Rechtsprechung
BVerwG, 23.03.1979 - VI C 49.77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Soldaten auf Beihilfe zu den Aufwendungen für dessen nicht beihilfeberechtigtes Stiefkind - Wiederaufleben erloschener Ansprüche mit späterer Ausdehnung der Beihilfeberechtigung auf weitere Beihilfeberechtigte - Abgrenzung von Beihilfeanspruch und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 05.11.1975 - III VG 902/75
- OVG Hamburg, 16.09.1977 - Bf I 109/75
- BVerwG, 23.03.1979 - VI C 49.77
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 334.63
Auszug aus BVerwG, 23.03.1979 - 6 C 49.77
Damit übersieht es den grundlegenden Unterschied zwischen dem Beihilfeanspruch als dem Rechtsanspruch auf Gewährung einer Beihilfe (BVerwGE 21, 258 [261]) und der Beihilfeberechtigung als der persönlichen Befugnis, einen Beihilfeanspruch geltend zu machen.Die Aufwendungen des Klägers, zu denen er die Beihilfen begehrt, gehören zu der erstgenannten Gruppe; denn ihre Beihilfefähigkeit war nicht zweifelhaft und für sie war - in der Person des leiblichen Vaters des Kindes Oliver - von ihrem Entstehen an (vgl. dazu BVerwGE 21, 258 [261]) ein Beihilfeanspruch gegeben, der gemäß Nr. 14 Abs. 4 BhV nach Jahresfrist erlosch.
- BVerwG, 16.12.1970 - VI C 48.69
Auszug aus BVerwG, 23.03.1979 - 6 C 49.77
Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zu den Erwägungen, die der Entscheidung des erkennenden Senats in BVerwGE 37, 57 [BVerwG 16.12.1970 - VI C 48/69] zugrunde liegen.
- BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02
Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge; …
Die erforderliche Antragstellung (§ 17 Abs. 1 Satz 1 BhV) stellt lediglich die Geltendmachung des bereits mit der beihilfefähigen Aufwendung entstandenen Beihilfeanspruchs dar (vgl. auch Urteil vom 23. März 1979 - BVerwG 6 C 49.77 - Buchholz 238.911 Nr. 14 BhV (F. 1972) Nr. 1 S. 2). - BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 34.09
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; amtsbezogener …
- BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 45.02
Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge; …
Die erforderliche Antragstellung (§ 17 Abs. 1 Satz 1 BhV) stellt lediglich die Geltendmachung des bereits mit der beihilfefähigen Aufwendung entstandenen Beihilfeanspruchs dar (vgl. auch Urteil vom 23. März 1979 - BVerwG 6 C 49.77 - Buchholz 238.911 Nr. 14 BhV Nr. 1 S. 2).
- BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 41.02
Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge; …
Die erforderliche Antragstellung (§ 17 Abs. 1 Satz 1 BhV) stellt lediglich die Geltendmachung des bereits mit der beihilfefähigen Aufwendung entstandenen Beihilfeanspruchs dar (vgl. auch Urteil vom 23. März 1979 - BVerwG 6 C 49.77 - Buchholz 238.911 Nr. 14 BhV Nr. 1 S. 2). - VGH Baden-Württemberg, 19.05.2017 - 2 S 54/16
Gewährung von Krankenfürsorge
Eine Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Vorschriften im Sinne des § 4 Abs. 6 Satz 3 BVO ist in den Fällen gegeben, in denen die Befugnis, einen Beihilfeanspruch geltend zu machen, auf einer Regelung beruht, die ihre Rechtsgrundlage in den fürsorgerechtlichen Vorschriften des Bundesbeamtengesetzes oder eines Landesbeamtengesetzes hat (…Keufer/Hellstern/Zimmermann, Beihilfevorschriften Baden-Württemberg, Stand: August 2016, § 4 Abs. 1 BVO Rn. 2;… vgl. auch Schröder/Beckmann/Weber, Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder, Stand: März 2017, § 4 BBhV Rn. 4; vgl. zum Begriff der Beihilfeberechtigung BVerwG, Urteil vom 23.03.1979 - 6 C 49.77 -, VwRspr 31, 32 (33);… Schröder/Beckmann/Weber, a.a.O., § 4 BBhV Rn. 3).Dem steht nicht entgegen, dass seine Aufwendungen wegen seines Anspruchs auf Heilfürsorge nach § 70 Abs. 2 BBesG gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 BBhV nicht beihilfefähig sind, da diese Regelung den Beihilfeanspruch als den Rechtsanspruch auf Gewährung einer Beihilfe betrifft, nicht jedoch die Beihilfeberechtigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.03.1979, a.a.O.).
- BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.81
Beihilfe - Tod des Berechtigten - Vererben
Hätten weder die verstorbene Beihilfeberechtigte noch der Kläger nach Überleitung ihres Beihilfeanspruchs auf sich zu Lebzeiten der verstorbenen Beihilfeberechtigten einen Beihilfeanspruch geltend gemacht, so wäre ein derartiger Anspruch schon vor ihrem Tode gemäß Nr. 14 Abs. 4 BhV wegen Versäumung der Einjahresfrist für die Antragstellung erloschen (vgl. auch Urteil vom 23. März 1979 - BVerwG 6 C 49.77 - [Buchholz 238.911 Nr. 14 BhV - F. 1972 - Nr. 1]).