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   BVerwG, 15.07.1977 - VI C 24.75   

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https://dejure.org/1977,243
BVerwG, 15.07.1977 - VI C 24.75 (https://dejure.org/1977,243)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.1977 - VI C 24.75 (https://dejure.org/1977,243)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 1977 - VI C 24.75 (https://dejure.org/1977,243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamter - Beurlaubung ohne Bezüge - Weihnachtszuwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.03.1976 - VI C 167.73

    Pflicht zur Rückzahlung einer gewährten Zuwendung - Auslegung des Begriffes

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1977 - 6 C 24.75
    Nach dem Gesamtinhalt der hier zu beurteilenden Regelung, die abgesehen von der Höhe der Zuwendung auch im Laufe der Fortentwicklung bis in die jüngste Zeit inhaltlich im wesentlichen unverändert geblieben ist, und unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung stellt die Weihnachtszuwendung eine zusätzliche besondere Zahlung als Anerkennung für geleistete Dienste, eine auch in die Zukunft gerichtete Treueprämie und, wie sich insbesondere aus der historischen Entwicklung und aus dem Zeitpunkt der Zahlung ergibt, eine Sonderleistung zur Deckung des im Weihnachtsmonat entstehenden besonderen Bedarfes dar (vgl. dazu BVerwGE 32, 326 [330], Urteil vom 24. März 1976 - BVerwG VI C 167.73 - [Buchholz 238.95 SZG Nr. 7], Beschluß vom 21. Februar 1977 - BVerwG VI B 44.76 -).
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1977 - 6 C 24.75
    Die Weihnachtszuwendung (nunmehr jährliche Sonderzuwendung) gehört daher nicht zu den beamtenrechtlichen Ansprüchen, die nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums dem Beamten zustehen und deshalb durch Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich garantiert sind (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 29. November 1967 - 2 BvR 668/67 - [ZBR 1967, 364], vgl. neuerdings auch Beschluß vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039/75 - 2 BvH 1045/75 -).
  • BVerfG, 29.11.1967 - 2 BvR 668/67
    Auszug aus BVerwG, 15.07.1977 - 6 C 24.75
    Die Weihnachtszuwendung (nunmehr jährliche Sonderzuwendung) gehört daher nicht zu den beamtenrechtlichen Ansprüchen, die nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums dem Beamten zustehen und deshalb durch Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich garantiert sind (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 29. November 1967 - 2 BvR 668/67 - [ZBR 1967, 364], vgl. neuerdings auch Beschluß vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039/75 - 2 BvH 1045/75 -).
  • BVerwG, 08.11.1973 - V C 118.72

    Berechnung des einzusetzenden Einkommens bei einer jährlichen Sonderzuwendung

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1977 - 6 C 24.75
    Die Revision kann sich zur Stützung ihrer gegenteiligen Auffassung auch nicht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 44, 167 berufen.
  • BVerwG, 17.07.1969 - II C 97.67

    Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung bei Beurlaubung vom Beamtendienst -

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1977 - 6 C 24.75
    Nach dem Gesamtinhalt der hier zu beurteilenden Regelung, die abgesehen von der Höhe der Zuwendung auch im Laufe der Fortentwicklung bis in die jüngste Zeit inhaltlich im wesentlichen unverändert geblieben ist, und unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung stellt die Weihnachtszuwendung eine zusätzliche besondere Zahlung als Anerkennung für geleistete Dienste, eine auch in die Zukunft gerichtete Treueprämie und, wie sich insbesondere aus der historischen Entwicklung und aus dem Zeitpunkt der Zahlung ergibt, eine Sonderleistung zur Deckung des im Weihnachtsmonat entstehenden besonderen Bedarfes dar (vgl. dazu BVerwGE 32, 326 [330], Urteil vom 24. März 1976 - BVerwG VI C 167.73 - [Buchholz 238.95 SZG Nr. 7], Beschluß vom 21. Februar 1977 - BVerwG VI B 44.76 -).
  • BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 23.07

    Sonderzahlung; Sonderzuwendung; Kürzung der Sonderzuwendung durch rechtzeitig

    Sie steht zur freien Disposition des Normgebers und kann im Rahmen der allgemeinen grundgesetzlichen Bindungen jederzeit für die Zukunft gemindert oder gestrichen werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. November 1967 a.a.O. S. 61 f. und vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039/75, 2 BvR 1045/75 - BVerfGE 44, 249 ; BVerwG, Urteile vom 15. Juli 1977 - BVerwG 6 C 24.75 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 24 und vom 2. September 1977 - BVerwG 6 C 80.74 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 10 m.w.N.).

    Die Sonderzuwendung oder Sonderzahlung stellt nicht nur eine zusätzliche besondere Zahlung als Anerkennung für geleistete Dienste und eine Sonderleistung zur Deckung des im Weihnachtsmonat entstehenden besonderen Bedarfs, sondern auch eine in die Zukunft gerichtete Treueprämie dar (Urteil vom 15. Juli 1977 - BVerwG 6 C 24.75 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 24; vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 28. September 2007 a.a.O.).

  • BVerfG, 28.09.2007 - 2 BvL 5/05

    Vorlage des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Kürzung des Weihnachtsgeldes für

    Das Verwaltungsgericht zitiert zwar in anderem Zusammenhang die entsprechende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, in der die jährliche Sonderzuwendung als Anerkennung für geleistete Dienste, eine auch in die Zukunft gerichtete Treueprämie und eine Sonderleistung zur Deckung des im Weihnachtsmonat entstehenden besonderen Bedarfs charakterisiert wird (BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1977 - VI C 24.75 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2017 - 4 B 20.15

    Keine Abführung einer als Weihnachtsvergütung einzuordnenden Sonderzahlung an die

    Denn für die Sonderzuwendung nach dem Sonderzuwendungsgesetz war nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass dieser höchstrichterlich mit dem Synonym "Weihnachtszuwendung" (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1977 - 6 C 24.75 - juris Rn. 14) versehene Besoldungsbestandteil eine zusätzliche besondere Zahlung als Anerkennung für geleistete Dienste, eine auch in die Zukunft gerichtete Treueprämie und, wie sich insbesondere aus der historischen Entwicklung und aus dem Zeitpunkt der Zahlung ergibt, eine Sonderleistung zur Deckung des im Weihnachtsmonat entstehenden besonderen Bedarfes darstellt (BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1969 - 2 C 97.67 - juris Rn. 35; im Anschluss daran für eine landesrechtliche Zuwendungsregelung BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1977, a.a.O., Rn. 15).
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