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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.05.1984 - 6 C 15/83, 6 C 29/83, 6 C 31/83   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.05.1984 - 6 C 15/83, 6 C 29/83, 6 C 31/83 (https://dejure.org/1984,2075)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.05.1984 - 6 C 15/83, 6 C 29/83, 6 C 31/83 (https://dejure.org/1984,2075)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Mai 1984 - 6 C 15/83, 6 C 29/83, 6 C 31/83 (https://dejure.org/1984,2075)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Lärm; Lärmschutz; Lärmschutzmaßnahmen; Zumutbarkeit; Bebauungsplan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Lärm; Lärmschutz; Lärmschutzmaßnahmen; Zumutbarkeit; Bebauungsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBauG § 1 Abs. 7; BBauG § 9 Abs. 1 Nr. 24
    Bauleitplanung: Planbeschränkung auf eine Straßentrasse, Anforderungen an die Ermittlung der Zumutbarkeitsgrenze für Verkehrslärmimmissionen, Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 53
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

    Dahinstehen kann, ob die geltend gemachte Divergenz zu den Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 22. April 1983 (NVwZ 1983, 416) und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 24. Mai 1984 (NVwZ 1986, 53) besteht.
  • BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87

    Schallschutzfenster - Art. 12 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung, § 1

    Ob Festsetzungen von Vorkehrungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BBauG/BauGB nur in bezug auf Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes zulässig sind (vgl. dazu OVG Berlin, NVwZ 1983, 416 [OVG Berlin 22.04.1983 - 2 A 6/81]; OVG Lüneburg, NVwZ 1986, 53 ), bedarf nach der hier im Bebauungsplan getroffenen Regelung keiner Prüfung.
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2009 - 1 KN 141/07

    Zulässigkeit der Überplanung einer Bundesstraße und deren Anschluss an eine

    Zwar hat das erkennende Gericht die Auffassung vertreten, passive Lärmschutzmaßnahmen müssten innerhalb des Plangebiets festgesetzt werden (Urt. v. 24.5.1984 - 6 C 15/83 u.a. -, BRS 42 Nr. 10); ähnlich hat das OVG Berlin mit Urteil vom 22. April 1983 (- 2 A 6.81 -, NVwZ 1983, 416) befunden, die Zusage des Plangebers, die erforderlichen Lärmschutzvorkehrungen herzustellen, befreie ihn nicht davon, die mit der Planung aufgeworfenen Konflikte im Bebauungsplan verbindlich zu lösen; es gebe keine planerische Problembewältigung durch Zusage.
  • VGH Bayern, 06.05.1994 - 2 N 91.1373
    Die von den Antragstellern bezeichnete Entscheidung des OVG Lüneburg vom 24. Mai 1984 (NVwZ 1986, 53 ff.), die die Festsetzung erforderlicher passiver Lärmschutzmaßnahmen im Bebauungsplan selbst für erforderlich hält, ist durch das Inkrafttreten der Verkehrslärmschutzverordnung überholt; eine Vorlage nach § 47 Abs. 5 Nr. 2 VwGO ist deshalb nicht geboten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1992 - 11a B 885/92

    Verwaltungsprozeßrecht: Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans im Wege der

    OVG Lüneburg, Urteil vom 24.05.1984 - 6 C 15/83 u.a. -, NVwZ 1986, 53 (55).
  • VGH Hessen, 05.07.1989 - 4 N 1064/88

    Straßenplanung aufgrund straßenrechtlicher Planfeststellung oder Straßenplans

    Es wird die Auffassung vertreten, daß es in Fällen, in denen eine Straße durch bebautes Gelände führt, bei ordnungsgemäßer Abwägung notwendig ist, ein von einer Planung schwer und unerträglich betroffenes Grundstück in das Plangebiet einzubeziehen, anstatt die schädigende Planung unmittelbar vor seiner Grenze enden zu lassen (OVG Lüneburg, U. v. 24.05.1984 -- 6 C 15/83 -- NVwZ 1986, 53 unter Berufung auf BVerwG, DVBl. 1971, 746 und BVerwGE 47, 144 ; offengelassen BVerwG, B. v. 07.09.1988, a.a.O).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.06.1984 - 6 C 15.83   

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BVerwG, 12.06.1984 - 6 C 15.83 (https://dejure.org/1984,8655)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1984 - 6 C 15.83 (https://dejure.org/1984,8655)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1984 - 6 C 15.83 (https://dejure.org/1984,8655)
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