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   BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 17.06   

Volltextveröffentlichungen (3)




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Wird zitiert von ... (17)  

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2010 - 1 LC 244/07  

    Paintball/Reball ist nicht menschenwürdewidrig

    Dass solche Generalklauseln (vgl. dazu detailliert: Gröpl/Brandt, VerwArch 2004, 223, 229 ff.) in Fällen der vorliegenden Art zeitlich unbegrenzt herangezogen werden können, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem "Laserdrome"-Vorlageschluss vom 24. Oktober 2001 (- 6 C 3.01 -, BVerwGE 115, 189 = GewArch 2002, 154) zunächst in Frage gestellt, in seinem abschließenden Urteil vom 13. Dezember 2006 (- 6 C 17.06 -, GewArch 2007, 247) jedoch für zulässig gehalten.

    Anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall, in dem die Behörde (revisionsgerichtlich nicht überprüfbar, vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2006 - 6 C 17.06 -, GewArch 2007, 247) zum Schutz der öffentlichen Ordnung tätig geworden war, schützt § 1 Abs. 1 Satz 1 NBauO jedoch nicht mehr die öffentliche Sicherheit und die öffentliche Ordnung gleichermaßen (vgl. zur Abgrenzung dieser Alternativen: Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 14. Aufl. 2008, S. 18 ff.; Ipsen, Nds. Polizei- und Ordnungsrecht, 3. Aufl. 2004, S. 46 ff.; Waechter, NVwZ 1997, 729; Berner/Köhler, Polizeiaufgabengesetz, 19. Aufl. 2008, S. 24 ff.), sondern stellt seit 1995 nur noch auf die öffentliche Sicherheit ab (vgl. Große-Suchsdorf/ Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 8. Aufl. 2006, § 1 Rdnr. 12).

    Insoweit ist der Senat (entgegen BVerwG, Urt. v. 13.12.2006 - 6 C 17.06 -, GewArch 2007, 247) nicht im Sinne des § 31 Abs. 1 BVerfGG durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gebunden.

    Zwar weicht er nicht im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2006 (- 6 C 17.06 -, GewArch 2007, 247) ab, weil er schon den zugrunde liegenden Sachverhalt anders würdigt als seinerzeit das Oberverwaltungsgericht Münster.

  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 25.08  

    Eigenleistung, angemessene; Festbetragsfinanzierung, zweckkonforme Verwendung;

    Aus Art. 3 Abs. 1 GG folgt ebenfalls kein "Fehlerwiederholungsanspruch" (s.a. - zur Frage der "Gleichheit im Unrecht" - Urteile vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 6 C 17.06 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 82; 13. April 2005 - BVerwG 6 C 5.04 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 91; 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 20.92 - BVerwGE 92, 153 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2012 - 1 A 10423/12  

    Baurecht und Insolvenzrecht

    Voraussetzung für eine Verfahrensunterbrechung nach § 240 Satz 1 ZPO ist dabei, dass das Verfahren die Insolvenzmasse im Sinne des § 35 Insolvenzordnung - InsO - betrifft, also das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (NdsOVG, Beschluss vom 17.09.2007, NVwZ-RR 2008, 358; HessVGH, Beschluss vom 21.11.2005, ZIP 2006, 923; BVerwG, Urteil vom 13.12.2006, GewArch 2007, 247).

    Vorliegend war ursprünglich eine wirtschaftlich objektive Beziehung zur Insolvenzmasse festzustellen, da es sich bei der Anlage zur Pferdezucht nebst der hierfür erforderlichen Baugenehmigung um die ökonomisch elementare und nicht nur berufsbezogene Grundlage der aufgenommen Geschäftstätigkeit handeln sollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2006, GewArch 2007, 247).

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