Rechtsprechung
   BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,14
BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68 (https://dejure.org/1970,14)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1970 - VI C 49.68 (https://dejure.org/1970,14)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1970 - VI C 49.68 (https://dejure.org/1970,14)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,14) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der Aufklärungspflicht und Hinweispflicht - Abgrenzung zwischen Stellung im Rechtsstand eines aktiven Beamten und Nebentätigkeit als Anwalt für die Berechnung von Pensionsbezügen - Berechnung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 36, 264
  • MDR 1971, 420
  • DVBl 1971, 417
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (234)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 07.08.1967 - VI C 10.67

    Anspruch auf Einweisung in die Stelle einer Direktorin nach der Besoldungsgruppe

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68
    Die Revision hält dies in erster Linie für eine Versagung des rechtlichen Gehörs (vgl. dazu Urteile vom 11. Februar 1965 - BVerwG VI C 83.64 - und vom 7. August 1967 - BVerwG VI C 10.67 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 30]).
  • BVerwG, 18.02.1969 - VI B 24.68

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Verstoß gegen

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68
    Im übrigen konnte das Revisionsgericht nicht in der Sache selbst entscheiden, weil das Recht, auf Grund dessen des Berufungsgericht verneint hat, daß der Kläger zur Zeit seiner Flucht aus Lettland in einen dem Beamtenverhältnis deutschen Rechts vergleichbaren Dienstverhältnis zum Deutschen Reich oder zum Herkunftsland gestanden oder einen beamtenrechtlichen Versorgungsanspruch gehabt habe, weder zum Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 VwGO) noch zum revisiblen Landes-(Beamten-)Recht (§ 127 Nr. 2 BRRG [F. 1965]) gehört (vgl. Beschlüsse vom 18. Dezember 1967 - BVerwG VI B 30.67 -, vom 11. Februar 1969 - BVerwG VI B 40.68 -, vom 18. Februar 1969 - BVerwG VI B 24.68 - und vom 12. August 1969 - BVerwG VI B 29.69 -).
  • BVerwG, 27.03.1969 - II C 16.65

    Anspruch auf Versorgung auf Grund des Bundesgesetzes zur Regelung der

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68
    Für die weitere Verhandlung wird hinsichtlich der Frage, ob der Kläger zur Zeit seiner Flucht ins Reichsgebiet im Herbst 1944 im einen einen deutschen Beantenverhältnis auf Lebenszeit vergleichbaren Dienstverhältnis zum Herkunftsland gestanden hat, auf die inzwischen ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere die Urteile vom 27. März 1969 - BVerwG II C 16.65 - und vom 2. Dezember 1969 - BVerwG VI C 28.69 -, hingewiesen.
  • BVerwG, 07.12.1960 - VI C 65.57
    Auszug aus BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68
    Die Auffassung des Klägers, daß der Klage schon deshalb stattzugeben sei, weil der Beklagte an die Festsetzung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit in dem Bescheid vom 26. Mai 1952 gebunden oder doch der Kläger in seinen Vertrauen in diesen Bescheid zu schützen sei, trifft schon deshalb nicht zu, weil eine Änderung der Festsetzung in dem Bescheid ausdrücklich vorbehalten war (vgl. dazu u.a. BVerwGE 11, 283 [285]).
  • BVerwG, 27.04.1961 - II C 60.59
    Auszug aus BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68
    Nicht jede Verletzung dieser Pflicht ist zugleich eine Versagung des rechtlichen Gehörs (vgl. Urteil vom 27. April 1961 - BVerwG II C 60.59 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 6 = DÖV 1961, 798 = NJW 1961, 1548];. Eyermann-Fröhler, VwGO, 4. Aufl., § 86 RdNr. 30; Klinger, VwGO, 2. Aufl., § 108 Anm. C 1).
  • BVerwG, 11.02.1965 - VI C 83.64

    Anspruch eines Beamten auf Feststellung nicht in den Ruhestand versetzt worden zu

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68
    Die Revision hält dies in erster Linie für eine Versagung des rechtlichen Gehörs (vgl. dazu Urteile vom 11. Februar 1965 - BVerwG VI C 83.64 - und vom 7. August 1967 - BVerwG VI C 10.67 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 30]).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68
    Wäre das der Fall, so könnte vom einer Versagung des rechtlichen Gehörs schwerlich gesprochen werden, weil das rechtliche Gehör nicht "versagt" wird, wenn der Betroffene oder sein Prozeßvertreter es unterläßt, Gebrauch von den ihn verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten zu nachen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwGE 19, 231 [237]).
  • BVerwG, 27.06.1966 - VI C 114.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68
    § 86 Abs. 3 VwGO verlangt zwar nicht, daß das Gericht auf jeden rechtlichen Gesichtspunkt besonders hinweist, auf den es für die Entseheidung ankommen kann, wenn diese Gesichtspunkte bereits früher in Verwaltungs- oder im Gerichtsverfahren erörtert worden sind oder auf der Hand liegen (vgl. u.a. Urteil vom 27. Juni 1966 - BVerwG, VI C 114.63 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 6]).
  • BVerwG, 02.12.1969 - VI C 28.69

    Voraussetzungen für die Gleichsetzung des Rechtsstands einer Volksdeutschen

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68
    Für die weitere Verhandlung wird hinsichtlich der Frage, ob der Kläger zur Zeit seiner Flucht ins Reichsgebiet im Herbst 1944 im einen einen deutschen Beantenverhältnis auf Lebenszeit vergleichbaren Dienstverhältnis zum Herkunftsland gestanden hat, auf die inzwischen ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere die Urteile vom 27. März 1969 - BVerwG II C 16.65 - und vom 2. Dezember 1969 - BVerwG VI C 28.69 -, hingewiesen.
  • BVerwG, 12.08.1969 - VI B 29.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68
    Im übrigen konnte das Revisionsgericht nicht in der Sache selbst entscheiden, weil das Recht, auf Grund dessen des Berufungsgericht verneint hat, daß der Kläger zur Zeit seiner Flucht aus Lettland in einen dem Beamtenverhältnis deutschen Rechts vergleichbaren Dienstverhältnis zum Deutschen Reich oder zum Herkunftsland gestanden oder einen beamtenrechtlichen Versorgungsanspruch gehabt habe, weder zum Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 VwGO) noch zum revisiblen Landes-(Beamten-)Recht (§ 127 Nr. 2 BRRG [F. 1965]) gehört (vgl. Beschlüsse vom 18. Dezember 1967 - BVerwG VI B 30.67 -, vom 11. Februar 1969 - BVerwG VI B 40.68 -, vom 18. Februar 1969 - BVerwG VI B 24.68 - und vom 12. August 1969 - BVerwG VI B 29.69 -).
  • BVerwG, 11.02.1969 - VI B 40.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ansprüche aus

  • BVerwG, 18.04.2013 - 5 C 21.12

    Wohngeld; Vermögen; erhebliches Vermögen; missbräuchlich; Inanspruchnahme;

    Zwar konkretisiert die dem Vorsitzenden obliegende Hinweispflicht des § 86 Abs. 3 VwGO den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs mit dem Ziel, Überraschungsentscheidungen zu vermeiden (vgl. Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG 6 C 49.68 - BVerwGE 36, 264 = Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Erörterungspflicht Nr. 11 S. 4 f. und Beschluss vom 14. Oktober 2004 - BVerwG 6 B 6.04 - juris Rn. 88).
  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen;

    Hiergegen verstößt das Gericht, wenn es einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher der unterlegene Beteiligte nach dem Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG 6 C 49.68 - BVerwGE 36, 264 ; Beschlüsse vom 29. Juli 2004 - BVerwG 9 B 23.04 - juris Rn. 2 m.w.N. und vom 4. Juli 2007 - BVerwG 7 B 18.07 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 17.05.2011 - 7 B 17.11

    Gericht; Präsident; Hausrecht; Gewohnheitsrecht; Hausverfügung; Strafprozess;

    Die Hinweispflicht konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 108 Abs. 2 VwGO) und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG 6 C 49.68 - BVerwGE 36, 264 = Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht