Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 17.12.1998

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.1997 - 6 C 2.97   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wasserverbandsrecht - Selbstverwaltungsrecht, Demokratische Legitimation der Kollegialorgane von Wasserverbänden

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Demokratieprinzip; Legitimation, organisatorisch-personell demokratische und sachlich-inhaltliche;; Funktionale Selbstverwaltung; Selbstverwaltung, funktionale; Staatsgewalt; Daseinsvorsorge; Gemeinschaftsgut "Wasser".

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Das Bundesverfassungsgericht und die demokratische Legitimation der funktionalen Selbstverwaltung" von Dr. Andreas Musil, original erschienen in: DÖV 2004, 116 - 120.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 106, 64
  • NVwZ 2000, 433 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (14)  

  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98  

    Lippeverband

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1997 - BVerwG 6 C 2.97 -.

    Mit Beschlüssen vom 17. Dezember 1997 (NVwZ 1999, S. 870; BVerwGE 106, 64) hat das Bundesverwaltungsgericht die Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die §§ 6, 12, 14 Abs. 1 Satz 2, 15 Abs. 6, 16 Abs. 1, 2 und 4, 17 Abs. 2, 18 Abs. 5 LippeVG sowie §§ 5, 11, 13 Abs. 1 Satz 2, 14 Abs. 6, 15 Abs. 1, 2 und 4, 16 Abs. 2, 17 Abs. 5 EmscherGG mit den Grundsätzen des in Art. 20 Abs. 2, 28 Abs. 1 Satz 1 GG verankerten, für die Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben unverzichtbaren Erfordernisses der organisatorisch-personellen demokratischen Legitimation vereinbar seien, soweit die Organe Verbands- und Genossenschaftsversammlung, Verbands- und Genossenschaftsrat sowie Vorstand aus Amtswaltern bestehen, denen - insgesamt oder mehrheitlich - eine ununterbrochene, auf das Volk zurückzuführende Legitimation fehle.

  • BSG, 06.05.2009 - B 6 A 1/08 R  

    Gemeinsamer Bundesausschuss

    Im Rahmen der Anwendung dieses Rechtssatzes hat das BVerfG zahlreiche Einzelbestimmungen zum Aufsichtsinstrumentarium der von ihm überprüften Gesetze angeführt, aber gerade diejenigen Bestimmungen, die nach Auffassung des vorlegenden Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) "Ansätze einer Fachaufsicht" enthalten, nämlich § 33 Abs. 2 Emschergenossenschaftsgesetz (EmscherGG - hierzu BVerwGE 106, 64, 81) und § 34 Abs. 2 Lippeverbandsgesetz (LippeVG - hierzu BVerwG NVwZ 1999, 870, 875) nicht erwähnt (vgl BVerfGE 107, 59, 97 f - unter b; s auch BVerfGE 37, 1, 28: keine Beanstandung der Beschränkung der Aufsicht auf eine Rechtsaufsicht im Zusammenhang mit dem Stabilisierungsfonds für Wein).
  • VerfGH Berlin, 21.10.1999 - VerfGH 42/99  

    Die Gewährleistung der staatlichen Einflussnahme bei der Privatisierung

    Die dazu in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und in der Literatur entwickelten unterschiedlichen Formen der institutionellen, funktionellen, sachlich-inhaltlichen und der personellen Legitimation haben Bedeutung nicht je für sich, sondern nur in ihrem Zusammenwirken; notwendig ist ein bestimmtes "Legitimationsniveau", das bei den verschiedenen Erscheinungsformen von Staatsgewalt unterschiedlich ausgestaltet sein kann (vgl. BVerwGE 106, 64 m. w. N).

    Die neben der personellen Legitimation erforderliche sachlich-inhaltliche Legitimation wird im Bereich der Exekutive vorrangig durch Gesetzesbindung sowie durch demokratisch verantwortete Aufsicht über die Einhaltung dieser Bindung vermittelt (vgl. BVerwGE 106, 64 ).

    Erfaßt werden damit sowohl Entscheidungen, die unmittelbar nach außen wirken, als auch solche, die durch einen anderen Verwaltungsträger um-gesetzt werden müssen, sofern dieser dazu rechtlich verpflichtet ist (vgl. BVerwGE 106, 64 ).

mehr
  • BVerfG, 08.03.2002 - 1 BvR 1974/96  

    Zwangsmitgliedschaft in einem Versorgungswerk aufgrund zwangsweisen Anschlusses

    Schließlich ist die Selbstverwaltung darauf angelegt, eine gesetzlich angeordnete Zwangsmitgliedschaft durch Beteiligungsrechte zu kompensieren (vgl. BVerwGE 106, 64 ; BVerwG, NVwZ 1999, S. 870 ).
  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 6/98  
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1997 - BVerwG 6 C 2.97 -.

    Mit Beschlüssen vom 17. Dezember 1997 (NVwZ 1999, S. 870; BVerwGE 106, 64) hat das Bundesverwaltungsgericht die Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die §§ 6, 12, 14 Abs. 1 Satz 2, 15 Abs. 6, 16 Abs. 1, 2 und 4, 17 Abs. 2, 18 Abs. 5 LippeVG sowie §§ 5, 11, 13 Abs. 1 Satz 2, 14 Abs. 6, 15 Abs. 1, 2 und 4, 16 Abs. 2, 17 Abs. 5 EmscherGG mit den Grundsätzen des in Art. 20 Abs. 2, 28 Abs. 1 Satz 1 GG verankerten, für die Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben unverzichtbaren Erfordernisses der organisatorisch-personellen demokratischen Legitimation vereinbar seien, soweit die Organe Verbands- und Genossenschaftsversammlung, Verbands- und Genossenschaftsrat sowie Vorstand aus Amtswaltern bestehen, denen - insgesamt oder mehrheitlich - eine ununterbrochene, auf das Volk zurückzuführende Legitimation fehle.

  • BVerwG, 26.09.2001 - 6 CN 5.00  

    Aufgabenübertragung; Auftragsverwaltung; Förderverband; Niederschrift;

    Das vorliegende Verfahren gibt keinen Anlass, dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz - etwa im Hinblick auf die Beschlüsse des Senats vom 17. Dezember 1997 - BVerwG 6 C 1.97 und 2.97 - (NVwZ 1999, 870 bzw. BVerwGE 106, 64) - in Frage zu stellen.
  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 C 1.97  

    Verfassungswidrige Organisation von Wasserverbänden in NRW?

    Anders als in dem gleichzeitig vorgelegten Fall zur Emschergenossenschaft (BVerwG 6 C 2.97) sieht der Senat die Delegierten der Verbandsversammlung des Lippeverbandes zwar als mehrheitlich demokratisch-personell legitimiert an.
  • StGH Bremen, 15.01.2002 - St 1/01  

    Die Gewährleistung der parlamentarischen Verantwortung und Kontrolle bei der

    Das demokratische Prinzip der Landesverfassung verlangt, daß die Befugnis zur Ausübung öffentlicher Gewalt unmittelbar oder mittelbar auf die Wahl durch das Volk zurückgeht und daß, zusätzlich zu dieser personellen Legitimation, die sachlich-inhaltliche Legitimation in Gestalt der Bindung der hoheitlich handelnden Amtsträger an den Willen und die Weisungen einer parlamentarisch verantwortlichen Regierung stattfindet (BVerfGE 83, 60 [73]; 93, 37 [66 ff.]; BVerwGE 106, 64 [74]; BerlVerfGH NVwZ 2000, S. 794).
  • BVerwG, 31.07.2001 - 6 B 42.01  
    Diese ist durch die vor Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG gerechtfertigte Ordnungsentscheidung des Gesetzgebers demokratisch legitimiert (vgl. BVerfGE 35, 79, 116 ff., 125, 128; ferner abw. M. S. 148 ff.; allgemein zur demokratischen Legitimation der "funktionalen" Selbstverwaltung BVerfGE 33, 125, 157 ff. sowie zu deren Grenzen BVerwGE 106, 64, 76 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2002 - 20 B 1805/02  
    Die verfassungsrechtlichen Zweifel an der demokratischen Legitimation der ursächlich mit dem Erlass des angefochtenen Bescheides in Zusammenhang stehenden Amtswalter des Antragsgegners, die die Antragstellerin aus den Vorlagebeschlüssen des BVerwG vom 17.12.1997 - 6 C 1.97 -, NVwZ 1999, 870 und - 6 C 2.97 -, BVerwGE 106, 64, zum Emschergenossenschaftsgesetz und Lippeverbandsgesetz ableitet, tragen nicht den Schluss, dass der angefochtene Bescheid im Klageverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit aufzuheben sein wird.
  • VGH Bayern, 17.11.1999 - 22 B 99.1063  

    Gewerberecht: Beteiligung einer IHK an einer Fluplatz-GmbH

  • VG Arnsberg, 21.08.2009 - 13 K 98/09  

    Zusätzlicher Mitgliedsbeitrag für Zweig- oder Zweitpraxen ist unzulässig

  • VG Arnsberg, 09.08.2002 - 13 K 1505/02  
  • VG Arnsberg, 21.08.2009 - 13 K 96/09  

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