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   BVerwG, 09.06.2016 - 6 C 37.16   

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https://dejure.org/2016,73037
BVerwG, 09.06.2016 - 6 C 37.16 (https://dejure.org/2016,73037)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.2016 - 6 C 37.16 (https://dejure.org/2016,73037)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 2016 - 6 C 37.16 (https://dejure.org/2016,73037)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2016 - 2 A 3058/15

    Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung von deren

    Ebenso wenig ist - gerade unter Berücksichtigung der ausführlichen Berufungsbe-gründung vom 24. Januar 2016 sowie des Umstandes, dass der weitestgehend von den individuellen Umständen des vorliegenden Falles losgelöste Vortrag des Klägers [die Berufungsbegründung in diesem Verfahren entspricht weitestgehend derebenfalls nahezu 32 Seiten umfassenden - im Verfahren 2 A 3058/15, in dem der Kläger von demselben Prozessbevollmächtigten vertreten wird] bereits in den Entscheidungen des Senats vom 12. März 2015 - 2 A 2423/14 - und des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016 - 6 C 7.15 - umfassend gewürdigt wurde (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 9. Juni 2016 - 6 C 37.16 -) - ersichtlich, was die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zur Entscheidungsfindung noch beitragen könnte.

    Auf die Senatsanhörung vom 19. Oktober 2016 ist der Kläger der beabsichtigten Vorgehensweise nicht substantiiert entgegengetreten und hat auch in der Sache - abgesehen von einer pauschalen Kritik an den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016 (6 C 7.15) und 9. Juni 2016 (6 C 37.16) als "grundrechtsverletzend" - in der Sache nichts Weitergehendes vorgetragen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2016 - 2 A 791/15

    Erhebung von Rundfunkgebühren im privaten Bereich; Funktionsgerechte

    Ebenso wenig ist - gerade unter Berücksichtigung der ausführlichen Stellungnahme des Klägers vom 28. April 2015 sowie des Umstandes, dass der weitestgehend von den individuellen Umständen des vorliegenden Falles losgelöste Vortrag des Klägers bereits in den Entscheidungen des Senats vom 12. März 2015 - 2 A 2423/14 - und des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016 - 6 C 7.15 - umfassend gewürdigt wurde (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 9. Juni 2016 - 6 C 37.16 -) - ersichtlich, was die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zur Entscheidungsfindung noch beitragen könnte.

    Auf die Senatsanhörung vom 29. Juni 2016 hat der Kläger auch nicht reagiert, insbesondere - abgesehen von einer pauschalen Kritik an den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016 (6 C 7.15) und 9. Juni 2016 (6 C 37.16) als "grundrechtsverletzend" - in der Sache nicht weiter vorgetragen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2016 - 2 A 3059/15

    Erhebung von Rundfunkgebühren im privaten Bereich; Funktionsgerechte

    Ebenso wenig ist - gerade unter Berücksichtigung der ausführlichen Berufungsbegründung vom 24. Januar 2016 sowie des Umstandes, dass der weitestgehend von den individuellen Umständen des vorliegenden Falles losgelöste Vortrag des Klägers bereits in den Entscheidungen des Senats vom 12. März 2015 - 2 A 2423/14 - und des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016 - 6 C 7.15 - umfassend gewürdigt wurde (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 9. Juni 2016 - 6 C 37.16 -) - ersichtlich, was die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zur Entscheidungsfindung noch beitragen könnte.

    Auf die Senatsanhörung vom 28. Juni 2016 ist der Kläger der beabsichtigten Vorgehensweise nicht entgegengetreten und hat auch in der Sache - abgesehen von einer pauschalen Kritik an den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016 (6 C 7.15) und 9. Juni 2016 (6 C 37.16) als "grundrechtsverletzend" - in der Sache nichts Weitergehendes vorgetragen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2016 - 2 A 1005/15

    Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung von deren

    Ebenso wenig ist - gerade unter Berücksichtigung der ausführlichen Stellungnahmen des Klägers vom 5. Mai 2015 sowie des Umstandes, dass der weitestgehend von den individuellen Umständen des vorliegenden Falles losgelöste Vortrag des Klägers bereits in den Entscheidungen des Senats vom 12. März 2015 - 2 A 2423/14 - und des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016 - 6 C 7.15 - umfassend gewürdigt wurde (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 9. Juni 2016 - 6 C 37.16 -) - ersichtlich, was die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zur Entscheidungsfindung noch beitragen könnte.
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