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   BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79   

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BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79 (https://dejure.org/1980,34)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.1980 - 6 C 55.79 (https://dejure.org/1980,34)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 1980 - 6 C 55.79 (https://dejure.org/1980,34)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher Annahmebescheid - Kriegsdienstverweigerung - Zivildienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 60, 223
 
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Wird zitiert von ... (218)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79
    Zum Begriff des "schriftlichen Annahmebescheides" des Bundesamtes für den Zivildienst im Sinne der Anordnung in II des Tenors des Urteils des BVerfG über die Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes 1977 (BVerfGE 48, 127).

    Durch das Urteil vom 13. April 1978 (BVerfGE 48, 127) habe das Bundesverfassungsgericht das Wehrpflichtänderungsgesetz mit dem Grundgesetz für unvereinbar und nichtig erklärt und zur Lösung der hieraus sich ergebenden Übergangsschwierigkeiten gemäß § 35 BVerfGG in II des Urteilstenors eine Anordnung erlassen, wonach u.a. Kriegsdienstverweigerer, denen in der Zeit vom 1. August 1977 bis zum Ablauf des 15. Dezember 1977 ein schriftlicher Annahmebescheid des Bundesamtes für den Zivildienst zugegangen ist, als anerkannte Kriegsdienstverweigerer gelten.

    Das Bundesverfassungsgericht hat durch Urteil vom 13. April 1978 (BVerfGE 48, 127) das Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes vom 13. Juli 1977 (BGBl. I S. 1229) - Wehrpflichtänderungsgesetz - mit dem Grundgesetz für unvereinbar und nichtig erklärt.

    Der erkennende Senat kommt nach alledem zu dem Ergebnis, daß es sich bei dem Annahmebescheid im Sinne des § 25 a Abs. 1 Satz 2 WPflG (F. 1977) und damit im Sinne der Anordnung in II des Urteilstenors des Bundesverfassungsgerichts um eine der Einberufung nach § 19 ZDG fakultativ vorausgehende - den Zivildienst vorbereitende (vgl. auch die Formulierung in BVerfGE 48, 127 [138]) - Maßnahme mit Regelungs Charakter handelte, mit der das Bundesamt für den Zivildienst - auch dem Betroffenen gegenüber - rechtsverbindlich zum Ausdruck brachte, daß dieser nicht mehr dem Wehrdienst, sondern dem Zivildienst zur Verfügung stand (mit der sich daraus ergebenden Rechtsfolge seiner fiktiven Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer).

  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79
    Denn es ist in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß für die Auslegung von Willensäußerungen der Verwaltung gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren revisiblen Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille maßgebend ist, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. u.a. BVerwGE 29, 310 [312]; 41, 305 [306]).

    Unklarheiten müssen hierbei zu Lasten der Verwaltung gehen (vgl. u.a. BVerwGE 41, 305 [306]; 48, 279 [281, 282]).

  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 113.67

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Leistungsklage oder

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79
    Denn es ist in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß für die Auslegung von Willensäußerungen der Verwaltung gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren revisiblen Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille maßgebend ist, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. u.a. BVerwGE 29, 310 [312]; 41, 305 [306]).
  • BVerwG, 27.08.1979 - 6 C 103.78
    Auszug aus BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79
    Darüber hinaus ist für die Entscheidung des vorliegenden Falles noch folgendes zu bedenken: Die durch das Wehrpflichtänderungsgesetz faktisch geschaffene Rechtslage war gerade für den meist rechtsunkundigen Kreis der betroffenen Wehrpflichtigen nur schwer durchschaubar (vgl. Urteil vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 103.78 - [Buchholz 448.0 § 32 WPflG Nr. 25]).
  • BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73

    Anforderungen an die Erstattung von Hinterbliebenenbezügen an Angehörige eines

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79
    Unklarheiten müssen hierbei zu Lasten der Verwaltung gehen (vgl. u.a. BVerwGE 41, 305 [306]; 48, 279 [281, 282]).
  • BVerwG, 30.06.1978 - 6 C 55.77
    Auszug aus BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79
    Diese Entscheidung hat gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG Gesetzeskraft (vgl. hierzu auch BVerwGE 56, 109).
  • BVerwG, 19.03.1979 - 6 B 3.79

    Nichtzulassung einer Revision - Kriterien der Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79
    Der erkennende Senat hat schon in einem anderen rechtlichen Zusammenhang ausgeführt, daß das Bundesverfassungsgericht bei der Anordnung in II des Urteilstenors den Personenkreis des § 25 a Abs. 1 Satz 2 und 3 WPflG (F. 1977) schützen wollte (vgl. BVerwGE 57, 311 [318]; 57, 327 [329]).
  • BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 84.70

    Annahme eines gestaltenden, das Wehrdienstverhältnis begründenden

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79
    So wird z.B. mit dem Musterungsbescheid ebenfalls vorab darüber befunden, ob der Wehrpflichtige für den Wehrdienst zur Verfügung steht (vgl. § 16 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1972 [BGBl. I S. 2277] - WPflG -), während die Einberufung als abschließende Stufe das Wehrdienstverhältnis begründet (vgl. BVerwGE 39, 319 [325]).
  • BVerwG, 16.01.1980 - 8 C 47.78

    Umwandlung des Wehrdienstverhältnisses - Zivildienstverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79
    Denn das Zivildienstverhältnis wird erst durch den Einberufungsbescheid nach § 19 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes - ZDG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1973 (BGBl. I S. 1015) begründet (vgl. Urteile vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 105.67 - [Buchholz 448.1 § 19 ErsDiG Nr. 2] und vom 16. Januar 1980 - BVerwG 8 C 47.78 - BVerwGE 31, 324).
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
    Auszug aus BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79
    Denn das Zivildienstverhältnis wird erst durch den Einberufungsbescheid nach § 19 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes - ZDG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1973 (BGBl. I S. 1015) begründet (vgl. Urteile vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 105.67 - [Buchholz 448.1 § 19 ErsDiG Nr. 2] und vom 16. Januar 1980 - BVerwG 8 C 47.78 - BVerwGE 31, 324).
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung

  • BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 88.78

    Begriff der "nicht mehr anfechtbaren Entscheidung" im Sinne des

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 105.67
  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05

    A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von

    Maßgeblich dafür ist nicht der innere, sondern der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 - BVerwGE 60, 223 ; s. auch Urteil vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 4 C 2.00 - a.a.O. S. 279).
  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12

    Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret;

    Bei der Ermittlung dieses objektiven Erklärungswertes sind alle dem Empfänger bekannten oder erkennbaren Umstände heranzuziehen, insbesondere auch die Begründung des Verwaltungsakts (Urteil vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 - BVerwGE 60, 223 = Buchholz 448.0 § 25a WPflG Nr. 2).
  • BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02

    Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach

    Nach der revisiblen Auslegungsregel des § 133 BGB ist bei der Auslegung von Willenserklärungen nicht der innere, sondern der erklärte Wille maßgebend, wie ihn der Adressat bei objektiver Würdigung verstehen konnte (stRspr; vgl. Urteil vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 - BVerwGE 60, 223 m.w.N.).

    Etwaige Unklarheiten des allein vom Beklagten formulierten und dem Kläger vorformuliert angebotenen Vertragsinhalts gehen zu Lasten des Beklagten (vgl. Urteile vom 12. Januar 1973 - BVerwG 7 C 3.71 - BVerwGE 41, 305 , vom 18. Juni 1980, a.a.O. m.w.N., vom 26. Juni 1987 - BVerwG 8 C 21.86 - BVerwGE 78, 3 , vom 6. September 1988 - BVerwG 1 C 15.86 - BVerwGE 80, 164 und vom 3. November 1998 - BVerwG 9 C 51.97 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 116 S. 21 ).

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