehmen, seine Meinung über den Beweiswert einzelner Beweismittel schon vor der abschließenden Beratung festzulegen und den Beteiligten mitzuteilen (Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; Beschluß vom 2. Juni 1981 - BVerwG 6 C 15.81 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 07.03.2017 - 8 ZB 15.1005

    Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensmängeln im

  • BFH, 04.11.1999 - IV B 152/98

    Passivposten bei zweckgebundenen Zuschüssen

  • BVerwG, 01.09.1993 - 4 B 93.93

    Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 12.07.1984 - 9 B 13931.82

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung von Divergenzrügen -

  • BVerwG, 13.09.1984 - 9 B 10611.83

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde - Einfluss von schriftsätzlich

  • OVG Saarland, 02.02.2001 - 9 Q 48/99

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Amtsärztliches Gutachten über körperliche und

  • BVerwG, 11.06.1986 - 5 B 123.84

    Unzureichende Sachaufklärung - Einholung eines arbeitsmedizinischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2006 - 18 A 4461/05

    Streitwert Reiseausweis Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 01.03.1984 - 5 B 78.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Abänderung eines

  • BVerwG, 06.02.1984 - 9 B 2162.82

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Glaubhaftmachung der

  • BVerwG, 19.01.1982 - 6 CB 198.80

    Rüge eines wesentlichen Verfahrensmangels - Verweisung auf die Niederschrift über

  • BVerwG, 07.01.1994 - 4 B 233.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 13.01.1984 - 9 B 13886.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2010 - 12 A 1516/09

    Voraussetzungen für die Beweisführung i.R.d. Anerkennung als deutscher

  • BVerwG, 03.04.1992 - 4 B 25.92

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts durch das

  • BVerwG, 06.03.1984 - 9 B 137.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gefahr politischer

  • BVerwG, 10.11.1983 - 9 CB 177.83

    Erhebung weiteren Sachverständigenbeweises durch ein Gericht - Schlüssige

  • BVerwG, 27.10.1983 - 9 B 12845.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer

  • BVerwG, 22.09.1983 - 4 B 150.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2022 - 12 A 1504/20

    Anforderungen an Widerlegung des Befahrens von Blüh- und Schonstreifen für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - 12 A 2744/09

    Voraussetzungen für die Geltendmachung des Zusammenlebens eines Kindes nur mit

  • VG Ansbach, 26.05.2009 - AN 1 K 09.00233

    Dienstunfall; Ablehnung der Anerkennung weiterer Beschwerden als Folge eines

  • BFH, 02.03.1983 - II R 10/81
  • VG Ansbach, 26.05.2009 - AN 1 K 09.00234

    Dienstunfall; Ablehnung der Anerkennung weiterer Beschwerden als Folge eines

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