Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 27.11.1985

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.01.1987 - 6 C 55.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2895
BVerwG, 13.01.1987 - 6 C 55.83 (https://dejure.org/1987,2895)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.1987 - 6 C 55.83 (https://dejure.org/1987,2895)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 1987 - 6 C 55.83 (https://dejure.org/1987,2895)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,2895) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Berlin, 16.02.1976 - XIII A 330.74

    Nachträgliche Ergänzung einer gerichtlichen Entscheidung; Ergänzung einer

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1987 - 6 C 55.83
    Diese Entscheidung gehört daher zur Kostenfolge im Sinne des § 120 Abs. 1 VwGO und kann deshalb nicht durch einen gesonderten Beschluß nachgeholt werden (vgl. BayVGH, BayVBl. 1976, 286; VG Berlin, NJW 1976, 1707 [VG Berlin 16.02.1976 - XIII A 330/74]).
  • BVerwG, 23.05.1962 - V C 62.61

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) für den Untergang

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1987 - 6 C 55.83
    Nach § 162 Abs. 1 VwGO gehören auch die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu den Kosten, über die das Gericht gemäß § 161 Abs. 1 VwGO von Amts wegen im Urteil zu entscheiden hat (vgl. BVerwGE 14, 171; Urteil vom 7. April 1965 - BVerwG 5 C 58.63 - ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2023 - 3 M 459/23

    Abweichungsentscheidung nach § 246 Abs. 14 BauGB für die Errichtung einer

    Es entspricht vorliegend nicht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen für erstattungsfähig zu erklären, weil dieser keinen eigenen Antrag gestellt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. November 2021 - 8 B 29.21 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 13. Januar 1987 - 6 C 55.83 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 16.90

    Kosten des Vorverfahrens - Teilabhilfe - Verhätnismäßige Teilung

    Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen gehören nach § 162 Abs. 1 VwGO zu den Kosten, über die gemäß § 161 Abs. 1 VwGO im Urteil von Amts wegen entschieden werden muß (vgl. u.a. Beschluß vom 13. Januar 1987 - BVerwG 6 C 55.83 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 21 S. 1 f. m.weit.Nachw.).

    Es entspricht der Billigkeit (§ 162 Abs. 3 VwGO), daß der Beigeladene, der selbst kein Kostenrisiko gegenüber den anderen Beteiligten eingegangen ist, seine außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits selbst trägt (vgl. Beschluß vom 13. Januar 1987, a.a.O. S. 2).

  • VG Karlsruhe, 02.05.2019 - 4 K 7811/17

    Beachtung des Gebietscharakters des Grundstücks bei Berechnung der Tiefe der

    Da die Beigeladene einen Antrag gestellt hat und damit ein Kostenrisiko eingegangen ist, entspricht es der Billigkeit, auch diese Kosten der Klägerin aufzuerlegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.01.1987 - 6 C 55.83 - juris Rn. 4; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.01.2011 - 8 S 2567/10 - juris Rn. 6).
  • VG Karlsruhe, 02.05.2019 - 4 K 7609/17

    Schutz des Nachbarn vor Luftverunreinigung durch Kaminofen

    Da der Beigeladene einen Antrag gestellt hat und damit ein Kostenrisiko eingegangen ist, entspricht es der Billigkeit, auch diese Kosten den Klägern aufzuerlegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.01.1987 - 6 C 55.83 - juris Rn. 4; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.01.2011 - 8 S 2567/10 - juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 8 S 2567/10

    Auferlegung von Kosten eines Beigeladenen

    Das folgt aus dem systematischen Zusammenhang des § 162 Abs. 3 VwGO mit § 154 Abs. 3 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.01.1987 - 6 C 55.83 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 21) und allgemeinen Grundsätzen des Kostenrechts, die sich am Maß der Beteiligung orientieren (Olbertz in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Kommentar, § 162 Rn. 92, 93 m.w.N. aus Rspr. und Lit.).
  • BVerwG, 04.11.1992 - 9 B 17.91

    Außergerichtliche Kosten als Kosten im Sinne der Verwaltungsgerichtsordnung

    Nach § 162 Abs. 1 VwGO gehören auch die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen - allein um diese geht es hier - zu den Kosten, über die das Gericht gemäß § 161 Abs. 1 VwGO von Amts wegen im Beschluß zu entscheiden hat (vgl. BVerwGE 14, 171; Urteil vom 7. April 1965 - BVerwG 5 C 58.63 - ; Beschluß vom 13. Januar 1987 - BVerwG 6 C 55.83 - ).

    Eine solche Ergänzung ist aber gemäß § 120 Abs. 2 VwGO nur aufgrund eines binnen zwei Wochen nach Zugang des Beschlusses zu stellenden Antrags möglich (vgl. Beschluß vom 13. Januar 1987 - BVerwG 6 C 55.83 - a.a.O.).

    Dieser Beschluß enthält keine Kostenentscheidung, weil keine zusätzlichen gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten entstanden sind (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 7. April 1965, a.a.O.; Beschluß vom 13. Januar 1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.03.1992 - 9 B 125.91

    Auferlegung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen - Voraussetzung für

    Nach § 162 Abs. 1 VwGO gehören auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen - allein um diese geht es hier - zu den Kosten, über die das Gericht gemäß § 161 Abs. 1 VwGO von Amts wegen im Beschluß zu entscheiden hat (vgl. BVerwGE 14, 171; Urteil vom 7. April 1965 - BVerwG 5 C 58.63 - ; Beschluß vom 13. Januar 1987 - BVerwG 6 C 55.83 - ).

    Eine solche Ergänzung ist aber gemäß § 120 Abs. 2 VwGO nur aufgrund eines binnen zwei Wochen nach "Zustellung des Urteils" zu stellenden Antrags möglich (vgl. Beschlüsse vom 13. Januar 1987 - BVerwG 6 C 55.83 - und vom 11. Februar 1992 - BVerwG 9 B 137.91 -); da § 120 VwGO gemäß § 122 Abs. 1 VwGO für Beschlüsse "entsprechend" gilt und Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts - anders als Urteile (§ 116 Abs. 1 Satz 2 VwGO) - nicht der Zustellung bedürfen, tritt bei diesen an die Stelle der Zustellung der Zugang.

    Dieser Beschluß enthält keine Kostenentscheidung, weil keine zusätzlichen gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten entstanden sind (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 7. April 1965, a.a.O.; Beschluß vom 13. Januar 1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.10.1992 - 9 B 177.91

    Festsetzung der außergerichtlichen Kosten im Wege der förmlichen Ergänzung eines

    Nach § 162 Abs. 1 VwGO gehören auch die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen - allein um diese geht es hier - zu den Kosten, über die das Gericht gemäß § 161 Abs. 1 VwGO von Amts wegen im Beschluß zu entscheiden hat (vgl. BVerwGE 14, 171; Urteil vom 7. April 1965 - BVerwG 5 C 58.63 - ; Beschluß vom 13. Januar 1987 - BVerwG 6 C 55.83 - ).

    Eine solche Ergänzung ist aber gemäß § 120 Abs. 2 VwGO nur aufgrund eines binnen zwei Wochen nach Zugang des Beschlusses zu stellenden Antrags möglich (vgl. Beschluß vom 13. Januar 1987 - BVerwG 6 C 55.83 - a.a.O.).

    Dieser Beschluß enthält keine Kostenentscheidung, weil keine zusätzlichen gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten entstanden sind (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 7. April 1965, a.a.O.; Beschluß vom 13. Januar 1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.03.1992 - 9 B 286.91

    Auferlegung von außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen im Beschwerde- und

    Nach § 162 Abs. 1 VwGO gehören die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen - allein um diese geht es hier - zu den Kosten, über die das Gericht gemäß § 161 Abs. 1 VwGO von Amts wegen im Beschluß zu entscheiden hat (vgl. BVerwGE 14, 171 [BVerwG 23.05.1962 - V C 62/61]; Urteil vom 7. April 1965 - BVerwG 5 C 58.63 - ; Beschluß vom 13. Januar 1987 - BVerwG 6 C 55.83 - ).

    Eine solche Ergänzung ist aber gemäß § 120 Abs. 2 VwGO nur aufgrund eines binnen zwei wochen nach "Zustellung des Urteils" zu stellenden Antrages möglich (vgl. Beschluß vom 13. Januar 1987 - BVerwG 6 C 55.83 - a.a.O.); da § 120 VwGO gemäß § 122 Abs. 1 VwGO für Beschlüsse "entsprechend" gilt und Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts - anders als Urteile (§ 116 Abs. 1 S. 2 VwGO) - nicht der Zustellung bedürfen, tritt bei diesen an die Stelle der Zustellung der Zugang.

    Dieser Beschluß enthält keine Kostenentscheidung, weil keine zusätzlichen gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten entstanden sind (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 7. April 1965, a.a.O.; Beschluß vom 13. Januar 1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.07.2006 - 6 C 21.06

    Instanzenzug

    Der Ausspruch über die Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen im Sinne von § 162 Abs. 3 VwGO kann im Wege der nachträglichen Ergänzung einer gerichtlichen Entscheidung beigefügt werden (vgl. Beschluss vom 13. Januar 1987 BVerwG 6 C 55.83 Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 21 S. 2).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2019 - 13 LB 354/18

    Auswahlentscheidung; Bedarfsermittlung; Berufung; Fachrichtung; Gebiet

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2001 - 1 OB 2381/01

    Anfechtbarkeit; außergerichtliche Kosten; Beigeladener; Ergänzungsurteil;

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 13 ME 280/19

    Beschwerde; Drittschutz im Wasserrecht; Grundwasserabsenkung;

  • BVerwG, 28.11.2001 - 8 C 26.01

    Abhilfeentscheidung; erstmalige beschwerende -; Vor-, Widerspruchsverfahren;

  • OVG Niedersachsen, 10.09.2014 - 8 ME 87/14

    Anordnung des Sofortvollzugs einer wohnsitzbeschränkenden Auflage

  • BVerwG, 19.09.2012 - 4 B 6.12
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 1 B 15.251

    Urteilsergänzung

  • BVerwG, 06.01.1993 - 9 B 309.91

    Entscheidung über außergerichtliche Kosten einer Beigeladenen von Amts wegen -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2020 - 4 A 3726/18

    Ergänzen des Beschlusses auf Antrag durch nachträgliche Entscheidung zur

  • BVerwG, 10.08.1999 - 8 B 209.99

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 55.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4162
BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 55.83 (https://dejure.org/1985,4162)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1985 - 6 C 55.83 (https://dejure.org/1985,4162)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1985 - 6 C 55.83 (https://dejure.org/1985,4162)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,4162) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag von freiwilligen Sanitätsoffizieren auf Feststellung der Berechtigung der Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe - Tätigkeit eines Sanitätsoffiziers als Kriegsdienst mit der Waffe - Zulässigkeit der Dienstleistung mit der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 55.83
    Wie das Bundesverfassungsgericht u.a. in seinem Urteil vom 24. April 1985 (BVerfGE 69, 1 ) ausgeführt hat, schützt diese Vorschrift nur vor solchen Tätigkeiten, die in einem nach dem Stand der jeweiligen Waffentechnik unmittelbaren Zusammenhang zum Einsatz von Kriegswaffen stehen.

    Deshalb ergibt sich auch aus den vom Beigeladenen zur Begründung seines Anerkennungsbegehrens in der Sitzung der Prüfungskammer am 15. November 1982 (vgl. Bl. 52 u. 53 d. Beiakten) gemachten Ausführungen zu der Verpflichtung eines Sanitätsoffiziers, im Verteidigungsfall "verwendete Soldaten gegen plündernde Soldaten oder gegen Soldaten der anderen Seite, die in das Lazarett hineinschießen", ggf. mittels Handfeuerwaffen zu schützen, kein Widerspruch zu der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, § 8 Satz 2 KDVG sei verfassungskonform dahin auszulegen, daß (noch) nicht anerkannte Kriegsdienstverweigerer "zum waffenlosen Dienst in der Bundeswehr - also z.B. in der Militärverwaltung oder im Sanitätsdienst -" (BVerfGE 69, 1 ) herangezogen werden können.

    Diese Auslegung des Begriffs "waffenloser Dienst", dessen Leistung vom Schutzbereich des Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG nicht berührt wird (vgl. BVerfGE 69, 1 ), hat zur Folge, daß sich jedenfalls freiwillig dienende Sanitätsoffiziere und damit auch der Beigeladene auf das Recht zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen nicht berufen können, weil sie einen Kriegsdienst mit der Waffe, wie ihn die Grundrechtsnorm des Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG meint, nicht zu leisten haben; bei diesen Angehörigen der Bundeswehr kommt es also erst gar nicht zu der Konfliktlage, vor der das Bundesverfassungsgericht durch verfassungskonforme Auslegung des § 8 Satz 2 KDVG ungediente, aber nicht einberufene oder vorbenachrichtigte Wehrpflichtige, die ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt haben und die im Spannungs- und Verteidigungsfall während ihres Anerkennungsverfahrens zum Wehrdienst einberufen werden können, bewahren wollte.

  • BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 139.80

    Wehrpflicht - Kriegsdienstverweigerung - Zivildienst - Katastrophenschutz

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 55.83
    Dem Beigeladenen fehlt, solange er nur Sanitätsdienst zu leisten hat, - ähnlich wie etwa einem Helfer im Zivil - oder Katastrophenschutz (vgl. dazu Urteile vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 139.80 - <BVerwGE 61, 246 = Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 33> sowie vom 12. Juni 1985 - BVerwG 6 C 79.83 -) - das Rechtsschutzbedürfnis für die Verfolgung seines Anerkennungsbegehrens.

    Darüber hinaus erscheint es angebracht, im Urteilstenor auszusprechen, daß die Bescheide des Prüfungsausschusses und der Prüfungskammer unwirksam sind (vgl. BVerwGE 44, 120 [BVerwG 24.10.1973 - VI C 73/73]; 61, 246 [BVerwG 17.12.1980 - 6 C 46/79]).

  • BVerwG, 29.09.1978 - 2 B 30.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Dienstpflicht zum

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 55.83
    Insoweit gelten für die freiwillig dienenden Sanitätsoffiziere - ausgehend von ihrer völkerrechtlichen Sonderstellung als Angehörige einer nicht unmittelbar zur kriegerischen Tätigkeit vorgesehenen Einheit - hinsichtlich der Berücksichtigung von ihnen empfundener gewissensbedingter Bedenken gegen ihre weitere Dienstleistung ähnliche Grundsätze, wie sie das Bundesverwaltungsgericht etwa zu dem Wunsch von weiblichen Polizeibeamten entwickelt hat, anders als ihre männlichen Kollegen im Dienst keine Waffe tragen zu müssen (vgl. dazu BVerwGE 56, 227 sowie Beschluß vom 29. September 1978 - BVerwG 2 B 30.78 - ).
  • BVerwG, 08.09.1978 - 2 B 31.78

    Kriminalbeamtin - Ausrüstung mit Dienstwaffe

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 55.83
    Insoweit gelten für die freiwillig dienenden Sanitätsoffiziere - ausgehend von ihrer völkerrechtlichen Sonderstellung als Angehörige einer nicht unmittelbar zur kriegerischen Tätigkeit vorgesehenen Einheit - hinsichtlich der Berücksichtigung von ihnen empfundener gewissensbedingter Bedenken gegen ihre weitere Dienstleistung ähnliche Grundsätze, wie sie das Bundesverwaltungsgericht etwa zu dem Wunsch von weiblichen Polizeibeamten entwickelt hat, anders als ihre männlichen Kollegen im Dienst keine Waffe tragen zu müssen (vgl. dazu BVerwGE 56, 227 sowie Beschluß vom 29. September 1978 - BVerwG 2 B 30.78 - ).
  • BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 46.79

    Umzug - Versetzung - Wahrnehmung der Dienstgeschäfte - Dienstzeiten

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 55.83
    Darüber hinaus erscheint es angebracht, im Urteilstenor auszusprechen, daß die Bescheide des Prüfungsausschusses und der Prüfungskammer unwirksam sind (vgl. BVerwGE 44, 120 [BVerwG 24.10.1973 - VI C 73/73]; 61, 246 [BVerwG 17.12.1980 - 6 C 46/79]).
  • BVerwG, 13.11.1961 - III C 137.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 55.83
    Dies geschieht aus ähnlichen Gründen wie die in der Praxis des Bundesverwaltungsgerichts übliche deklaratorische Unwirksamkeitserklärung hinsichtlich vorinstanzlicher Entscheidungen bei Hauptsacheerledigung (vgl. BVerwGE 13, 174 [BVerwG 13.11.1961 - III C 137/61]).
  • BVerwG, 24.10.1973 - VI C 73.73

    Erneutes Aufgreifen eines "bestandskräftigen" Verwaltungsaktes

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 55.83
    Darüber hinaus erscheint es angebracht, im Urteilstenor auszusprechen, daß die Bescheide des Prüfungsausschusses und der Prüfungskammer unwirksam sind (vgl. BVerwGE 44, 120 [BVerwG 24.10.1973 - VI C 73/73]; 61, 246 [BVerwG 17.12.1980 - 6 C 46/79]).
  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 55.83
    Eine solche Deutung des für die Bundesrepublik Deutschland und ihre Bürger verbindlichen Völkerrechts ist dem Senat nicht etwa durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1980 - 2 BvR 419/80 - (BVerfGE 55, 349 [BVerfG 16.12.1980 - 2 BvR 419/80]) verwehrt.
  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77

    Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 55.83
    Schon in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen ist zwischen dem Sanitätsdienst und dem Dienst in anderen Teilen der Streitkräfte insoweit ein Unterschied gemacht worden, als ausgeführt worden ist, die Bereitschaft eines Kriegsdienstverweigerers zum Sanitätsdienst stehe seiner Anerkennung nicht entgegen; dabei ist davon ausgegangen worden, daß dieser Dienst nur den Angehörigen der Streitkräfte als solchen zugute kommt und sich nicht "aufgrund einer Gesamtschau seinem Sinngehalt nach eng und unmittelbar in den eigentlichen vielschichtigen zur Tötung von Menschen führenden militärischen Handlungsablauf einfügt" (BVerwGE 49, 71 [BVerwG 18.07.1975 - VI C 62/73]; Urteil vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 - ).
  • BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 5.85

    Kriegsdienstverweigerung - Sanitätsoffizier - Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 55.83
    (Parallelsache zu BVerwG 6 C 5.85).
  • BVerwG, 18.07.1975 - VI C 62.73

    Kriegsdienstverweigerung - Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung von

  • BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 17.76

    Maßstäbe für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Kriegsdienstverweigerung

  • BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 79.83

    Wehrdienst - Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung - Katastrophenschutzdienst

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht