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   BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01   

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https://dejure.org/2001,35
BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01 (https://dejure.org/2001,35)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.2001 - 6 C 2.01 (https://dejure.org/2001,35)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 2001 - 6 C 2.01 (https://dejure.org/2001,35)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Sportwette - Oddset-Wette - Berufswahl - Berufsausübung - Repressives Verbot - Erlaubnisvorbehalt - Gefahr - Spielleidenschaft - Ausnutzung der Spielleidenschaft - Finanzmonopol

  • archive.org

    GG Art 12 Abs 1, Art 105 Abs 1, Art 70 Abs 1, Art 72, Art 74 Abs 1 Nr 11

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 70 ... Abs. 1; ; GG Art. 72; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 11; ; GG Art. 105 Abs. 1; ; StGB § 9; ; StGB § 27; ; StGB § 284; ; GewO § 33 h; ; Gesetz über die vom Freistaat Bayern veranstalteten Lotterien und Wetten vom 29. April 1999

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sportwette; Oddset-Wette; Berufswahl; Berufsausübung; repressives Verbot; Repressivverbot; Erlaubnisvorbehalt; Gefahren; Spielleidenschaft; Ausnutzung der Spielleidenschaft; Finanzmonopol

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Bayern: Sportwetten-Werbespots im DSF verbieten

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 12 Abs. 1 GG; § 284 StGB; Art. 49 EG
    Grundrechte, Ausnahmsloses Verbot des Spielgewerbes im Landesrecht verfassungs- und gemeinschaftskonform

  • jurpc.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Begriff "Glücksspiel(monopol)" und die Einheit der Rechtsordnung (Dirk Postel; JurPC 2005, 1)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 114, 92
  • NJW 2001, 2648
  • NVwZ 2001, 1171 (Ls.)
  • DVBl 2001, 1364
  • DÖV 2001, 960
 
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Wird zitiert von ... (250)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01
    Das Verständnis des § 284 Abs. 1 StGB als Repressivverbot liegt auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde, das im Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 - (GewArch 2001, 61 ) die Fortführung des Betriebs einer Spielbank nach Ablauf der Geltungsdauer der dafür bestehenden Erlaubnis unter Hinweis auf § 284 StGB für verboten erachtet hat.

    Für die hier zu beurteilende Veranstaltung oder Vermittlung von Oddset-Wetten gilt nichts Anderes (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 - GewArch 2001, 61).

    In dem Beschluss vom 19. Juli 2000 (a.a.O., S. 62) hat das Bundesverfassungsgericht die Anforderungen an das Gewicht der Gründe, welche eine objektive Zugangsbeschränkung zu einem Beruf haben müssen, für den Fall des Zugangs zum Beruf des Spielbankunternehmers reduziert.

    In Anbetracht des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000, a.a.O., S. 63) durfte der Landesgesetzgeber insbesondere die alleinige Veranstaltung von Oddset-Wetten durch die Staatliche Lotterieverwaltung unter strafbewehrter Fernhaltung privater Anbieter als zur Abwehr der von ihm angenommenen Gefahren des Glücksspiels geeignet und erforderlich ansehen.

    Das unterscheidet die Situation von der dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 2000 (a.a.O.) insoweit zugrunde liegenden, die durch langjährige und positive Erfahrung mit privaten Haltern der Spielbanken gekennzeichnet war.

  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01
    Allerdings unterfällt die Vermittlung von Oddset-Wetten in das zur Europäischen Gemeinschaft gehörende Ausland der Regelung des Art. 49 EG-Vertrag (neu) über den freien Dienstleistungsverkehr (EuGH, Urteile vom 21. September 1999 - Rs. C-124/97 - "Läärä" - GewArch 1999, 476, Rn. 27 und vom 21. Oktober 1999 - Rs. C-67/98 - "Zenatti" - GewArch 2000, 19, Rn. 24).

    Die Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Dienstleistungsverkehr stehen indessen nationalen Rechtsvorschriften über den Vorbehalt staatlicher Veranstaltung von Wetten nicht entgegen, wenn diese tatsächlich durch Ziele der "Sozialpolitik", nämlich der Beschränkung der schädlichen Wirkung solcher Aktivitäten, gerechtfertigt und verhältnismäßig sind (vgl. EuGH, Urteil vom 21. September 1999, a.a.O., Rn. 31 ff., Urteil vom 21. Oktober 1999, a.a.O., Rn. 31, 35).

    Allein der Umstand, dass der Staat sich die Veranstaltung von Wetten vorbehält, reicht nicht aus, die tatsächliche Verfolgung von "sozialpolitischen" Zielen im vorstehenden Sinn zu verneinen (EuGH, Urteil vom 21. Oktober 1999, a.a.O., Rn. 35).

  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 18.91

    Sportwetten - Art. 12 GG, Konzessionierung, objektive Zulassungsschranke

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01
    Im Gegensatz zum Geschicklichkeitsspiel, bei dem die Entscheidung über Gewinn und Verlust des Spiels nach den Spielbedingungen wesentlich von den geistigen und körperlichen Fähigkeiten, den Kenntnissen, der Übung und der Aufmerksamkeit des Spielers abhängt, ist das Glücksspiel dadurch geprägt, dass der Erfolg allein oder überwiegend vom Zufall abhängt (Urteil vom 23. August 1994 - BVerwG 1 C 18.91 - BVerwGE 96, 293 ).

    Wie aus § 33 h GewO folgt, kann ein Glücksspiel im Sinne von § 284 Abs. 1 StGB nicht nach Gewerberecht gestattet werden (Urteil vom 23. August 1994 - BVerwG 1 C 18.91 - BVerwGE 96, 293 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Entscheidungen zum Sportwettenrecht (Urteil vom 23. August 1994, a.a.O., S. 296), zum Spielbankenrecht (Urteil vom 23. August 1994 - BVerwG 1 C 19.91 - BVerwGE 96, 302 ), zur Pferdewette (Urteil vom 4. Oktober 1994 - BVerwG 1 C 13.93 - BVerwGE 97, 12 ) und zur Lotterie (Urteil vom 29. Juni 2000 - BVerwG 1 C 26.99 - GewArch 2000, 386) ausgeführt, dass die genannten Betätigungen dem Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG unterfallen können.

  • EuGH, 21.09.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01
    Allerdings unterfällt die Vermittlung von Oddset-Wetten in das zur Europäischen Gemeinschaft gehörende Ausland der Regelung des Art. 49 EG-Vertrag (neu) über den freien Dienstleistungsverkehr (EuGH, Urteile vom 21. September 1999 - Rs. C-124/97 - "Läärä" - GewArch 1999, 476, Rn. 27 und vom 21. Oktober 1999 - Rs. C-67/98 - "Zenatti" - GewArch 2000, 19, Rn. 24).

    Die Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Dienstleistungsverkehr stehen indessen nationalen Rechtsvorschriften über den Vorbehalt staatlicher Veranstaltung von Wetten nicht entgegen, wenn diese tatsächlich durch Ziele der "Sozialpolitik", nämlich der Beschränkung der schädlichen Wirkung solcher Aktivitäten, gerechtfertigt und verhältnismäßig sind (vgl. EuGH, Urteil vom 21. September 1999, a.a.O., Rn. 31 ff., Urteil vom 21. Oktober 1999, a.a.O., Rn. 31, 35).

  • BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 13.93

    Buchmachererlaubnis - Juristische Person des Privatrechts

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Entscheidungen zum Sportwettenrecht (Urteil vom 23. August 1994, a.a.O., S. 296), zum Spielbankenrecht (Urteil vom 23. August 1994 - BVerwG 1 C 19.91 - BVerwGE 96, 302 ), zur Pferdewette (Urteil vom 4. Oktober 1994 - BVerwG 1 C 13.93 - BVerwGE 97, 12 ) und zur Lotterie (Urteil vom 29. Juni 2000 - BVerwG 1 C 26.99 - GewArch 2000, 386) ausgeführt, dass die genannten Betätigungen dem Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG unterfallen können.

    Denn Pferdewetten beziehen sich nur auf ein enges und deshalb leichter überschaubares Sportgeschehen und sind in einer besonderen wirtschaftlichen Situation zur Bekämpfung des "Winkelbuchmachertums" der privaten Veranstaltung zugänglich gemacht worden (vgl. Urteil vom 4. Oktober 1994, a.a.O., S. 15).

  • VGH Bayern, 30.08.2000 - 22 B 00.1833

    Gewerberecht: Erlaubnisvorbehalt bei Sportwetten durch private Veranstalter,

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01
    BVerwG 6 C 2.01 VGH 22 B 00.1833.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin auf die Berufung des Vertreters des öffentlichen Interesses mit Urteil vom 30. August 2000 (GewArch 2001, 65) das Urteil des Verwaltungsgerichts geändert und die Klage in vollem Umfang abgewiesen.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01
    bbb) Beschränkungen des Grundrechts der Berufswahlfreiheit durch objektive Bedingungen für die Berufszulassung sind im Allgemeinen nur zulässig, wenn sie zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut zwingend geboten sind (BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 - BVerfGE 7, 377 ).
  • BVerwG, 29.06.2000 - 1 C 26.99

    Zulassung der "Umwelt- und Entwicklungshilfe - Lotterie" in Niedersachsen

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Entscheidungen zum Sportwettenrecht (Urteil vom 23. August 1994, a.a.O., S. 296), zum Spielbankenrecht (Urteil vom 23. August 1994 - BVerwG 1 C 19.91 - BVerwGE 96, 302 ), zur Pferdewette (Urteil vom 4. Oktober 1994 - BVerwG 1 C 13.93 - BVerwGE 97, 12 ) und zur Lotterie (Urteil vom 29. Juni 2000 - BVerwG 1 C 26.99 - GewArch 2000, 386) ausgeführt, dass die genannten Betätigungen dem Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG unterfallen können.
  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 19.91

    bayerische Spielbanken - Art. 12 GG

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Entscheidungen zum Sportwettenrecht (Urteil vom 23. August 1994, a.a.O., S. 296), zum Spielbankenrecht (Urteil vom 23. August 1994 - BVerwG 1 C 19.91 - BVerwGE 96, 302 ), zur Pferdewette (Urteil vom 4. Oktober 1994 - BVerwG 1 C 13.93 - BVerwGE 97, 12 ) und zur Lotterie (Urteil vom 29. Juni 2000 - BVerwG 1 C 26.99 - GewArch 2000, 386) ausgeführt, dass die genannten Betätigungen dem Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG unterfallen können.
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01
    Kommt eine Berufsausübungsregelung - wie im Falle der Klägerin - einer objektiven Berufszugangsregelung nahe, muss sie mit Allgemeininteressen gerechtfertigt werden, die so schwer wiegen, dass sie "den Vorrang vor der Berufsbehinderung" verdienen (Urteil vom 5. Dezember 2000 - BVerwG 1 C 11.00 - GewArch 2001, 164 - 167; BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 1987 - 1 BvR 1086/82 - BVerfGE 77, 84 ).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

  • BVerwG, 05.12.2000 - 1 C 11.00

    Berufsständisches Versorgungswerk; Beitrag; Mindestbeitrag; Beruf;

  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

  • BVerwG, 25.02.1957 - I B 121.56
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Die dagegen eingelegte Revision wies das Bundesverwaltungsgericht zurück (BVerwGE 114, 92).
  • VGH Bayern, 29.09.2004 - 24 BV 03.3162

    Verbot von Oddsetwetten privater Unternehmer für Bayern bestätigt

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  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Die Strafvorschrift des § 284 StGB verbietet jedoch lediglich das Veranstalten eines Glücksspiels ohne behördliche Erlaubnis und ist insoweit durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt (vgl. BVerwG NJW 2001, 2648 f.; vgl. weiter Dietlein/Hecker, WRP 2003, 1175, 1179 m.w.N.).

    Sie trifft selbst keine Entscheidung darüber, ob und inwieweit Glücksspiele abweichend von ihrer grundsätzlichen Unerlaubtheit zugelassen werden können oder nicht (vgl. BVerwG NJW 2001, 2648, 2649), und verstößt als solche schon deshalb nicht gegen die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit (a.A. Hoeller/Bodemann, NJW 2004, 122, 125).

    Selbst wenn die landesrechtlichen Vorschriften über die Erteilung einer behördlichen Erlaubnis zur Veranstaltung von Glücksspielen nicht mit Art. 46 und 49 EG vereinbar sein sollten (vgl. dazu auch BVerwG NJW 2001, 2648, 2650; BayOblG NJW 2004, 1057, 1058), wäre deshalb die Veranstaltung von Glücksspielen im Internet für inländische Teilnehmer nicht erlaubnisfrei zulässig (vgl. BGH GRUR 2002, 636, 637 - Sportwetten; a.A. - in einem Eilverfahren - VGH Kassel GewArch 2004, 153).

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