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   BVerwG, 19.02.1985 - 6 C 29.84   

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BVerwG, 19.02.1985 - 6 C 29.84 (https://dejure.org/1985,3171)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.1985 - 6 C 29.84 (https://dejure.org/1985,3171)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 1985 - 6 C 29.84 (https://dejure.org/1985,3171)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schlafender Richter während der Hauptverhandlung als Verfahrensmangel - Erfordernis der genauen Angabe des Zeitpunkts, der Dauer und der Einzelheiten des Verhaltens des betreffenden Richters - Beurteilung der unterlassenen Stellungnahme seitens des betroffenen Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.08.1980 - 6 CB 42.80

    Nachträgliche Rüge, ein ehrenamtlicher Richter habe während der Verhandlung

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1985 - 6 C 29.84
    Hätte er wirklich Anzeichen des Schlafes eines ehrenamtlichen Richters beobachtet, so wäre ein solcher Hinweis geboten gewesen, damit dieser Umstand, der nach Auffassung des Prozeßbevollmächtigten einen Verfahrensmangel darstellen soll, sofort hätte aufgeklärt werden können (vgl. dazu Beschlüsse vom 28. August 1980 - BVerwG 6 CB 42.80 - und vom 14. November 1983 - BVerwG 6 C 116.82 -).
  • BVerwG, 14.11.1983 - 6 C 116.82

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1985 - 6 C 29.84
    Hätte er wirklich Anzeichen des Schlafes eines ehrenamtlichen Richters beobachtet, so wäre ein solcher Hinweis geboten gewesen, damit dieser Umstand, der nach Auffassung des Prozeßbevollmächtigten einen Verfahrensmangel darstellen soll, sofort hätte aufgeklärt werden können (vgl. dazu Beschlüsse vom 28. August 1980 - BVerwG 6 CB 42.80 - und vom 14. November 1983 - BVerwG 6 C 116.82 -).
  • BVerwG, 03.03.1975 - VI CB 43.74

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1985 - 6 C 29.84
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genügt allein die unter Beweisantritt aufgestellte Behauptung, einer der Beisitzer habe während eines Teils der mündlichen Verhandlung geschlafen und deshalb der Verhandlung nicht mehr folgen können, nicht den an die Darlegung eines Verfahrensmangels zu stellenden Anforderungen, weil das behauptete Schlafen als solches ebensowenig durch Zeugen beweisbar ist wie das Gegenteil; vielmehr müssen der Zeitpunkt, die Dauer und die Einzelheiten des Verhaltens des betreffenden Richters genau angegeben werden, wie etwa Schließen der Augen und regelmäßige laute Atemzüge, Abstützen des Oberkörpers usw. (vgl. Beschlüsse vom 5. März 1971 - BVerwG 4 CB 103.67 -, vom 1. Juni 1973 - BVerwG 6 C 15.73 - und vom 3. März 1975 - BVerwG 6 CB 43.74 - ).
  • BVerwG, 05.03.1971 - IV CB 103.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1985 - 6 C 29.84
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genügt allein die unter Beweisantritt aufgestellte Behauptung, einer der Beisitzer habe während eines Teils der mündlichen Verhandlung geschlafen und deshalb der Verhandlung nicht mehr folgen können, nicht den an die Darlegung eines Verfahrensmangels zu stellenden Anforderungen, weil das behauptete Schlafen als solches ebensowenig durch Zeugen beweisbar ist wie das Gegenteil; vielmehr müssen der Zeitpunkt, die Dauer und die Einzelheiten des Verhaltens des betreffenden Richters genau angegeben werden, wie etwa Schließen der Augen und regelmäßige laute Atemzüge, Abstützen des Oberkörpers usw. (vgl. Beschlüsse vom 5. März 1971 - BVerwG 4 CB 103.67 -, vom 1. Juni 1973 - BVerwG 6 C 15.73 - und vom 3. März 1975 - BVerwG 6 CB 43.74 - ).
  • BVerwG, 01.06.1973 - VI C 15.73
    Auszug aus BVerwG, 19.02.1985 - 6 C 29.84
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genügt allein die unter Beweisantritt aufgestellte Behauptung, einer der Beisitzer habe während eines Teils der mündlichen Verhandlung geschlafen und deshalb der Verhandlung nicht mehr folgen können, nicht den an die Darlegung eines Verfahrensmangels zu stellenden Anforderungen, weil das behauptete Schlafen als solches ebensowenig durch Zeugen beweisbar ist wie das Gegenteil; vielmehr müssen der Zeitpunkt, die Dauer und die Einzelheiten des Verhaltens des betreffenden Richters genau angegeben werden, wie etwa Schließen der Augen und regelmäßige laute Atemzüge, Abstützen des Oberkörpers usw. (vgl. Beschlüsse vom 5. März 1971 - BVerwG 4 CB 103.67 -, vom 1. Juni 1973 - BVerwG 6 C 15.73 - und vom 3. März 1975 - BVerwG 6 CB 43.74 - ).
  • BVerwG, 13.06.2001 - 5 B 105.00

    Besetzung, vorschriftsmäßige, des Gerichts bei Schlaf eines Richters; Rüge der

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung muss derjenige, der sich darauf beruft, das Gericht sei wegen eines in der mündlichen Verhandlung eingeschlafenen Richters nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen, konkrete Tatsachen vortragen, welche eine Konzentration des Richters auf die wesentlichen Vorgänge in der Verhandlung ausschließen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. März 1975 - BVerwG 6 CB 43.74 - und vom 19. Februar 1985 - BVerwG 6 C 29.84 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 17 und Nr. 26 S. 8; BFHE 147, 402 ; BFH, Beschlüsse vom 5. Dezember 1985 - IV R 114/85 - BFH/NV 1986, 468 , vom 6. Februar 1998 - III R 36/97 - BFH/NV 1998, 1355 , vom 17. Mai 1999 - VIII R 17/99 - BFH/NV 1999, 1491, vom 20. September 2000 - VII R 61/00 - BFH/NV 2001, 324).

    Weiterhin hat die Besetzungsrüge darzulegen, was während dieser Zeit in der mündlichen Verhandlung geschehen ist (BFHE 147, 402 ; BFH, Beschlüsse vom 17. Juli 1990 - IV R 10/89 - BFH/NV 1991, 250 und vom 17. Mai 1999 a.a.O.), welche für die Entscheidung wichtigen Vorgänge der Richter während seines "Einnickens" nicht habe erfassen können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Februar 1985 a.a.O. und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 7 B 32.00 - Beschlussabdruck S. 3; BSG, Beschluss vom 28. März 1985 - 2 BU 240/84 - HV-INFO 1985, 12 ).

    Denn es kann ihr nicht unterstellt werden, dass sie unter Verstoß gegen ihre dienstlichen Pflichten gegenüber ihrem Dienstherrn und unter Verletzung der gebotenen Verfahrensfairness einen solchen Eindruck, wenn sie sich ihrer Sache sicher gewesen wäre, nicht sogleich dem Vorsitzenden Richter mitgeteilt und um Abhilfe gebeten hätte, um sich mit diesem treu- und pflichtwidrigen Verhalten einen absoluten Revisionsgrund für den Fall des Unterliegens zu sichern (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 110.79 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 20 S. 10 und Beschluss vom 19. Februar 1985 a.a.O. S. 9).

  • BVerwG, 24.05.2000 - 7 B 32.00

    Rückübertragung eines Hausgrundstücks - Verzicht auf das Grundstück - Vorliegen

    Aus dieser Beobachtung, deren Richtigkeit nicht nur von dem Prozeßbevollmächtigten, sondern auch von zwei weiteren im Verhandlungsraum als Zuhörer anwesenden Personen an Eides statt versichert worden ist, ergibt sich nicht, daß der Richter während einer ins Gewicht fallenden Zeit in seiner Wahrnehmungsfähigkeit beschränkt war; denn es fehlt jede Angabe dazu, welche für die Entscheidung wichtigen Vorgänge er während seines "Einnickens" nicht habe erfassen können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. Februar 1985 - BVerwG 6 C 29.84 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 26).

    Es kann deshalb offenbleiben, welche Rechtsfolgen dem Umstand beizumessen wären, daß der Prozeßbevollmächtigte der Kläger dem Gericht seine Beobachtungen unter Verstoß gegen seine anwaltlichen Pflichten gegenüber seinen Mandanten (BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1986 - BVerwG 6 C 181.82 - insoweit nur in NJW 1986, 2721 ) und unter Verletzung der gebotenen Verfahrensfairneß nicht sofort, also noch während der mündlichen Verhandlung, mitgeteilt, sondern zunächst den Ausgang des Prozesses abgewartet hat (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 19. Februar 1985 - BVerwG 6 C 29.84 - a.a.O.; kritisch dazu Bader in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/ von Albedyll, VwGO, § 138 Rn. 18).

  • BFH, 01.02.2000 - VII R 88/99

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; schlafender Richter

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. u.a. Entscheidungen vom 5. Dezember 1985 IV R 114/85, BFH/NV 1986, 468, und vom 6. Februar 1998 III R 36/97, BFH/NV 1998, 1355), aber auch des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- (vgl. statt aller Beschluss vom 19. Februar 1985 6 C 29.84, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 310, § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 26) muss derjenige, der sich darauf beruft, das Gericht sei in der mündlichen Verhandlung nicht richtig besetzt gewesen, weil ein Richter während der Verhandlung zwar anwesend gewesen sei, ihr jedoch wegen Übermüdung oder Schlafs nicht habe folgen können, dies durch Angabe konkreter Tatsachen dartun, welche eine Konzentration des Richters auf die wesentlichen Vorgänge in der Verhandlung ausschließen.
  • BVerwG, 04.12.1996 - 8 B 145.96

    Verfassungsrecht - Anspruch auf den gesetzlichen Richter, Anspruch auf

    Daß im vorliegenden Fall hiervon abgewichen worden wäre, legt die Beschwerde nicht in einer den Anforderungen an den Tatsachenvortrag einer prozeßordnungsgemäßen Besetzungsrüge genügenden Weise dar (vgl. insoweit etwa Beschlüsse vom 3. März 1975 - BVerwG VI CB 43.74 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 17 S. 1, vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 8 CB 83.80 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 24 S. 3 ff. m.w.N., vom 19. Februar 1985 - BVerwG 6 C 29.84 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 26 S. 7 m.w.N., vom 11. April 1986 - BVerwG 7 CB 63.85 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 64 S. 45 m.w.N. und vom 27. Juni 1995 - BVerwG 5 B 53.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 9 S. 7).
  • BFH, 05.12.1985 - IV R 114/85

    Schlaf eines Richters in der mündlichen Verhandlung - Konzentration des Richters

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) muß derjenige, der sich darauf beruft, daß ein Richter in der mündlichen Verhandlung geschlafen habe, dies durch Angabe konkreter Tatsachen dartun, die eine Konzentration des Richters auf wesentliche Vorgänge in der Verhandlung ausschließen (s. Beschlüsse vom 5. März 1971 IV ZB 103.67, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 138 Nr. 1 VwGO Nr. 11; vom 1. Juni 1973 IV Z 15.73, Buchholz, a.a.O., Nr. 15; vom 3. März 1975 VI ZB 43.64, Buchholz, a.a.O., Nr. 17, und vom 19. Februar 1985 6 C 29.84, Buchholz, a.a.O., Nr. 26).
  • BFH, 17.07.1990 - IV R 10/89

    Anforderungen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Erhebung einer Rüge

    So ist entschieden worden, für eine schlüssige Rüge, das Gericht sei wegen Schlafs eines Richters während der mündlichen Verhandlung nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen, sei auch darzulegen, was und worüber während des Schlafs des Richters verhandelt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 28. August 1986 V R 18/86, BFHE 147, 402, BStBl II 1986, 908; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 19. Februar 1985 6 C 29/84, HFR 1987, 544).
  • BVerwG, 28.08.1996 - 8 B 74.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Auswahl des Berichterstatters

    Daß im vorliegenden Fall hiervon abgewichen worden wäre, legt die Beschwerde nicht in einer den Anforderungen an den Tatsachenvortrag einer prozeßordnungsgemäßen Besetzungsrüge genügenden Weise dar (vgl. insoweit etwa Beschlüsse vom 3. März 1975 - BVerwG VI CB 43.74 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 17 S. 1, vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 8 CB 83.80 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 24 S. 3 ff. m.w.N., vom 19. Februar 1985 - BVerwG 6 C 29.84 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 26 S. 7 m.w.N., vom 11. April 1986 - BVerwG 7 CB 63.85 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 64 S. 45 m.w.N. und vom 27. Juni 1995 - BVerwG 5 B 53.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 9 S. 7).
  • BVerwG, 14.08.1985 - 6 CB 28.84

    Darlegungsanforderungen bei einer Revision - Voraussetzungen einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müssen vielmehr, um den an die Darlegungen eines Verfahrensmangels zu stellenden Anforderungen zu genügen, Zeitpunkt, die Dauer und die Einzelheiten des Verhaltens des betreffenden Richters in einem solchen Falle angegeben werden (vgl. Beschlüsse vom 3. März 1975 - BVerwG 6 CB 43.74 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 17] m.weit.Nachw. und vom 19. Februar 1985 - BVerwG 6 C 29.84 - m.weit.Nachw.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.04.1985 - 6 C 29.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,15909
BVerwG, 17.04.1985 - 6 C 29.84 (https://dejure.org/1985,15909)
BVerwG, Entscheidung vom 17.04.1985 - 6 C 29.84 (https://dejure.org/1985,15909)
BVerwG, Entscheidung vom 17. April 1985 - 6 C 29.84 (https://dejure.org/1985,15909)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,15909) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Revisionsverfahrens bei Rücknahme des Antrags

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