Rechtsprechung
BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 3.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Entlassung aus dem Dienstverhältnis eines Berufssoldaten - Verfassungsmäßigkeit des § 46 Abs. 3 S. 1 Soldatengesetz (SG) - Sinn und Zweck des § 46 Abs. 3 S. 1 SG - Weiterbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin als eine (weitere) "Fachausbildung" - Befugnis des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GG Art. 12; SGSG (1977) § 46 Abs. 3 S. 1
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 22.03.1979 - V 372/78
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.1979 - XI 950/79
- BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 3.81
Papierfundstellen
- BVerwGE 65, 203
Wird zitiert von ... (92) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.05.1973 - II C 6.72
Kostenerstattung einer Fachausbildung als Anästhesiearzt eines Bundeswehrsoldaten …
Auszug aus BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 3.81
Denn für diese Weiterbildung nach Maßgabe der Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern könne nichts anderes gelten als für die Weiterbildung eines Sanitätsoffiziers zum Facharzt für Anästhesie, die das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 42, 233 [BVerwG 29.03.1973 - II C 6/72]) als Fachausbildung angesehen habe.Das Bundesverwaltungsgericht hat bereitsim Urteil vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 6.72 - (BVerwGE 42, 233 [236]) dargelegt, der Gesetzgeber habe damit, daß er eine Verbundenheit zwischen militärischer Ausbildung und Fachausbildung vorgesehen habe, umschrieben, daß die Fachausbildung einem dienstlichen Zweck dienen müsse.
Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht die - berufsrechtlich ebenfalls nicht als Ausbildung angesehene - Weiterbildung eines Berufssoldaten des Sanitätsdienstes, durch die ihm fachärztliche Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt wurden, als eine solche Fachausbildung behandelt (Urteil vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 6.72 - [a.a.O.]).
- BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74
Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines …
Auszug aus BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 3.81
In Wirklichkeit soll § 46 Abs. 3 Satz 1 SG F. 1977 dem vorzeitigen Ausscheiden von besonders ausgebildeten und deswegen in ihrer Funktion nicht ohne weiteres zu ersetzenden Berufssoldaten aus der Bundeswehr entgegenwirken (BVerfGE 39, 128 [146 f.]; BVerwGE 52, 84 [88 f.]).Dabei ist der Begriff "Fachausbildung" auslegungsbedürftig, wie der erkennende Senat bereitsim Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG 6 C 135.74 - (BVerwGE 52, 84 [86 f.]) festgestellt hat.
Die bereits erörterte Zielsetzung der Vorschrift gebietet es, die mit ihr getroffene Regelung immer dann eingreifen zu lassen, wenn der Berufssoldat im Rahmen einer mit seiner militärischen Ausbildung verbundenen Fachausbildung Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, die für seine militärische Verwendung bedeutsam sind, die er nach dem Ausscheiden aus dem Berufssoldatenverhältnis aber auch in anderer Weise nutzen kann, sei es auch nur im Rahmen einer zusätzlichen Ausbildung oder als Grundlage für eine noch abzulegende Prüfung (vgl. BVerwGE 52, 84 [86 f.]).
- BVerfG, 22.01.1975 - 2 BvL 51/71
Verfassungsmäßigkeit des § 46 Abs. 4 S. 1 SG
Auszug aus BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 3.81
In Wirklichkeit soll § 46 Abs. 3 Satz 1 SG F. 1977 dem vorzeitigen Ausscheiden von besonders ausgebildeten und deswegen in ihrer Funktion nicht ohne weiteres zu ersetzenden Berufssoldaten aus der Bundeswehr entgegenwirken (BVerfGE 39, 128 [146 f.]; BVerwGE 52, 84 [88 f.]).Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht die Erstattungspflicht bei der verfassungsrechtlichen Prüfung der durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes vom 10. Januar 1968 (BGBl. I S. 56) verschärften Fassung des § 46 Abs. 4 SG als eine wirtschaftliche Einengung der Möglichkeit bezeichnet, jederzeit die Entlassung aus dem Berufssoldatenverhältnis beantragen zu können, die das Ziel verfolgt habe zu bewirken, daß ausgebildete Berufssoldaten die Mindestdienstzeit des § 46 Abs. 4 Satz 1 SG (F. 1968) ableisten, ehe sie ihre Entlassung begehren (Beschluß vom 22. Januar 1975 - 2 BvL 51/71 u. 10, 14/73 - [BVerfGE 39, 128 [142]]).
- BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 16.16
Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …
Die Kostenerstattungspflicht ist dabei lediglich ein Mittel, um dieses Ziel zu erreichen (BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 1975 - 2 BvL 51/71 u.a. - BVerfGE 39, 128 ; BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 , vom 21. April 1982 - 6 C 3.81 - BVerwGE 65, 203 und vom 25. März 1987 - 6 C 87.84 - Buchholz 236.1 § 46 SG Nr. 17 S. 7;… Beschluss vom 22. September 2016 - 2 B 25.15 - juris Rn. 36 m.w.N.).Hiernach ist auch die Weiterbildung eines Berufssoldaten des Sanitätsdienstes in einem Bundeswehrkrankenhaus, durch die ihm fachärztliche Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, als Fachausbildung anzusehen, auch wenn sie nicht mit einer praktischen oder theoretischen Unterweisung verbunden war und der Sanitätsoffizier den üblichen Dienst eines Klinikarztes verrichtet hat (BVerwG, Urteile vom 29. Mai 1973 - 2 C 6.72 - BVerwGE 42, 233 und vom 21. April 1982 - 6 C 3.81 - BVerwGE 65, 203 …sowie Beschluss vom 22. September 2016 - 2 B 25.15 - juris Rn. 32;… siehe nachfolgend Rn. 34).
- BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 18.05
Soldat auf Zeit; Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Ausscheiden aus dem …
Der erforderliche dienstliche Zweck dieser Ausbildung war nach den Vorstellungen der zuständigen Stelle der Beklagten, den Kläger zu befähigen, nicht nur die Flugzeuge, zu deren Führung er auf Grund der Ausbildung bei der Lufthansa berechtigt war, sondern darüber hinaus Flugzeuge vom Typ Transall unter den Bedingungen eines militärischen Einsatzes zu fliegen (vgl. zur Fachausbildung im Sinne des § 56 Abs. 4 Satz 1 SG Urteile vom 11. Februar 1977 BVerwG 6 C 135.74 BVerwGE 52, 84 sowie vom 21. April 1982 BVerwG 6 C 3.81 BVerwGE 65, 203 ).13 Allerdings hatte der Gesetzgeber mit der Normierung der Erstattungspflicht in einer früheren, bis 1977 geltenden Vorschrift auch bezweckt, Soldaten mit einer kostspieligen Fachausbildung von der Stellung eines Entlassungsantrags abzuhalten (…vgl. Urteile vom 11. Februar 1977 BVerwG 6 C 135.74 a.a.O. S. 88, 89 und vom 21. April 1982 BVerwG 6 C 3.81 a.a.O. S. 206).
- VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 S 1492/15
Zum Ermessen bei der Stundung des Anspruchs auf Erstattung von Ausbildungsgeld …
Inwieweit eine solche Fachausbildung auch im zivilen Bereich Ausbildungscharakter hat oder ob sie zu einer Berechtigung führt, die auch außerhalb der Bundeswehr anzuerkennen ist, hat hingegen für die Auslegung des soldatenrechtlichen und der Sache nach auf den Militärdienst bezogenen Begriffes "Fachausbildung" keine Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteile vom 28.10.2015 - 2 C 40.13 -, DÖV 2016, 312, und vom 21.04.1982 - 6 C 3/81 -, BVerwGE 65, 203, m.w.N.).BVerwG, Urteil vom 21.04.1982, a.a.O.; Urteil vom 28.10.2015, a.a.O.; Beschlüsse vom 14.05.2014 - 2 B 96.13 -, Juris, und vom 28.09.2013 - 6 B 13.83 -, Juris; Urteil vom 25.03.1987, a.a.O.; Senatsurteile vom 10.11.2015, a.a.O., und vom 15.12.2008 - 4 S 1653/08 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 24.04.2016, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 24.02.2016, a.a.O. und vom 01.06.2015 - 1 A 930/14 -, Juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 04.07.2013, a.a.O.).
Dass die Weiterbildung eines approbierten Arztes nach den berufsrechtlichen Vorschriften für Ärzte nicht als ergänzende Ausbildung, sondern als Vervollkommnung des beruflichen Wissens angesehen wird, schließt es nicht aus, sie bei einem Berufssoldaten des Sanitätsdienstes als Fachausbildung im Sinne des Soldatenrechts zu werten (BVerwG, Urteil vom 21.04.1982, a.a.O.).
Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht etwa die - berufsrechtlich ebenfalls nicht als Ausbildung angesehene - Weiterbildung eines Berufssoldaten des Sanitätsdienstes zum Arzt für Allgemeinmedizin oder eine Ausbildung, durch die ihm fachärztliche Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt wurden, als eine "Fachausbildung" behandelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.04.1982, a.a.O., m.w.N.).
- BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 40.13
Soldat auf Zeit; Bundeswehr; Fachausbildung; Elektroniker für luftfahrttechnische …
Der Begriff der Fachausbildung gemäß § 56 Abs. 4 Satz 1 SG ist eine besondere zur allgemeinen militärischen Ausbildung hinzutretende und für alle Teilnehmer einheitlich gestaltete Ausbildung mit einem bestimmten Ausbildungsziel, die - sei es nach einer Prüfung oder einem planmäßigen Abschluss - zu einer zusätzlichen Befähigung oder Berechtigung führt (stRspr, BVerwG, Urteil vom 21. April 1982 - 6 C 3.81 - BVerwGE 65, 203 ). - VGH Bayern, 04.07.2013 - 6 BV 12.19
Berufssoldat; Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes; Entlassung; Erstattung …
Diese Lage fordert einen billigen Ausgleich, den der Gesetzgeber nach seinem Ermessen in § 49 Abs. 4 i.V. mit § 46 Abs. 3 Satz 1 SG durch die Normierung eines zeitlich begrenzten Erstattungsanspruchs verwirklicht hat (vgl. BVerfG, B.v. 22.1.1975 - 2 BvL 51/71 - BVerfGE 39, 128/146; BVerwG, U.v. 21.4.1982 - 6 C 3.81 - BVerwGE 65, 203/205 f.).Bei der Auslegung des Begriffs "Fachausbildung" ist nach ständiger Rechtsprechung davon auszugehen, dass er ausschließlich an den militärischen Notwendigkeiten ausgerichtet ist (BVerwG, U.v. 11.2.1977 - VI C 135.74 - BVerwGE 52, 84/88; U.v. 21.4.1982 - 6 C 3.81 - BVerwGE 65, 203/209 f.;… BayVGH, B.v. 30.11.2012 - 6 ZB 12.314 - juris - Rn. 5).
Es handelt sich um eine besondere, einheitliche, in einem geregelten Ausbildungsgang durch qualifiziertes Personal vermittelte Ausbildung außerhalb des allgemeinen Truppendienstes mit einem bestimmten Ausbildungsziel, die nach einem planmäßigen Abschluss zu einer zusätzlichen Befähigung wie Berechtigung geführt hat (vgl. BVerwG, U.v. 21.4.1982 - 6 C 32.81 - BVerwGE 65, 203 ff.).
Dass die Weiterbildung eines approbierten Arztes zum Facharzt nach den berufsrechtlichen Vorschriften für Ärzte nicht als ergänzende Ausbildung, sondern als Vervollkommnung des beruflichen Wissens oder als "praktische Anwendung ärztlicher Kenntnisse in der ambulanten, stationären und rehabilitativen Versorgung der Patienten" (§ 1 Satz 2 BayWBO) angesehen wird, schließt es nicht aus, sie bei einem Berufssoldaten des Sanitätsdienstes als Fachausbildung im Sinne des Soldatenrechts zu werten (vgl. BVerwG, U.v. 21.4.1982 - 6 C 3.81 - BVerwGE 65, 203/210).
- BVerwG, 12.03.2020 - 2 C 37.18
Rückforderung von Ausbildungskosten bei vorzeitiger Entlassung aus der Bundeswehr …
Eine Fachausbildung gemäß § 49 Abs. 4 Satz 1 SG 1995 ist eine besondere, zur allgemeinen militärischen Ausbildung hinzutretende und für alle Teilnehmer einheitlich gestaltete Ausbildung mit einem bestimmten Ausbildungsziel, die - sei es nach einer Prüfung oder einem planmäßigen Abschluss - zu einer zusätzlichen Befähigung oder Berechtigung führt (stRspr, BVerwG, Urteile vom 21. April 1982 - 6 C 3.81 - BVerwGE 65, 203 …und vom 28. Oktober 2015 - 2 C 40.13 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 4 Rn. 13). - OVG Hamburg, 27.08.2013 - 1 Bf 256/12
Anspruch eines Zeitsoldaten auf Entlassung
Das Verwaltungsgericht ist fehlerfrei und in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die gesetzliche Regelung für Soldaten auf Zeit in § 55 Abs. 3 SG (ebenso wie die entsprechende Regelung für Berufssoldaten in § 46 Abs. 6 SG) das Ziel verfolgt, die Abwanderung hochqualifizierter, unter Aufwendung erheblicher öffentlicher Mittel ausgebildeter Fachkräfte zu verhindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.4.1982, BVerwGE 65, 203, juris Rn. 20f.;… Urt. v. 11.2.1977, BVerwGE 52, 84, juris Rn. 45;… Urt. v. 16.4.1970, BVerwGE 35, 146, juris Rn. 10).Der Verteidigungs- und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (vgl. § 87a GG) kommt nach wie vor eine hohe Bedeutung zu, die es im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechtfertigt, das durch Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Grundrecht, einen gewählten Beruf frei zu beenden, einzuschränken (vgl. zuletzt BVerwG, Urt. v. 21.4.1982, BVerwGE 65, 203, juris Rn. 22f.).
Es steht fest, dass die in der Vorschrift statuierte Beschränkung der vorzeitigen Entlassungsmöglichkeit auf besondere Härtefälle dazu dient, die Abwanderung hochqualifizierter, unter Aufwendung öffentlicher Mittel ausgebildeter Fachkräfte wenigstens auf Zeit zu verhindern, um der Bundeswehr einen gleichbleibenden verlässlichen Bestand an Fachkräften zu sichern und so ihre Einsatzbereitschaft zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.4.1982, BVerwGE 65, 203, juris Rn. 20f.;… Urt. v. 11.2.1977, BVerwGE 52, 84, juris Rn. 45;… Urt. v. 16.4.1970, BVerwGE 35, 146, juris Rn. 10; BT-Drs. II/1700 S. 16f., 34; III/1424 S. 5f.; 8/370 S. 4; 9/1897 S. 12).
Zudem ist bereits geklärt, dass die Beschränkung der vorzeitigen Entlassung von Zeitsoldaten auf Fälle besonderer persönlicher Härte in § 55 Abs. 3 SG keine Verletzung von Art. 12 Abs. 1 GG darstellt (BVerwG, Urt. v. 21.4.1982, BVerwGE 65, 203, juris Rn. 19 ff.;… Urt. v. 11.2.1977, BVerwGE 52, 84, juris Rn. 35 ff.;… Urt. v. 16.4.1970, BVerwGE 35, 146, juris Rn. 10 ff.).
- BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 87.84
Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs auf Rückzahlung von Ausbildungskosten …
Die Erstattungsregelung des § 46 Abs. 4 Satz 2 SG (F. 1970), deren Sinn und Zweck darin besteht, dem vorzeitigen Ausscheiden eines Berufssoldaten aus der Bundeswehr entgegenzuwirken, sofern dieses auf Gründe zurückgeht, die in seiner Sphäre liegen (vgl. BVerwGE 65, 203 [BVerwG 21.04.1982 - 6 C 3/81]), findet nach alledem jedenfalls hinsichtlich des dem Kläger während seines Studiums gewährten Ausbildungsgeldes, um das es hier allein geht, Anwendung.Nach dem - für die Fassung 1977 des § 46 SG in BVerwGE 65, 203 (205 ff.) [BVerwG 21.04.1982 - 6 C 3/81] erläuterten - Sinn der in den verschiedenen Fassungen des Soldatengesetzes unterschiedlich gestalteten Sanktionen gegen das Ausscheiden von Berufssoldaten aus der Bundeswehr, deren militärische Ausbildung mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden war (vgl. dazu jetzt §§ 46 Abs. 3, 49 Abs. 4, 73 SG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Wehrrechts und des Zivildienstrechts vom 24. Februar 1983 - BGBl. I S. 179 -), beschränkt sich die "Stehzeit" auf diejenigen Zeiträume, in denen der Berufssoldat die durch das Studium oder die Fachausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten der Beklagten uneingeschränkt zur Verfügung gestellt hat, ohne sich dadurch zugleich im Rahmen einer geordneten Fachausbildung weiterbilden zu wollen oder zu sollen.
Wie der erkennende Senat bereits im Beschluß vom 28. September 1983 - BVerwG 6 B 13.83 - ausgesprochen hat, trifft das auf die Tätigkeit eines Sanitätsoffiziers in einem Bundeswehrkrankenhaus, durch die ihm fachärztliche Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, nicht zu, mag er dabei auch den üblichen Dienst eines Klinikarztes verrichtet haben (vgl. auch BVerwGE 65, 203 [BVerwG 21.04.1982 - 6 C 3/81]).
- OVG Niedersachsen, 26.04.2016 - 5 LB 156/15
Abdienquote; Ausbildungsgeld; Ausbildungskosten; besondere Härte; Bundeswehr; …
Fachausbildung im Sinne von § 56 Abs. 4 Satz 1 SG ist jede einem dienstlichen Zweck dienende, für alle Teilnehmer einheitlich ausgestaltete Ausbildung eines Berufssoldaten bzw. Soldaten auf Zeit, die zu seiner allgemeinen militärischen Ausbildung hinzukommt und zu einer zusätzlichen Befähigung oder Berechtigung führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.4.1982 - BVerwG 6 C 3.81 -, juris Rn. 27 zu einem Berufssoldaten).Inwieweit eine solche Fachausbildung auch im zivilen Bereich Ausbildungscharakter hat oder ob sie zu einer Berechtigung führt, die auch außerhalb der Bundeswehr anzuerkennen ist, hat hingegen für die Auslegung des soldatenrechtlichen und der Sache nach auf den Militärdienst bezogenen Begriffs "Fachausbildung" keine Bedeutung (BVerwG, Urteil vom 21.4.1982, a. a. O., Rn. 27…, Beschluss vom 28.9.1983 - BVerwG 6 B 13.83 -, juris Rn. 4 zu einem Berufssoldaten).
- BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 4.16
Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …
Die Kostenerstattungspflicht ist dabei lediglich ein Mittel, um dieses Ziel zu erreichen (BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 1975 - 2 BvL 51/71 u.a. - BVerfGE 39, 128 ; BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 , vom 21. April 1982 - 6 C 3.81 - BVerwGE 65, 203 und vom 25. März 1987 - 6 C 87.84 - Buchholz 236.1 § 46 SG Nr. 17 S. 7;… Beschluss vom 22. September 2016 - 2 B 25.15 - juris Rn. 36 m.w.N.).Hiernach ist auch die Weiterbildung eines Berufssoldaten des Sanitätsdienstes in einem Bundeswehrkrankenhaus, durch die ihm fachärztliche Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, als Fachausbildung anzusehen, auch wenn sie nicht mit einer praktischen oder theoretischen Unterweisung verbunden war und der Sanitätsoffizier den üblichen Dienst eines Klinikarztes verrichtet hat (BVerwG, Urteile vom 29. Mai 1973 - 2 C 6.72 - BVerwGE 42, 233 und vom 21. April 1982 - 6 C 3.81 - BVerwGE 65, 203 …sowie Beschluss vom 22. September 2016 - 2 B 25.15 - juris Rn. 32;… siehe nachfolgend Rn. 30).
- BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 1.17
Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …
- BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 5.16
Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …
- BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 24.16
Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2016 - 1 A 795/14
Soldat auf Zeit; Sanitätsoffizier; Ernennung zum Beamten; Erstattung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 1 A 335/14
Erstattung der Gewährung des Ausbildungsgeldes und der weiteren Kosten der …
- BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 14.16
Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …
- BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 8.16
Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …
- BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 15.16
Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 1 A 9/14
Erstattung von Ausbildungsgeld und der im Rahmen der Aus- und Weiterbildung …
- BVerwG, 12.03.2020 - 2 C 38.18
Rückforderung von Ausbildungskosten bei vorzeitiger Entlassung aus der Bundeswehr …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 1 A 10/14
Erstattung des gewährten Ausbildungsgeldes und der Kosten der Fachausbildung …
- BVerwG, 22.09.2016 - 2 B 25.15
Erstattungsregelung bei vorzeitig aus dem Dienst scheidenden Sanitätsoffizieren
- BVerwG, 14.05.2014 - 2 B 96.13
Zum soldatengesetzlichen Dienstzeitbegriff; erneutes Aufgreifen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 1 A 1991/14
Pflicht zur Erstattung des während der Beurlaubung zum Studium bezogenem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2016 - 1 A 2104/14
Erstattung gewährten Ausbildungdgeldes durch einen Sanitätsoffizier-Anwärter nach …
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2015 - 10 A 10935/14
Abdienen, Abdienquote, Abdienzeit, Alimentation, Ausbildung, Ausbildungsgeld, …
- VGH Bayern, 13.12.2017 - 6 B 17.299
Rückforderung der Kosten eines Studiums und einer Fachausbildung zum …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2016 - 1 A 315/15
Rückforderung des einem Sanitätsoffizier-Anwärter aus Anlass eines während seines …
- BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 19.05
Begrenzte Erstattung der Ausbildungskosten eines Bundeswehrpiloten, der als …
- VG Berlin, 17.01.2017 - 36 K 43.14
- BVerwG, 21.04.1987 - 6 C 13.85
Rechtmäßigkeit i.R.d. Entlassung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis eines …
- BVerwG, 28.09.1983 - 6 B 13.83
Fachausbildung, die ein Sanitätsoffizier in einem Bundeswehrkrankenhaus erhält, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2016 - 1 A 301/15
Erstattung gewährten Ausbildungdgeldes durch einen Sanitätsoffizier-Anwärter nach …
- VG Münster, 21.08.2014 - 5 K 2265/12
Soldat auf Zeit; Ausbildungskosten; Sanitätsoffizier-Anwärter; Ausbildungsgeld; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2016 - 1 A 2420/14
Erstattung des einem Soldaten gewährten Ausbildungsgeldes und der weiteren Kosten …
- BVerwG, 02.07.1996 - 2 B 49.96
Recht der Soldaten: Verfassungsmäßigkeit der Rückzahlung von Ausbildungskosten …
- OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 5 LB 175/06
Erstattung von Fachausbildungskosten eines Zeitsoldaten bei vorzeitigem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2021 - 1 A 1859/19
- VG Bayreuth, 28.03.2023 - B 5 K 22.769
Rückforderung von Ausbildungskosten nach Entlassung aus der Bundeswehr wegen …
- BVerwG, 22.09.2016 - 2 B 27.15
Rechtmäßigkeit einer Rückforderung von Ausbildungsgeld und Fachausbildungskosten …
- VGH Bayern, 20.01.2010 - 15 CE 09.2695
Anspruch eines Soldaten auf sofortige Entlassung aus dem Dienstverhältnis mit der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2021 - 1 L 125/20
Erstattung der Ausbildungskosten bei vorzeitigem Ausscheiden aus der Bundeswehr …
- VG Gelsenkirchen, 17.12.2014 - 1 K 6101/12
Soldat; Stabsarzt; Entlassung; Zeitsoldat;Erstattung; Härte; Facharzt; …
- BVerwG, 24.10.1990 - 6 B 8.90
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vorliegen einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2016 - 1 A 1064/14
Rückforderung von Studien- und Ausbildungskosten von einem entlassenen …
- VG Gelsenkirchen, 08.09.2014 - 1 K 623/13
Soldat, Soldat auf Zeit, Entlassung, Studium, Verpflichtung, Kosten, Erstattung, …
- BVerwG, 22.09.2016 - 2 B 22.15
Erstattungsregelung bei vorzeitig aus dem Dienst scheidenden Sanitätsoffizieren
- OVG Schleswig-Holstein, 26.08.1994 - 3 L 322/93
Besondere Härte; Unbestimmter Rechtsbegriff; Nachprüfbarkeit
- VG Kassel, 17.07.2014 - 1 K 1184/13
- VG Bremen, 18.01.2005 - 6 K 1634/02
Rückforderung von Ausbildungskosten
- OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2016 - 2 LB 13/15
Rückforderung von Ausbildungsgeld und Fachausbildungskosten eines Soldaten
- VGH Hessen, 28.11.2022 - 1 A 870/22
Rückforderung von Studienkosten nach Entlassung eines Soldaten wegen Anerkennung …
- VG Augsburg, 14.10.2009 - Au 2 E 09.1302
Antrag auf Entlassung aus dem Dienst als Berufssoldat
- BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 10.94
Fachausbildung - Weiterbildung eines Arztes zum Facharzt für Inneres
- VG Regensburg, 16.09.2015 - RN 1 K 14.890
Rückforderung von Ausbildungskosten nach Entlassung aus dem Dienstverhältnis …
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - 6 B 4.21
Rückforderung von Ausbildungsgeld von Sanitätssoldaten nach Entlassung aus der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2021 - 1 L 87/20
Erstattung von Fachausbildungskosten eines Soldaten nach § 56 Abs. 4 SG
- BVerwG, 12.08.1986 - 6 C 115.84
Verbindung des Studiums mit der Tätigkeit als Soldat
- VG Augsburg, 26.07.2018 - Au 2 K 17.1524
Erstattung von Ausbildungskosten bei Ausscheiden aus dem Soldatenverhältnis wegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2017 - 1 A 41/16
Anerkennung eines absolvierten einjährigen Praktikums als ruhegehaltfähige …
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2016 - 1 L 24/16
Erstattung von Ausbildungsleistungen bei Ausscheiden aus dem Soldatenverhältnis
- VG Schleswig, 06.03.2014 - 12 A 153/13
Rückforderung von Ausbildungskosten
- OVG Hamburg, 21.06.2013 - 1 Bf 239/12
Berechnung der Rückforderung von Ausbildungskosten (Studium) für ausgeschiedene …
- VG Ansbach, 22.11.2011 - AN 15 K 11.00904
Die durch ein Studium ausgelöste Mindestdienstzeit eines Berufssoldaten wird …
- VGH Baden-Württemberg, 24.11.1993 - 11 S 1583/92
Zum Begriff der "Fachausbildung" iSd SVG § 3 Abs 1 Nr 2, § 5 - Weiterbildung zum …
- VGH Bayern, 24.09.2018 - 6 ZB 18.1388
Rückforderung von Ausbildungskosten, hier: Berechnung der Stehzeit
- BVerwG, 11.02.2000 - 2 B 101.99
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Rückzahlungsverpflichtung eines …
- VG Köln, 06.01.2016 - 23 K 861/14
Verpflichtung eines früheren Zeitsoldaten mit einem Studium oder einer …
- VG Düsseldorf, 19.02.2014 - 10 K 9101/12
Verpflichtung eines ehemaligen Zeitsoldaten auf Erstattung der Kosten des …
- BVerwG, 14.03.1984 - 6 C 137.82
Soldaten der Luftwaffe - Allgemeine Sprachschulung - Auswahlschulung - …
- VGH Baden-Württemberg, 04.08.1998 - 4 S 300/96
Erstattung der Kosten der Fachausbildung durch einen als Kriegsdienstverweigerer …
- VGH Bayern, 30.11.2012 - 6 ZB 12.314
Soldatenrecht; Berufssoldat; Verlangen der Entlassung; Fachausbildung; …
- VG Augsburg, 24.11.2011 - Au 2 K 09.1301
Die Ausbildung eines Berufssoldaten zum Flugsicherungskontrolloffizier der …
- OVG Niedersachsen, 28.02.1995 - 5 L 2810/93
Dienstzeit; Stehzeit; Dauer; Beginn; Studium; Hemmung
- VG Bayreuth, 12.11.2019 - B 5 K 18.201
Rückforderung von Ausbildungskosten nach der Entlassung aus dem …
- VG Bayreuth, 23.04.2019 - B 5 K 18.122
Rückforderung von Ausbildungskosten bei Soldaten
- VG Köln, 18.11.2015 - 23 K 4797/14
- VG Frankfurt/Main, 05.08.2015 - 9 K 2562/14
Auch Kosten einer aufgrund fristloser Entlassung aus dem Soldatenverhältnis …
- VG München, 12.01.2015 - M 21 K 12.6400
Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr; Feststellungsinteresse für …
- VG München, 15.10.2009 - M 21 E 09.4209
Berufssoldat; Entlassung auf eigenen Antrag; Stehzeit; Fachausbildung; Ausbildung …
- VG Köln, 13.05.2015 - 23 K 7514/13
Verpflichtung eines Berufssoldaten zur Erstattung des während der Ausbildung …
- VG Osnabrück, 23.04.2015 - 3 A 39/14
Ausbildungskosten; Entlassung; Fachausbildung; Fahrerlaubnis; Führerschein; …
- VG München, 17.05.2013 - M 21 K 11.6236
Erstattung von Ausbildungskosten nach bundeswehrfinanziertem Medizinstudium an …
- VG Ansbach, 02.02.2011 - AN 15 K 10.00875
Verlängerung der Dienstzeit von Soldaten um eine gewährte Elternzeit bei …
- VG Aachen, 13.07.2006 - 1 K 2704/05
- VG Minden, 29.06.2004 - 10 K 1109/04
Gewährung einer Elternzeit mit Halbtagsbeschäftigung für eine Soldatin; …
- VG München, 11.02.2020 - M 21b K 18.2696
Keine vorzeitige Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen besonderer Härte - …
- VG Bayreuth, 17.04.2018 - B 5 K 17.475
Rückforderung von Ausbildungskosten bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem …
- VG Köln, 10.05.2017 - 23 K 902/16
- VG Köln, 21.05.2014 - 23 K 6898/13
Rechtmäßigkeit der Bewertung von Englisch-Kursen als Fachausbildung im Sinne des …
- VG Stuttgart, 20.02.2019 - 8 K 1753/17
Keine Entlassung mit sofortiger Wirkung aus dem Dienstverhältnis eines …
- VG Stuttgart, 20.02.2019 - 8 K 17531/17
Entlassung aus dem Dienstverhältnis eines Berufssoldaten; Stehzeitverpflichtung; …