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   BVerwG, 15.12.1971 - VI C 40.68   

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BVerwG, 15.12.1971 - VI C 40.68 (https://dejure.org/1971,1168)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1971 - VI C 40.68 (https://dejure.org/1971,1168)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1971 - VI C 40.68 (https://dejure.org/1971,1168)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Pflichtstundenzahl für einzelne Lehrergruppen - Festsetzung der Pflichtstundenzahl für Studienräte im berufsbildenden Schulwesen - Anspruch auf Herabsetzung der Pflichtstundenzahl - Inhalt des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes - Gleichbehandlung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflichtstunden - Berufsschullehrer und Gymnasiallehrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.07.1965 - II C 152.62
    Auszug aus BVerwG, 15.12.1971 - VI C 40.68
    Die Schulbehörden müssen sich daher bei der Festsetzung der Pflichtstundenzahl am Sinn und Zweck der Arbeitszeitregelung orientieren (vgl. auch BVerwGE 21, 293).
  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1971 - VI C 40.68
    Der Gleichheitssatz sei verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die differenzierende Regelung oder für die Gleichbehandlung nicht finden lasse, die Regelung also als willkürlich bezeichnet werden müsse (BVerfGE 1, 14 [52]; 18, 121 [124]).
  • BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59

    Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1971 - VI C 40.68
    Wie für den Gesetzgeber enthalte der Gleichheitssatz auch für die Verwaltung als Richtliniengeber die allgemeine Weisung bei steter Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken, Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (BVerfGE 3, 58 [135]; 18, 38 [46]).
  • BVerwG, 29.10.1970 - II C 29.68

    Festsetzung einer Pflichtstundenzahl für einzelne Gruppen von Lehrern -

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1971 - VI C 40.68
    Dies hatte ersichtlich auch der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 29. Oktober 1970 - BVerwG II C 29.68 - (ZBR 1971, 171) im Auge, das sich mit derselben im Land Hessen aktuell gewordenen Problematik der Pflichtstundenzahl der Studienräte im berufsbildenden Schulwesen befaßt.
  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 17.70
    Auszug aus BVerwG, 15.12.1971 - VI C 40.68
    Seine rechtsgrundsätzlichen Ausführungen über das für den Gesetzgeber und für die Verwaltung (auch als Richtliniengeber) gleichermaßen geltende "Willkürverbot" stehen zwar nicht ganz im Einklang mit der schon wiederholt zum Ausdruck gebrachten Auffassung, daß die Verwaltung bei der Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes strengeren Anforderungen unterworfen sein kann als der nur an das Verfassungsrecht gebundene Gesetzgeber (vgl. hierzu neuerdings das die Pflichtstundenzahl der Lehrer an höheren Schulen betreffende Urteil vom 15. Juni 1971 - BVerwG II C 17.70 - [ZBR 1971, 244 = DÖV 1971, 744 = MDR 1971, 1036]).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1971 - VI C 40.68
    Wie für den Gesetzgeber enthalte der Gleichheitssatz auch für die Verwaltung als Richtliniengeber die allgemeine Weisung bei steter Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken, Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (BVerfGE 3, 58 [135]; 18, 38 [46]).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1971 - VI C 40.68
    Der Gleichheitssatz sei verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die differenzierende Regelung oder für die Gleichbehandlung nicht finden lasse, die Regelung also als willkürlich bezeichnet werden müsse (BVerfGE 1, 14 [52]; 18, 121 [124]).
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 5 LB 68/22

    Gymnasiale Oberstufe; gymnasiales Angebot; Gymnasiallehrkräfte; Gymnasium; IGS;

    So ist etwa die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele der einzelnen Schularten in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich als ein sachgerechtes Differenzierungsmerkmal für die Festsetzung verschieden hoher Regelstundenzahlen für verschiedene Lehrkräftegruppen anerkannt worden, sofern bei generalisierender Betrachtung die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele noch wirklichkeitskonform die Annahme einer nach Zeit und/oder Art unterschiedlichen Arbeitsbelastung und damit die Festsetzung einer unterschiedlichen Regelstundenzahl für diese Lehrkräftegruppen stützen kann (BVerwG, Urteil vom 15.12.1971 - BVerwG 6 C 40.68 -, Buchholz 237.4 § 74 BG Hamburg Nr. 1, S. 2; Urteil vom 13.7.1977 - BVerwG 6 C 85.75 -, juris Rn. 35; Urteil vom 28.10.1982, a. a. O., Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2015 - 5 KN 148/14

    Arbeitszeit; Arbeitszeitverordnung Schule; außerunterrichtliche Tätigkeit;

    So ist etwa die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele der einzelnen Schularten in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich als ein sachgerechtes Differenzierungsmerkmal für die Festsetzung verschieden hoher Regelstundenzahlen für verschiedene Lehrkräftegruppen anerkannt worden, sofern bei generalisierender Betrachtung die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele noch wirklichkeitskonform die Annahme einer nach Zeit und/oder Art unterschiedlichen Arbeitsbelastung und damit die Festsetzung einer unterschiedlichen Regelstundenzahl für diese Lehrkräftegruppen stützen kann (BVerwG, Urteil vom 15.12.1971 - BVerwG 6 C 40.68 -, Buchholz 237.4 § 74 BG Hamburg Nr. 1, S. 2; Urteil vom 13.7.1977 - BVerwG 6 C 85.75 -, juris Rn. 35; Urteil vom 28.10.1982, a. a. O., Rn. 16).

    Soweit der Antragsgegner der Übertragung der in den genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten Grundsätze auf den Streitfall entgegenhält, für Arbeitszeitverordnungen habe das Bundesverfassungsgericht eine Begründungspflicht nicht thematisiert, Rechtsverordnungen seien außer bei ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nicht begründungspflichtig, lässt diese Argumentation unberücksichtigt, dass der Gestaltungsspielraum für den Verordnungsgeber enger ist als für den Gesetzgeber (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.6.1971, a. a. O., Rn. 38; Urteil vom 15.12.1971, a. a. O., S. 2; Urteil vom 13.7.1977, a. a. O., Rn. 34 [jeweils zur Beachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes]).

  • BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 85.75

    Festsetzung der Pflichtstundenzahl für einzelne Lehrergruppen -

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 15. Dezember 1971 - BVerwG VI C 40.68 - (Buchholz 237.4 § 74 BG Hamburg Nr. 1) ausgeführt, daß es sich bei der Festsetzung der Pflichtstundenzahl (Regelstundenmaß) für Lehrer nicht um eine Regelung der Arbeitszeit im Sinne von § 74 des Hamburgischen Beamtengesetzes (HmbBG) in der Fassung vom 21. Mai 1974 (GVBl. S. 167) handelt.

    (Art. 3 Abs. 1 GG), der neben dem Sinn und Zweck der Arbeitszeitregelung bei der Festsetzung der Pflichtstundenzahl zu beachten ist (BVerwGE 38, 191 [197]; Urteil vom 15. Dezember 1971 - BVerwG VI C 40.68 - [a.a.O.]), stützt das Klagebegehren nicht.

    Auch wenn - wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach ausgesprochen hat - die Verwaltung bei der Beachtung des Gleichheitssatzes strengeren Anforderungen unterworfen sein kann als der nur an das Verfassungsrecht gebundene Gesetzgeber (BVerwGE 38, 191 [197]; Urteil vom 15. Dezember 1971 - BVerwG VI C 40.68 - [a.a.O.]), so verstößt sie jedenfalls nicht gegen den Gleichheitssatz, wenn die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte auf ausreichenden sachlichen Erwägungen beruht.

    Auf dieses Kriterium kann im Hinblick auf den Gleichheitssatz aber dann nicht allein abgestellt werden, wenn eindeutig erweislich ist, daß auch bei generalisierender Betrachtung die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele nicht (mehr) wirklichkeitskonform die Annahme einer nach Zeit und/oder Art unterschiedlichen Arbeitsbelastung und damit die Festsetzung einer unterschiedlichen Pflichtstundenzahl für diese Lehrer rechtfertigen kann (Urteil vom 15. Dezember 1971 - BVerwG VI C 40.68 - [a.a.O.]).

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2015 - 5 KN 164/14

    Arbeitszeit; Arbeitszeitverordnung Schule; außerunterrichtliche Tätigkeit;

    So ist etwa die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele der einzelnen Schularten in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich als ein sachgerechtes Differenzierungsmerkmal für die Festsetzung verschieden hoher Regelstundenzahlen für verschiedene Lehrkräftegruppen anerkannt worden, sofern bei generalisierender Betrachtung die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele noch wirklichkeitskonform die Annahme einer nach Zeit und/oder Art unterschiedlichen Arbeitsbelastung und damit die Festsetzung einer unterschiedlichen Regelstundenzahl für diese Lehrkräftegruppen stützen kann (BVerwG, Urteil vom 15.12.1971 - BVerwG 6 C 40.68 -, Buchholz 237.4 § 74 BG Hamburg Nr. 1, S. 2; Urteil vom 13.7.1977 - BVerwG 6 C 85.75 -, juris Rn. 35; Urteil vom 28.10.1982, a. a. O., Rn. 16).

    Soweit der Antragsgegner der Übertragung der in den genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten Grundsätze auf den Streitfall entgegenhält, für Arbeitszeitverordnungen habe das Bundesverfassungsgericht eine Begründungspflicht nicht thematisiert, Rechtsverordnungen seien außer bei ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nicht begründungspflichtig, lässt diese Argumentation unberücksichtigt, dass der Gestaltungsspielraum für den Verordnungsgeber enger ist als für den Gesetzgeber (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.6.1971, a. a. O., Rn. 38; Urteil vom 15.12.1971, a. a. O., S. 2; Urteil vom 13.7.1977, a. a. O., Rn. 34 [jeweils zur Beachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes]).

  • BVerwG, 14.12.1989 - 2 NB 2.89
    Sie betrifft vielmehr nur einen Teil der Arbeitszeit der Lehrer, der sich am Sinn und Zweck der Arbeitszeitregelung orientieren muß (vgl. hierzu u.a. Urteile vom 15. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 40.68 - und vom 13. Juli 1977 - BVerwG 6 C 85.75 - ).
  • OVG Saarland, 13.01.2003 - 1 N 2/02

    Pflichtstundenregelung für Lehrer; Formelle und materielle Identität der

    Demgemäß erlaubt die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele grundsätzlich die Festlegung einer verschieden hohen und die Gleichheit dieser Ziele grundsätzlich die Festlegung einer gleich hohen Pflichtstundenzahl vgl. u.a. BVerwG, Beschluß vom 21.9.1998, Buchholz 237.6 § 80 NdsLBG Nr. 2, sowie Urteile vom 28.10.1982, ZBR 1983, 187 = DVBl. 1983, 502, vom 13.7.1977, ZBR 1978, 69, und vom 15.12.1971, ZBR 1972, 155.

    Insoweit besteht in der Rechtsprechung Konsens darüber, daß mit Blick auf das Ausbildungsziel der allgemeinen Hochschulreife der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe mit einem höheren Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden ist (Vor- und Nachbereitung, Korrekturaufwand, vertiefte theoretische Durchdringung des Stoffgebietes, Vorbereitung und Durchführung der Abiturprüfung und dergleichen), so daß im Vergleich zur Unterrichtstätigkeit lediglich bis zur Klassenstufe 10 eine entsprechend niedrigere Pflichtstundenzahl gerechtfertigt ist vgl. u.a. BAG, Urteil vom 9.6.1982, NVwZ 1983, 181; VGH Mannheim, Beschluß vom 3.6.1976, ZBR 1977, 332 (334); allgemein zur Rechtmäßigkeit unterschiedlicher Pflichtstundenzahlen bei Lehrergruppen, die mit Blick auf unterschiedliche Ausbildungsziele oder auch die Verschiedenartigkeit der überwiegend unterrichteten Fächer eine unterschiedliche Arbeitsbelastung haben, u.a. BVerwG, Urteile vom 29.10.1970, ZBR 1971, 171, vom 15.12.1971, ZBR 1972, 155 = Buchholz 237.4 § 74 HmbBG Nr. 1, und vom 28.10.1982, ZBR 1983, 187 = DVBl. 1983, 502, sowie Beschluß vom 21.9.1998, Buchholz 237.6 § 80 NdsLBG Nr. 2.

  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 88.81

    Sekundarbereich II - Fachlehrer - Technische Lehrer - Sonstige Lehrer -

    Hiernach ist etwa die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele der einzelnen Schularten in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich als ein sachgerechtes Differenzierungsmerkmal für die Festsetzung unterschiedlicher Pflichtstundenzahlen anerkannt, sofern - bei generalisierender Betrachtung - die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele noch wirklichkeitskonform die Annahme einer nach Zeit und/oder Art unterschiedlichen Arbeitsbelastung stützen kann (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1970 - BVerwG 2 C 29.68 - [Buchholz 11 Art. 3 Abs. 1 GG Nr. 105 = ZBR 1971, 171], vom 15. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 40.68 - [Buchholz 237.4 § 74 HmbBG Nr. 1 = ZBR 1972, 155] und vom 13. Juli 1977 - BVerwG 6 C 85.75 - [Buchholz 237.4 § 74 HambBG Nr. 2 = ZBR 1978, 69]).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2015 - 5 KN 162/14

    Arbeitszeit; Arbeitszeitverordnung Schule; Schulleiter; Schulleiterin

    So ist etwa die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele der einzelnen Schularten in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich als ein sachgerechtes Differenzierungsmerkmal für die Festsetzung verschieden hoher Regelstundenzahlen für verschiedene Lehrkräftegruppen anerkannt worden, sofern bei generalisierender Betrachtung die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele noch wirklichkeitskonform die Annahme einer nach Zeit und/oder Art unterschiedlichen Arbeitsbelastung und damit die Festsetzung einer unterschiedlichen Regelstundenzahl für diese Lehrkräftegruppen stützen kann (BVerwG, Urteil vom 15.12.1971 - BVerwG 6 C 40.68 -, Buchholz 237.4 § 74 BG Hamburg Nr. 1, S. 2; Urteil vom 13.7.1977 - BVerwG 6 C 85.75 -, juris Rn. 35; Urteil vom 28.10.1982, a. a. O., Rn. 16).

    Soweit der Antragsgegner der Übertragung der in den genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten Grundsätze auf den Streitfall entgegenhält, für Arbeitszeitverordnungen habe das Bundesverfassungsgericht eine Begründungspflicht nicht thematisiert, Rechtsverordnungen seien außer bei ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nicht begründungspflichtig, lässt diese Argumentation unberücksichtigt, dass der Gestaltungsspielraum für den Verordnungsgeber enger ist als für den Gesetzgeber (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.6.1971, a. a. O., Rn. 38; Urteil vom 15.12.1971, a. a. O., S. 2; Urteil vom 13.7.1977, a. a. O., Rn. 34 [jeweils zur Beachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes]).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1989 - 4 S 2481/86

    Normenkontrolle einer Pflichtstundenregelung für Lehrer durch

    Denn dabei handelt es sich nicht um eine Bestimmung der regelmäßigen Arbeitszeit im Sinn von § 90 Abs. 1 S. 1 LBG (Beschluß des Senats v. 03.06.1976, ZBR 1977, 332; ebenso Beschluß des Senats vom 12.01.1983 4 S 52/81 ; vgl. etwa auch u. a. mit Bezug auf § 72 Abs. 1 BBG BVerwG, Urteil v. 15.12.1971, Buchholz 237.4 § 74 Nr. 1 = ZBR 1972, 155).

    Das ist auch in bezug auf eine allgemeine Festsetzung der Pflichtstundenzahlen der Lehrer hervorzuheben, wie sie hier im Streit steht (vgl. etwa BVerwGE 38, 191/199 f. und BVerwG, Urteil v. 15.12.1971, ZBR 1972, 155).

  • BSG, 10.02.2005 - B 10 EG 5/03 R

    Erziehungsgeld - volle Erwerbstätigkeit - Arbeitszeit - Lehrerin - Pflichtstunden

    Ein derartiger sachlicher Bezug wird in der ständigen Rechtsprechung des BVerwG bei der Differenzierung zwischen den verschiedenen Schultypen im Hinblick auf die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele angenommen (BVerwG, 15. Dezember 1971 - VI C 40.68; 13. Juli 1977 - VI C 85.75; Urteile vom 28. Oktober 1982 - 2 C 88.81 und 21. September 1998 - 2 B 7/98; alle JURIS s auch OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Oktober 1982 - 5 A 33/81, JURIS).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2022 - 5 LA 84/21

    Gymnasiallehrkräfte; IGS; Lehrerarbeitszeit; Pflichtstundenzahl; Regelstundenzahl

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2022 - 5 LB 133/20

    Anrechnungsstunden; Ausgleich; Funktionsamt; gesteigerte Leistungsfähigkeit;

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2019 - 5 KN 79/16

    Artikelgesetz; Einschätzungsprärogative; Evidenzkontrolle; Förderschule;

  • StGH Hessen, 25.05.1983 - P.St. 933

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Pflichtstundenzahl für Lehrer an

  • VGH Bayern, 20.07.2017 - 3 ZB 14.2334

    Anrechnungsstunden für die Tätigkeit als EDV-Systembetreuer

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1996 - 4 S 3419/95

    Zur Rechtmäßigkeit der Regelung einer Altersermäßigung für Lehrer in einer

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1991 - 4 S 627/90

    Regelung der Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte durch Verwaltungsvorschrift

  • VG Gelsenkirchen, 22.02.2017 - 1 K 1107/16

    Pflichtstunden; Angleichung; Sekundarschule; Realschule; Gleichbehandlung;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.09.1977 - P L 8/77

    Bildung eines Lehrerpersonalrats bei einer gewerblichen Berufsschule; Verstoß

  • VGH Hessen, 27.11.1974 - I OE 94/72
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.10.1982 - 5 A 33/81
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.10.1982 - 5 A 21/82
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.03.1989 - 5 A 87/87
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