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   BVerwG, 17.07.1981 - 6 C 45.79   

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BVerwG, 17.07.1981 - 6 C 45.79 (https://dejure.org/1981,4248)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1981 - 6 C 45.79 (https://dejure.org/1981,4248)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1981 - 6 C 45.79 (https://dejure.org/1981,4248)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begünstigender Verwaltungsakt - Beweislast bei Rücknahme - Eidesstattliche Versicherung - Beweismittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.03.1964 - VI C 150.62

    Materielle Beweislast für die Frage der Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1981 - 6 C 45.79
    Die naheliegende, aber nicht erwiesene Fehlerhaftigkeit des vorläufigen Versorgungsfestsetzungsbescheides rechtfertigt dessen Rücknahme indes nicht (BVerwGE 18, 168 [171]).

    Hierzu hat der erkennende Senat in BVerwGE 18, 168 (171) im Anschluß an BVerwGE 12, 353 (359) dargelegt, daß nicht auszuräumende Zweifel in tatsächlicher Hinsicht, die die Fehlerhaftigkeit des begünstigenden Verwaltungsaktes lediglich möglich erscheinen lassen, zu Lasten der Behörde gehen, die sich zur Begründung der Rücknahme darauf beruft, daß der zurückgenommene Verwaltungsakt von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen und deshalb fehlerhaft ist.

    Durch den Erlaß des Festsetzungsbescheides habe sich daher die Rechtslage entscheidend zugunsten seines Empfängers gewandelt (BVerwGE 18, 168 [172 f.]).

    In allen diesen Fällen darf die Behörde den begünstigenden Verwaltungsakt nach den vom erkennenden Senat in BVerwGE 18, 168 entwickelten Grundsätzen erst zurücknehmen, wenn sie den Nachweis seiner Unrichtigkeit führen kann.

  • BVerwG, 14.07.1961 - VII C 170.60

    Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter - Rücknahme der

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1981 - 6 C 45.79
    Hierzu hat der erkennende Senat in BVerwGE 18, 168 (171) im Anschluß an BVerwGE 12, 353 (359) dargelegt, daß nicht auszuräumende Zweifel in tatsächlicher Hinsicht, die die Fehlerhaftigkeit des begünstigenden Verwaltungsaktes lediglich möglich erscheinen lassen, zu Lasten der Behörde gehen, die sich zur Begründung der Rücknahme darauf beruft, daß der zurückgenommene Verwaltungsakt von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen und deshalb fehlerhaft ist.
  • BVerwG, 16.07.1958 - VI C 168.56
    Auszug aus BVerwG, 17.07.1981 - 6 C 45.79
    Auch enthält § 81 a G 131 keine Beweisregel, nach der die Versorgungsbehörde den Inhalt einer als Beweismittel zugelassenen eidesstattlichen Versicherung als richtig hinzunehmen hat (vgl. dazu BVerwGE 7, 164 [167]).
  • BVerwG, 07.07.1966 - III C 219.64
    Auszug aus BVerwG, 17.07.1981 - 6 C 45.79
    In dem Urteil des 3. Senats in BVerwGE 24, 294 (299) ist schließlich ausgeführt, daß auch leicht fahrlässiges Verhalten in bezug auf tatsächliche Angaben unlauter sein könne (BVerwGE 34, 225 [227]; Urteil vom 23. April 1970 - BVerwG 2 C 142.67 - [DÖV 1970, 783]).
  • BVerwG, 26.02.1965 - VII C 71.63

    öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1981 - 6 C 45.79
    Schon in dieser Entscheidung hat der erkennende Senat aber einschränkend darauf hingewiesen, daß eine andere rechtliche Beurteilung dann Platz greift, wenn der Begünstigte den Verwaltungsakt mit unlauteren Mitteln, insbesondere arglistig erwirkt, die Aufklärung des Sachverhalts schuldhaft erschwert und es dadurch der Behörde unmöglich gemacht hat, die Fehlerhaftigkeit des Bescheides zu beweisen (vgl. dazu BVerwGE 20, 295 [298, 299]; Urteile vom 21. Juli 1966 - BVerwG 3 C 24.65 - [ZLA 1966, 349] und vom 1. März 1966 - BVerwG 3 C 104.65 -).
  • BVerwG, 01.03.1966 - III C 104.65

    Rücknahme von Feststellungsbescheiden und Zuerkennungsbescheiden -

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1981 - 6 C 45.79
    Schon in dieser Entscheidung hat der erkennende Senat aber einschränkend darauf hingewiesen, daß eine andere rechtliche Beurteilung dann Platz greift, wenn der Begünstigte den Verwaltungsakt mit unlauteren Mitteln, insbesondere arglistig erwirkt, die Aufklärung des Sachverhalts schuldhaft erschwert und es dadurch der Behörde unmöglich gemacht hat, die Fehlerhaftigkeit des Bescheides zu beweisen (vgl. dazu BVerwGE 20, 295 [298, 299]; Urteile vom 21. Juli 1966 - BVerwG 3 C 24.65 - [ZLA 1966, 349] und vom 1. März 1966 - BVerwG 3 C 104.65 -).
  • BVerwG, 26.11.1969 - VI C 121.65

    Ausschluss der Angehörigen der Waffen-SS von den Rechten aus dem Gesetz zu Art.

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1981 - 6 C 45.79
    In dem Urteil des 3. Senats in BVerwGE 24, 294 (299) ist schließlich ausgeführt, daß auch leicht fahrlässiges Verhalten in bezug auf tatsächliche Angaben unlauter sein könne (BVerwGE 34, 225 [227]; Urteil vom 23. April 1970 - BVerwG 2 C 142.67 - [DÖV 1970, 783]).
  • BVerwG, 21.07.1966 - III C 24.65

    Vertreibungsschaden an landwirtschaftlichem und forstwirtschaftlichem Vermögen -

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1981 - 6 C 45.79
    Schon in dieser Entscheidung hat der erkennende Senat aber einschränkend darauf hingewiesen, daß eine andere rechtliche Beurteilung dann Platz greift, wenn der Begünstigte den Verwaltungsakt mit unlauteren Mitteln, insbesondere arglistig erwirkt, die Aufklärung des Sachverhalts schuldhaft erschwert und es dadurch der Behörde unmöglich gemacht hat, die Fehlerhaftigkeit des Bescheides zu beweisen (vgl. dazu BVerwGE 20, 295 [298, 299]; Urteile vom 21. Juli 1966 - BVerwG 3 C 24.65 - [ZLA 1966, 349] und vom 1. März 1966 - BVerwG 3 C 104.65 -).
  • BVerwG, 23.04.1970 - II C 142.67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1981 - 6 C 45.79
    In dem Urteil des 3. Senats in BVerwGE 24, 294 (299) ist schließlich ausgeführt, daß auch leicht fahrlässiges Verhalten in bezug auf tatsächliche Angaben unlauter sein könne (BVerwGE 34, 225 [227]; Urteil vom 23. April 1970 - BVerwG 2 C 142.67 - [DÖV 1970, 783]).
  • BVerwG, 15.01.1969 - VI C 84.64

    Rückforderung von ohne Rechtsgrund gezahlten Versorgungsbezügen - Erfordernis des

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1981 - 6 C 45.79
    In späteren Entscheidungen ist klargestellt worden, daß der Begriff "unlautere Mittel" weiter ist als der des Erschleichens oder der arglistigen Täuschung; er erfasse alle Fälle eines vorwerfbaren Verhaltens bei der Antragstellung (vgl. Urteile vom 4. November 1964 - BVerwG 6 C 219.61 - [Buchholz 234 § 53 G 131 Nr. 45] und vom 15. Januar 1969 - BVerwG 6 C 84.64 -).
  • BVerwG, 04.11.1964 - VI C 219.61

    Anerkennung der Verurteilung eines Kriegsgerichtes der Wehrmacht - Auswirkungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2002 - 1 A 178/00

    Beihilfe zu den Aufwendungen für die Anschaffung eines Lichttherapiegerätes

    Grundlage für die rechtliche Beurteilung des vom Kläger geltend gemachten Anspruchs sind die Beihilfevorschriften in der bei Entstehen der Aufwendung maßgeblichen Fassung, vgl. insoweit allgemein BVerwG, Urteil vom 24.3.1982 - 6 C 45.79 -, BVerwGE 65, 184 = Buchholz 238.4 § 30 SG Nr. 6, hier also in der ab dem 1.7.1997 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 20.8.1997 (GMBl S. 429).
  • BVerwG, 27.03.1984 - 6 CB 103.82

    Rechtsmittel

    § 81 a G 131 enthält keine die freie Beweiswürdigung ausschließende Beweisregel (vgl. BVerwGE 7, 164 [BVerwG 16.07.1958 - VI C 168/56]; Urteil vom 17. Juli 1981 - BVerwG 6 C 45.79 -).
  • BVerwG, 15.10.1986 - 6 B 79.86

    Bestimmung der Anforderungen an einen Nachweis anspruchsbegegründender Tatsachen

    § 81 a G 131 enthält keine die freie Beweiswürdigung ausschließende Beweisregel (vgl. BVerwGE 7, 164 [BVerwG 16.07.1958 - VI C 168/56]; Urteil vom 17. Juli 1981 - BVerwG 6 C 45.79 -).
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