Rechtsprechung
AG Bonn, 29.04.1997 - 6 C 545/96 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Grillen auf dem Balkon
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Grillen auf dem Balkon
- Kanzlei Prof. Schweizer
Grillbeschränkungen auf Balkonen eines Mehrfamilienhauses
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Grillen auf dem Balkon einmal monatlich von April bis September erlaubt.
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Grillen; Balkon; Mehrfamilienhaus
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 537
Minderung des Mietzinses wegen Lärmbelästigung durch wiederholtes abendliches Grillen von Mitmietern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)
Grillsaison Wenn Ärger durch Rauch und Gestank droht
- rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)
Grillsaison - Wenn Ärger durch Rauch und Gestank droht
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Grillen nur einmal pro Monat
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Einmal im Monat darf gegrillt werden
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Grillen in den Sommermonaten
- anwalt-suchservice.de (Rechtsprechungsübersicht)
Grillsaison - Was ist erlaubt, was ist verboten?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Grillen: 1x pro Monat darf auf Balkon oder Terrasse gegrillt werden - 48 Stunden vorher den Nachbarn informieren
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 10
Wird zitiert von ... (2)
- AG Westerstede, 30.06.2009 - 22 C 614/09
Nachbarrecht - Beschränkung nachbarlicher Grillaktivitäten
Das Amtsgericht Bonn hat in seinem häufig zitierten Urteil vom 29.04.1997 ( Az.: 6 C 545/96 ) für Mieter von Mehrfamilienhäusern in der Zeit von April bis September das Grillen unter Verwendung von Holzkohle nur einmal monatlich auf Balkon oder Terrasse zugelassen und dem grillenden Mieter noch aufgegeben, die Mieter im Haus, deren Belästigung durch Rauchgase unvermeidlich ist, 48 Stunden vorher darüber zu informieren - wie dies auch von der Antragstellerin begehrt wird. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 7 A 189/00
Grillen im Freien in Wohngebieten
vgl. z.B. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss v. 18. März 1999 - 2 Z BR 6/99 -, ZMR 1999, S. 650 ff. (einzelfallbezogene Entscheidung, im dortigen Fall "im Jahr höchstens fünfmal"); Landgericht Stuttgart, Beschluss v. 14. August 1996 - 10 T 359/96 -, ZMR 1996, S. 624 ff. (einzelfallbezogene Entscheidung, im dortigen Fall dreimaliges Grillen im Jahr nicht unzumutbar); Amtsgericht Bonn, Urteil v. 29. April 1997 - 6 C 545/96 -, WuM 1997, S. 325 f. (Abwägungsentscheidung, von April bis September jeweils ein Mal pro Monat zulässig nach vorheriger Information der Nachbarn).