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   BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 28.06   

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BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 28.06 (https://dejure.org/2007,2354)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.2007 - 6 C 28.06 (https://dejure.org/2007,2354)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 2007 - 6 C 28.06 (https://dejure.org/2007,2354)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    WPflG - § 12
    Einberufungsbescheid; Zurückstellung; besondere Härte; Berufsausbildung; Meisterprüfung; Vorbereitungskurs; Erledigung in der Hauptsache; einseitige Erledigungserklärung durch den Kläger.

  • Bundesverwaltungsgericht

    WPflG § 12
    Berufsausbildung; Einberufungsbescheid; Erledigung in der Hauptsache; Meisterprüfung; Vorbereitungskurs; Zurückstellung; besondere Härte; einseitige Erledigungserklärung durch den Kläger

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung des Vorbereitungslehrgangs zu einer Meisterprüfung als eine Berufsausbildung i.S.d. Zurückstellungstatbestands nach § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 Wehrpflichtgesetz (WPflG); Berechtigtes Interesse zur Fortführung des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits; ...

  • Judicialis

    WPflG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WPflG § 12
    Wehrrecht - Einberufungsbescheid; Zurückstellung; besondere Härte; Berufsausbildung; Meisterprüfung; Vorbereitungskurs; Erledigung in der Hauptsache; einseitige Erledigungserklärung durch den Kläger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 39
  • DÖV 2008, 520
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 21.01.1994 - 8 C 34.92

    Unterscheidung zwischen Ausbildung und beruflicher Fortbildung im Hinblick auf

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 28.06
    Hierunter fallen Lernvorgänge, die keine zusätzliche Befähigung oder Berechtigung verschaffen, sondern lediglich Fortbildung im ausgeübten Beruf sind, mit der das berufliche Wissen und Können vertieft werden soll (Urteile vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 57.73 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 100 S. 39, vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 183 S. 2 und vom 13. November 2006 - BVerwG 6 C 22.05 - a.a.O.).

    Gegenüber der Berufsausübung und der Fortbildung im ausgeübten Beruf wird die Ausbildung - im Sinne der hier relevanten Berufsausbildung - dadurch gekennzeichnet und abgegrenzt, dass eine als Ausbildung zu qualifizierende Veranstaltung - erstens - überwiegend durch den Ausbildungszweck geprägt sein muss und überdies - zweitens - zum Erwerb einer zusätzlichen, bisher nicht innegehabten Berechtigung zur Berufsausübung führen muss (Urteil vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - a.a.O.).

    Entscheidend für die Einordnung eines Lehrgangs ist auch nicht seine Bezeichnung als "Ausbildung", "Fortbildung" oder "Weiterbildung", sondern seine überwiegende inhaltliche Prägung durch den Ausbildungszweck, den Teilnehmern eine zusätzliche Befähigung oder Berechtigung zu verschaffen, die ihnen die Ausübung eines sonst nicht zugänglichen Berufs erlaubt (Urteile vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 57.73 - a.a.O. und vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - a.a.O. S. 3 ).

    Für die Annahme einer Berufsausbildung kommt es insoweit auf die Berufsbilder an, die kraft rechtlicher Ordnung oder tatsächlicher Übung von der Gesellschaft als selbstständige Berufe angesehen werden (Urteile vom 27. Juli 1977 - BVerwG 8 C 38.76 - a.a.O. S. 92 , vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 90.80 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 143 S. 9 , vom 24. August 1988 - BVerwG 8 C 80.86 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 27 S. 4 und vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 13.11.2006 - 6 C 22.05

    Einberufung; Zurückstellung; besondere Härte; berufliche Gründe; sachgrundlos

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 28.06
    Da der Kläger die Aufhebung des erledigten Verwaltungsakts mangels Beschwer nicht mehr begehren kann, hat er zutreffend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, um eine Abweisung seiner unzulässig gewordenen Anfechtungsklage zu vermeiden (vgl. Urteil vom 13. November 2006 - BVerwG 6 C 22.05 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 209 m.w.N.).

    Zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben ist die Beklagte auf die höchstrichterliche Klärung dieser Frage angewiesen (vgl. Urteil vom 13. November 2006 a.a.O.).

    Bei der Anwendung des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. c WPflG ist jedoch auch nach der Neufassung durch das 2. ZDÄndG zwischen der durch die Vorschrift geschützten (Berufs-)Ausbildung einerseits und der beruflichen Fortbildung andererseits zu unterscheiden (Urteil vom 13. November 2006 - BVerwG 6 C 22.05 - a.a.O. Rn. 16).

    Hierunter fallen Lernvorgänge, die keine zusätzliche Befähigung oder Berechtigung verschaffen, sondern lediglich Fortbildung im ausgeübten Beruf sind, mit der das berufliche Wissen und Können vertieft werden soll (Urteile vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 57.73 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 100 S. 39, vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 183 S. 2 und vom 13. November 2006 - BVerwG 6 C 22.05 - a.a.O.).

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 207.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 28.06
    Pflichtwidrig ist sein Verhalten dann, wenn es unter Umständen geschieht, die mit den Grundsätzen von Treu und Glauben unvereinbar sind und deshalb die Berufung auf die Zurückstellungsvorschriften als missbräuchliche Rechtsausübung erscheinen lassen (Urteil vom 10. Dezember 1969 - BVerwG 8 C 207.67 - BVerwGE 34, 273 ).

    Die allgemeine Handlungsfreiheit des Wehrpflichtigen ist jedoch grundsätzlich nicht beschränkt, so dass er nicht schon dann pflichtwidrig handelt, wenn er den Zurückstellungsgrund selbst herbeiführt (Urteile vom 10. Dezember 1969 - BVerwG 8 C 207.67 - a.a.O. S. 274 f. und vom 24. Juni 1971 - BVerwG 8 C 76.69 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 53 S. 87; Johlen, a.a.O. Rn. 166).

  • BVerwG, 12.11.1975 - VIII C 57.73

    Besuch der Abendschule als Ausbildung wegen ausdrücklich zeitlicher und

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 28.06
    Hierunter fallen Lernvorgänge, die keine zusätzliche Befähigung oder Berechtigung verschaffen, sondern lediglich Fortbildung im ausgeübten Beruf sind, mit der das berufliche Wissen und Können vertieft werden soll (Urteile vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 57.73 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 100 S. 39, vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 183 S. 2 und vom 13. November 2006 - BVerwG 6 C 22.05 - a.a.O.).

    Entscheidend für die Einordnung eines Lehrgangs ist auch nicht seine Bezeichnung als "Ausbildung", "Fortbildung" oder "Weiterbildung", sondern seine überwiegende inhaltliche Prägung durch den Ausbildungszweck, den Teilnehmern eine zusätzliche Befähigung oder Berechtigung zu verschaffen, die ihnen die Ausübung eines sonst nicht zugänglichen Berufs erlaubt (Urteile vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 57.73 - a.a.O. und vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - a.a.O. S. 3 ).

  • BVerwG, 24.06.1971 - VIII C 76.69

    Unentbehrlichkeit in einem Gewerbebetrieb - Geltendmachung eines

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 28.06
    Die allgemeine Handlungsfreiheit des Wehrpflichtigen ist jedoch grundsätzlich nicht beschränkt, so dass er nicht schon dann pflichtwidrig handelt, wenn er den Zurückstellungsgrund selbst herbeiführt (Urteile vom 10. Dezember 1969 - BVerwG 8 C 207.67 - a.a.O. S. 274 f. und vom 24. Juni 1971 - BVerwG 8 C 76.69 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 53 S. 87; Johlen, a.a.O. Rn. 166).

    Angesichts einer in absehbarer Zeit zu erwartenden Einberufung obliegt es grundsätzlich dem Wehrpflichtigen, sich auf seine Heranziehung zum Wehrdienst einzurichten und hierauf auch bei seinen persönlichen Entscheidungen, mit deren Ausführung er die Voraussetzungen eines Zurückstellungstatbestandes schafft, Rücksicht zu nehmen (Urteile vom 24. Juni 1971 - BVerwG 8 C 76.69 - a.a.O., vom 22. Juni 1984 - BVerwG 8 C 115.82 - Buchholz 448.0 § 24 WPflG Nr. 6 S. 5 und vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 8 C 21.94 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 185 S. 14).

  • VG Düsseldorf, 21.06.2005 - 11 L 1015/05

    Zurückstellung vom Wehrdienst bei Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 28.06
    Mit Beschluss vom 21. Juni 2005 - 11 L 1015/05 - hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet.

    Auf die Gründe in dem Beschluss vom 21. Juni 2005 - 11 L 1015/05 - werde insoweit Bezug genommen.

  • VG Düsseldorf, 19.05.2006 - 11 L 827/06

    Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 28.06
    Keiner Vertiefung bedarf im Rahmen des vorliegenden Verfahrens die rechtliche Behandlung längerer zeitlicher Abstände zwischen verschiedenen Abschnitten einer Berufsausbildung, die insbesondere dann auftreten können, wenn - wie hier - die zeitliche Abfolge mehrerer zu einer Ausbildung gehörender Lehrgänge nicht vorgeschrieben ist (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Mai 2006 - 11 L 827/06 - juris).
  • BVerwG, 27.07.1977 - 8 C 38.76
    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 28.06
    Für die Annahme einer Berufsausbildung kommt es insoweit auf die Berufsbilder an, die kraft rechtlicher Ordnung oder tatsächlicher Übung von der Gesellschaft als selbstständige Berufe angesehen werden (Urteile vom 27. Juli 1977 - BVerwG 8 C 38.76 - a.a.O. S. 92 , vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 90.80 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 143 S. 9 , vom 24. August 1988 - BVerwG 8 C 80.86 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 27 S. 4 und vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - a.a.O. ).
  • BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 90.80

    Anspruch auf Rückstellung vom Wehrdienst wegen einer Facharztausbildung -

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 28.06
    Für die Annahme einer Berufsausbildung kommt es insoweit auf die Berufsbilder an, die kraft rechtlicher Ordnung oder tatsächlicher Übung von der Gesellschaft als selbstständige Berufe angesehen werden (Urteile vom 27. Juli 1977 - BVerwG 8 C 38.76 - a.a.O. S. 92 , vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 90.80 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 143 S. 9 , vom 24. August 1988 - BVerwG 8 C 80.86 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 27 S. 4 und vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - a.a.O. ).
  • BVerwG, 17.12.1993 - 3 B 134.92

    Gerichtliche Feststellung der Erledigung der Hauptsache bei Aufhebung des

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 28.06
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist in entsprechender Anwendung von § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO insgesamt für wirkungslos zu erklären, weil sich der Rechtsstreit mit beiden zunächst gestellten Klageanträgen erledigt hat (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1993 - BVerwG 3 B 134.92 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 103 und vom 20. November 1998 - BVerwG 6 P 8.98 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 73).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 21.94

    Wehrpflicht - Unentbehrlichkeit - Eigenes Verschulden - Ausbildung -

  • BVerwG, 22.06.1984 - 8 C 115.82

    Wehrpflicht - Einberufung - Übernahme - Gewerbebetrieb - Unentbehrlichkeit -

  • BVerwG, 20.03.1964 - VII C 72.63

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids

  • BVerwG, 29.06.1967 - VIII C 33.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.11.1998 - 6 P 8.98

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren; Erledigung der Hauptsache;

  • BVerwG, 07.03.1996 - 8 C 47.95

    Zurückstellung vom Wehrdienst auf Grund der allgemeinen Härteklausel -

  • BVerwG, 24.08.1988 - 8 C 80.86

    Zurückstellung vom Zivildienst - Ausbildung zum Krankenpflegehelfer -

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

  • BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 52.89

    Zurückstellung einer Einberufung zum Grundwehrdienst - Zurückstellungsgrund der

  • BVerwG, 25.03.1981 - 8 C 85.80

    Erledigungsfeststellungsstreit - Interesse der Beklagten - Erledigung der

  • BVerwG, 27.11.1992 - 8 C 2.91

    Weitgehende Ausbildungsförderung als Zurückstellungsgrund - Bestehendes

  • BVerwG, 25.04.1989 - 9 C 61.88

    nachträglich anerkannter Asylbewerber - § 92 VwGO, bei einseitiger

  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 21.10

    Prüfung der Elterneignung bei begehrter Adoption eines im Ausland lebenden

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfordert die Feststellung der Hauptsacheerledigung auf die einseitige Erledigungserklärung der Klägerseite hin zwar dann die Überprüfung der Zulässigkeit und der Begründetheit des ursprünglichen Klagebegehrens, wenn die Beklagtenseite sich für ihren Widerspruch gegen die Erledigungserklärung und ihr Festhalten an ihrem bisherigen Antrag auf ein schutzwürdiges Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung berufen kann, dass die Klage vor ihrer Erledigung unzulässig oder unbegründet war (Urteile vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 86.86 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 174 S. 12; vom 22. August 2007 - BVerwG 6 C 28.06 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 212 Rn. 18 und vom 20. Oktober 2010 a.a.O. juris Rn. 17).
  • BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 5.07

    Missbräuchliche Herbeiführung des Zurückstellungsgrundes; freiwillige

    Zwar hat der Senat mit heutigem Urteil in anderer Sache (BVerwG 6 C 28.06) entschieden, dass ein Zurückstellungsgrund im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. c WPflG vorliegt, wenn ein Wehrpflichtiger durch die Einberufung an der Teilnahme am Vorbereitungskurs auf die Meisterprüfung gehindert wird.

    Nach diesem Zeitpunkt aufgenommene Bemühungen des Klägers um Teilnahme an einem Meisterprüfungslehrgang hätten nicht mehr zur Zurückstellung führen können; Entsprechendes hätte bei sofortiger Anhörung des Klägers oder Ansetzung einer Tauglichkeitsüberprüfung mit Blick auf einen konkreten Gestellungstermin gegolten (vgl. das Senatsurteil vom heutigen Tage - BVerwG 6 C 28.06 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2013 - 13 A 1113/11

    Verwendung einer "Dachmarke" in der Bezeichnung eines Arzneimittels als

    vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. August 2007 - 6 C 28.06 -, NVwZ-RR 2008, 39 = juris, Rn. 18; Beschluss vom 29. Juli 2003 - 1 B 291.02 -, NVwZ 2004, 353 = juris, Rn. 12; OVG NRW, Beschluss vom 17. Dezember 2012 - 4 A 3343/08 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2017 - 9 S 1253/17

    Erledigungsfeststellungsstreit im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

    Es kann dahinstehen, ob ein Erledigungsausspruch nur erfolgen darf, wenn der ursprüngliche Antrag zulässig war, und ob der Antragsgegner das behauptete berechtigte Interesse an einer Sachentscheidung über den ursprünglichen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO hat (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteile vom 22.08.2007 - 6 C 28.06 -, NVwZ-RR 2008, 39, und vom 01.09.2011 - 5 C 21.10 -, juris; Stuhlfauth, in Bader u.a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 113 Rn. 72; Bader, ebenda, § 161 Rn. 28; für den vorläufigen Rechtsschutz ein solches Interesse allerdings - wohl zutreffend - generell ausschließend: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.06.2011, a.a.O., m.w.N.), denn unabhängig davon war der Antrag sowohl zulässig (bb) als auch begründet (cc).
  • BVerwG, 20.10.2010 - 6 C 20.09

    Besondere Härte; Berufsausbildung; dualer Bildungsgang; einseitige

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 S. 13 f., vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 86.86 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 174 S. 12, vom 31. Oktober 1990 a.a.O. S. 64 ff. bzw. S. 2 ff., vom 13. November 2006 - BVerwG 6 C 22.05 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 209 Rn. 13 und vom 22. August 2007 - BVerwG 6 C 28.06 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 212 Rn. 18) erfordert die Feststellung der Hauptsacheerledigung auf die einseitige Erledigungserklärung der Klägerseite hin dann die Überprüfung der Zulässigkeit und der Begründetheit des ursprünglichen Klagebegehrens, wenn die Beklagtenseite sich für ihren Widerspruch gegen die Erledigungserklärung und ihr Festhalten an dem Antrag auf Abweisung der Klage auf ein schutzwürdiges Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung berufen kann, dass die Klage vor ihrer Erledigung unzulässig oder unbegründet war.
  • VG Karlsruhe, 28.06.2010 - 9 K 518/10

    Frage der Zurückstellung vom Wehrdienst wegen beabsichtigter Aufnahme eines

    Vielmehr zeigt die Entstehungsgeschichte des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WPflG, dass der Gesetzgeber - bereits anlässlich einer Gesetzesänderung im Jahr 1971 und erst recht im Zuge der Neufassung des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 c WPflG durch das Zweite Zivildienstgesetzänderungsgesetz vom 27.09.2004 (BGBl. I S. 2358) - bestrebt war, die Tatbestände der Zurückstellung wegen einer Ausbildung auszuweiten und sich dabei von der Begriffsbestimmung des Berufsbildungsgesetzes gelöst hat (BVerwG, Urt. v. 22.08.2007 - 6 C 28.06 -, NVwZ-RR 2008, 39).

    Essentiell für die Annahme einer Berufsausbildung im wehrpflichtrechtlichen Sinn ist aber - auch auf Grundlage der früheren Fassungen der Norm - dass die Ausbildung zum Erwerb einer zusätzlichen, bisher nicht innegehabten Berechtigung zur Berufsausübung führen muss (BVerwG, Urt. v. 22.08.2007, a. a. O., m. w. N.).

  • VG Karlsruhe, 10.06.2010 - 9 K 536/10

    Frage der Zurückstellung vom Wehrdienst wegen beabsichtigter Aufnahme eines

    Vielmehr zeigt die Entstehungsgeschichte des § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 WPflG, dass der Gesetzgeber - bereits anlässlich einer Gesetzesänderung im Jahr 1971 und erst recht im Zuge der Neufassung des § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 c WPflG durch das Zweite Zivildienstgesetzänderungsgesetz vom 27.09.2004 (BGBl. I S. 2358) - bestrebt war, die Tatbestände der Zurückstellung wegen einer Ausbildung auszuweiten und sich dabei von der Begriffsbestimmung des Berufsbildungsgesetzes gelöst hat (BVerwG, Urt. v. 22.08.2007 - 6 C 28.06 -, NVwZ-RR 2008, 39).

    Essentiell für die Annahme einer Berufsausbildung im wehrpflichtrechtlichen Sinn ist aber - auch auf Grundlage der früheren Fassungen der Norm - dass die Ausbildung zum Erwerb einer zusätzlichen, bisher nicht innegehabten Berechtigung zur Berufsausübung führen muss (BVerwG, Urt. v. 22.08.2007, a. a. O., m. w. N.).

  • OVG Thüringen, 09.11.2021 - 4 KO 659/20

    Erledigung einer Klage gegen einen Beitragsbescheid durch (unerkannt) als

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfordert die Feststellung der Hauptsacheerledigung auf die einseitige Erledigungserklärung der Klägerseite hin zwar dann die Überprüfung der Zulässigkeit und der Begründetheit des ursprünglichen Klagebegehrens, wenn die Beklagtenseite sich für ihren Widerspruch gegen die Erledigungserklärung und ihr Festhalten an ihrem bisherigen Antrag auf ein schutzwürdiges Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung berufen kann, dass die Klage vor ihrer Erledigung unzulässig oder unbegründet war (BVerwG, Urteile vom 3. Juni 1988 - 8 C 86.86 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 174 S. 12; vom 22. August 2007 -6 C 28.06 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 212 Rdnr. 18 und vom 20. Oktober 2010 a. a. O. juris Rdnr. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2008 - 13 A 1066/06

    Einordnung einer Durchführung und Befundung von

    Die erstinstanzliche Entscheidung ist zwar zu ihren Lasten ausgegangen, das Urteil des VG ist aber als Folge der mit dieser Entscheidung erfolgenden Feststellung der Erledigung der Hauptsache unwirksam (§ 173 VwGO, 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO analog), vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.12.1993 - 3 B 134.92 - Urteil vom 22.8.2007 - 6 C 28.06 -, NVwZ-RR 2008, 39.
  • BVerwG, 20.11.2007 - 6 C 24.07

    Einstellung eines Verfahrens wegen übereinstimmender Erledigterklärung der

    Die Beklagte hätte trotz ihrer Zurückstellungserklärung die Abgabe ihrer Erledigungserklärung verweigern und auf der Klärung der offenen Rechtsfrage bestehen können (vgl. Urteil vom 22. August 2007 - BVerwG 6 C 28.06 -).
  • BVerwG, 20.11.2007 - 6 C 28.07

    Einstellung eines Verfahrens aufgrund übereinstimmender Erklärung des

  • BVerwG, 20.11.2007 - 6 C 18.07

    Verfahrenseinstellung nach übereinstimmenderf Erledigterklärung

  • BVerwG, 20.04.2009 - 6 B 107.08

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines

  • BVerwG, 20.11.2007 - 6 C 25.07
  • BVerwG, 20.11.2007 - 6 C 27.07
  • BVerwG, 20.11.2007 - 6 C 10.07
  • VG Düsseldorf, 03.09.2009 - 11 K 4168/09

    Zurückstellung Fußball Profi Chance

  • VG Arnsberg, 29.09.2008 - 9 L 612/08

    Aufnahme des Bachelor-Studiums "Duales Studium Maschinenbau (kooperativ)" an

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BVerwG, 23.10.2006 - 6 C 28.06 (https://dejure.org/2006,34311)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.2006 - 6 C 28.06 (https://dejure.org/2006,34311)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 2006 - 6 C 28.06 (https://dejure.org/2006,34311)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Festsetzung des Werts des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren

Verfahrensgang

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