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   BVerwG, 23.05.2012 - 6 C 22.11   

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BVerwG, 23.05.2012 - 6 C 22.11 (https://dejure.org/2012,11419)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.2012 - 6 C 22.11 (https://dejure.org/2012,11419)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 6 C 22.11 (https://dejure.org/2012,11419)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Art. 74 Abs. 1 Nr. 1; MStV § 69
    Werbeentgeltabschöpfung; Auskunftsverlangen; Beanstandung; Medienaufsicht; Aufsichtsmittel; privater Rundfunk; "Bimmel Bingo"; konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis des Bundes; Strafrecht; Bundestreue; Verhältnismäßigkeit; Ermessen; Subsidiaritätsklausel; Fristenregelung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Art. 74 Abs. 1 Nr. 1
    Aufsichtsmittel; Auskunftsverlangen; Beanstandung; Bundestreue; Ermessen; Fristenregelung; Medienaufsicht; Strafrecht; Subsidiaritätsklausel; Verhältnismäßigkeit; Werbeentgeltabschöpfung; erhebliche Rechtsverstöße; konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis des Bundes; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 74 Abs 1 Nr 1 GG, § 69 Abs 3 RdFunkZArbVtr BE/BB
    Abschöpfung von Werbeeinnahmen aus rechtswidrig ausgestrahlten Fernsehsendungen zulässig

  • Wolters Kluwer

    Zugehörigkeit der Regelung des § 69 Abs. 3 MStV zum Strafrecht i.S.v. Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG; Rundfunkrechtliche Aufsichtsmaßnahme aufgrund des Wachklingelns von unbekannten Personen zur Nachtzeit in einer Fernsehshow

  • rewis.io

    Abschöpfung von Werbeeinnahmen aus rechtswidrig ausgestrahlten Fernsehsendungen zulässig

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MStV § 69 Abs. 3; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 1
    Zugehörigkeit der Regelung des § 69 Abs. 3 MStV zum Strafrecht i.S.v. Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG; Rundfunkrechtliche Aufsichtsmaßnahme aufgrund des Wachklingelns von unbekannten Personen zur Nachtzeit in einer Fernsehshow

  • datenbank.nwb.de

    Abschöpfung von Werbeeinnahmen aus rechtswidrig ausgestrahlten Fernsehsendungen zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Abschöpfung von Gewinn aus Werbeeinnahmen eines TV-Senders zulässig, wenn Fernsehsendung rechtswidrig erfolgt / Das Bimmel Bingo des Stefan Raab bei TV total

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Abschöpfung von Werbeeinnahmen aus rechtswidrig ausgestrahlten Fernsehsendungen zulässig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Abschöpfung von Werbeeinnahmen aus rechtswidrig ausgestrahlten Fernsehsendungen zulässig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    PRO7 muss 75.000 EURO für Bimmel-Bingo zahlen - Abschöpfung von Werbeeinnahmen zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "TV total" und die Abschöpfung von Werbeeinnahmen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu rechtswidrigen TV-Sendungen - Prosieben muss Werbeeinnahmen für "Bimmel Bingo" abführen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Abschöpfung von Werbeeinnahmen aus rechtswidrig ausgestrahlten Fernsehsendungen zulässig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Bimmel-Bingo" rechtswidrig ausgestrahlt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Abschöpfung von Werbeeinnahmen aus rechtswidrig ausgestrahlten Fernsehsendungen zulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abschöpfung von Werbeeinnahmen aus rechtswidrig ausgestrahlten Fernsehsendungen zulässig

  • spiegel.de (Pressebericht, 23.05.2012)

    "TV total": 75.000 Euro Strafe für "Bimmel-Bingo"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fernsehsendung "Bimmel-Bingo" muss 75.000,- EUR Werbeabschöpfung zahlen

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Pro7 zahlt 75.000 EUR Werbeabschöpfung wegen Stefan Raabs "Bimmel Bingo”

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Pro 7 muss an Medienaufsicht 75.000 Euro abführen wegen Bimmel-Bingo

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Wertabschöpfung von Werbeeinnahmen durch Landesmedienanstalten bei rechtswidrigen Sendeinhalten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 70
  • K&R 2012, 700
  • DÖV 2013, 81
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvL 1/04

    Mangels ausreichender Begründung unzulässige Vorlage zur Frage, ob eine Regelung

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2012 - 6 C 22.11
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorlage mit Beschluss vom 8. Dezember 2004 für unzulässig erklärt (Az.: 2 BvL 1/04).

    Das Auskunftsverlangen dürfe nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 2004 (Az.: 2 BvL 1/04) nur an solche Rechtsverstöße geknüpft werden, die nicht straf- oder bußgeldbewehrt seien.

    Zum "Strafrecht" i.S.d. Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG gehört die Regelung aller repressiven oder präventiven staatlichen Reaktionen auf Straftaten, die nicht ausnahmslos die Schuld des Täters voraussetzen müssen, aber an eine Straftat anknüpfen, also ausschließlich für Straftäter gelten und ihre sachliche Rechtfertigung auch aus der Anlasstat beziehen (BVerfG, Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834/02 u.a. - BVerfGE 109, 190 ; Beschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 BvL 1/04 - ZUM 2005, 227 ).

    Dementsprechend hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 8. Dezember 2004 (a.a.O.) betont, dass die in § 69 Abs. 3 MStV geregelten Maßnahmen der Werbeentgeltabschöpfung und des Auskunftsverlangens eine Straftat gerade nicht voraussetzen und mithin nicht ausschließlich für Straftäter gelten, sondern auch bei einem Verstoß gegen sonstige Rechtsvorschriften getroffen werden können.

  • VG Berlin, 13.11.2003 - 27 A 9.03

    Abschöpfung von Werbeeinnahmen nach Maßgabe des Medienstaatsvertrages

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2012 - 6 C 22.11
    Auch hiergegen hat die Klägerin Klage erhoben (Verwaltungsgericht Berlin, Az.: 27 A 9.03).

    Das übrige, gegen das Auskunftsverlangen (Nr. 2 des Bescheidtenors) gerichtete Klagebegehren hat das Verwaltungsgericht abgetrennt und mit dem Verfahren gegen die Abführung von Werbeeinnahmen (Bescheid vom 18. Dezember 2002) zur gemeinsamen Entscheidung unter dem Aktenzeichen 27 A 9.03 verbunden.

  • BFH, 20.11.1952 - V z D 2/52
    Auszug aus BVerwG, 23.05.2012 - 6 C 22.11
    Der Ertrag von Geldstrafen und strafrechtlich verfallenem Vermögen steht nämlich grundsätzlich dem Justizfiskus des Landes und nicht dem Bund zu (BFH, Gutachten vom 20. November 1952 - V z D 2/52 S - BFHE 57, 108).
  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2012 - 6 C 22.11
    Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht die Rundfunkanstalt als eine juristische Person des öffentlichen Rechts definiert, die dem staatlichen Einfluss entzogen oder höchstens einer beschränkten staatlichen Rechtsaufsicht unterworfen ist (BVerfG, Urteil vom 28. Februar 1961 - 2 BvG 1/60 u.a. - BVerfGE 12, 205 ).
  • BVerfG, 30.01.1973 - 2 BvH 1/72

    Coburg

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2012 - 6 C 22.11
    Der Grundsatz der Bundestreue verpflichtet jedes Land, bei der Inanspruchnahme seiner Rechte die gebotene Rücksicht auf die Interessen der anderen Länder und des Bundes zu nehmen und nicht auf Durchsetzung rechtlich eingeräumter Positionen zu dringen, die elementare Interessen eines anderen Landes schwerwiegend beeinträchtigen (BVerfG, Urteil vom 30. Januar 1973 - 2 BvH 1/72 - BVerfGE 34, 216 ).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2012 - 6 C 22.11
    Zu den erforderlichen gesetzlichen Regelungen privaten Rundfunks gehört demnach die Normierung einer begrenzten Staatsaufsicht, die - nur - der Aufgabe zu dienen hat, die Einhaltung der zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit ergangenen Bestimmungen sicherzustellen (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Juni 1981 - 1 BvL 89/78 - BVerfGE 57, 295 ).
  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2012 - 6 C 22.11
    Das Bundesverfassungsgericht leitet die Notwendigkeit einer gesetzlich zu verankernden begrenzten Staatsaufsicht über die privaten Rundfunkanbieter aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG selbst ab (BVerfG, Urteil vom 4. November 1986 - 1 BvF 1/84 - BVerfGE 73, 118 ).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86

    5. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2012 - 6 C 22.11
    Die in den Landesrundfunkgesetzen geregelte und vom Bundesverfassungsgericht gebilligte duale Ordnung (BVerfG, Beschluss vom 24. März 1987 - 1 BvR 147/86 u.a. - BVerfGE 74, 297 ), wonach der Rundfunk zwischen einem öffentlich-rechtlichen und einem privaten Bereich mit jeweils unterschiedlichen Aufgaben und Anforderungen etwa hinsichtlich der Programmvielfalt aufgeteilt wird, spricht nicht für einen solchen Gleichheitssatz, sondern betont vielmehr die Unterschiede zwischen den beiden Sektoren.
  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2012 - 6 C 22.11
    Mit Blick darauf ist der Regelungsgehalt des § 69 Abs. 3 MStV weder teilweise noch schwerpunktmäßig (vgl. zu einer solchen Schwerpunktbetrachtung: BVerfG, Beschluss vom 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 - BVerfGE 97, 332 ), sondern überhaupt nicht dem Strafrecht zuzuordnen, und zwar ohne dass es darauf ankommt, ob die begangenen Rechtsverstöße in den überwiegenden Fällen mit Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten einhergehen.
  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2012 - 6 C 22.11
    Zum "Strafrecht" i.S.d. Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG gehört die Regelung aller repressiven oder präventiven staatlichen Reaktionen auf Straftaten, die nicht ausnahmslos die Schuld des Täters voraussetzen müssen, aber an eine Straftat anknüpfen, also ausschließlich für Straftäter gelten und ihre sachliche Rechtfertigung auch aus der Anlasstat beziehen (BVerfG, Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834/02 u.a. - BVerfGE 109, 190 ; Beschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 BvL 1/04 - ZUM 2005, 227 ).
  • VG Berlin, 13.11.2003 - 27 A 206.02

    Abschöpfung von Werbeeinnahmen nach Maßgabe des Medienstaatsvertrages

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LB 76/14

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage erst geraume Zeit nach dem Verkehrsverstoß

    Ein Verstoß gegen dieses Gleichheitsgebot läge vor, wenn der Beklagte für die im Regelfall verfügte "Verlängerung" der sonst üblichen Fahrtenbuchdauer keinen sachlich gerechtfertigten Grund anführen könnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.5.2012 - 6 C 22.11 -, Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 64).
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