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   BVerwG, 10.04.2000 - 6 C 3.99   

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https://dejure.org/2000,3509
BVerwG, 10.04.2000 - 6 C 3.99 (https://dejure.org/2000,3509)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.2000 - 6 C 3.99 (https://dejure.org/2000,3509)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 2000 - 6 C 3.99 (https://dejure.org/2000,3509)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erhöhung der Geschäftsgebühr des Anwalts bei einer Mehrzahl von Auftraggebern - Erhöhung auch bei gemeinschaftlich geltend zu machendem Anspruch der Eheleute

  • Judicialis

    BRAGO § 6 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BRAGO § 6 Abs. 1
    Mehrvertretungsgebühren bei Klage der Eltern im eigenen Namen L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 56 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 6 Abs. 1 BRAGO
    Rechtsanwaltsgebühren/Tätigwerden für beide Eltern in Schulangelegenheit ihres Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag für Vertretung beider Eltern in einer Schulangelegenheit des Kindes

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 56 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 6 Abs. 1 BRAGO
    Rechtsanwaltsgebühren/Tätigwerden für beide Eltern in Schulangelegenheit ihres Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2288
  • NJ 2000, 498
  • VersR 2001, 478 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Baden-Württemberg, 05.02.1988 - 3 Ta 14/88

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren -

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2000 - 6 C 3.99
    Das Berufungsgericht hat sich in seinem Urteil vom 21. Mai 1999 der Auffassung des Bundesgerichtshofs (JurBüro 1984, 377) sowie der Oberverwaltungsgerichte Lüneburg (JurBüro 1984, 1355) und Bremen (JurBüro 1988, 1161) angeschlossen, wonach die Erhöhung der Gebühr weder davon abhänge, daß im Rahmen der Vertretung tatsächlich oder doch typischerweise ein Mehraufwand entstehe.

    Dieser Auffassung schließt sich der erkennende Senat an (so auch OVG Lüneburg JurBüro 1984, 1355, und OVG Bremen JurBüro 1988, 1161).

  • BGH, 06.10.1983 - III ZR 109/82

    Voraussetzungen der Erhöhung der Prozeßgebühr bei mehreren Auftraggebern

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2000 - 6 C 3.99
    Das Berufungsgericht hat sich in seinem Urteil vom 21. Mai 1999 der Auffassung des Bundesgerichtshofs (JurBüro 1984, 377) sowie der Oberverwaltungsgerichte Lüneburg (JurBüro 1984, 1355) und Bremen (JurBüro 1988, 1161) angeschlossen, wonach die Erhöhung der Gebühr weder davon abhänge, daß im Rahmen der Vertretung tatsächlich oder doch typischerweise ein Mehraufwand entstehe.

    Das Berufungsgericht hat § 6 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BRAGO zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 6. Oktober 1983 - III ZR 109/82 - LM Nr. 4 zu § 6 BRAGebO = JurBüro 1984, 377 = AnwBl 1984, 208, und vom 12. Februar 1987 - III ZR 255/85 - LM Nr. 6 zu § 6 BRAGebO = JurBüro 1988, 64 = AnwBl 1987, 555) dahin ausgelegt, daß dem Rechtsanwalt auch dann, wenn er in Schulangelegenheiten eines minderjährigen Kindes für beide Eltern auftritt, die Mehrvertretungsgebühren ohne Rücksicht darauf zustehen, ob im Einzelfall eine Mehrbelastung des Rechtsanwalts tatsächlich eintritt oder ob bei bestimmten Sachverhalten jedenfalls im Regelfall eine Mehrbelastung angenommen werden kann.

  • BGH, 12.02.1987 - III ZR 255/85

    Erhöhung der Prozeßgebühr bei Vertretung mehrerer Wohnungseigentümer

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2000 - 6 C 3.99
    Das Berufungsgericht hat § 6 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BRAGO zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 6. Oktober 1983 - III ZR 109/82 - LM Nr. 4 zu § 6 BRAGebO = JurBüro 1984, 377 = AnwBl 1984, 208, und vom 12. Februar 1987 - III ZR 255/85 - LM Nr. 6 zu § 6 BRAGebO = JurBüro 1988, 64 = AnwBl 1987, 555) dahin ausgelegt, daß dem Rechtsanwalt auch dann, wenn er in Schulangelegenheiten eines minderjährigen Kindes für beide Eltern auftritt, die Mehrvertretungsgebühren ohne Rücksicht darauf zustehen, ob im Einzelfall eine Mehrbelastung des Rechtsanwalts tatsächlich eintritt oder ob bei bestimmten Sachverhalten jedenfalls im Regelfall eine Mehrbelastung angenommen werden kann.
  • Drs-Bund, 15.04.1975 - BT-Drs 7/3498
    Auszug aus BVerwG, 10.04.2000 - 6 C 3.99
    Hiervon könne "jedoch im Regelfall nur dann ausgegangen werden, wenn die Aufträge nicht gleichzeitig erteilt werden" (BTDrucks 7/3498 S. 13 zu Nr. 8).
  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 83/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - isoliertes Vorverfahren

    Abgestellt wird nur auf die Zahl der Auftraggeber unabhängig davon, wer von ihnen gegenüber dem Anwalt auftritt (vgl BT-Drucks 15/1971 S 205; BVerwG, Urteil vom 10. April 2000 - 6 C 3/99 - Buchholz 362 § 6 BRAGO Nr. 2 für die Anwaltsvertretung eines Elternpaares in einer Schulangelegenheit; Müller-Rabe, aaO, RdNr 38).

    Diese Vorschrift sah eine Erhöhung der Geschäfts- und Prozessgebühr durch jeden weiteren Auftraggeber um drei Zehntel vor und diente nach dem Willen des Gesetzgebers dazu, die bei typisierender Betrachtung anzunehmende Mehrbelastung des Rechtsanwalts bei einer Tätigkeit für mehrere Auftraggeber zu honorieren (vgl BT-Drucks 7/2016 S 99; BT-Drucks 7/3243 S 7; BVerwG, Urteil vom 10. April 2000 - 6 C 3/99 - Buchholz 362 § 6 BRAGO Nr. 2; BGH, Urteil vom 6. Oktober 1983 - III ZR 109/82 - LM Nr. 4 zu § 6 BRAGebO; Baumgärtel in RMOLK RVG, 11. Aufl 2006, § 7 Anm 1).

  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 52/04

    Vertretung mehrer Mietparteien; Erfallen der Erhöhungsgebühr

    bb) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass Eheleute - wie hier der verstorbene Beklagte zu 1 und die Beklagte zu 2 - als mehrere Auftraggeber im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 BRAGO anzusehen sind (BVerwG, Urteil vom 10. April 2000 - 6 C 3/99, NJW 2000, 2288 unter II; OLG Celle, JurBüro 1979, 1005).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - 2 O 154/09

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzung - Berichtigung bei offenbarer Unrichtigkeit

    Insoweit genügt eine "gemeinschaftliche Beteiligung" am strittigen Anspruch (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.04.2000 - 6 C 3.99 -, NJW 2000, 2288).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2001 - 10 W 134/01

    Voraussetzungen der Erhöhungsgebühr bei Mehrheit von Auftraggebern

    Entscheidend ist allein die Anzahl der Personen, für die die Antragsteller tätig geworden sind (vgl. BGH JurBüro 1984, 377 = Rpfleger 1984, 202; BVerwG NJW 2000, 2288; OLG Frankfurt am …
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2018 - 3 O 255/18

    Kostenfestsetzung bei Vertretung mehrerer Auftraggeber

    Insoweit genügt eine "gemeinschaftliche Beteiligung" am strittigen Anspruch (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 2000 - 6 C 3.99 -, juris).
  • SG Berlin, 27.01.2011 - S 180 SF 2108/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Gebührenerhöhung bei

    Abgestellt wird nur auf die Zahl der Auftraggeber unabhängig davon, wer von ihnen gegenüber dem Anwalt auftritt (vgl BT-Drucks 15/1971 S 205; BVerwG, Urteil vom 10. April 2000 6 C 3/99 Buchholz 362 § 6 BRAGO Nr. 2 für die Anwaltsvertretung eines Elternpaares in einer Schulangelegenheit; Müller-Rabe, aaO, RdNr 38).
  • SG Aachen, 12.10.2009 - S 14 AS 114/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die Erhöhung der Vergütung wird dabei nicht vom tatsächlich erhöhten Aufwand an Zeit oder höheren Kosten gerade durch die Mehrfachvertretung abhängig gemacht, sondern gilt umfassend und wird unabhängig vom Einzelfall unwiderlegbar unterstellt (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10.04.2000, Az. 6 C 3/99; vgl. auch von Eicken in: Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 18. Auflage 2008, VV 1008 Rn. 3).
  • SG Karlsruhe, 28.07.2009 - S 15 AS 1493/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - mehrere Auftraggeber -

    Das Vergütungsverzeichnis unterstellt vielmehr unwiderlegbar eine solche Mehrbelastung, dem durch eine Gebührenerhöhung Rechnung getragen wird (BGH, Urt. v. 06.10.1983 - III ZR 109/82 -, NJW 1984, 2296; , BVerwG, Urt. v. 10.04.2000 - 6 C 3/99 - ; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, Nr. 1008, Rdnr. 3).
  • VG Berlin, 03.01.2022 - 14 KE 104.21
    Zwar trifft es zu, wenn die Erinnerung darauf hinweist, dass die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - soweit ersichtlich - eine Konstellation betraf, in der lediglich die Eltern selbst aus ihrem Elternrecht vorgegangen waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 2000 - BVerwG 6 C 3/99 - juris, Rn. 10 ff.).
  • SG Lüneburg, 26.01.2010 - S 12 SF 100/09
    Das Vergütungsverzeichnis unterstellt vielmehr unwi-derlegbar eine solche Mehrbelastung, dem durch eine Gebührenerhöhung Rechnung getragen wird (Bundesgerichtshof, Urteil vom 06. Oktober 1983, - III ZR 109/82; Bundes-verwaltungsgericht, Urteil vom 10. April 2000, - 6 C 3/99 sowie Hartmann, Kostengeset-ze, Nr. 1008, Rdn. 3).
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