Rechtsprechung
BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit - Prüfungsverfahren - Informationsrecht - Schriftlichen Begründung
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- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Prüfer (Bewertungsmängel) - Angemessene Begründung der Prüfungsentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 23.06.1992 - M 16 K 92.922
- BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93
Papierfundstellen
- BVerwGE 99, 185
- NJW 1996, 2670
- NVwZ 1996, 1103 (Ls.)
- DVBl 1996, 436
- DVBl 1996, 437
- DÖV 1996, 510
Wird zitiert von ... (201) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92
Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz - …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93
Das aus dem Grundrechtsschutz der Art. 12 I und 19 IV GG herzuleitende Informationsrecht des Prüflings richtet sich grundsätzlich auch auf eine angemessene Begründung der Prüfungsentscheidung, das heißt auf die Bekanntgabe der wesentlichen Gründe, mit denen die Prüfer zu einer bestimmten Bewertung der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen gelangt sind (Fortführung und Erweiterung der Rechtssprechung des Senats durch BVerwGE 91, 262 [BVerwG 09.12.1992 - 6 C 3/92] = NVwZ 1993, 678).Das Berufungsgericht hat es - unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262 [BVerwG 09.12.1992 - 6 C 3/92] = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 307 - als möglich angesehen, daß der von dem Kläger angefochtene Prüfungsbescheid an einem Begründungsmangel leidet.
Ein derartiger Anspruch folgt zwar nicht unmittelbar aus den einschlägigen Vorschriften über das bei der Prüfung des Klägers zu beachtende Verfahren (vgl. dazu die Ausführungen des Senats in seinem bereits angeführten Urteil vom 9. Dezember 1992, a.a.O. S. 264, in dem es ebenfalls um die Anwendung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer ging), wohl aber letztlich aus den Grundrechten auf freie Berufswahl, Art. 12 Abs. 1 GG, und auf einen effektiven Rechtsschutz, Art. 19 Abs. 4 GG.
In seinem bereits angeführten Urteil vom 9. Dezember 1992, a.a.O., hat der Senat - fallbedingt - zunächst nur entschieden, daß die Bewertungen von schriftlichen Prüfungsleistungen zu begründen sind, und zwar wie die Prüfungsleistungen selbst in schriftlicher Form; die Frage, ob die Begründungspflicht auch für mündliche Prüfungen gilt, hat er damals als nicht entscheidungserheblich ausdrücklich offengelassen.
Bei schriftlichen Prüfungsleistungen, bei denen sowohl die Prüfungsaufgabe als auch die Prüfungsleistung in Form einer Lösung der Prüfungsaufgabe schriftlich festliegen, ist es sachgerecht, auch für die Begründung der Bewertung die Schriftform zu verlangen, wie dies der Senat in seinem Urteil vom 9. Dezember 1992, a.a.O., getan hat.
Trotz dieser Schwierigkeiten und der daraus möglicherweise entstehenden Nachteile für den Rechtsschutz ist es hier - anders als bei der Bewertung schriftlicher Prüfungsarbeiten (vgl. BVerwGE 91, 262, 267 [BVerwG 09.12.1992 - 6 C 3/92]/268) - nicht geboten, daß die Prüfer ihre Bewertung der mündlichen Leistungen stets schriftlich begründen.
Da auch die prüfungsspezifischen Wertungen Gegenstand einer - wenngleich begrenzten - gerichtlichen Kontrolle sind (vgl. BVerwGE 91, 262, 266) [BVerwG 09.12.1992 - 6 C 3/92], ist jedenfalls die insoweit mögliche Begründung auch geboten, da sonst der Rechtsschutz nicht wirkungsvoll sein könnte (…BVerwGE a.a.O.).
- BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92
Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93
Vielmehr kann er, um substantiierte Einwände vorbringen zu können, zusätzlich eine weitere, konkretere Begründung verlangen; dies setzt dann allerdings eine entsprechende Substantiierung voraus, ebenso wie er - nach Erhalt einer ausreichenden Begründung - einen Anspruch auf Überdenken der von ihm angefochtenen Prüfungsnote nur insoweit hat, wie er seine Einwände gegen die Bewertung hinreichend substantiiert hat (vgl. dazu u.a. Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwGE 92, 132, 138 f.) [BVerwG 24.02.1993 - 6 C 35/92].Es ist ihm sodann anheimgestellt, ob er seinen "Anspruch auf Überdenken" (vgl. BVerwGE 92, 132) geltend machen und/oder gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen will.
Wenn gerade auch deswegen gewährleistet sein muß, daß die Prüfer ihre Bewertungen hinreichend begründen (BVerwGE 92, 132, 137) [BVerwG 24.02.1993 - 6 C 35/92], sind damit speziell die prüfungsspezifischen Wertungen gemeint, denn im Hinblick auf sie soll das verwaltungsinterne Kontrollverfahren die gerichtlichen Kontrolldefizite ausgleichen.
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93
Zu dem danach gebotenen "Grundrechtsschutz durch Verfahren" gehört auch, daß der Prüfling diejenigen Informationen erhält, die er benötigt, um feststellen zu können, ob die rechtlichen Vorgaben und Grenzen der Prüfung, insbesondere der Beurteilung seiner Leistungen, eingehalten worden sind (zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen des Rechts der Prüflinge auf Information vgl. BVerfGE 84, 34, 46/47).Ihre Prüfungsnoten sind zumal bei mündlichen Prüfungen das Ergebnis komplexer Erwägungen; sie sind eingeordnet in ein Bezugssystem, das durch die persönlichen Erfahrungen und Vorstellungen der Prüfer beeinflußt wird (vgl. hierzu den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 - BVerfGE 84, 34, unter B 11.2).
- BVerwG, 31.03.1994 - 6 B 65.93
Prüfungsrecht - Prüfungsgeschehen - Beweis - Protokollierung - Berufsfreiheit - …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93
Hinsichtlich der Dokumentation von Prüfungsaufgaben und Prüfungsleistungen bei mündlichen Prüfungen hat der Senat bereits entschieden, daß weder das Grundrecht der Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG, noch die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG eine umfassende Protokollierung gebieten; allerdings seien, um den Nachteil einer völlig fehlenden oder jeweils nur unzulänglichen Dokumentation sowohl der Prüfungsaufgabe als auch der Prüfungsleistung auszugleichen, hinreichende verfahrensmäßige Vorkehrungen erforderlich, um das Prüfungsgeschehen auch nachträglich noch aufklären zu können (Beschluß vom 31. März 1994 - BVerwG 6 B 65.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 332).Im Hinblick auf diese Besonderheiten hat der Senat bereits entschieden, daß weder Art. 12 Abs. 1 noch Art. 19 Abs. 4 GG eine umfassende Protokollierung der Prüfungsaufgabe (in Form der Fragen der Prüfer) sowie der Prüfungsleistung (in Form der Antworten der Prüflinge) gebieten (vgl. Beschluß vom 31. März 1994 - BVerwG 6 B 65.93 - a.a.O.); dieselben Gründe aber, die einer umfassenden Protokollierung des Prüfungsgeschehens entgegenstehen, setzen auch der Möglichkeit einer ins einzelne gehenden Begründung der Bewertung der mündlichen Prüfungsleistungen der einzelnen Prüflinge zumindest teilweise Schranken.
- BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71
Hochschul-Urteil
Auszug aus BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93
Gemeint ist damit nicht ein unmittelbar aus diesen Grundrechten hergeleiteter selbständiger Leistungsanspruch (vgl. dazu z. B. BVerfGE 35, 79, 115/116 und BVerwGE 61, 15, 19) [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 52/75]. - BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75
Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93
Gemeint ist damit nicht ein unmittelbar aus diesen Grundrechten hergeleiteter selbständiger Leistungsanspruch (vgl. dazu z. B. BVerfGE 35, 79, 115/116 und BVerwGE 61, 15, 19) [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 52/75]. - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.1995 - 22 A 3876/93
Bewertung einer berufsbezogenen mündlichen Prüfung ; Mündliche Bekanntgabe der …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93
Aus den dargelegten Gründen vermag der Senat dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 10. Mai 1995 - 22 A 3876/93 -) nicht zu folgen, soweit dieses einerseits - bei mündlicher Bekanntgabe der Prüfungsnote am Prüfungstage - generell eine zugleich gegebene mündliche Begründung der Bewertung ausreichen läßt und andererseits in allen anderen Fällen eine schriftliche Begründung für erforderlich hält.
- BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95
Befangenheitsrüge nach Zustellung des Berufungsurteils - Besetzung der …
Sie setzt voraus, daß die Absicht des Prüflings, um Rechtsschutz nachzusuchen, erkennbar wird; ferner, ob und worin er einen konkreten Anlaß für mögliche Prüfungsfehler sieht und in welchem Umfang die Prüfungsentscheidung von ihm angegriffen wird (Fortführung der Rechtsprechung BVerwGE 99, 185).aa) Die Rechtsfragen, ob, in welcher Form und in welchem Umfange die Prüfungsbehörde verpflichtet ist, ihre Bewertung der in einer mündlichen Prüfung erbrachten Prüfungsleistungen von sich aus zu begründen, hat der Senat durch Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 18.93 - entschieden (BVerwGE 99, 185).
Es läßt sich daher nicht ohne Rücksicht darauf konstruieren, ob der jeweilige Prüfling überhaupt erwägt, Einwände gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistungen vorzubringen, und zu diesem Zweck eine Begründung benötigt; vielmehr hängt der konkrete Inhalt des Anspruchs des Prüflings auf eine Begründung der Bewertung seiner mündlichen Prüfungsleistungen davon ab, ob er dies verlangt, wann er dies tut, welches Begehren er damit verfolgt und mit welcher Begründung dies geschieht (Urteil vom 6. September 1995, a.a.O., S. 191 f.).
Da die Revision hierzu neue Gesichtspunkte nicht vorgebracht hat, verweist er insoweit auf die ausführliche Begründung seines Urteils vom 6. September 1995 (a.a.O.).
Wie die Pflicht zur Begründung ist auch die Verpflichtung zu Hinweisen für ein sachgerechtes Vorgehen nach Anlaß und Zeitpunkt ihrer Entstehung und nach ihrem Inhalt eine situationsabhängige (Urteil vom 6. September 1995, a.a.O., S. 192, 198 f.).
- BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11
Prüfungsrecht; Begründung von Prüfungsbewertungen; Notenstufe "ungenügend" im …
Denn auch diese Wertung kann nur auf Grundlage komplexer Erwägungen vorgenommen werden, die in ein Bezugssystem eingeordnet sind, das durch die persönlichen Erfahrungen der Prüfer bei vergleichbaren Prüfungen beeinflusst wird, und die sich im Verwaltungsstreitverfahren des Prüflings nicht ohne weiteres isoliert, d.h. losgelöst vom Vergleichsrahmen der Prüfung nachvollziehen lassen (vgl. zu diesem Maßstab: Beschluss vom 13. Mai 2004 - BVerwG 6 B 25.04 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 406 S. 67 f.;… Urteile vom 21. Oktober 1993 a.a.O. und vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 18.93 - BVerwGE 99, 185 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 356 S. 114).- Diese Grundsätze hat der Senat in späteren Entscheidungen bestätigt (vgl. Urteile vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 32.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 312 S. 252, vom 16. März 1994 - BVerwG 6 C 5.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 329 S. 10 f. und vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 18.93 - BVerwGE 99, 185 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 356 S. 107 ff.; Beschluss vom 20. Mai 1998 - BVerwG 6 B 50.97 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 389 S. 217).
Da das verwaltungsinterne Überdenkensverfahren anders als das Verwaltungsstreitverfahren - gerade auch zum Ausgleich der dort insoweit bestehenden Kontrollbeschränkungen - auch den Bereich der prüfungsspezifischen Wertungen einschließt, dürfen aber auch diese von der Begründung der Prüfungsbewertung nicht gänzlich ausgespart werden (vgl. Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 18.93 - BVerwGE 99, 185 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 356 S. 115).
Die Grundlagen, die Anknüpfungspunkte und die wesentlichen Kriterien dieser Wertungen entziehen sich aber nicht schlechthin einer Begründung (vgl. Urteil vom 6. September 1995 a.a.O S. 197 bzw. S. 114).
- BVerwG, 10.04.2019 - 6 C 19.18
Anspruch auf Überdenkensverfahren; Begründung der Notenfestsetzung; …
Während sich allerdings die wesentlichen Gründe der Prüfungsentscheidung bei schriftlichen Prüfungsleistungen regelmäßig aus den schriftlich fixierten Korrekturbemerkungen der Prüfer ergeben und der Prüfling auf die Einsicht in die Prüfungsakten verwiesen ist, hängt der Informationsanspruch des Prüflings bei mündlichen Prüfungsleistungen von einem entsprechend spezifizierten Begründungsverlangen ab (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 6. September 1995 - 6 C 18.93 - BVerwGE 99, 185 ).
- BFH, 21.01.1999 - VII R 35/98
Begründungsverlangen nach mündlicher Steuerberaterprüfung
Die dadurch entstehenden Defizite der Kontrolle von Prüfungsentscheidungen sind jedoch durch Regelungen des Prüfungsverfahrens so weit wie möglich auszugleichen (vgl. u.a. den Beschluß des Senats in BFH/NV 1996, 180, sowie das Urteil des BVerwG vom 6. September 1995 6 C 18.93, BVerwGE 99, 185, NJW 1996, 2670).Er hat einen Anspruch auf eine angemessene Begründung der Prüfungsentscheidung, d.h. auf die Bekanntgabe der wesentlichen tragenden Gründe, mit denen die Prüfer zu einer bestimmten Bewertung der Prüfungsleistung gelangt sind (Urteil des BVerwG in BVerwGE 99, 185, NJW 1996, 2670; vgl. auch Beschluß vom 20. Mai 1998 6 B 50.97, NJW 1998, 3657).
Das BVerwG hat jedoch in der eben angeführten Entscheidung in BVerwGE 99, 185 eingehend und überzeugend dargelegt, daß dieser Anspruch insbesondere bei mündlichen Prüfungen nicht voraussetzungslos besteht.
Der Inhalt der von den Prüfern zu ihren Bewertungen von mündlichen Prüfungsleistungen abzugebenden Begründung wird maßgeblich davon bestimmt, mit welchem konkreten Begehren und mit welcher Begründung der Prüfling eine Begründung verlangt und ob er dies rechtzeitig tut (vgl. Urteil des BVerwG in BVerwGE 99, 185).
Diese Begrenzung der aus Art. 12 Abs. 1 GG, 19 Abs. 4 GG folgenden Informationsrechte des Prüflings hat auch der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 30. April 1996 VII R 128/95 (BFHE 180, 485, BStBl II 1997, 149) im Anschluß an das Urteil des BVerwG in BVerwGE 99, 185 hervorgehoben und darüber hinaus verlangt, der Prüfling müsse unmittelbar im Anschluß an die Bekanntgabe der Prüfungsnote seinen Anspruch auf eine Begründung der Bewertung seiner mündlichen Prüfungsleistungen geltend machen.
Prüfling und Prüfungsbehörde müssen deshalb mangels solcher Vorgaben ihr Verhalten nach den Umständen des einzelnen Falles ausrichten und dabei einerseits darauf Rücksicht nehmen, daß eine umfassende Begründung der Notenvergabe in der mündlichen Prüfung ohne konkreten, durch entsprechende Einwände des Prüflings herbeigeführten Anlaß den Prüfern nicht zumutbar und mit angemessenem Aufwand in der Regel auch gar nicht möglich wäre, daß aber andererseits den Erfordernissen wirksamen Grundrechtsschutzes des Prüflings soweit wie möglich entsprochen werden muß (vgl. schon BVerwG-Urteil in BVerwGE 99, 185).
Der dem Prüfling dem Grunde nach gewährte allgemeine Informationsanspruch wird überhaupt erst dadurch zu einem konkreten Anspruch, der sich auf die Begründung (vom Prüfling) näher bezeichneter Bewertungen in einem bestimmten Fach bezieht, daß der Prüfling sein Begründungsverlangen entsprechend spezifiziert (BVerwG-Entscheidungen vom 16. April 1997 6 C 9.95, NJW 1998, 323, 326, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 382 und in BVerwGE 99, 185, unter 1. a drittletzter Absatz) und für sein Begründungsverlangen "sachlich vertretbare Gründe" angibt (Beschluß in NJW 1998, 3657).
Auch die Rechtsprechung des BVerwG geht offenbar davon aus, daß es zu den Anforderungen an ein (erstes) Verlangen nach der Begründung der Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen und der dabei, wie erwähnt, erforderlichen Spezifizierung grundsätzlich gehört, daß der Prüfling genau angibt, für welche (Einzel-)Noten er eine Begründung begehrt (vgl. die bereits oben wiedergegebenen Ausführungen in dem Urteil in BVerwGE 99, 185, unter 1. a drittletzter Absatz).
- VG Karlsruhe, 02.09.2014 - 7 K 2103/14
Einstweiliger Rechtsschutz - zum Anspruch eines Prüflings auf Begründung der …
So geht das Bundesverwaltungsgericht von dem Erfahrungssatz aus, dass das Erstellen einer substantiellen Begründung nach einer Zeit von rund zwei Monaten bereits nicht mehr möglich ist (BVerwG, Urteil vom 06.09.1995 - 6 C 18.93 -, juris Rn. 43).Jeder Prüfling, der meint, ungerecht beurteilt worden zu sein, hat einen Anspruch auf Bekanntgabe jedenfalls der tragenden Gründe für die Bewertung seiner mündlichen Prüfungsleistungen (vgl. zum Ganzen grundlegend BVerwG, Urteil vom 06.09.1995 - 6 C 18.93 -, juris).
Erst durch eine solche Spezifizierung durch den Prüfling wird aus seinem verfassungsrechtlich nur dem Grunde nach gewährten allgemeinen Informationsanspruch ein konkreter Anspruch, der auf die Begründung näher bezeichneter, für den Prüfling nicht ohne weiteres durchschaubarer Bewertungen in einem bestimmten Fach gerichtet ist (vgl. zum Ganzen grundlegend BVerwG, Urteil vom 06.09.1995 - 6 C 18.93 -, juris).
Denn im Anschluss an die mündliche Prüfung und die Bekanntgabe der Bewertung hat es der Prüfling selbst in der Hand, den Zeitpunkt und die Form der Begründung zu bestimmen (vgl. zum Ganzen grundlegend BVerwG, Urteil vom 06.09.1995 - 6 C 18.93 -, juris).
Vielmehr kann er, um substantiierte Einwände vorbringen zu können, zusätzlich eine weitere, konkretere Begründung verlangen; dies setzt dann allerdings eine entsprechende Substantiierung voraus, ebenso wie er - nach Erhalt einer ausreichenden Begründung - einen Anspruch auf Überdenken der von ihm angefochtenen Prüfungsnote nur insoweit hat, wie er seine Einwände gegen die Bewertung hinreichend substantiiert hat (vgl. zum Ganzen grundlegend BVerwG, Urteil vom 06.09.1995 - 6 C 18.93 -, juris).
Macht er mit sachlich-vertretbaren Gründen geltend, dass diese z.B. unvollständig, nicht hinreichend verständlich oder gar widersprüchlich sei und daher nicht ausreiche, ihm das Vorbringen von substantiierten Einwänden zu ermöglichen, kann er eine weitere, konkretere Begründung der Prüfer verlangen (vgl. zum Ganzen grundlegend BVerwG, Urteil vom 06.09.1995 - 6 C 18.93 -, juris).
Die Begründung hat sowohl die fachspezifischen Inhalte der Prüfung als auch die prüfungsspezifischen Wertungen zu umfassen, wobei der Schwerpunkt der Begründungspflicht bei den fachspezifischen Inhalten der Prüfung liegt (BVerwG, Urteil vom 06.09.1995 - 6 C 18.93 -, juris).
Denn bei dem Anspruch auf Bekanntgabe der Gründe handelt es sich nur um einen unselbständigen verfahrensrechtlichen Bestandteil des materiellrechtlichen Anspruchs auf eine rechtmäßige Bewertung der Prüfungsleistungen (BVerwG, Urteil vom 06.09.1995 - 6 C 18.93 -, juris Rn. 18), welcher hier allerdings aus den oben genannten Gründen ausnahmsweise im einstweiligen Rechtsschutz eigenständig geltend gemacht werden kann.
- BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 7.02
Chancengleichheit; Gesamtnote; Korrekturbemerkungen; mündliche Prüfung; …
Wie der erkennende Senat vornehmlich im Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 18.93 - (BVerwGE 99, 185 ff.) ausgeführt hat, müssen die Prüfer die Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen, sofern die Prüfungsordnung nichts anderes vorsieht, nur dann schriftlich begründen, wenn der Prüfling dies mit der gebotenen Spezifizierung verlangt und zu diesem Zeitpunkt eine schriftliche Zusammenfassung unter zumutbaren Bedingungen noch möglich ist.Die Unaufklärbarkeit des Prüfungsgeschehens wegen Zeitablaufs geht zu Lasten des Prüflings, wenn er es versäumt, rechtzeitig eine schriftliche Begründung zu verlangen, es sei denn, dass die Prüfungsbehörde ihrer diesbezüglichen situationsabhängigen Hinweispflicht nicht nachgekommen ist (s. im Einzelnen Urteil vom 6. September 1995, a.a.O., S. 193 ff. sowie Urteil vom 16. April 1997 - BVerwG 6 C 9.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 382 ).
- FG Niedersachsen, 15.12.2011 - 6 K 59/11
Anspruch auf Wiederholung der mündlichen Steuerberaterprüfung 2010; Anspruch auf …
In den Fällen, in denen die Bewertung einer Prüfungsleistung von den Prüfern nicht oder nicht ausreichend begründet worden ist und sich eine substantielle, die effektive gerichtliche Kontrolle der Prüfungsentscheidung ermöglichende Begründung wegen Zeitablaufs nicht nachholen lässt, ist nicht etwa - sozusagen auf der Grundlage fiktiv fehlerfreier Prüfungsleistungen - die Prüfung für bestanden zu erklären, sondern die negative Prüfungsentscheidung aufzuheben und dem Prüfling Gelegenheit zu geben, die Prüfung erneut abzulegen (BVerwG-Beschluss vom 18.02.2003 6 B 10/03 , [...]; BVerwG-Urteil vom 06.09.1995 6 C 18.93 , BVerwGE 99, 185; BFH-Urteil vom 21.01.1999 VII R 35/98 , BStBl. II 1999, 242).Deshalb besteht nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung bei berufsbezogenen Prüfungen wie der Steuerberaterprüfung ein Anspruch des Prüflings auf effektiven Schutz seines Grundrechts der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG (st.Rspr. seit BVerwG-Urteil vom 06.09.1995 6 C 18.93 , BVerwGE 99, 185; BFH-Urteil vom 21.01.1999 VII R 35/98, BStBl. II 1999, 242).
Hierdurch wurden die von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen an ein erstes Prüfungsverlangen (BVerwG-Urteil vom 06.09.1995 6 C 18.93 , BVerwGE 99, 185; BFH-Urteil vom 21.01.1999 VII R 35/98, BStBl. II 1999, 242) mehr als erfüllt.
Ein solcher Hinweis spätestens zu diesem Zeitpunkt dürfte insbesondere dann geboten sein, wenn die Prüfungsbehörde auf jegliche interne Dokumentation der für die Bewertung wesentlichen Gesichtspunkte verzichtet, so dass der Gegenstand einer möglichen späteren Nachprüfung mit der schnell verblassenden Erinnerung der Prüfer an das Prüfungsgeschehen gänzlich verlorenzugehen droht (BVerwG-Urteil vom 06.09.1995 6 C 18.93 , BVerwGE 99, 185).
Ausnahmen sind etwa dann denkbar, wenn die Prüfer sich detaillierte Aufzeichnungen gemacht und diese auch aufbewahrt haben ( BVerwG-Urteil vom 06.09.1995 6 C 18.93 , BVerwGE 99, 185; ebenso für die Steuerberaterprüfung BFH-Urteil vom 21.01.1999 VII R 35/98 , BStBl. II 1999, 242) oder wenn der Verlauf der mündlichen Prüfung sich auch nach Ablauf von 2 Monaten mit der erforderlichen Sicherheit klären lässt (FG Hamburg Urteil vom 23.01.2002 V 26/01 , EFG 2002, 1059).
Versäumt es die Prüfungsbehörde, trotz rechtzeitigem Begründungsverlangen des Prüflings, innerhalb der oben zu f) genannten Frist eine substantiierte Begründung der Benotung der mündlichen Prüfung herbeizuführen und kann dieser Mangel nicht durch eine Beweisaufnahme geheilt werden, so ist der Prüfungsbescheid über das Nichtbestehen der Prüfung wegen des nicht mehr korrigierbaren Mangels des Fehlens einer Begründung der Bewertung der Prüfungsleistungen des Klägers rechtswidrig und deshalb aufzuheben ( BVerwG-Urteil vom 06.09.1995 6 C 18.93 , BVerwGE 99, 185; BFH-Urteil vom 30.04.1996 VII R 128/95 , BStBl. II 1997, 149).
- VG Hamburg, 25.09.2012 - 2 K 1669/11
Prüfungsrecht; erste Prüfung für Juristen; Anforderungen an die Eindeutigkeit der …
Die effektive Wahrnehmung des grundrechtlich gewährleisteten Rechtschutzes gegen Prüfungsentscheidungen setzt voraus, dass der Prüfer die tragenden Erwägungen darlegt, die zu seiner Bewertung der Prüfungsleistungen geführt haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.9.1995, 6 C 18/93, juris, Rn. 19;… Urt. v. 9.12.1992, 6 C 3/92, juris, Rn. 24;… Niehues/Fischer, a.a.O., Rn. 705). - VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 4 S 1071/08
Kompetenzüberschreitung der Prüfungsbehörde bei Hinweisen an den Prüfer zu …
Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die in mündlichen Prüfungen vergebenen Noten auf Ersuchen des Prüflings grundsätzlich begründet werden müssen (BVerwG, Urteil vom 06.09.1995 - 6 C 18.93 -, DVBl. 1996, 436).Die Frage, wie die Begründung zu erfolgen hat, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, wobei den besonderen Bedingungen sowie insbesondere auch den spezifischen Zwecken, die bei mündlichen bzw. praktischen Prüfungen im Unterschied zu schriftlichen Prüfungen verfolgt werden, angemessen Rechnung zu tragen ist (BVerwG, Urteil vom 06.09.1995, a.a.O.).
Die Grundlagen und wesentlichen Kriterien dieser Wertungen entziehen sich indes nicht schlechthin einer Begründung, denn auch subjektive Anschauungen als Begründungselement lassen sich - wenngleich häufig weniger präzise als Fachurteile - nach außen hin kundtun, und die Anknüpfungspunkte dafür lassen sich benennen (BVerwG, Urteil vom 06.09.1995, a.a.O.).
In diesem Fall kann der Kläger lediglich eine weitere, konkretere Begründung im Sinne einer Vervollständigung der bisher gegebenen Gründe verlangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.09.1995, a.a.O., und Beschluss vom 20.05.1998 - 6 B 50/97 -, NJW 1998, 3657).
Dies erfolgte auch so zeitnah zur Prüfung, dass der Anspruch des Klägers auf eine nachvollziehbare Wiedergabe der Begründung gewährleistet war (BVerwG, Urteil vom 06.09.1995, a.a.O.).
- BVerwG, 08.11.2005 - 6 B 45.05
Prüfung; mündliche Prüfung; Begründung; Einwände; substantiierte Einwände; …
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und die Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) hinreichende verfahrensmäßige Vorkehrungen gebieten, um bei einer - in aller Regel nicht umfassend protokollierten - mündlichen Prüfung das Prüfungsgeschehen auch nachträglich noch aufklären zu können (Beschluss vom 31. März 1994 - BVerwG 6 B 65.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 332; Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 18.93 - BVerwGE 99, 185 ).Ein Prüfling, der seine Chance wahren will, eine möglichst vollständige und zutreffende Begründung der Bewertung seiner Leistungen zu erhalten, kann den Anspruch unmittelbar im Anschluss an die Bekanntgabe der Prüfungsnote geltend machen (Urteil vom 6. September 1995 a.a.O. S. 194); den Erlass des schriftlichen Prüfungsbescheides braucht er dafür nicht abzuwarten.
Hat der Prüfling seine Mitwirkungsobliegenheit erfüllt, kann der wegen Zeitablaufs nicht mehr korrigierbare Mangel des Fehlens einer hinreichend aussagekräftigen Begründung die Prüfungsentscheidung rechtswidrig machen (Urteil vom 6. September 1995 a.a.O. S. 201).
Um dem Prüfling solche Einwände zu ermöglichen, kann er gegebenenfalls die Vervollständigung einer zunächst unvollständigen, nicht hinreichend verständlichen oder gar widersprüchlichen (Erst-)Begründung verlangen (Urteil vom 6. September 1995 a.a.O. S. 194 f.; Beschluss vom 20. Mai 1998 - BVerwG 6 B 50.97 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 389).
- FG Hamburg, 23.01.2002 - V 26/01
Rechtsschutz gegen negative Prüfungsentscheidungen:
- BVerwG, 15.07.2010 - 2 B 104.09
Bewertung einer mündlichen Prüfungsleistung
- VG Wiesbaden, 30.01.2018 - 6 K 559/17
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.1997 - 9 S 2553/95
Berufungsverfahren: Zurückweisung durch Beschluß auch bei Teilstattgabe
- VG Lüneburg, 14.04.2016 - 6 A 449/14
Beurteilungsfehler; erneute Durchführung; mündliche Prüfung; Neubewertung; …
- BVerwG, 24.02.2003 - 6 C 22.02
Habilitation; Lehrbefugnis; mündliche Prüfung; zahnärztliche Abschlussprüfung.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.1997 - 19 A 2626/96
Fürsorgepflicht ; Prüfungsrechtsverhältnis; Prüfungsbehörde; Begründung durch …
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 9 S 1478/10
Zur richterlichen Überzeugungsbildung zum Ablauf streitiger Tatsachen einer …
- VGH Bayern, 03.02.2014 - 7 ZB 13.2221
Mündliche Abiturprüfung (Kolloquium); Notenermittlung; Bewertungsbegründung; …
- VG Bremen, 04.04.2019 - 6 K 2477/18
Nichtbestehen der Laufbahnprüfung - Begründungsdefizit; Brandmeister; Entlassung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2017 - 6 B 828/17
Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeit um ein Beförderungsamt; Zulassung von …
- BGH, 07.03.2005 - AnwZ (B) 11/04
Zulässigkeit der Erstreckung des Fachgesprächs auf das gesamte Fachgebiet; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - 14 A 66/09
Erfordernis eines relativen Bewertungsbezuges für die Bewertungsbegründung einer …
- VG Magdeburg, 23.02.2023 - 5 A 225/20
Laufbahnprüfung für das Lehramt an Gymnasien in Sachsen-Anhalt
- BVerwG, 20.05.1998 - 6 B 50.97
Vereidigter Buchprüfer; mündliche Prüfung; Begründung der Bewertung; …
- VG Hamburg, 22.03.2017 - 2 K 1201/15
Wesentliche Gleichheit der Abiturprüfung - unangemessene Äußerung eines Prüfers
- BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97
Berufsrecht - Prüfungsrecht, Verfahrensfehler als Aufhebungsgrund für eine …
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2018 - 3 O 71/18
Substantiierung von Bewertungsrügen im Prüfungsverfahren
- BFH, 11.11.1997 - VII R 66/97
Dauer einer mündlichen Seminarprüfung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2019 - 19 A 1154/18
Umfang des Informationsanspruchs eines Lehramtsanwärters; Mitteilung der …
- FG Sachsen, 19.02.1997 - 1 K 42/96
Mindestdauer einer mündlichen Prüfung; Ausschöpfung der Prüfungshöchstzeit bei …
- OVG Sachsen, 01.03.2023 - 5 A 66/22
Meisterprüfung Teil I; Nichtbestehen; Fachgespräch; Einfordern einer Begründung
- VGH Baden-Württemberg, 11.07.2023 - 9 S 831/22
Nichtbestehen der zahnärztlichen Prüfung; Ablauf des Prüfungsverfahrens
- OVG Niedersachsen, 23.02.2021 - 2 ME 444/20
Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflege; Ausbildungs- und Prüfungsverordnung …
- VG Augsburg, 17.12.2013 - Au 3 K 13.1248
Abiturprüfung; Kolloquium
- FG Brandenburg, 18.02.1998 - 2 K 409/97
Aufhebung des Bescheids über das Ergebnis der Steuerberaterprüfung; Anforderungen …
- OVG Niedersachsen, 27.01.2021 - 2 ME 379/20
Bewertung des Prüfungsunterrichtes im Rahmen der Staatsprüfung für das Lehramt an …
- VG Hannover, 29.01.2003 - 6 B 5865/02
Begründung; Begründungszwang; Beurteilungsgrundlage; Bewertung; effektiver …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 82/20
Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der …
- VG München, 12.10.2017 - M 27 K 16.404
Tierärztliche Prüfung
- VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 11.06.2007 - VGH 2/06
Erste Theologische Prüfung
- FG Baden-Württemberg, 04.04.2012 - 2 K 1000/09
- BVerwG, 12.03.2004 - 6 B 2.04
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Rüge der nicht ordnungsgemäßen …
- VG Sigmaringen, 22.02.2017 - 5 K 1094/16
Mündliche Prüfung; Erstes Staatsexamen für das Lehramt an Realschulen; …
- VG Kassel, 18.12.2019 - 3 K 1389/16
Zu den Anforderungen an die Bewertungsbegründung der in einer mündlichen Prüfung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2019 - 6 B 344/19
Dokumentation Auswahlerwägungen Auswahlgespräch strukturiertes Interview …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2017 - 6 B 829/17
Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeit um ein Beförderungsamt; Zulassung von …
- VG München, 20.08.2020 - M 27 K 18.3472
Aufhebung eines Nichtbestehensbescheids einer Fortbildungsprüfung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2017 - 6 B 831/17
Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeit um ein Beförderungsamt; Zulassung von …
- VG Köln, 06.12.2017 - 10 K 5127/16
- VG Karlsruhe, 20.05.2015 - 7 K 2232/13
Meisterprüfung; Besetzung des Prüfungsausschusses
- VG Düsseldorf, 28.06.2012 - 6 K 1045/11
Fahrlehrer Fahrlehrerprüfung Fachkundeprüfung Erweiterungsprüfung ausreichende …
- VGH Bayern, 15.03.2012 - 11 B 09.1100
Linienverkehrsgenehmigung für Omnibusse; maßgeblicher Zeitpunkt; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2001 - 14 A 4813/96
Aufhebung der juristischen Gesamtnote einer zweiten juristischen Staatsprüfung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2017 - 6 B 830/17
Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeit um ein Beförderungsamt; Zulassung von …
- VGH Baden-Württemberg, 04.10.2017 - 9 S 1965/16
Prüfungsanmeldung; Mitwirkungspflicht des Prüflings; Ergänzung des gerichtlichen …
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.2019 - 9 S 1209/18
Rügeobliegenheit des Prüflings; Notwendigkeit von abstrakt-generellen Regelungen …
- VGH Bayern, 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963
Ärztliche Vorprüfung; klinische Bezüge; mangelndes "Feedback" des Prüfers; …
- VGH Baden-Württemberg, 26.11.2019 - 9 S 1126/19
Fehlerhafte Bewertung einer juristischen Klausur, weil der Prüfer ein …
- VG Regensburg, 17.11.2023 - RN 3 K 23.0124
Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege, Abschlussprüfung, Praktische …
- VG Köln, 09.08.2022 - 6 K 4098/21
- BVerwG, 21.12.2016 - 2 B 108.15
Beurteilungsspielraum; Dokumentation; Durchschnittswert; Einzelnote; …
- VGH Bayern, 07.10.2013 - 7 ZB 13.1220
Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen; Wiederholungsprüfung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2006 - 19 A 4789/05
Rechtliche Ausgestaltung der Fürsorgepflicht einer Schule gegenüber dem Schüler; …
- VGH Hessen, 14.10.1996 - 6 UE 2777/93
Mündliche Prüfung: Umfang der Protokollierung; Begründung einer Prüfungsleistung
- OVG Saarland, 31.03.2023 - 2 A 94/22
Nichtbestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung; Verletzung des Gebots …
- VGH Baden-Württemberg, 16.05.2006 - 9 S 1974/05
- BVerwG, 29.11.1996 - 6 B 93.96
Geltendmachen einer Divergenz als Revisionszulassungsgrund - Vorliegen einer …
- BVerwG, 29.03.2000 - 6 B 55.99
Versehung eines Urteils mit Gründen - Begründung eines Urteils nach der …
- VGH Baden-Württemberg, 23.04.2010 - 9 S 278/10
Keine Offenlegungspflicht der Musterlösung oder des Punkte-Verteilungsschlüssel …
- VGH Bayern, 05.10.2009 - 7 ZB 09.160
Ausschluss von der weiteren Teilnahme an der Zweiten Staatsprüfung für das …
- BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 24.03
Laufbahn; Offizier; Offizierbewerberprüfzentrale; Eignung; Beurteilungsspielraum; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2002 - 19 B 575/02
Mangelnde Eignung zum Besuch einer Realschule; (Vorläufiger) Besuch der Klasse 6 …
- VG München, 17.10.2016 - M 16 K 15.3036
Unzulässige Klage gegen Prüfungsbewertung
- OVG Berlin, 05.05.2003 - 4 S 12.03
Anforderungen an einen einwandfreien Prüfungsablauf; Mißachten von …
- VGH Bayern, 22.06.2018 - 3 CE 18.604
Antrag auf vorläufige Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - 5 B 9.16
Endgültiges Nichtbestehen einer Lehramtsprüfung
- FG Sachsen, 30.01.2012 - 2 V 93/12
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ladung zur Steuerberaterprüfung einstweilige …
- BVerwG, 18.02.2003 - 6 B 10.03
Bewertung einer verlorenen Prüfungsleistung durch die Prüfungsbehörde; …
- VG Hannover, 10.12.2008 - 6 B 5583/08
Antwort; Aufbewahrung; Bildschirm; Computer; digitale Prüfung; Eingabegerät; …
- VG Dresden, 08.08.2001 - 5 K 1571/01
Anspruch auf Ausstellung eines vorläufigen Abiturzeugnisses; Ergebnis der …
- VG Freiburg, 04.05.2022 - 1 K 1015/20
Erfordernis einer Rekonstruktion des Prüfungsgeschehens bei praktisch-mündlicher …
- VG Köln, 26.10.2021 - 6 K 3114/17
- OVG Niedersachsen, 19.08.2015 - 2 LB 276/14
Pflicht zur Bekanntgabe von Einzelnoten bei einer Vergabe von Einzelnoten nach …
- VG Gelsenkirchen, 29.09.2009 - 1 L 946/09
Beamter; Ernennung; Assessmentcenter; Fragen; Bewertung; Information; …
- BFH, 30.04.1996 - VII R 128/95
Anforderungen und Voraussetzungen für die Begründung der Bewertung mündlicher …
- BVerwG, 03.09.2020 - 6 B 16.20
Juristische Staatsprüfung; Beurteilungsspielraum eines Prüfers
- VG Düsseldorf, 04.05.2016 - 15 K 5959/14
- VG Ansbach, 30.01.2013 - AN 2 E 13.00004
Antrag im einstweiligen Rechtsschutz; Vorwegnahme der Hauptsache; Anspruch auf …
- VG Berlin, 17.07.2008 - 3 A 58.06
Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter; Grundschullehrer; wiederholtes …
- VGH Bayern, 18.03.1998 - 7 B 97.2673
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 9 S 1704/18
Anspruch des Prüflings auf Bestimmung des Prüfers - Begründung einer …
- VG München, 03.12.2015 - M 16 K 15.3205
Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens nach Eintritt der Klagerücknahmefiktion
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2020 - 19 A 4189/19
Umfang der Begründung einer Bewertung einer unterrichtspraktischen Prüfung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2018 - 6 B 343/18
Anspruch eines vormaligen Komissaranwärters auf erneute Ablegung einer …
- OVG Bremen, 22.04.2009 - 2 B 117/09
Abitur; Protokollierung der mündlichen Prüfung - Abiturprüfung; Protokoll
- VG Minden, 28.09.2006 - 7 K 3968/04
Deutscher Zahnarzt mit türkischer Ausbildung erhält Berufserlaubnis
- BVerwG, 27.09.2022 - 6 B 20.22
Rücktritt von einer berufsbezogenen Prüfung wegen krankheitsbedingter …
- VGH Bayern, 22.06.2018 - 3 CE 18.1066
Anforderungen an ein Auswahlverfahren für die Zulassung zur …
- OVG Sachsen, 03.09.2004 - 3 BS 167/04
Beförderungen
- BVerwG, 07.09.1995 - 6 B 45.95
Klage gegen das Nichtbestehen der Ersten juristischen Staatsprüfung - …
- BVerwG, 21.12.2016 - 2 B 109.15
Wiederholung des Prüfungsunterrichts für die Fächer Deutsch und Erdkunde im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2016 - 13 A 293/15
Anforderungen an ein Gespräch zur Überprüfung der Fachkunde eines Arztes im …
- VGH Bayern, 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108
Übersetzer- und Dolmetscherprüfung; Bewertung einer Klausurarbeit mit der Note …
- VGH Bayern, 04.11.2009 - 7 CE 09.2472
Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe; Chemie-Schulaufgabe; …
- OVG Bremen, 24.06.2009 - 2 B 118/09
Überdenken; Bewertung; Abiturprüfung; Protokoll; Oberverwaltungsgericht der …
- OVG Hamburg, 23.04.2007 - 3 Bs 333/06
Approbationsordnung für Zahnärzte - mündliche Prüfung im Rahmen der …
- VGH Hessen, 19.12.1997 - 8 UE 3603/97
Auswahl der Prüfer in juristischen Prüfungen - ehemaliger …
- VG Karlsruhe, 16.03.2021 - 11 K 223/20
Ausgestaltung des Überdeckungsverfahrens; Begründungspflicht für mündliche …
- VG Lüneburg, 16.10.2020 - 5 B 21/20
Anzahl Prüfer; Beurteilungsspielraum; Glaubhaftmachung; Krankenpflege; …
- VG Augsburg, 26.04.2016 - Au 3 E 16.370
Nichtbestehen der Fachabiturprüfung in der Berufsoberschule
- FG Nürnberg, 18.02.2000 - VII 106/98
Gesamtnote zwischen 4,16 und 4,5 ausreichend für
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1997 - 22 A 7462/95
Prüfung; Prüfungsbehörde; Verfahrensfehler; Beweislast; materielle Beweislast; …
- BVerwG, 12.07.2013 - 1 WNB 2.13
Musterlösung als Voraussetzung für die Nachvollziehbarkeit einer Prüferbewertung …
- VGH Bayern, 20.06.2013 - 11 BV 10.1085
Linienverkehr mit Omnibussen; Linienverkehrsgenehmigung; Zustimmungen zur …
- VG Berlin, 19.02.2021 - 15 L 3.21
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2020 - 19 A 110/19
- VG Gelsenkirchen, 03.09.2014 - 7 K 1599/11
Zweite Juristische Staatsprüfung; Verfahrensfehler; Rügepflicht des Prüflings; …
- OVG Saarland, 08.05.2013 - 2 B 284/13
Juristische Staatsprüfung: Anspruch auf Einsichtnahme in einen Prüfervermerk
- VG Oldenburg, 13.11.2001 - 12 A 3808/99
Begründung; Bewertung; Einwendung; mündliche Prüfung; Nachholung; Protokoll; …
- VG Freiburg, 25.09.2020 - 1 K 4619/19
Zur Darlegungs- und Beweislast für ein Dauerleiden
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2014 - 14 A 238/12
Anspruch eines Prüflings auf hinreichende Begründung der Bewertung seiner …
- VGH Bayern, 08.10.2004 - 7 CE 04.2567
Abiturprüfung; Colloquium in Biologie; Anforderungen an die Niederschrift; …
- VGH Bayern, 11.06.2018 - 6 B 17.2131
Anspruch eines Teilnehmers auf Begründung der Bewertung der Prüfungsleistungen im …
- VGH Bayern, 15.03.2012 - 11 B 09.1113
Linienverkehrsgenehmigung für Omnibusse; maßgeblicher Zeitpunkt; …
- VG Köln, 26.02.2009 - 6 K 1421/06
Anspruch auf Neubewertung von angefochtenen Prüfungsbewertungen und Anspruch auf …
- VG Köln, 14.01.2009 - 10 K 3275/08
Anfechtung der Beurteilung der Kooperationsfähigkeit des Schülers im Zeugnis; …
- BVerwG, 17.12.1996 - 2 B 133.95
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Schriftliche …
- VG Trier, 15.11.2021 - 9 K 2002/21
Bewertung des praktischen Teils einer staatlichen Abschlussprüfung Altenpflege
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2021 - 19 A 3244/20
Prüferauswahl ein Bewertungsverfahren bei Fremdsprachenunterricht
- OVG Saarland, 08.06.2005 - 3 Q 13/05
Neubewertung einer mündlichen Abiturprüfung
- VGH Baden-Württemberg, 16.09.2002 - 9 S 1704/02
Begründung einer Prüfungsentscheidung
- VG Leipzig, 15.08.1997 - 4 K 1819/96
- VG Stuttgart, 05.02.2020 - 8 K 6836/18
Beantragung einer Linienverkehrsgenehmigung für eine längere als die vorgesehene …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2019 - 6 A 607/17
Anforderungen an die Ermittlung der körperlichen Leistungsfähigkeit eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2016 - 14 E 1031/15
Wiederholung der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen bei Nichtbestehen des …
- VG Gießen, 13.02.2013 - 8 K 4241/11
Prüfung für die Berufe in der Krankenpflege
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2004 - 14 B 2370/03
Glaubhaft gemachter Anordnungsgrund hinsichtlich der Zulassung zur erneuten …
- VG München, 23.03.2020 - M 3 E 20.211
Vorrücken eines Schülers in die 9. Jahrgangsstufe
- VG München, 18.04.2018 - M 27 E 18.1403
Ausstellung einer vorläufigen Bescheinigung über das Bestehen der …
- VG Karlsruhe, 04.11.2015 - 4 K 1611/14
Bestimmtheit einer Prüfungsordnung; negative Prüfungsentscheidung
- VGH Bayern, 28.03.2012 - 11 B 10.2554
Klage eines Verkehrsunternehmers gegen die Zustimmung zur Fahrplanänderung seines …
- VG Aachen, 04.12.2009 - 9 K 260/07
Aufhebung der Nichtzulassung zur Abiturprüfung; Zulassung zur Abiturprüfung als …
- VG Schleswig, 10.09.2008 - 9 A 107/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2006 - 14 A 1272/04
Erfolgsaussichten eines Antrags auf Notenverbesserung bzgl. der Bewertung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2002 - 19 B 1601/01
Ausgestaltung der gerichtlichen Kontrollierbarkeit einer Notenfestsetzung …
- BVerwG, 10.10.1995 - 6 B 54.95
Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
- VG Würzburg, 31.10.2018 - W 6 K 17.861
Erfolglose Prüfungsanfechtung nach nicht bestandener Fortbildungsprüfung
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2017 - 5 N 18.16
Entscheidungserheblichkeit von Rügen gegen die Bewertung von Prüfungsteilen bei …
- VG München, 25.03.2015 - M 23 K 13.3440
Konkurrentenklage im Personenbeförderungsrecht; Parallelbedienungsverbot; …
- BVerwG, 26.07.1996 - 6 B 25.96
- OVG Niedersachsen, 21.02.2019 - 2 ME 818/18
Abitur; Abiturprüfung; Beratung; Information; Informationsanspruch; …
- VG München, 24.09.2018 - M 4 E 18.4536
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Bachelorstudiengang Technologie …
- VGH Bayern, 15.03.2012 - 11 B 09.1114
Linienverkehrsgenehmigung für Omnibusse; maßgeblicher Zeitpunkt; …
- VG Augsburg, 03.08.2010 - Au 3 K 09.1477
Zulassung als Sachverständiger; Nachweis der erforderlichen Sachkunde; …
- VG Würzburg, 19.11.2008 - W 2 K 08.1761
2. Staatsexamen für das Lehramt an Hauptschulen
- FG Schleswig-Holstein, 27.02.2003 - 2 K 40/02
Ausgestaltung der gerichtlichen Überprüfung einer Prüfungsentscheidung
- BVerwG, 21.01.1998 - 6 B 20.97
Revisionsgrund der Abweichung durch bloßes Nichteingehen auf rechtliche …
- VG Lüneburg, 30.10.1996 - 1 A 16/94
Zweite Juristische Staatsprüfung: Neubewertung der Hausarbeit und einer Klausur; …
- VG München, 07.02.2022 - M 3 E 21.6375
Überspringen einer Jahrgangsstufe an der Grundschule - Aufnahme an das Gymnasium …
- VG Würzburg, 19.02.2021 - W 9 K 20.921
Mündlicher Teil der Jägerprüfung, gerichtliche Überprüfungskompetenz von …
- VG Regensburg, 13.12.2018 - RO 5 K 17.574
Nichtbestehen der Meisterprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
- VG Gießen, 19.04.2018 - 9 K 5783/17
Prüfungsrecht: Rüge von Verfahrens- und Bewertungsfehlern in mündlicher Prüfung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2017 - 5 N 17.16
Dokumentationspflicht bei mündlicher Prüfungsleistung
- VG München, 13.04.2017 - M 3 E 17.601
Vorläufige Zulassung zum Abitur
- VG Hamburg, 16.12.2016 - 2 K 1159/14
Meisterprüfung des Orthopädietechniker-Handwerks; materieller Bewertungsfehler; …
- VG München, 28.06.2016 - M 4 K 15.1955
Nachträgliche Herausnahme einer Teilprüfung aus der Wertung der Prüfung
- VG München, 24.03.2015 - M 3 K 13.895
Juristische Universitätsprüfung
- VG München, 26.11.2014 - M 3 K 12.5822
Endgültiges Nichtbestehen des Studiengangs Chemie
- VG München, 11.12.2013 - M 3 K 12.6090
Hochschule W.; Studiengang Landschaftsarchitektur; erfolglose Klage gegen …
- VG Augsburg, 30.04.2013 - Au 3 K 12.1616
Wiederholungsprüfung; Frist; Verlängerung
- BVerwG, 30.01.1997 - 6 B 50.96
Anfechtung der Bewertung einer Diplomarbeit im Fachbereich "Geographie" - …
- VG München, 01.08.2019 - M 12 K 18.6314
Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides für Urnengrab
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2013 - 19 A 2636/11
Befangenheit des Prüfungsausschusses bei Anhörung des zu prüfenden Schulleiters …
- VG München, 04.02.2013 - M 3 K 10.5790
Abiturzeugnis
- VG Berlin, 15.08.2012 - 12 K 1745.11
Obliegenheiten des Prüflings im Prüfungsrechtsverhältnis
- VG Gießen, 30.05.2012 - 8 K 2122/11
Prüfung im Bereich der beruflichen Bildung
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2011 - 2 L 214/06
Anspruch auf schriftliche Begründung des Prüfungsergebnisses und Begründungsfrist
- VG Mainz, 10.07.2006 - 7 K 735/05
Neubewertung einer mündlichen Prüfung; Protokollierungspflichten; Fairnessgebot …
- FG Hessen, 28.04.2004 - 13 K 1182/02
Mündliche Prüfung; Steuerberater; Informationsrecht; Begründungspflicht; …
- VG Potsdam, 19.07.2000 - 5 L 967/00
Gewährung der Wiederholung einer mündlichen Abiturprüfung; Zulässigkeit der …
- FG Hamburg, 22.05.2000 - V 43/98
Verletzung des Fairness-Gebots bei der mündlichen
- FG Bremen, 03.12.1996 - 295197K 2
Klage gegen eine nicht bestandene Steuerberaterprüfung; Möglichkeit der …
- VG München, 10.07.2018 - M 3 K 14.4234
Rechtmäßigkeit der Bewertung einer Bachelorarbeit
- VG München, 22.01.2018 - M 3 K 13.2899
Gerichtliche Überprüfung von Prüferbewertungen und Prüfungsentscheidungen
- VG Arnsberg, 23.02.2011 - 10 K 610/10
Bestehen eines Rechtschutzinteresses bzgl. einer Änderung einer einzelnen …
- VG Berlin, 30.11.2010 - 3 A 843.07
Anfechtung einer Prüfungsentscheidung
- VG München, 05.07.2010 - M 3 K 09.2803
Magisterprüfungsordnung der LMU
- VG Düsseldorf, 08.08.2005 - 15 L 1263/05
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Zulassung zu den …
- VG Düsseldorf, 05.07.2002 - 15 K 1538/01
Anspruch auf Aufhebung einer Prüfungsentscheidung aus der Zweiten Staatsprüfung …
- VG Halle, 13.12.2001 - 3 A 103/01
- VG Düsseldorf, 30.03.2021 - 15 L 637/21
- VG München, 26.07.2016 - M 3 K 15.3766
Anfechtung einer Prüfungsentscheidung
- VG Augsburg, 26.11.2013 - Au 3 K 13.1339
Unentschuldigtes Fernbleiben; kein aussagekräftiges Attest
- VG Düsseldorf, 19.03.1999 - 15 K 4391/96
Prüfungsrecht
- FG München, 15.07.1998 - 4 K 1693/97
- VG Berlin, 30.09.2020 - 3 L 281.20
Begründung einer Prüfungsentscheidung
- VG München, 20.03.2012 - M 3 K 10.816
Anfertigung einer Diplomarbeit außerhalb der Fakultät
- VG München, 07.07.2008 - M 3 K 07.1857
Promotionsverfahren; Bewertung einer Dissertation; Maßstab für eine Dissertation …
- VG Braunschweig, 17.06.2004 - 6 A 48/01
Akteneinsicht; Anhörung; Bearbeitungsfrist; Begründung; Bewertungsspielraum; …
- VG Lüneburg, 20.02.1998 - 1 B 2/98
Anspruch auf Wiederholung der mündlichen Reifeprüfung im Fach Englisch (Abitur); …