Rechtsprechung
   BVerwG, 18.06.1997 - 6 C 5.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1080
BVerwG, 18.06.1997 - 6 C 5.96 (https://dejure.org/1997,1080)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.1997 - 6 C 5.96 (https://dejure.org/1997,1080)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 1997 - 6 C 5.96 (https://dejure.org/1997,1080)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1080) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Tierversuche im Biologiestudium

Art. 4 GG, Gewissensfreiheit, Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, Lehrfreiheit, Abwägung;

Art. 20a GG aF (Hinweis: durch GG Grundgesetzänderung zum 1.8.02 ist der Tierschutz ausdrücklich in das GG Grundgesetz aufgenommen worden), § 10 Abs. 1 TierSchG;

'substantiierte Darlegung';

(Hinweis: Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung erfolglos: «Tierversuche im Biologiestudium [BVerfG]»)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gewissensentscheidung - Lehrfreiheit - Tierschutz - Güterabwägung - Praktische Konkordanz - Immanente Grundrechtsschranken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfling (Gewissensfreiheit) - Prüfungsaufgaben an Tieren - Lehrfreiheit - Tierschutz - Gewissensfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Gewissenskonflikt bei Biologiepraktika mit eigens getöteten Tieren

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - in der Lehre - Versuchstiere

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 4 Abs. 3, 5 Abs. 3 GG; §§ 12 Abs. 1 HRG; 10 Abs. 1 TierSchG
    Gewissensentscheidung gegen Tierversuche

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 105, 73
  • NVwZ 1997, 881
  • NVwZ 1998, 853
  • NJ 1998, 98
  • DVBl 1998, 408 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvR 1289/78

    Bremer Modell

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 6 C 5.96
    Es gehört zur Lehrfreiheit und zu der durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geschützten verfassungsrechtlichen Position der Hochschullehrer, dort, wo ihre Lehrfreiheit nicht zulässigerweise durch staatliche Ausbildungsvorschriften (z.B. Ausbildungsgesetze und Studien- und Prüfungsordnungen) eingeschränkt ist, selbst über Inhalt und Ablauf und die methodische Ausgestaltung der Lehrveranstaltungen zu bestimmen (vgl. BVerfGE 55, 37, 68) [BVerfG 07.10.1980 - 1 BvR 1289/78].

    Wie oben dargelegt wurde, gehört es zu seiner Lehrfreiheit und zu der durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geschützten verfassungsrechtlichen Position, selbst über Inhalt und Ablauf der Lehrveranstaltungen bestimmen zu können (BVerfGE 55, 37, 68) [BVerfG 07.10.1980 - 1 BvR 1289/78].

  • BVerwG, 23.10.1996 - 6 C 1.94

    Hochschulrecht - Keine bundesrechtliche Pflicht der Zur-Verfügung-Stellung des

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 6 C 5.96
    Sie schreibt den Ländern nicht vor, in welcher Form und mit welchem Inhalt die Lehrveranstaltungen zu gestalten sind und wie das Lehr- und Lernangebot auszusehen hat, sondern sie ist offen für neue didaktische Mittel und Ziele (vgl. Urteil vom 23. Oktober 1996 - BVerwG 6 C 1.94 - DVBl 1997, 611).

    Bundesrechtlich steht dem einzelnen Studenten z.B. kein Anspruch auf eine bestimmte Ausstattung des Studienplatzes zu; er kann nicht bestimmen, mit welchen Materialien in den Lehrveranstaltungen gearbeitet wird (vgl. Urteil vom 23. Oktober 1996 - BVerwG 6 C 1.94 - a.a.O.).

  • BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67

    Zeugen Jehovas

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 6 C 5.96
    Es gewährt nicht nur subjektive Rechte, sondern ist zugleich eine wertentscheidende Grundsatznorm, und zwar höchsten verfassungsrechtlichen Ranges, die bei Staatstätigkeit jeder Art ihre Wertmaßstäbe setzende Kraft entfaltet und Beachtung verlangt (BVerfGE 23, 127, 134) [BVerfG 05.03.1968 - 1 BvR 579/67].

    Die sich daraus ergebende Schutzpflicht des Staates, die ihren Ausdruck in einem allgemeinen staatlichen "Wohlwollensgebot" gegenüber demjenigen findet, der sich auf Art. 4 Abs. 1 GG beruft (BVerfGE 23, 127, 134) [BVerfG 05.03.1968 - 1 BvR 579/67], ist aber nicht grenzenlos.

  • BVerfG, 11.04.1972 - 2 BvR 75/71

    Eidesverweigerung aus Glaubensgründen

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 6 C 5.96
    Art. 4 Abs. 1 GG enthält deshalb nicht nur ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe, sondern daraus erwächst auch ein Anspruch gegen den Staat, den Raum für eine aktive Betätigung des Gewissens zu sichern und geeignete und erforderliche Maßnahmen zur Ermöglichung gewissenskonformen Verhaltens zu treffen (BVerfGE 33, 23 ff.; 35, 366, 373 ff. [BVerfG 17.07.1973 - 1 BvR 308/69]; 41, 29, 48) [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvR 63/68].
  • BVerfG, 30.06.1988 - 2 BvR 701/86

    Totalverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 6 C 5.96
    aa) Dieses Grundrecht umfaßt nicht nur die Freiheit, ein Gewissen zu haben, sondern grundsätzlich auch die Freiheit, von der öffentlichen Gewalt nicht verpflichtet zu werden, gegen Gebote und Verbote des Gewissens zu handeln (BVerfGE 78, 391, 395) [BVerfG 30.06.1988 - 2 BvR 701/86].
  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvL 43/81

    Eintrittspflicht der Krankenkasse für medizinisch nicht notwendigen

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 6 C 5.96
    Daraus kann niemand das Recht herleiten, die Rechtsordnung nur nach seinen Glaubens- und Gewissensvorstellungen zu gestalten, und verlangen, daß seine Überzeugung zum Maßstab der Gültigkeit genereller Rechtsnormen oder ihrer Anwendung gemacht wird (BVerfGE 67, 26, 37) [BVerfG 18.04.1984 - 1 BvL 43/81].
  • BVerfG, 17.07.1973 - 1 BvR 308/69

    Kreuz im Gerichtssaal

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 6 C 5.96
    Art. 4 Abs. 1 GG enthält deshalb nicht nur ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe, sondern daraus erwächst auch ein Anspruch gegen den Staat, den Raum für eine aktive Betätigung des Gewissens zu sichern und geeignete und erforderliche Maßnahmen zur Ermöglichung gewissenskonformen Verhaltens zu treffen (BVerfGE 33, 23 ff.; 35, 366, 373 ff. [BVerfG 17.07.1973 - 1 BvR 308/69]; 41, 29, 48) [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvR 63/68].
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 6 C 5.96
    Nur wenn ein solcher Ausgleich nicht möglich ist, muß geprüft werden, welches Grundrecht nach den Umständen des Einzelfalls das größere Gewicht hat (BVerfGE 32, 98, 108 [BVerfG 19.10.1971 - 1 BvR 387/65]; 35, 202, 225 [BVerfG 05.06.1973 - 1 BvR 536/72]; 39, 1, 43).
  • BVerwG, 25.08.1992 - 6 B 31.91

    Führung akademischer Grade

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 6 C 5.96
    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob dieser Rechtsstandpunkt auch vom Revisionsgericht geteilt wird (s. Beschluß vom 25. August 1992 - BVerwG 6 B 31.91 - NVwZ 1992, 1201).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 6 C 5.96
    Art. 4 Abs. 1 GG enthält deshalb nicht nur ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe, sondern daraus erwächst auch ein Anspruch gegen den Staat, den Raum für eine aktive Betätigung des Gewissens zu sichern und geeignete und erforderliche Maßnahmen zur Ermöglichung gewissenskonformen Verhaltens zu treffen (BVerfGE 33, 23 ff.; 35, 366, 373 ff. [BVerfG 17.07.1973 - 1 BvR 308/69]; 41, 29, 48) [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvR 63/68].
  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2005 - 1 S 261/05

    Zulässigkeit eines Taubenfütterungsverbots trotz Staatsziel Tierschutz

    Die individuelle Überzeugung kann demnach nicht Maßstab der Gültigkeit genereller Normen sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.04.1984 - 1 BvL 43/81 -, BVerfGE 67, 26 ; BVerwG, Urteil vom 18.06.1997 - 6 C 5.96 -, BVerwGE 105, 73 ).
  • BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 40.99

    Schächten; betäubungsloses Schlachten; Religionsgemeinschaft; zwingende

    Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat sie verneint; in Bezug auf die hier insbesondere in den Blick zu nehmende Bestimmung des Art. 20 a GG, die die natürlichen Lebensgrundlagen unter den Schutz des Staates stellt, hat er allerdings nur ausgeführt, die Regelung verleihe als Staatszielbestimmung dem Einzelnen keine einklagbaren Rechte (vgl. Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 6 C 5.96 - BVerwGE 105 S. 73, 81).
  • BVerfG, 20.03.2000 - 1 BvR 1834/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit Tierversuchen

    gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 1997 - BVerwG 6 C 5.96 -.

    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausgleich von Gewissensfreiheit und Lehrfreiheit (BVerwGE 105, 73).

    Seine Ausführungen einerseits zur Darlegungslast des sich auf seine Gewissensfreiheit berufenden Studenten hinsichtlich des Vorliegens von alternativen Lehrmethoden, die dieses Grundrecht weniger schwer belasten, und andererseits zur daran anknüpfenden Verpflichtung der Hochschulen, sich mit entsprechendem Vorbringen gewissenhaft auseinander zu setzen, es ernsthaft zu prüfen und im Einzelfall konkret zu begründen, weshalb derartige Alternativen im Hinblick auf den erstrebten Ausbildungszweck und die spätere Berufsausübung nicht übernommen werden können (vgl. BVerwGE 105, 73 ), lassen für die Zukunft erwarten, dass im Streitfall Lösungen gefunden werden, die den Anforderungen eines möglichst schonenden Ausgleichs der widerstreitenden Grundrechtspositionen gerecht werden.

    Den Umfang des Schutzbereichs von Art. 4 Abs. 1 GG hat das Bundesverwaltungsgericht zutreffend bestimmt, nicht anders als den von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG (vgl. BVerwGE 105, 73 ).

  • BVerwG, 14.05.2019 - 1 B 29.19

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Ausnahmen vom Prinzip der Vermeidung von

    Das aus den objektivrechtlichen Gehalten des Art. 4 Abs. 1 GG folgende staatliche "Wohlwollensgebot" gegenüber demjenigen, der sich auf Art. 4 Abs. 1 GG beruft, ist nicht grenzenlos und umfasst insbesondere nicht das Recht, die Rechtsordnung nur nach den eigenen Glaubens- und Gewissensvorstellungen zu gestalten, oder zu verlangen, dass seine Überzeugung zum Maßstab der Gültigkeit genereller Rechtsnormen oder ihrer Anwendung gemacht wird (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - 6 C 5.96 - BVerwGE 105, 73 m.w.N.).

    Gleiches gilt in Bezug auf die vermeintliche Divergenz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 1997 - 6 C 5.96 - (BVerwGE 105, 73).

  • BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21

    Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt

    Aus der Gewissensfreiheit lässt sich kein Recht zur eigenmächtigen Korrektur staatlicher Entscheidungen ableiten (Muckel NJW 2000, 689 ff.), niemand kann verlangen, dass seine Überzeugung zum Maßstab der Gültigkeit demokratisch legitimierter Rechtsnormen oder ihrer Anwendung gemacht wird (BVerfGE 67, 26, 37; BVerwGE 105, 73).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2018 - 12 S 996/18

    Einbürgerung; Vermeidung von Mehrstaatigkeit; Gewissensgründe

    Art. 4 Abs. 1 GG enthält deshalb nicht nur ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe, sondern daraus erwächst auch ein Anspruch gegen den Staat, den Raum für eine aktive Betätigung des Gewissens zu sichern und geeignete und erforderliche Maßnahmen zur Ermöglichung gewissenskonformen Verhaltens zu treffen (BVerwG, Urteil vom 18.06.1997 - 6 C 5.96 - BVerwGE 105, 73 ).

    Aus der Gewissensfreiheit kann niemand das Recht herleiten, die Rechtsordnung nach seinen Gewissensvorstellungen zu gestalten, und verlangen, dass seine Überzeugung zum Maßstab der Gültigkeit genereller Rechtsnormen oder ihrer Anwendung gemacht wird (BVerfG, Beschlüsse vom 02.05.2007 - 2 BvR 475/02 - juris Rn. 6, vom 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05 - juris Rn. 26 und vom 18.04.1984 - 1 BvL 43/81 - juris Rn. 35; BVerwG, Urteil vom 18.06.1997 - 6 C 5.96 - BVerwGE 105, 73 ).

  • AG Kitzingen, 26.04.2021 - 1 Cs 882 Js 16548/20

    Glaubensfreiheit als Entschuldigungsgrund bei Kirchenasyl

    Totalverweigerer, BVerwG, Urteil vom 13.06.1997 - 6 C 5/96, betr.
  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 86.97

    Gewissensfreiheit und vollständige Erbringung der geforderten Leistungen.

    Der Entscheidung des Senats vom 18. Juni 1997 - BVerwG 6 C 5.96 - (Buchholz 421.2 Nr: 151) kann anderes nicht entnommen werden.

    Der genannten Entscheidung des Senats vom 18. Juni 1997 (a.a.O.) ist zu entnehmen, daß diese Angebote ggf. zu akzeptieren sind, wenn weder der Ablauf des regulären Praktikums gestört wird, noch die Bereitstellung alternativen Materials mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden und auch der Ausbildungserfolg nicht in Frage gestellt ist.

    b) Die mit der Beschwerde erhobene Rüge der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zu der genannten Entscheidung des Senats vom 18. Juni 1997 - BVerwG 6 C 5.96 - ist bereits unzulässig.

  • VG Bremen, 28.05.2010 - 5 K 1274/09

    Tierversuchsgenehmigung

    Diese Pflicht zur Prüfung und gegebenenfalls Übernahme schonender Alternativen ergibt sich unmittelbar aus § 7 Abs. 2 S. 2 TierSchG (ähnlich für das Verhältnis von Lehrfreiheit und Tiereingriffen bzw. Behandlungen an Tieren für Ausbildungszwecke gem. § 10 Abs. 1 S. 2 TierSchG, BVerwG, Urt. v. 18.06.1997 - 6 C 5/96, Rn. 49 - juris, BVerwGE 105, 73f).
  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 45.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Die in der Beschwerdebegründung aufgeworfenen Rechtsfragen sind, soweit sie grundsätzlicher Natur sind, durch das Senatsurteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 6 C 5.96 - Buchholz 421.2 Nr. 151, geklärt.

    Es muß daher bei den vom Senat im Urteil vom 18. Juni 1997 aufgestellten Grundsätzen verbleiben, zu denen gehört, daß die Berücksichtigung der Gewissensentscheidung Studierender in Fällen wie dem vorliegenden keine mit unverhältnismäßigem Aufwand verbundenen Maßnahmen gebietet (vgl. Urteil vom 18. Juni 1997, a.a.O.).

    Auch dies steht mit dem genannten Urteil des Senats vom 18. Juni 1997, a.a.O. im Einklang, wonach eine weitere Klärung durch Einholung von Sachverständigengutachten nur hätte erfolgen müssen, wenn die Begründungen der betreffenden Hochschullehrer unbefriedigend gewesen wären.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.1998 - 12 A 10020/96

    Tierschutzrechtliche Verfügung; Angelzirkus

  • VGH Bayern, 04.08.2014 - 10 ZB 11.1920

    Taubenfütterungsverbot trotz Staatsziel Tierschutz möglich

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1997 - 9 S 3034/96

    Studierfreiheit an Fachhochschulen - Wahlmöglichkeit beim

  • BVerwG, 09.02.1998 - 6 B 95.97

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Ablehnung der Vernehmung von einem im

  • BVerwG, 01.03.2002 - 1 B 362.01

    Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts als

  • VG München, 22.01.2003 - M 7 K 02.996

    Streit um die Rechtmäßigkeit eines angeordneten Versammlungsverbots im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht