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   BVerwG, 09.01.1989 - 6 C 47.86   

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BVerwG, 09.01.1989 - 6 C 47.86 (https://dejure.org/1989,902)
BVerwG, Entscheidung vom 09.01.1989 - 6 C 47.86 (https://dejure.org/1989,902)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Januar 1989 - 6 C 47.86 (https://dejure.org/1989,902)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umzugskostenvergütung - Begünstigender Verwaltungsakt - Trennungsgeld - Unmittelbarer rechtlicher Sachzusammenhang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 149
  • NJW 1990, 726 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 1172
  • DÖV 1989, 544
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.08.1981 - 6 C 16.79

    Umzugskostenzusage - Nachträgliche Rechtsänderung - Unwirksamkeit -

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1989 - 6 C 47.86
    Rechtlich wirkt sich die UK-Zusage, deren Bedeutung darin besteht, daß der Dienstherr, der den durch die Personalmaßnahme veranlaßten Umzug an den neuen Dienstort regelmäßig als notwendig ansehen muß, die Erstattung der damit verbundenen Kosten im Rahmen der umzugskostenrechtlichen Vorschriften zusichert (BVerwGE 64, 24 [27]), hingegen nicht belastend für den versetzten oder abgeordneten (kommandierten) [Bediensteten] aus.
  • VG München, 11.07.2016 - M 17 K 16.1200

    Keine Aufhebung der Umzugskostenvergütungszusage

    Damit ist aber die Klagebefugnis gegeben und auch das Rechtsschutzinteresse hat der Kläger hinreichend dargelegt (vgl. BVerwG, U.v. 9.1.1989 - 6 C 47/86 - juris Rn. 23, 32ff.; OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 30.9.1998 - A 3 S 317/96 - juris Rn. 25f.).

    b) Die streitgegenständliche Umzugskostenvergütungszusage verstößt nicht gegen § 3 BUKG und wurde damit zu Recht erteilt (vgl. a. BVerwG, U.v. 9.1.1989 - 6 C 47/86 - juris Rn. 36).

    Ist diese Entscheidung getroffen, dann gebietet es die Fürsorgepflicht, den Betreffenden von den finanziellen Lasten des Umzugs durch die - vorher zugesagte - Erstattung der Umzugskosten im Rahmen der Vorschriften freizustellen (BVerwG, U.v. 9.1.1989 - 6 C 47/86 - juris Rn. 27).

    Diese Kosten müssen dabei adäquat kausale Folge der dienstlichen Maßnahme sein (BVerwG, U.v. 9.1.1989 - 6 C 47/86 - juris Rn. 30f.).

  • BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 118.94

    Recht der Soldaten: Folgen der eingeschränkten Zusage zu einer förderlichen

    (Urteil vom 9. Januar 1989 - BVerwG 6 C 47.86 - >BVerwGE 81, 149 (151)<).

    Im Bereich der Bundeswehr hat daher der zuständige militärische Vorgesetzte bei der Vorbereitung einer mit einem Dienstortwechsel verbundenen Personalmaßnahme - wie einer Versetzung - abzuwägen, ob dem Soldaten ein Umzug zugemutet werden kann (Urteil vom 9. Januar 1989 aaO).

    Mit den Mitteilungen an den Antragsteller, daß er für den Dienstposten in St. ausgewählt und daß die UKV zugesagt werden solle, hat die SDL zugleich entschieden, daß sie einen Umzug des Antragstellers an den neuen Dienstort für zumutbar hält und zugleich die Erwartung ausgedrückt, daß der Antragsteller von sich aus an den neuen Dienstort umziehen werde, ohne jedoch mit der beabsichtigten Zusage der UKV einen Umzug anzuordnen (vgl. Urteil vom 9. Januar 1989 aaO).

    Für einen Anspruch des Antragstellers auf eine auf zwei Jahre - bis 1996 - befristete Verwendung in St. unter Nichtzusage der UKV gibt es keine Rechtsgrundlage; die SDL war insbesondere nicht verpflichtet, aus Fürsorgegründen von einer Zusage der UKV abzusehen, um deren nachteilige Auswirkungen auf die Gewährung von Trennungsgeld zu vermeiden (vgl. Urteil vom 9. Januar 1989 aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2018 - 4 S 1995/17

    Umzugskosten und Trennungsgeld bei Versetzung auf Antrag

    Diesem Ergebnis entspricht es im Übrigen, dass auch eine erteilte Zusage der Umzugskostenvergütung nicht im Rahmens eines geltend gemachten, weitergehenden Trennungsgeldanspruchs als nicht erteilt betrachtet werden kann, sondern im Rahmen einer Verpflichtungsklage auf Rücknahme dieser Zusage zur Prüfung zu stellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.01.1989 - 6 C 47.86 -, Juris).
  • BVerwG, 28.11.2019 - 5 A 4.18

    Für die Verwendung am künftigen Standort Berlin eingestellte Mitarbeiter des BND

    Damit modifiziert sie nämlich den Zeitpunkt der inneren (§ 43 Abs. 1 Satz 2 VwVfG) Wirksamkeit der Umzugskostenvergütungszusage, bei der es sich um einen begünstigenden Verwaltungsakt handelt (BVerwG, Urteile vom 18. August 1981 - 6 C 16.79 - BVerwGE 64, 24 und vom 9. Januar 1989 - 6 C 47.86 - BVerwGE 81, 149 ), der nach allgemeinen Regeln an dem Tag wirksam wird, an dem die den Umzug veranlassende Personalmaßnahme wirksam wird, oder an einem anderen in ihm bestimmten Tag (Meyer/Fricke, Umzugskosten im öffentlichen Dienst, Stand Februar 2019, § 3 BUKG/Kommentar Rn. 185).
  • VGH Bayern, 12.10.2015 - 14 BV 14.1493

    Ein Umzug, für den nach entsprechender Zusage eine Umzugskostenvergütung zu

    Der Dienstherr mache bei Zusage der Umzugskostenvergütung deutlich, dass er den baldigen Umzug des Berechtigten und somit die Beendigung der Trennung von Familie und Wohnung für zweckmäßig und sinnvoll erachte, dass er also, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 9. Januar 1989 - 6 C 47.86 - (BVerwGE 81, 149/152) ausführe, die "alsbaldige Beendigung der Trennung für geboten hält und sie durch die Umzugskostenzusage unterstützen will".

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht von der in die Personalmaßnahme (Versetzung, Abordnung etc.) eingeschlossenen und durch die Umzugskostenzusage fürsorglich unterstützten Erwartung, der Beamte werde seinen Familienwohnsitz sobald wie möglich an den neuen Dienstort verlegen, spricht (BVerwG, U.v. 9.1.1989 -6 C 47.46 - BVerwGE 81, 149; U.v. 21.12.1998 - 10 A 2.95 - juris Rn. 28), kann daraus nicht geschlossen werden, dass für einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung gemäß Art. 3, 4 Abs. 1 Nr. 1 BayUKG auch die Verlegung des Familienwohnsitzes erforderlich ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - 1 A 1351/10

    Zusage einer uneingeschränkten Umzugskostenvergütung als ausschließlich

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Januar 1989 - 6 C 47.86 -, BVerwGE 81, 149 = NVwZ 1989, 1172 = juris, Rn. 20 ff., insbesondere Rn. 24.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Januar 1989 - 6 C 47.86 -, a.a.O., juris, Rn. 25 ff., insbesondere Rn. 27 und 33, und vom 21. Dezember 1998 - 10 A 2.95 -, juris, Rn. 24 und 30; ferner Beschluss vom 20. Juli 2006 - 2 B 13.06 -, juris, Rn. 8; OVG NRW, Beschluss vom 7. Mai 2002 - 1 B 610/02 -, n.v., Urteil vom 15. Dezember 2005 - 1 A 4733/03 -, juris, Rn. 97 ff., insbesondere Rn. 102, und Beschluss vom 23. November 2006 - 1 A 1700/05 -, n.v.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Januar 1989 - 6 C 47.86 -, a.a.O., juris, Rn. 25 ff., und OVG NRW, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 1 A 4733/03 -, juris, Rn. 97 ff., insbesondere Rn. 102.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1998 - 15 A 3421/94

    Einmaligkeit der Beitragserhebung; Einleitungsmöglichkeit ungeklärten Abwassers ;

    vgl. zur Abgrenzung von rechtlich unerheblichen vorteilhaften Wirkungen zu rechtlich erheblichen Vorteilen im Sinne eines begünstigenden Verwaltungsakts BVerwG, Beschluß vom 22. Oktober 1992 - 6 B 46.92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 304, S. 218f; Urteil vom 9. Januar 1989 - 6 C 47.86 -, DÖV 1989, 544 (545) für den umgekehrten Fall rechtlich unerheblicher Nachteile; OVG NW Beschluß vom 10. Juni 1988 - 15 B 297/88 -, NVwZ-RR 1989, 558; Erichsen, in: ders. (Hrsg.), Allgemeines Verwaltungsrecht, 10. Aufl., § 16 Rdnr. 5; Sachs, in: Stelkens/Bonk/ Sachs, VwVfG, 5. Aufl., § 48 Rdnrn. 126f.; Klappstein, in: Knack u.a., VwVfG, 4. Aufl., § 48 Rdnr. 7.2.; Knoke, Rechtsfragen der Rücknahme von Verwaltungsakten,1989, S. 51.
  • BVerwG, 20.07.2006 - 2 B 13.06

    Voraussetzungen für die Erteilung einer eingeschränkten

    Soweit gemäß der von der Beschwerde wiedergegebenen Ziffer 3.0.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesumzugskostengesetz (GMBl 1991 S. 65) eine Pflicht zur Anhörung vor dienstlichen Maßnahmen besteht, also vor Versetzungen, Abordnungen usw. des Beamten, die mit einer Zusage der Umzugskostenvergütung verbunden werden sollen, berührt dies nicht die Rechtmäßigkeit der Zusage einer Umzugskostenvergütung als begünstigenden Verwaltungsakt (vgl. Urteil vom 9. Januar 1989 BVerwG 6 C 47.86 BVerwGE 81, 149 ).

    Im Übrigen ist auch diese Frage in der Rechtsprechung geklärt (Urteil vom 9. Januar 1989 a.a.O.).

  • BVerwG, 11.12.1990 - 6 C 33.88

    Beamtenrecht: Widerruf der Bewilligung von Trennungsgeld

    Wiewohl die Zusage der Umzugskostenvergütung auch unter Berücksichtigung ihrer möglichen Auswirkungen auf die Gewährung von Trennungsgeld ein ausschließlich begünstigender Verwaltungsakt und die Beziehung zwischen Umzugskostenzusage und Gewährung von Trennungsgeld allenfalls eine rein tatsächliche ist (Urteil vom 9. Januar 1989 - BVerwG 6 C 47.86 - (BVerwGE 81, 149 )), war diese doch für die Beantwortung der Frage von Bedeutung, ob dem Kläger Trennungsgeld bewilligt werden sollte.
  • BVerwG, 10.12.1993 - 1 B 160.93

    Ausländer - Besonderer Ausweisungsschutz - Trennung - Rechtsfehler

    In diesen Fällen begegnete auch nach der alten Rechtslage eine Aufenthaltsbeendigung zumeist keinen Bedenken (BVerwGE 56, 246 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; 60, 126 [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]; 81, 155 [BVerwG 09.01.1989 - 6 C 47/86]).
  • VG Düsseldorf, 16.07.2010 - 26 K 2929/09

    Trennungsentschädigung Umzugskostenvergütung Zusage Widerruf Rücknahme

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.1993 - 11 S 461/92

    Zur Rücknahme eines nachträglich rechtswidrig gewordenen Verwaltungsakts mit

  • VG Minden, 15.01.2016 - 10 K 132/14
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2013 - 1 A 1128/12

    Zulässigkeit der fiktiven Versetzung eines vom Dienst freigestellten Soldaten als

  • VG Ansbach, 30.03.2010 - AN 15 K 09.00350

    Keine Klagebefugnis für Anfechtungsklage gegen Umzugskostenzusage bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1998 - 15 A 3211/94

    Feststellung von Kanalanschlussbeiträgen wegen der bestehenden Möglichkeit zur

  • BVerwG, 14.12.2021 - 5 C 3.20

    Umzugskostenvergütungszusage kein rein begünstigender Verwaltungsakt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2005 - 1 A 4733/03
  • BVerwG, 03.12.1990 - 6 C 8.88

    Beamtenrecht: Voraussetzungen für die Annahme eines Umzugshinderungsgrundes

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2002 - 10 A 10426/02

    Schriftliche Zusage der Umzugskostenvergütung erforderlich - Zeitpunkt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1998 - 15 A 3212/94

    Gesamtveranlagung oder Teilveranlagung zu einem Kanalanschlussbeitrag; Grundsatz

  • BVerwG, 30.12.1992 - 1 B 65.91

    Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • BVerwG, 21.12.1998 - 10 A 2.95

    Trennungsgeld, Bedeutung der Zusage der Umzugskostenvergütung für die Gewährung

  • BVerwG, 19.12.1997 - 10 B 3.96

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.01.1989 - 6 C 42.86

    Rechtlicher bzw. tatsächlicher Zusammenhang zwischen der Erstattung von

  • BVerwG, 18.12.1996 - 2 B 62.96

    Unrichtigkeit des Tatbestands als Verfahrensfehler - Antrag auf Berichtigung des

  • BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 63.94

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung bei der Bundeswehr -

  • BVerwG, 18.12.1992 - 10 B 6.92

    Rechtsmittel

  • OVG Sachsen, 10.10.2000 - 2 B 455/00
  • VG Düsseldorf, 13.03.2015 - 13 K 2341/14

    Umfang der Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen eines Berufssoldaten

  • VG Hannover, 24.08.2005 - 11 B 3961/05

    Zeitliche Dauer des Sortenschutzes für Saatgut und Pflanzgut nach dem

  • VG Stade, 09.01.2003 - 3 A 335/01

    Wiederaufgreifen eines Verfahrens auf Gewährung von Trennungsgeld

  • VG Cottbus, 08.08.2018 - 4 K 2103/17

    Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen, Trennungsentschädigungen

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