Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 14.01.2008

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2311
BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08 (https://dejure.org/2009,2311)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.2009 - 6 C 3.08 (https://dejure.org/2009,2311)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 2009 - 6 C 3.08 (https://dejure.org/2009,2311)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2311) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    TKG 2004 § 35 Abs. 5, § 130, § 150 Abs. 1; TKG 1996 §§ 25, 29, 39, 78; VwGO § 42 Abs. 2, § 65 Abs. 2, § 121 Nr. 1; § 123 Abs. 1
    Entgelt; Entgeltgenehmigung; vorläufige Entgeltgenehmigung; vorläufiger Verwaltungsakt; privatrechtsgestaltende Wirkung; Rückwirkung; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; einstweilige Anordnung; vorläufige Zahlungsaufforderung; Beiladung; notwendige Beiladung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    TKG 2004 § 35 Abs. 5, § 130, § 150 Abs. 1
    Beiladung; Bestandskraft; Entgelt; Entgeltgenehmigung; Rechtskraft; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Rückwirkung; einstweilige Anordnung; notwendige Beiladung; privatrechtsgestaltende Wirkung; vorläufige Entgeltgenehmigung; vorläufige Zahlungsaufforderung; ...

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des § 35 Abs. 5 S. 2 Telekommunikationsgesetz 2004 (TKG 2004); § 35 Abs. 5 S. 2 TKG 2004 als Ermächtigung des Gerichts zum Erlass einer eigenen Anordnung über die vorläufige Zahlung eines höheren Entgelts; § 35 Abs. 5 S. 2 TKG 2004 als Ermächtigung des Gerichts zu ...

  • Judicialis

    VwGO § 42 Abs. 2; ; VwGO § 65 Abs. 2; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; TKG § 35 Abs. 5; ; TKG § 130; ; TKG § 150 Abs. 1; ; TKG § 25 Abs. 1; ; TKG § 29; ; TKG § 39; ; TKG § 78

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Telekommunikationsrecht: Auslegung des § 35 Abs. 5 S. 2 Telekommunikationsgesetz 2004 ( TKG 2004); § 35 Abs. 5 S. 2 TKG 2004 als Ermächtigung des Gerichts zum Erlass einer eigenen Anordnung über die vorläufige Zahlung eines höheren Entgelts; § 35 Abs. 5 S. 2 TKG 2004 als ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 924 (Ls.)
  • MMR 2009, 531
  • DVBl 2009, 795
  • DVBl 2009, 861
  • DÖV 2009, 1155
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 21.01.2004 - 6 C 1.03

    Telekommunikation; Anspruch auf Gewährung besonderen Netzzugang; Genehmigung von

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08
    Denn unter der Geltung des hier übergangsweise noch anwendbaren alten Rechts droht der Beigeladenen als Entgeltgläubigerin kein Nachteil, da die auf § 25 Abs. 1 TKG 1996 beruhende Entgeltgenehmigung Rückwirkung entfaltet (s. Urteil vom 21. Januar 2004 - BVerwG 6 C 1.03 - BVerwGE 120, 54 = Buchholz 442.066 § 33 TKG Nr. 3 S. 46 ff.).

    Doch gilt die Erwägung, dass eine ausschließlich in die Zukunft gerichtete Entgeltgenehmigung für Leistungen, die der Wettbewerber in der Vergangenheit bereits erlangt hat, dem Normzweck widerspräche und in Bezug auf Art. 12 GG unverhältnismäßig wäre (Urteil vom 21. Januar 2004 a.a.O.), ebenso für den Fall der Zusammenschaltungsanordnung, zumal diese einen privatrechtlichen Vertrag zwischen den Zusammenschaltungspartnern zur Entstehung bringt (Urteil vom 31. März 2004 - BVerwG 6 C 11.03 - BVerwG 120, 263 = Buchholz 442.066 § 37 TKG Nr. 1 S. 3).

    So wurde durch § 35 Abs. 5 TKG 2004 die zum alten Recht ergangene Rechtsprechung, nach der die Entgeltgenehmigung auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses zurückwirkt (Urteil vom 21. Januar 2004 a.a.O), zwar einerseits bestätigt, andererseits aber auch begrenzt.

  • BVerfG, 09.11.2006 - 1 BvR 675/06

    Zu den Anforderungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör an die Beurteilung des

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08
    Es kommt hinzu, dass aus Rechtsschutzgründen sowohl das Verwaltungsgericht als auch - ihm folgend - die Bundesnetzagentur in Betracht zu ziehen hatten, dass für die etwaige Rückwirkung der endgültigen Entgeltgenehmigung erst der aufgrund der gerichtlichen Anordnung ergehende vorläufige Bescheid maßgeblich ist, den die Klägerin, wie geschehen, zur Abwehr der Rückwirkung anfechten konnte (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. November 2006 - 1 BvR 675/06 u.a. - BVerfGK 9, 425 ).

    Zwar trifft es zu, dass der mit der Beiladung verfolgte Zweck, den von der gerichtlichen Entscheidung unmittelbar Betroffenen rechtliches Gehör zu gewähren (Art. 103 Abs. 1 GG), nicht verletzt wird, soweit diese gegen einen etwa noch nachfolgenden behördlichen Umsetzungsakt gerichtlich vorgehen können (s. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. November 2006 - 1 BvR 675/06 u.a. - a.a.O. S. 428 f.).

  • VG Köln, 15.05.2008 - 1 K 6817/05
    Auszug aus BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08
    Sie verweist darauf, dass das Verwaltungsgericht auf die von ihr seinerzeit erhobene Verpflichtungsklage inzwischen ein Bescheidungsurteil vom 15. Mai 2008 - VG 1 K 6817/05 - erlassen und die Bundesnetzagentur ihr in Vollzug dieses rechtskräftigen Urteils zwei - abschließende, aber von der Klägerin angefochtene - Entgeltgenehmigungen vom 3. September 2008 und vom 10. November 2008 erteilt hat.

    Die Auslegung des angefochtenen Bescheides vom 22. Mai 2006 hat davon auszugehen, dass ihn die Bundesnetzagentur "vorläufig für die Zeit vom 01.11.2005 bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren (Az. 1 K 6817/05), längstens bis zum 30.11.2007" erteilt hat.

  • BVerwG, 17.05.2006 - 6 C 14.05

    Feststellungsklage; Entgeltgenehmigungspflicht nach TKG 1996; Übergangsbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08
    Nach § 150 Abs. 1 Satz 1 TKG 2004 blieben im Übergangszeitraum bis zum Ergehen neuer Regulierungsentscheidungen bereits getroffene Feststellungen einer marktbeherrschenden Stellung ebenso wirksam wie die daran anknüpfenden gesetzlichen Verpflichtungen einschließlich der Pflicht, sich den im alten Recht vorgesehenen Verwaltungsakten zu unterwerfen, so dass die Bundesnetzagentur einstweilen auf ihre früheren Eingriffsbefugnisse zurückzugreifen hatte (Beschluss vom 17. Mai 2006 - BVerwG 6 C 14.05 - BVerwGE 126, 74 Rn. 21 = Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 1; Urteil vom 19. September 2007 - BVerwG 6 C 34.06 - Buchholz 442.066 § 42 TKG Nr. 2 Rn. 10, 16; s. auch EuGH, Urteil vom 22. November 2007 - Rs. C-262/06 - Slg. 2007, I-10057).

    Entsprechendes gilt gemäß § 150 Abs. 1 Satz 3 TKG 2004 für die im vorliegenden Fall einschlägigen - nicht marktmachtabhängigen - gesetzlichen Verpflichtungen, die sich im Anschluss an eine angeordnete Zusammenschaltung aus § 39 Alt. 2 TKG 1996 ergeben (s. Beschluss vom 17. Mai 2006 a.a.O. Rn. 36); unter den hier vorliegenden Umständen beruhen die Entgeltgenehmigungspflicht und ihre gesetzlichen Wirkungen auf § 39 Alt. 2 i.V.m. § 25 Abs. 1, § 29 TKG 1996.

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08
    Die Beiladung soll vermeiden, dass am streitigen Rechtsverhältnis beteiligte Dritte, auf die sich ohne ihre Beteiligung am Prozess die Rechtskraft nicht erstreckt, die zwischen den bisherigen Streitbeteiligten rechtskräftig entschiedene Frage erneut zur gerichtlichen Prüfung stellen und ein abweichendes Ergebnis erstreiten können (s. Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19 = Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 36 S. 16; vgl. auch BVerfG a.a.O. S. 430).
  • OVG Bremen, 25.02.2005 - 1 B 41/05

    500 qm große ärztliche Gemeinschaftspraxis in einem reinen Wohngebiet - freie

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08
    In dem zuletzt genannten Fall stellt sich auch der behördliche Umsetzungsakt regelmäßig nur als einstweilige, auf Prozessrecht beruhende Gestattung zugunsten des Antragstellers dar, seine mit dem Antrag verfolgten tatsächlichen Interessen wahrzunehmen, nicht aber als ein auf einer materiellen Rechtsgrundlage beruhender Verwaltungsakt (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 7. Dezember 1995 - 1 B 13193/95.OVG - [...] Rn. 5; OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2005 - 1 B 41/05 - NVwZ-RR 2006, 162).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.1995 - 1 B 13193/95

    Baurecht ; Einstweilige Anordnung ; Gestattung einer Nutzungsänderung

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08
    In dem zuletzt genannten Fall stellt sich auch der behördliche Umsetzungsakt regelmäßig nur als einstweilige, auf Prozessrecht beruhende Gestattung zugunsten des Antragstellers dar, seine mit dem Antrag verfolgten tatsächlichen Interessen wahrzunehmen, nicht aber als ein auf einer materiellen Rechtsgrundlage beruhender Verwaltungsakt (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 7. Dezember 1995 - 1 B 13193/95.OVG - [...] Rn. 5; OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2005 - 1 B 41/05 - NVwZ-RR 2006, 162).
  • BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03

    Telekommunikation; Zusammenschaltungsanordnung; Bedingungen der

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08
    Doch gilt die Erwägung, dass eine ausschließlich in die Zukunft gerichtete Entgeltgenehmigung für Leistungen, die der Wettbewerber in der Vergangenheit bereits erlangt hat, dem Normzweck widerspräche und in Bezug auf Art. 12 GG unverhältnismäßig wäre (Urteil vom 21. Januar 2004 a.a.O.), ebenso für den Fall der Zusammenschaltungsanordnung, zumal diese einen privatrechtlichen Vertrag zwischen den Zusammenschaltungspartnern zur Entstehung bringt (Urteil vom 31. März 2004 - BVerwG 6 C 11.03 - BVerwG 120, 263 = Buchholz 442.066 § 37 TKG Nr. 1 S. 3).
  • BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 8.82

    Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen für die Verwendung von Magermilch

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08
    Mit der endgültigen Regelung des Verfahrensgegenstandes erlischt grundsätzlich die vorläufige Regelung, ohne dass es dafür ihrer förmlichen Aufhebung bedarf (Urteil vom 14. April 1983 - BVerwG 3 C 8.82 - BVerwG 67, 99 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 73 S. 27).
  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08
    Ob aber diese Wirkung des Erlöschens schon mit dem Ergehen des endgültigen Bescheides eintritt (so Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 43 Rn. 39, 50, 213; s. auch BFH, Beschluss vom 3. Juli 1995 - GrS 3/93 - BFHE 178, 11 für einen Steuervorauszahlungsbescheid) oder erst mit dessen Bestandskraft (so Urteil vom 14. August 1986 - BVerwG 3 C 9.85 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 66 S. 139, insoweit in BVerwGE 74, 357 nicht abgedruckt, für eine vorläufige Subventionsbewilligung; Beschluss vom 15. März 2007 - BVerwG 6 C 20.06 - [...] Rn. 3 für eine vorläufige Regulierungsverfügung), lässt sich nicht für sämtliche vorläufigen Verwaltungsakte allgemein beantworten.
  • BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 23.05

    Klagebefugnis; Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl; Beteiligung an den

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 3/93

    Aufhebung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids auch hinsichtlich

  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 6.97

    Bauen im Außenbereich; Ersatzbau für durch Brand zerstörtes Gebäude;

  • EuGH, 22.11.2007 - C-262/06

    Deutsche Telekom - Telekommunikationssektor - Universaldienst und Nutzerrechte -

  • BVerwG, 15.03.2007 - 6 C 20.06

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Beschlusses der

  • BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 34.06

    Missbrauchsaufsicht; besondere Missbrauchsaufsicht; beträchtliche Marktmacht;

  • BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 3.11

    Telekommunikation; Carrier-Festverbindungen (CFV); Entgeltgenehmigung;

    Mit Ausnahme der Entgelte für CFV mit Bandbreiten von 2, 5 Gbit/s, die aufgrund des beschränkten Antrags der Beigeladenen nicht Gegenstand des Revisionsverfahrens geworden sind, ergibt sich jedoch die Genehmigungspflicht für diesen Teil der in dem Beschluss der Bundesnetzagentur vom 14. August 2009 geregelten Entgelte, d.h. in Bezug auf CFV mit Bandbreiten von 34, 155 und 622 Mbit/s, aus der insoweit bestandskräftig gewordenen vorläufigen Regulierungsverfügung vom 30. November 2004; denn nach der Rechtsprechung des Senats wird eine vorläufige Regulierungsverfügung nicht bereits mit dem Erlass einer endgültigen Regulierungsverfügung obsolet, sondern erst bei deren Bestandskraft; sie lebt wieder auf, falls die Anfechtungsklage gegen die endgültige Regulierungsverfügung zu deren rechtskräftiger Aufhebung führt (Beschluss vom 15. März 2007 - BVerwG 6 C 20.06 - juris Rn. 3; Urteil vom 25. März 2009 - BVerwG 6 C 3.08 - Buchholz 442.066 § 35 TKG Nr. 2 Rn. 16).

    Ein Fall der inhaltlichen Überholung eines Verwaltungsakts liegt etwa vor, wenn nach einer vorläufigen später die endgültige Regelung ergeht (Urteil vom 25. März 2009 a.a.O.) oder wenn die Auslegung des Verwaltungsakts ergibt, dass es sich insgesamt um eine neue Sachentscheidung handelt (Urteil vom 22. Juni 2011 - BVerwG 6 C 3.10 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 26.02.2014 - 6 C 3.13

    Vorlagebeschluss; Telekommunikation; Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung;

    Mit der neu eingeführten Verknüpfung zwischen einer vorläufigen Zahlungsanordnung des Gerichts, die nicht von der Darlegung eines Anordnungsgrundes abhängt, und einer möglichen Rückwirkung der im Hauptsacheverfahren erstrittenen (höheren) Entgeltgenehmigung bezweckt das Gesetz eine zwischen dem Entgeltgläubiger und seinen Wettbewerbern ausgewogene Verteilung des Risikos unrichtiger, später korrigierter Entgeltgenehmigungen (vgl. Urteil vom 25. März 2009 - BVerwG 6 C 3.08 - Buchholz 442.066 § 35 TKG Nr. 2 Rn. 30).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 6 C 33.13

    Bestandskraft des regulierten Vergleichsentgelts; Berufsausübungsfreiheit;

    Mit der neu eingeführten Verknüpfung zwischen einer vorläufigen Zahlungsanordnung des Gerichts, die nicht von der Darlegung eines Anordnungsgrundes abhängt, und einer möglichen Rückwirkung der im Hauptsacheverfahren erstrittenen (höheren) Entgeltgenehmigung bezweckt des Gesetz eine zwischen dem Entgeltgläubiger und seinen Wettbewerbern ausgewogene Verteilung des Risikos unrichtiger, später korrigierter Entgeltgenehmigungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2009 - 6 C 3.08 - Buchholz 442.066 § 35 TKG Nr. 2 Rn. 30 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.01.2008 - 6 B 50.07 (6 C 3.08)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,28829
BVerwG, 14.01.2008 - 6 B 50.07 (6 C 3.08) (https://dejure.org/2008,28829)
BVerwG, Entscheidung vom 14.01.2008 - 6 B 50.07 (6 C 3.08) (https://dejure.org/2008,28829)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Januar 2008 - 6 B 50.07 (6 C 3.08) (https://dejure.org/2008,28829)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,28829) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08

    Entgelt; Entgeltgenehmigung; vorläufige Entgeltgenehmigung; vorläufiger

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2008 - 6 B 50.07
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 6 C 3.08 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • LSG Sachsen, 01.10.2012 - L 7 AS 434/12
    Zum Vermögen gehören die Guthaben auf den Sparbüchern (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 12.12.2007 - L 6 B 50/07 U-PKH), dem Tagesgeldkonto (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 08.04.2008 -L 3 B 345/07 AL-PKH) und dem Girokonto (SächsLSG, Beschluss vom 17.05.2006 - L 1 B 121/05 AL-PKH; Beschluss vom 22.05.2007 - L 3 B 288/06 AL-PKH; Beschluss vom 26.11.2007 - L 4 B 501/07 R-PKH; Beschluss vom 05.05.2008 - L 2 B 211/08 AS-PKH).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht