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   BVerwG, 20.08.2003 - 6 C 5.03   

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https://dejure.org/2003,2673
BVerwG, 20.08.2003 - 6 C 5.03 (https://dejure.org/2003,2673)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.2003 - 6 C 5.03 (https://dejure.org/2003,2673)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 2003 - 6 C 5.03 (https://dejure.org/2003,2673)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    RhPPersVG §§ 53, 56
    Zuständigkeit des Gesamtpersonalrats; Beförderung von Beamten; Konkurrenz von Bewerbern aus Hauptdienststelle und Nebenstellen.

  • Bundesverwaltungsgericht

    RhPPersVG §§ 53, 56
    Beförderung von Beamten; Konkurrenz von Bewerbern aus Hauptdienststelle und Nebenstellen; Zuständigkeit des Gesamtpersonalrats

  • Wolters Kluwer

    Zustimmung der Personalvertretung zu Beförderungen; Verletzung des Mitbestimmungsrechts; Zuordnung zu Dienststellen; Verteilung der Zuständigkeit; Beteiligung der Stufenvertretung; Begriff der Personalangelegenheit der Dienststelle; Kriterium der Betroffenheit

  • Judicialis

    RhPPersVG § 53; ; RhPPersVG § 56

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RhPPersVG § 53 § 56
    Zuständigkeit des Gesamtpersonalrats; Beförderung von Beamten; Konkurrenz von Bewerbern aus Hauptdienststelle und Nebenstellen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.02.1980 - 6 P 87.78

    Fliegende Planstelle - Mitbestimmung der Personalvertretung - Besetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 6 C 5.03
    Bei welcher Dienststelle dieses Amt besteht, wird durch die im Haushalt ausgebrachte Planstelle festgelegt (§ 17 Abs. 5 Satz 1 der Haushaltsordnung vom 20. Dezember 1971, GVBl 1972 S. 2, zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Februar 2001, GVBl S. 29), durch die der Gesetzgeber den Bedarf der jeweiligen Dienststellen an Beamten und die von ihnen zu erfüllenden Aufgaben bestimmt (vgl. Beschluss vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 P 87.78 - Buchholz 238.37 § 78 PersVG NW Nr. 1 S. 6).

    Der Benutzung einer "fliegenden" Planstelle geht nämlich immer die Entschließung voraus, bei welcher der in Betracht kommenden Dienststellen sie besetzt werden soll (vgl. Beschluss vom 7. Februar 1980, a.a.O. S. 6 f.).

  • BVerwG, 13.09.2002 - 6 P 4.02

    Zuständigkeit der Stufenvertretung; Leiter der Mittelbehörde; Maßnahme für den

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 6 C 5.03
    (vgl. Beschluss vom 13. September 2002 - BVerwG 6 P 4.02 - Buchholz 250 § 82 BPersVG Nr. 17 S. 8 f.).
  • BVerwG, 19.12.1975 - VII P 15.74

    Vergabe eines Dienstpostens - Dienststellenzugehörigkeit - Personalrat der

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 6 C 5.03
    Auf die bisherige Dienststellenzugehörigkeit des für den Dienstposten ausgewählten Bewerbers kommt es dagegen nicht an (vgl. Beschluss vom 19. Dezember 1975 - BVerwG 7 P 15.74 - BVerwGE 50, 80, 83).
  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 10.98

    Mitbestimmung bei der Übertragung höher zu bewertender Tätigkeiten;

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 6 C 5.03
    Nichts anderes kann grundsätzlich in Fällen der "Topfwirtschaft" gelten, bei welcher Beförderungsstellen nicht bindend bestimmten Funktionsstellen der Dienststelle zugeordnet, sondern von Fall zu Fall dort verwandt werden, wo eine Beförderungsmöglichkeit ausgeschöpft werden soll (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 6 P 10.98 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 39 S. 5).
  • BVerwG, 15.07.2004 - 6 P 1.04

    Anhörung des örtlichen Personalrats durch die Stufenvertretung;

    Diese Grundsätze auf die Zuständigkeitsverteilung zwischen Personalrat und Gesamtpersonalrat entsprechend angewandt, bedeutet, dass der Personalrat der Hauptdienststelle zuständig ist, wenn deren Leiter Maßnahmen trifft, die ausschließlich die Beschäftigten der Hauptdienststelle betreffen (vgl. Beschluss vom 15. August 1983 BVerwG 6 P 18.81 BVerwGE 67, 353, 358; Beschluss vom 27. Februar 1986 BVerwG 6 P 32.82 Buchholz 238.37 § 79 NWPersVG Nr. 3 S. 4; Urteil vom 20. August 2003 BVerwG 6 C 5.03 PersR 2004, 150 f.).

    Folgt man uneingeschränkt der Auffassung, wonach die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens bei einer bestimmten Dienststelle eine Angelegenheit ausschließlich dieser Dienststelle ist (vgl. die Nachweise aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 20. August 2003 a.a.O. S. 151), so ist schon aus diesem Grunde für die Hinzuziehung des Gesamtpersonalrats kein Raum.

    Im Ergebnis ändert sich aber auch dann nichts, wenn man das der Stellenbesetzung vorausgehende Auswahlverfahren mit Bewerbern aus mehreren Dienststellen generell oder unter bestimmten Umständen in die Behandlung der Zuständigkeitsproblematik einbezieht (vgl. Urteil vom 20. August 2003 a.a.O. S. 151 f.).

  • BVerwG, 26.11.2008 - 6 P 7.08

    Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Wahlanfechtungsrecht der

    Danach ist der Gesamtpersonalrat zur Beteiligung berufen, wenn der Leiter der Hauptdienststelle eine Maßnahme beabsichtigt, welche Beschäftigte der verselbstständigten Dienststellen oder alle Beschäftigten der Gesamtdienststelle betrifft (vgl.Beschlüsse vom 13. September 2002 - BVerwG 6 P 4.02 - Buchholz 250 § 82 BPersVG Nr. 17 S. 8 f. undvom 15. Juli 2004 - BVerwG 6 P 1.04 - Buchholz 250 § 82 BPersVG Nr. 18 S. 15;Urteil vom 20. August 2003 - BVerwG 6 C 5.03 - Buchholz 251.8 § 56 RhPPersVG Nr. 1 S. 3).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.04.2005 - 5 A 10100/05

    Abgrenzung der Mitbestimmungszuständigkeit zwischen dem Personalrat einer

    Der Gesamtpersonalrat wird beteiligt, wenn der Leiter der Hauptdienststelle eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit regelt, die Beschäftigte einer verselbständigten Dienststelle oder mehrerer verselbständigten Dienststellen oder den gesamten Geschäftsbereich der Dienststelle (d.h. Hauptdienststelle und verselbständigte Dienststellen) betrifft (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 2003, ZfPR 2003, 292 [293 m.Sp.] unter Hinweis auf die Materialien; Urteil des Senats vom 19. Dezember 2002, Der Personalrat 2003, 206 [207]).

    Umgekehrt ist der örtliche Personalrat bei der Hauptdienststelle zur Mitbestimmung berufen, wenn die von dem Leiter dieser Dienststelle verfügte beteiligungspflichtige Angelegenheit ausschließlich die Beschäftigten der Hauptdienststelle betrifft (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 2003, a.a.O.; Beschluss vom 15. Juli 2004, PersV 2005, 33 [35 l.Sp.]).

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 20. August 2003 für den Fall der Besetzung eines Beförderungsdienstpostens klargestellt (vgl. ZfPR 2003, 292 [293 f.]).

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 171/09

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung

    Eine Beteiligung des Gesamtpersonalrats kommt deshalb in Betracht, wenn eine Angelegenheit sowohl Beschäftigte der (Stamm-)Dienststelle als auch einen personalvertretungsrechtlich verselbständigten Teil einer Dienststelle oder wenn sie Beschäftigte in zwei Dienststellen betrifft (BVerwG 29. August 2005 - 6 PB 6.05 -; 20. August 2003 - 6 C 5.03 - zu 1 der Gründe, PersR 2004, 150) .
  • BVerwG, 13.09.2010 - 6 P 14.09

    Verselbständigung einer Nebenstelle; Nebenstelle ohne Dienststellenleiter;

    Danach ist der Gesamtpersonalrat zur Beteiligung berufen, wenn der Leiter der Hauptdienststelle eine Maßnahme zu treffen beabsichtigt, welche Beschäftigte der verselbständigten Dienststellen oder alle Beschäftigten der Gesamtdienststelle betrifft (vgl. Urteil vom 20. August 2003 - BVerwG 6 C 5.03 - Buchholz 251.8 § 56 RhPPersVG Nr. 1 S. 3 sowie Beschlüsse vom 26. November 2008 a.a.O. Rn. 36 und vom 30. Juli 2010 a.a.O. Rn. 20).
  • VG Hamburg, 11.02.2020 - 25 FL 74/18

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts eines Personalrates bei der Entscheidung über

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist für die Vergabe eines Beförderungsdienstpostens, der planstellenmäßig bei einer bestimmten Dienststelle eingerichtet ist, grundsätzlich eine Personalangelegenheit dieser Dienststelle, ohne dass es auf die bisherige Dienststellenzugehörigkeit des für den Dienstposten ausgewählten Bewerbers ankommt (BVerwG, Urt. v. 20.8.2003, 6 C 5/03, juris Rn. 13 f.).

    Eine Ausnahme von der Zuständigkeit des Personalrats der aufnehmenden Dienststelle hat das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 20.8.2003, a.a.O., Rn. 16; Beschl. v. 29.8.2005, 6 PB 6/05, juris Rn. 5) lediglich zugunsten des Gesamtpersonalrats angenommen.

  • VGH Bayern, 16.07.2007 - 18 P 06.1918

    Personalvertretungsrecht des Bundes; Gesamtpersonalrat; Mitbestimmungsrecht des

    Nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2002 (ZfPR 2002, 323) und vom 20. August 2003 (ZfPR 2003, 292 ff.) sei für die Frage der Mitbestimmung nicht nur auf die Einstellung in der Stammdienststelle abzustellen, sondern auf das Betroffensein der Beschäftigten im Gesamtbereich.

    Deshalb ist der Gesamtpersonalrat zuständig bei Angelegenheiten, die sowohl die Beschäftigten der Stammdienststelle als auch die Beschäftigten der verselbständigten Außenstellen betreffen (vgl. BVerwG vom 8.10.1990 a.a.O.; vom 13.9.2002 a.a.O.; vom 20.8.2003 ZBR 2003, 421).

  • BVerwG, 17.07.2010 - 6 PB 6.10

    Deutsche Rentenversicherung Nord; Geltung des Mitbestimmungsgesetzes

    Im Sinne von § 61 Abs. 1 Satz 1 MBGSH sind mehrere Dienststellen betroffen, wenn der Schwerpunkt der beteiligungspflichtigen Angelegenheit in einer Auswahlentscheidung liegt, die gesamtdienststellenbezogen getroffen wird (vgl. Urteil vom 20. August 2003 - BVerwG 6 C 5.03 - Buchholz 251.8 § 56 RhPPersVG Nr. 1 S. 5).
  • BVerwG, 02.04.2009 - 6 PB 2.09

    Auswirkungen - örtliche - Kompetenzabgrenzung - weitere Beschwerde

    2 Nach dieser sowie aktueller Senatsrechtsprechung zu § 82 Abs. 3 BPersVG und vergleichbaren landespersonalvertretungsrechtlichen Bestimmungen ist der Gesamtpersonalrat zur Beteiligung berufen, wenn der Leiter der Hauptdienststelle eine Maßnahme beabsichtigt, welche Beschäftigte der verselbstständigten Dienststellen oder alle Beschäftigten der Gesamtdienststelle betrifft (vgl. Beschlüsse vom 15. August 1983 - BVerwG 6 P 18.81 - BVerwGE 67, 353 = Buchholz 238.36 § 83 NdsPersVG Nr. 1 S. 3 f., vom 27. Februar 1986 - BVerwG 6 P 32.82 - Buchholz 238.37 § 79 NWPersVG Nr. 3 S. 4, vom 15. Juli 2004 - BVerwG 6 P 1.04 - Buchholz 250 § 82 BPersVG Nr. 18 S. 15 und vom 26. November 2008 - BVerwG 6 P 7.08 - juris Rn. 36 sowie Urteil vom 20. August 2003 - BVerwG 6 C 5.03 - Buchholz 251.8 § 56 RhPPersVG Nr. 1 S. 3).

    Sie beziehen sich vielmehr auf die nachrangige Frage, ob die beabsichtigte Maßnahme alle Beschäftigten der Gesamtdienststelle betrifft (vgl. dazu Urteil vom 20. August 2003 a.a.O. S. 3 ff. und Beschluss vom 15. Juli 2004 a.a.O. S. 16 ff.).

  • VGH Hessen, 17.01.2008 - 1 TG 1899/07

    Dienstpostenbesetzung im Wege der Topfwirtschaft; Information des Personalrats;

    Der zuständige Gesamtpersonalrat (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20. August 2003 - 6 C 5/03 - PersR 2004, 150ff; ebenso für Rheinland-Pfalz OVG Koblenz, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 5 A 11147/02 - PersR 2003, 206ff) hat auch mit Schreiben vom 26. April 2007 (Bl. 45 Auswahlakte) den beabsichtigten Beförderungen umgehend zugestimmt.
  • BVerwG, 29.08.2005 - 6 PB 6.05

    Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen dem örtlichen Personalrat der

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 201/09

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung

  • BVerwG, 30.07.2010 - 6 P 11.09

    Teilnahmerecht der Stufenvertretung und des Gesamtpersonalrates in der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2009 - 62 PV 13.07

    Personalvertretungsrecht; Zuständigkeit; Personalrat; Gesamtpersonalrat;

  • BVerwG, 24.02.2022 - 5 A 7.20

    Reichweite des Mitbestimmungsrechts bei Einstellungen von Beschäftigten für den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2010 - 6 B 1001/10

    Inzidente Rechtmäßigkeitsprüfung der dienstlichen Beurteilungen eines Beamten;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.07.2013 - 6 Sa 272/13

    Zuständigkeit des örtlichen Personalrats bei Kündigung eines Dienststellenleiters

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2005 - 4 A 10139/05

    Freistellungsanspruchs des Mitglieds des Personalrats einer verselbständigten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 4 A 11396/06

    Zuständige Personalvertretung bei der vertikalen Versetzung eines Mitarbeiters

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2004 - 8 L 110/04

    Erörterungen zu den Mitbestimmungsrechten bei beamtenrechtlichen

  • VG Mainz, 16.11.2004 - 5 K 289/04

    Örtlicher Personalrat; Zuständigkeit; Nebenstellen einer Dienststelle

  • VG Koblenz, 20.03.2008 - 2 K 1419/07

    Gewährung einer Zulage nach § 46 Abs 1 BBesG

  • VG Ansbach, 23.09.2022 - AN 7 P 22.00385

    Fortführung des Mitbestimmungsverfahrens bei der Verbeamtung von Beschäftigten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2005 - 5 L 5/05

    Mitbestimmung bei der Zulassung zum Aufstieg

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