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   BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 16.07   

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BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 16.07 (https://dejure.org/2008,3311)
BVerwG, Entscheidung vom 02.04.2008 - 6 C 16.07 (https://dejure.org/2008,3311)
BVerwG, Entscheidung vom 02. April 2008 - 6 C 16.07 (https://dejure.org/2008,3311)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit von durch die Bundesnetzagentur auferlegten Regulierungsverpflichtungen gegenüber dem Betreiber eines digitalen zellularen Mobilfunknetzes nach dem GSM-Standard und dem UMTS-Standard - Rechtmäßigkeit und gerichtliche Überprüfbarkeit der einer ...

Kurzfassungen/Presse (6)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Vorabgenehmigung von Terminierungsentgelten für Mobilfunktarife rechtmäßig

  • heise.de (Pressebericht, 03.04.2008)

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Preisvorgaben der Bundesnetzagentur für Mobilfunker

  • heise.de (Pressebericht, 03.04.2008)

    Preisvorgaben der Bundesnetzagentur für Mobilfunker bestätigt

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Bundesnetzagentur kann Mobilfunk-Entgelte festlegen

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Regulierung der Terminierungsentgelte zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bundesnetzagentur kann Mobilfunk-Entgelte festlegen

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 16.07
    Diese Voraussetzungen treffen auf die Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe der §§ 10, 11 TKG innerhalb des in den §§ 132 ff. TKG geregelten förmlichen Verfahrens durch die Bundesnetzagentur zu (vgl. auch Urteil vom 28. November 2007 BVerwG 6 C 42.06 Rn. 29 f. zum Regulierungsermessen).

    Diese umfassende, durch zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe gesteuerte Abwägung kann von der Ermessensbetätigung der Bundesnetzagentur nicht getrennt werden, sondern ist vielmehr Bestandteil des ihr in Anlehnung an das Planungsermessen eingeräumten Regulierungsermessens (s. Urteil vom 28. November 2007 BVerwG 6 C 42.06 Rn. 28 ff.).

    Der Senat hat zu § 21 Abs. 1 TKG bereits entschieden, dass die Prüfung, ob die Auferlegung einer Zugangsverpflichtung gerechtfertigt ist und in einem angemessenen Verhältnis zu den Regulierungszielen steht, einen untrennbaren Bestandteil des Regulierungsermessens bildet (Urteil vom 28. November 2007 BVerwG 6 C 42.06 juris Rn. 29).

  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 16.07
    Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht Gesetzen unter anderem dann eine Beurteilungsermächtigung für die Verwaltung entnommen, wenn der von ihr zu treffenden Entscheidung in hohem Maße wertende Elemente anhaften und das Gesetz für sie deshalb ein besonderes Verwaltungsorgan für zuständig erklärt, das mit besonderer fachlicher Legitimation in einem besonderen Verfahren entscheidet, zumal wenn es sich um ein Kollegialorgan handelt, das mögliche Auffassungsunterschiede bereits in sich zum Ausgleich bringt und die Entscheidung damit zugleich versachlicht (s. Urteil vom 16. Mai 2007 BVerwG 3 C 8.06 BVerwGE 129, 27 Rn. 27 = Buchholz 418.72 WeinG Nr. 30 m.w.N.).

    21 dd) Daraus folgt, dass das Gericht die Überprüfung einer von der Bundesnetzagentur gemäß §§ 10, 11 TKG vorgenommenen Marktdefinition und -analyse darauf erstrecken, aber auch begrenzen muss, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemeingültige Wertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat (stRspr; zuletzt Urteil vom 16. Mai 2007 a.a.O. Rn. 38 m.w.N.).

  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 5.07

    Entgeltregulierung; Zugang; Zugangsleistung; Zugangsentgelt; Genehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 16.07
    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 13. Juni 2007 BVerwG 6 VR 5.07 (NVwZ 2007, 1207 Rn. 12) Zweifel geäußert hat, ob § 30 Abs. 1 Satz 1 TKG zu einer (konstitutiven) Auferlegung der Entgeltgenehmigungspflicht ermächtigt oder nicht vielmehr diesen Grundfall der Entgeltregulierung kraft Gesetzes festlegt, hält er daran nach abschließender Prüfung nicht fest.
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 16.07
    Das Regulierungsermessen wird fehlerhaft ausgeübt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat Abwägungsausfall , in die Abwägung nicht an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste Abwägungsdefizit , die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt worden ist Abwägungsfehleinschätzung oder der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen worden ist, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht Abwägungsdisproportionalität (stRspr zum Planungsermessen, s. nur Urteil vom 21. März 1996 BVerwG 4 C 19.94 BVerwGE 100, 370 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 113 S. 114 f. m.w.N.).
  • BGH, 28.06.2005 - KVR 17/04

    Stadtwerke Mainz

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 16.07
    Missbräuchlich überhöht gegenüber einem solchen hypothetischen Preis sind die Entgelte eines marktbeherrschenden Unternehmens wegen des mit dem Missbrauchsvorwurf verbundenen Unrechtsurteils allerdings erst dann, wenn sie diese erheblich überschreiten, wobei der Missbrauchszuschlag je nach den Marktgegebenheiten unterschiedlich sein kann (zum Ganzen: BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 KVR 17/04 BGHZ 163, 282 ; Möschel, in: Immenga/ Mestmäcker, GWB, 3. Aufl. 2001, § 19 Rn. 159; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.11.2006 - XII ZB 194/05

    Maßgeblichkeit der Urteilszustellung und des Fristbeginns bei Berichtigung des

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 16.07
    53 Selbst wenn die Auslegung des nationalen Rechts für ein abweichendes Normverständnis Raum lassen sollte (so Heun/Jenny, CR 2007, 287 ), ist allein das soeben beschriebene Auslegungsergebnis gemeinschaftsrechtskonform.
  • EuG, 22.11.2001 - T-139/98

    AAMS / Kommission

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 16.07
    Hohe Marktanteile von über 50 % begründen eine Vermutung für beträchtliche Marktmacht (Nr. 75 der Marktanalyse-Leitlinien unter Hinweis auf die stRspr zum Gemeinschaftsrecht: EuGH, Urteil vom 3. Juli 1991 Rs. C-62/86, AKZO Slg. 1991, I 3359 Rn. 60; EuG, Urteil vom 22. November 2001 Rs. T 139/98, AAMS Slg. 2001, II 3413 Rn. 51 m.w.N.).
  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    AKZO / Kommission

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 16.07
    Hohe Marktanteile von über 50 % begründen eine Vermutung für beträchtliche Marktmacht (Nr. 75 der Marktanalyse-Leitlinien unter Hinweis auf die stRspr zum Gemeinschaftsrecht: EuGH, Urteil vom 3. Juli 1991 Rs. C-62/86, AKZO Slg. 1991, I 3359 Rn. 60; EuG, Urteil vom 22. November 2001 Rs. T 139/98, AAMS Slg. 2001, II 3413 Rn. 51 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.05.2006 - 6 C 14.05

    Feststellungsklage; Entgeltgenehmigungspflicht nach TKG 1996; Übergangsbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 16.07
    Der Gesetzgeber verfolgte mit dem Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 insgesamt das Ziel, die Regulierung auf das erforderliche Maß zurückzuführen und zu diesem Zweck gesetzesunmittelbare Verpflichtungen auf das neue System des Erlasses regulierungsbezogener Verwaltungsakte umzustellen (s. auch Beschluss vom 17. Mai 2006 BVerwG 6 C 14.05 BVerwGE 126, 74 Rn. 37 = Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 1).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 6 C 47.06

    Lizenz; Mobilfunklizenz; Netzbetreiber; Diensteanbieter; Gleichbehandlung;

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 16.07
    Darüber ist im Wege einer umfassenden Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der Regulierungsziele zu entscheiden, wobei auch zweckentsprechenden Innovationsanreizen im Wettbewerb eine wesentliche Bedeutung zukommt (s. näher Urteil vom 18. Dezember 2007 BVerwG 6 C 47.06 Rn. 30 ff.).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

  • EuGH, 13.12.1989 - 322/88

    Grimaldi / Fonds des maladies professionnelles

  • EuG, 21.09.2005 - T-87/05

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DAS VERBOT DES ERWERBS VON GAS DE PORTUGAL DURCH ENERGIAS

  • EuGH, 31.03.1998 - C-68/94

    DIE GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ÜBER DIE KONTROLLE VON UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN

  • EuGH, 15.02.2005 - C-12/03

    DAS RECHTSMITTEL GEGEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ, MIT DEM DIE

  • EuGH, 21.01.1999 - C-120/97

    Upjohn

  • EuGH, 21.02.2008 - C-426/05

    Tele2 Telecommunication - Elektronische Kommunikation - Netze und Dienste -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-55/06

    Arcor - Telekommunikation - Zugang zum Teilnehmeranschluss

  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 15.07

    Marktdefinition; Marktanalyse; Beurteilungsspielraum; Terminierung;

  • BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1932/08

    Zur gerichtlichen Kontrolle der TK-Marktregulierung der BNetzA

    Das Bundesverwaltungsgericht wies mit Urteil vom 2. April 2008 (BVerwG 6 C 16.07, juris - Parallelfall in BVerwGE 131, 41) die Klage der Beschwerdeführerin insgesamt ab.
  • VG Köln, 12.08.2020 - 21 K 6862/15
    vgl. BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - 6 C 16.07 -, juris Rn. 21.
  • VG Köln, 28.08.2013 - 21 K 5166/06

    Reichweite der in § 35 Abs. 5 S. 3 TKG geregelten Rückwirkungssperre

    Die gegen diese Regulierungsverfügung erhobene Anfechtungsklage der Klägerin wurde letztinstanzlich abgewiesen (BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - 6 C 16.07 -).
  • VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7172/09

    Klagen gegen Frequenzversteigerung abgewiesen

    Es genügt, wenn die Bundesnetzagentur in Ausübung ihres Regulierungsermessens anhand der Regulierungsziele des Art. 2 Abs. 2 TKG eine Schwerpunktbildung vornimmt und nicht jeden einzelnen der im Katalog enthaltenen Belange erwähnt und ausdrücklich würdigt, vgl. BVerwG, Urteil vom 02. April 2008 - 6 C 16.07 -, Rdnr. 60, N&R 2008, 140.
  • VG Köln, 17.07.2013 - 21 K 5164/06

    Anwendbarkeit der in § 35 Abs. 5 S. 3 TKG verankerten Rückwirkungssperre;

    Die gegen diese Regulierungsverfügung erhobene Anfechtungsklage der Klägerin wurde letztinstanzlich abgewiesen (BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - 6 C 16.07 -).
  • VG Köln, 05.05.2021 - 21 K 1274/17
    Zur Rechtmäßigkeit des Konzeptes "Ein-Netz-ein-Markt" vgl. BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - 6 C 16.07 -, N&R 2008, 140 Rn. 33.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.03.2008 - 6 C 16.07   

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BVerwG, 31.03.2008 - 6 C 16.07 (https://dejure.org/2008,17664)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.2008 - 6 C 16.07 (https://dejure.org/2008,17664)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 2008 - 6 C 16.07 (https://dejure.org/2008,17664)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zwangsläufige Gestaltung, Bestätigung, Feststellung, Veränderung oder Aufhebung der Rechte Dritter infolge einer Gerichtsentscheidung als Voraussetzung für eine notwendige Beiladung des Dritten; Stellung eines Sachantrages als Voraussetzung für eine Geltendmachung ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 5.07

    Entgeltregulierung; Zugang; Zugangsleistung; Zugangsentgelt; Genehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2008 - 6 C 16.07
    Dies setzt voraus, dass die begehrte Sachentscheidung nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig und unmittelbar in Rechte des Dritten eingegriffen wird, d.h. seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (Beschluss vom 13. Juni 2007 BVerwG 6 VR 5.07 NVwZ 2007, 1207 Rn. 6 m.w.N.).

    Dies hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 13. Juni 2007 (a.a.O.) im Hinblick auf die damals betroffenen Wettbewerbsunternehmen im Einzelnen ausgeführt.

    Denn nur dann würde über ihre Rechte unmittelbar mitentschieden, falls das Gericht der Anfechtungsklage stattgibt (s. Beschluss vom 13. Juni 2007 a.a.O. Rn. 8 unter Hinweis auf Beschluss vom 6. Oktober 1989 BVerwG 1 B 145.89 Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 5; vgl. auch Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 65 Rn. 127 ff.; Bier, in: Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, § 65 Rn. 20; Konrad, BayVBl 1982, 481 ).

  • EuGH, 21.02.2008 - C-426/05

    Tele2 Telecommunication - Elektronische Kommunikation - Netze und Dienste -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2008 - 6 C 16.07
    Der Senat kann dabei weiterhin offenlassen, inwieweit sich aus § 27 Abs. 1 TKG (unter Berücksichtigung des von den Antragstellern zitierten Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Februar 2008 C 426/05, Tele2 UTA ) ergibt, dass die Normen über die Entgeltregulierung eine drittschützende Wirkung zugunsten von Wettbewerbern des regulierten Unternehmens entfalten.

    Die prozessualen Anforderungen, die an die notwendige Beteiligung eines Dritten an dem Anfechtungsrechtsstreit gegen eine Regulierungsverfügung zu stellen sind, richten sich mangels einer einschlägigen Gemeinschaftsregelung im Rahmen des Gleichwertigkeits- und des Effektivitätsgrundsatzes nach dem innerstaatlichen Verfahrensrecht (vgl. auch EuGH, Urteil vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 50 ff. m.w.N.), hier dem soeben erörterten Maßstab des § 65 Abs. 2 VwGO.

  • BVerwG, 06.10.1989 - 1 B 145.89

    Verwaltungsstreitverfahren - Untersagungsverfügung - Handwerkskammer - Beiladung

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2008 - 6 C 16.07
    Denn nur dann würde über ihre Rechte unmittelbar mitentschieden, falls das Gericht der Anfechtungsklage stattgibt (s. Beschluss vom 13. Juni 2007 a.a.O. Rn. 8 unter Hinweis auf Beschluss vom 6. Oktober 1989 BVerwG 1 B 145.89 Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 5; vgl. auch Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 65 Rn. 127 ff.; Bier, in: Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, § 65 Rn. 20; Konrad, BayVBl 1982, 481 ).
  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2008 - 6 C 16.07
    Soweit die Auferlegung von Regulierungspflichten nach den einschlägigen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (auch) subjektiven Rechten Einzelner zu dienen bestimmt ist, setzt deren Geltendmachung dem Zweck der jeweiligen Anspruchsnorm entsprechend die von einer bloßen Stellungnahme im Rahmen der Konsultation (§ 12 Abs. 1, § 13 Abs. 1 Satz 1 TKG) zu unterscheidende Stellung eines Sachantrages voraus; dieser zielt darauf, dass die Bundesnetzagentur die betreffenden individuellen Belange im Rahmen ihres Regulierungsermessens berücksichtigt (Urteil vom 28. November 2007 BVerwG 6 C 42.06 Rn. 27, 29).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.04.2007 - 6 C 16.07   

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BVerwG, 03.04.2007 - 6 C 16.07 (https://dejure.org/2007,73930)
BVerwG, Entscheidung vom 03.04.2007 - 6 C 16.07 (https://dejure.org/2007,73930)
BVerwG, Entscheidung vom 03. April 2007 - 6 C 16.07 (https://dejure.org/2007,73930)
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   BVerwG, 19.06.2007 - 6 VR 4.07 (6 C 16.07)   

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https://dejure.org/2007,25621
BVerwG, 19.06.2007 - 6 VR 4.07 (6 C 16.07) (https://dejure.org/2007,25621)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.2007 - 6 VR 4.07 (6 C 16.07) (https://dejure.org/2007,25621)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - 6 VR 4.07 (6 C 16.07) (https://dejure.org/2007,25621)
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