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   BVerwG, 26.08.1998 - 6 C 5.97   

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https://dejure.org/1998,4098
BVerwG, 26.08.1998 - 6 C 5.97 (https://dejure.org/1998,4098)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.1998 - 6 C 5.97 (https://dejure.org/1998,4098)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 1998 - 6 C 5.97 (https://dejure.org/1998,4098)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 3... Satz 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; HRG § 7; ; HRG § 38; ; HRG § 56; ; HRG § 70 Abs. 1 Nr. 5; ; HRG § 73 Abs. 2; ; FHG BW § 1 Abs. 2 Nr. 2; ; FHG BW § 1 Abs. 3; ; FHG BW § 3 Abs. 1 Satz 1; ; FHG BW § 46; ; FHG BW § 51 Abs. 1; ; FHG BW § 88 Abs. 2; ; FHG BW 5; ; FHG BW § 89 Abs. 4; ; FHG BW § 91; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bundesverfassungsrecht; Hochschulrecht; Verwaltungsprozeßrecht; Fachbereichsrat, Sitzverteilung im - bei der FHS für öffentliche Verwaltung des Bundes; Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Bundes, organisationsstruktur der Fachbereichsräte der Gruppenhochschule, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 171 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1998 - 6 C 5.97
    Gleichwohl läßt sich entgegen der Revision ein Verstoß gegen den bundesverfassungsrechtlichen Vorbehalt des Gesetzes in der Form des nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, demokratisch-parlamentarischen Prinzipien und/oder durch die betroffenen Grundrechte (mit-)begründeten Parlamentsvorbehalts (vgl. etwa BVerfGE 33, 125, 157 ff.; 40, 237, 248 ff.; 41, 251, 259 ff.) nicht feststellen.
  • BVerfG, 11.07.1986 - 1 BvR 71/86

    Wissenschaftsfreiheit - Fachhochschule - Hochschullehrer - Rechtsgestaltung -

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1998 - 6 C 5.97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können selbst die Fachhochschullehrer eine besondere Form der Teilhabe an der Wissenschaftsverwaltung nicht auf Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG gestützt verlangen, soweit es um Fragen der (anwendungsbezogenen) Lehre geht (Beschluß der 2. Kammer des 1. Senats vom 11. Juli 1986 - 1 BvR 71/86 - NvWZ 1987, 675).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1996 - 25 A 1189/93

    Korporationsrechtliche Zuordung bei Hochschulwahlen

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1998 - 6 C 5.97
    BVerwG 6 C 5.97 OVG 25 A 1189/93.
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1998 - 6 C 5.97
    Gleichwohl läßt sich entgegen der Revision ein Verstoß gegen den bundesverfassungsrechtlichen Vorbehalt des Gesetzes in der Form des nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, demokratisch-parlamentarischen Prinzipien und/oder durch die betroffenen Grundrechte (mit-)begründeten Parlamentsvorbehalts (vgl. etwa BVerfGE 33, 125, 157 ff.; 40, 237, 248 ff.; 41, 251, 259 ff.) nicht feststellen.
  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1998 - 6 C 5.97
    Gleichwohl läßt sich entgegen der Revision ein Verstoß gegen den bundesverfassungsrechtlichen Vorbehalt des Gesetzes in der Form des nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, demokratisch-parlamentarischen Prinzipien und/oder durch die betroffenen Grundrechte (mit-)begründeten Parlamentsvorbehalts (vgl. etwa BVerfGE 33, 125, 157 ff.; 40, 237, 248 ff.; 41, 251, 259 ff.) nicht feststellen.
  • VG Karlsruhe, 06.04.2011 - 7 K 390/09

    Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung; Fachbereichsrat; Wahlen

    § 18 Abs. 2 BBG (a.F.) mit der darin bundesrechtlich vorgegebenen Aufgabenstellung und die landesrechtliche Genehmigungsvorschrift mit ihren Genehmigungsvoraussetzungen und Verweisungen auf andere Bestimmungen dieses Landesgesetzes enthalten hinreichende Festlegungen für die "wesentlichen" Fragen der aufgabenbezogen organisatorischen Ausgestaltung einer nach Landesrecht anzuerkennenden staatlichen Fachhochschule des Bundes mit Ausbildungsgängen für den öffentlichen Dienst (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 26.08.1998 - 6 C 5.97 -, Buchholz 412.2 Hochschulrecht Nr. 154).

    Im Übrigen hat der Klägervertreter zwar darauf hingewiesen, dass als Maßstab für die rechtliche Überprüfung der Fachbereichsratswahl insbesondere auch der auf der Grundlage des § 88 Abs. 5 FHG BW bzw. nunmehr § 69 Abs. 5 LHG beruhende Anerkennungsbescheid vom 20.04.1983 heranzuziehen ist (zur rechtlichen Bedeutung der landesrechtlichen Anerkennung vgl. BVerwG, Urt. v. 26.08.1998 - 6 C 5/97 -, Buchholz 412.2 Hochschulrecht Nr. 154; Feldhoff, ZBR 1988, 211, 212).

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26.08.1998 (- 6 C 5/97 -, Buchholz 412.2 Hochschulrecht Nr. 154) zur korporationsrechtlichen Zuordnung der Gruppe der "Lehrenden für besondere Aufgaben" ausgeführt:.

    Den aufgeworfenen Fragen fehlt die für die Zulassung erforderliche Klärungsbedürftigkeit, weil sie sich auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. insbesondere den Beschluss vom 13.04.2010 - 1 BvR 216/07 -, NVwZ 2010, 1285) und des Bundeverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 26.08.1998 - 6 C 5/97 -, Buchholz 412.2 Hochschulrecht Nr. 154, Beschl. v. 25.05.1989 - 7 B112/88 -, NVwZ-RR 1989, 556) und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lassen.

  • OVG Niedersachsen, 10.03.1999 - 4 L 2667/98

    Beitragsfestsetzung; Unterhalt eines Pflegekindes; Landesrechtsvorbehalt;

    Der bundesverfassungsrechtliche Vorbehalt des Gesetzes in der Form des nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, demokratisch-parlamentarischen Prinzipien und/oder durch die betroffenen Grundrechte (mit-)begründeten Parlamentsvorbehalts (vgl. BVerfGE 33, 1, 11 ff.; 33, 125, 157 ff.; 40, 237, 248 ff.; 41, 251, 259 ff.) kann dann verletzt sein, wenn es zu wesentlichen Regelungen ("Wesentlichkeitstheorie") an einer parlamentarischen Leitentscheidung fehlt (BVerwG, Urt. v. 26. Aug. 1998 - 6 C 5.97 - Urt. d. Sen. v. 28. Febr. 1996 - 4 K 1851/91 -, Nds. Rpfl.
  • VG Köln, 27.01.2011 - 6 K 758/09

    Zusammenfassung der Lehrenden in einer Gruppe im Rahmen der Wählbarkeit zum Senat

    Das BVerwG hat dazu in einem Urteil vom 26.08.1998 - 6 C 5/97 -, das ebenfalls die Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung zum Gegenstand hatte und dem die Kammer folgt, ausgeführt:.
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