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   BVerwG, 22.03.1984 - 6 C 33.83   

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https://dejure.org/1984,1849
BVerwG, 22.03.1984 - 6 C 33.83 (https://dejure.org/1984,1849)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1984 - 6 C 33.83 (https://dejure.org/1984,1849)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1984 - 6 C 33.83 (https://dejure.org/1984,1849)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erlöschen reisekostenrechtlicher Ansprüche - Reisekostenvergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.04.1979 - 6 C 23.77

    Gewährung von Trennungsgeld für einen Soldaten auf Zeit - Berufstätigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1984 - 6 C 33.83
    Wie der erkennende Senat bereits in anderem Zusammenhang dargelegt hat, konkretisieren alle diese Regelungen den das Reisekostenrecht allgemein beherrschenden Gedanken, daß Fürsorgepflicht und Billigkeit es gebieten, den Beamten in bestimmten Grenzen von finanziellen Belastungen freizustellen, die eine dem Bereich des Dienstherrn ganz oder teilweise zuzurechnende Reise verursacht (vgl. BVerwGE 62, 354 [358] sowie das zum Anspruch auf Trennungsgeld ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 17. April 1979 - BVerwG 6 C 23.77 - [ZBR 1979, 309] m.w.Nachw.).

    Im Gegenteil haben sowohl die Fürsorgepflicht als auch die Billigkeit in dem hier zu betrachtenden Zusammenhang zugleich eine Begrenzungsfunktion, die sich zwar in erster Linie auf die sachlichen Voraussetzungen und den Umfang des jeweiligen Leistungsanspruchs auswirkt, wie der Senat bereits verschiedentlich dargelegt hat (vgl. BVerwGE 41, 84 [87]; 44, 72 [78]; Urteile vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 132.73 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 63 = ZBR 1976, 184] und vom 17. April 1979 - BVerwG 6 C 23.77 - [a.a.O.]), die aber auch eine seitliche Komponente besitzt.

  • BVerwG, 24.10.1972 - VI C 8.72

    Gewährung von Trennungsgeld nach Ablehnung von verfügbarer familiengerechter

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1984 - 6 C 33.83
    Im Gegenteil haben sowohl die Fürsorgepflicht als auch die Billigkeit in dem hier zu betrachtenden Zusammenhang zugleich eine Begrenzungsfunktion, die sich zwar in erster Linie auf die sachlichen Voraussetzungen und den Umfang des jeweiligen Leistungsanspruchs auswirkt, wie der Senat bereits verschiedentlich dargelegt hat (vgl. BVerwGE 41, 84 [87]; 44, 72 [78]; Urteile vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 132.73 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 63 = ZBR 1976, 184] und vom 17. April 1979 - BVerwG 6 C 23.77 - [a.a.O.]), die aber auch eine seitliche Komponente besitzt.
  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 85.79

    Erstattung von dienstlichen Fahrtkosten - Voraussetzung für eine Kostenerstattung

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1984 - 6 C 33.83
    Wie der erkennende Senat bereits in anderem Zusammenhang dargelegt hat, konkretisieren alle diese Regelungen den das Reisekostenrecht allgemein beherrschenden Gedanken, daß Fürsorgepflicht und Billigkeit es gebieten, den Beamten in bestimmten Grenzen von finanziellen Belastungen freizustellen, die eine dem Bereich des Dienstherrn ganz oder teilweise zuzurechnende Reise verursacht (vgl. BVerwGE 62, 354 [358] sowie das zum Anspruch auf Trennungsgeld ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 17. April 1979 - BVerwG 6 C 23.77 - [ZBR 1979, 309] m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 13.09.1973 - II C 13.73

    Bindung der Verwaltung durch Verwaltungsvorschriften - Gleichbehandlung bei der

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1984 - 6 C 33.83
    Im Gegenteil haben sowohl die Fürsorgepflicht als auch die Billigkeit in dem hier zu betrachtenden Zusammenhang zugleich eine Begrenzungsfunktion, die sich zwar in erster Linie auf die sachlichen Voraussetzungen und den Umfang des jeweiligen Leistungsanspruchs auswirkt, wie der Senat bereits verschiedentlich dargelegt hat (vgl. BVerwGE 41, 84 [87]; 44, 72 [78]; Urteile vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 132.73 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 63 = ZBR 1976, 184] und vom 17. April 1979 - BVerwG 6 C 23.77 - [a.a.O.]), die aber auch eine seitliche Komponente besitzt.
  • BVerwG, 08.02.1974 - VII C 35.73

    Verlust des Anspruchs auf Filmförderung für einen Filmhersteller bei

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1984 - 6 C 33.83
    Der Beklagte verstößt nicht gegen den im öffentlichen Recht ebenso wie im Zivilrecht zu beachtenden Grundsatz von Treu und Glauben, wenn er sich dem Kläger gegenüber hierauf beruft und die begehrte Leistung verweigert (vgl. dazu Urteile vom 12. Oktober 1967 - BVerwG 2 C 15.67 - [ZBR 1968, 119] und vom 8. Februar 1974 - BVerwG 7 C 35.73 - [DÖV 1975, 137]).
  • BVerwG, 04.02.1976 - VI C 132.73

    Zwingende persönliche Gründe - Versetzung der berufstätigen Ehefrau

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1984 - 6 C 33.83
    Im Gegenteil haben sowohl die Fürsorgepflicht als auch die Billigkeit in dem hier zu betrachtenden Zusammenhang zugleich eine Begrenzungsfunktion, die sich zwar in erster Linie auf die sachlichen Voraussetzungen und den Umfang des jeweiligen Leistungsanspruchs auswirkt, wie der Senat bereits verschiedentlich dargelegt hat (vgl. BVerwGE 41, 84 [87]; 44, 72 [78]; Urteile vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 132.73 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 63 = ZBR 1976, 184] und vom 17. April 1979 - BVerwG 6 C 23.77 - [a.a.O.]), die aber auch eine seitliche Komponente besitzt.
  • BVerwG, 12.10.1967 - II C 15.67

    Antrag auf Reisekostenerstattung nach Ablauf der Jahresfrist - Auslegung des § 17

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1984 - 6 C 33.83
    Der Beklagte verstößt nicht gegen den im öffentlichen Recht ebenso wie im Zivilrecht zu beachtenden Grundsatz von Treu und Glauben, wenn er sich dem Kläger gegenüber hierauf beruft und die begehrte Leistung verweigert (vgl. dazu Urteile vom 12. Oktober 1967 - BVerwG 2 C 15.67 - [ZBR 1968, 119] und vom 8. Februar 1974 - BVerwG 7 C 35.73 - [DÖV 1975, 137]).
  • BVerwG, 14.01.1987 - 6 C 14.85

    Umzugskostenvergütung - Entstehung des Anspruchs - Maßgeblicher Zeitpunkt

    Eine vom Dienstherrn aus Fürsorgegründen vor oder nach dem Umzug auf den in Aussicht stehenden Anspruch des Beamten geleistete Abschlagszahlung, die das Berufungsgericht rechtlich zutreffend als Vorausleistung angesehen hat (vgl. Urteil vom 22. März 1984 - BVerwG 6 C 33.83 - ), kann sonach Erfüllungswirkung nur haben, wenn und sobald dem umgezogenen Beamten ein erfüllbarer Anspruch auf Umzugskostenvergütung erwachsen ist, d.h. erst nachdem er diese Leistung gemäß § 2 Abs. 7 Satz 1 BUKG beantragt hat.

    Versäumt er die dort bestimmte Ausschlußfrist, wie es im vorliegenden Fall geschehen ist, entsteht der Anspruch nicht, weil der Fristablauf seine nachträgliche Entstehung hindert (vgl. dazu Urteile vom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 34.79 - und vom 22. März 1984 - BVerwG 6 C 33.83 - ).

    Da die Voraussetzungen einer solchen Ausnahme im vorliegenden Fall nicht gegeben sind und das geltende Recht allgemein als bekannt anzusehen ist (vgl. Urteil vom 22. März 1984 - BVerwG 6 C 33.83 - ), muß in Übereinstimmung mit dem vorinstanzlichen Urteil davon ausgegangen werden, daß der Kläger den Mangel des rechtlichen Grundes der streitigen Leistung kannte oder kennen mußte und deswegen nach § 87 Abs. 2 Satz 2 BBG i.V.m. § 819 BGB auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß er die Abschlagszahlung zur Begleichung seiner Umzugsaufwendungen verbraucht hat, verpflichtet ist, den empfangenen Betrag insgesamt zurückzuzahlen.

  • VG Karlsruhe, 08.07.2013 - 5 K 1338/13

    Antrag auf Hinausschiebung des Ruhestands

    Die Unzulässigkeit der Rechtsausübung kann jedoch auch darauf zurückgehen, dass der Berechtigte außer Stande gewesen ist, sich auf eine Ausschlussfrist einzurichten oder aus vom Dienstherrn zu berücksichtigenden Gründen gehindert war, den Antrag innerhalb der Frist zu stellen (BVerwG, Urteil vom 22.03.1984 - 6 C 33.83 -, Buchholz 238.90 Reisekosten und Umzugskosten Nr. 105; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.06.2008 - 4 S 1315/06 -).

    Denn mangelnde Rechtskenntnis geht zu Lasten des Beamten, weil das geltende Recht allgemein als bekannt anzusehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.1984, a.a.O.).

    ausgeführt - entgegen halten lassen, dass mangelnde Rechtskenntnis zu Lasten des Beamten geht, weil das geltende Recht allgemein als bekannt anzusehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.1984, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2018 - 2 S 1860/17

    Beihilfeanspruch; Berufung auf den Ablauf der materiellen Ausschlussfrist bei

    Die Unzulässigkeit der Rechtsausübung kann jedoch auch darauf beruhen, dass der Berechtigte außerstande gewesen ist, sich auf eine Ausschlussfrist einzurichten, oder aus vom Dienstherrn zu berücksichtigenden Gründen gehindert war, den Antrag innerhalb der Frist zu stellen und er die Antragstellung nach Wegfall des Hindernisses unverzüglich nachgeholt hat (BVerwG, Urteil vom 22.03.1984 - 6 C 33.83 -, Buchholz 238.90 Reisekosten und Umzugskosten Nr. 105; OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 02.10.1991, aaO).
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