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AG Erkelenz, 15.03.2018 - 6 C 395/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ra-frese.de (Kurzinformation und Volltext)
Motorradunfall - Haftungsabwägung und Motorradschutzkleidung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.05.1993 - III ZR 59/92
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung, …
Auszug aus AG Erkelenz, 15.03.2018 - 6 C 395/16
Der Anspruch auf Schmerzensgeld kann bei unbedeutenden Eingriffen entfallen, wenn das Wohlbefinden des Verletzten nur unerheblich und kurzfristig beeinträchtigt worden ist (BGH NJW 1993, 2173). - BGH, 10.03.2009 - VI ZR 211/08
Schätzung der geforderten abstrakten Nutzungsausfallentschädigung bis zur …
Auszug aus AG Erkelenz, 15.03.2018 - 6 C 395/16
In Bezug auf den Nutzungsausfallschaden, dessen Ersatzfähigkeit sich nach § 251 Abs. 1 BGB richtet, hat der Eigentümer eines privat genutzten Pkw, der die Möglichkeit zur Nutzung seines Pkw einbüßt, auch dann einen Schadensersatzanspruch, wenn er kein Ersatzfahrzeug mietet (BGH NJW 2009, 1663). - OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 1 U 137/05
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus AG Erkelenz, 15.03.2018 - 6 C 395/16
Einen Abzug neu für alt muss sich die Klägerin hingegen nicht entgegenhalten lassen, da ein Motorradfahrer einen Anspruch auf die Kosten für die Neuanschaffung seines Schutzhelms hat, wenn der Helm bei einem Unfall einer mechanischen Belastung ausgesetzt war, da verborgene Mängel des Helms als Folge dieser Belastung nicht auszuschließen sind (OLG Düsseldorf, NZV 2006, 415).