Rechtsprechung
   BVerwG, 17.10.1966 - VI C 56.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,113
BVerwG, 17.10.1966 - VI C 56.63 (https://dejure.org/1966,113)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.1966 - VI C 56.63 (https://dejure.org/1966,113)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 1966 - VI C 56.63 (https://dejure.org/1966,113)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,113) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.10.1964 - II C 10.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1966 - VI C 56.63
    Hieraus folgt gleichzeitig, daß die Zurruhesetzung nur auf Umstände gestützt werden darf, die zuvor Gegenstand des Ermittlungsverfahrens waren und zu denen sich zu äußern dem Beamten Gelegenheit gegeben war (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1964 - BVerwG II C 10.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 44 BBG Nr. 4 = ZBR 1965 S. 151]).

    Zum Gegenstand der Ermittlungen und zum "Ergebnis der Ermittlungen", zu dem der Beamte gemäß § 44 Abs. 4 Satz 4 BBG zu hören ist, gehören auch Feststellungen, die bereits vor der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens getroffen worden sind (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1964 - BVerwG II C 10.63 -).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. Oktober 1964 - BVerwG II C 10.63 - vgl. auch BVerwGE 19, 216) kann jedoch die Zurruhesetzung gemäß § 44 Abs. 5 Satz 3 BBG nur auf Umstände gestützt werden, die Gegenstand des Ermittlungsverfahrens gemäß § 44 Abs. 4 Satz 2 bis 4 BBG waren und zu denen sich zu äußern dem Beamten in diesem Verfahren Gelegenheit gegeben war.

  • BVerwG, 30.01.1964 - II C 45.62
    Auszug aus BVerwG, 17.10.1966 - VI C 56.63
    Dementsprechend beruht auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 30. Januar 1964 - BVerwG II C 45.62 - [RiA 1964 S. 190 = VerwRspr. Bd. 16 Nr. 256 S. 877]) dazu, an welchem "Amt" die Dienstunfähigkeit des Beamten zu messen ist, auf der Abwägung der schutzwürdigen Interessen des Beamten, nicht ohne Not vorzeitig in den Ruhestand versetzt zu werden, und dem Interesse des Dienstherrn an einer reibungslosen Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben.

    Hieraus folgt gleichzeitig, daß es für die Beurteilung der Dienstunfähigkeit nicht allein und entscheidend - jedenfalls nicht in allen Fällen - auf die Art und das Ausmaß der einzelnen körperlichen Gebrechen usw., den objektiven ärztlichen Befund und dessen medizinische Qualifikation als solche ankommt, sondern vielmehr darauf, ob der Beamte auf Grund seiner gesamten Konstitution zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (vgl. das angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Januar 1964 - BVerwG II C 45.62 -).

  • BVerwG, 09.12.1964 - VI C 179.61
    Auszug aus BVerwG, 17.10.1966 - VI C 56.63
    Darin äußert sich - neben dem Zweck, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Versorgungslasten zu bewahren - zugleich die vom Gesetzgeber gewollte Schutzfunktion zugunsten des Beamten, der vor einer übereilten Zurruhesetzung geschützt werden und die Möglichkeit haben soll, bereits in diesem Stadium des Verfahrens eigene, vom Ermittlungsbeamten zu prüfende Einwendungen vorzubringen und seine Interessen in sachgerechter Weise wahrzunehmen (vgl. BVerwGE 19, 216 [220]; Urteile vom 9. Dezember 1964 - BVerwG VI C 179.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 44 BBG Nr. 5] und vom 16. September 1965 - BVerwG II C 61.64 -).

    Über die Art und den Umfang der noch anzustellenden Ermittlungen entscheidet grundsätzlich der Ermittlungsbeamte (vgl. § 44 Abs. 4 Satz 2 BBG in Verbindung mit § 51 Abs. 1 Satz 1 BDO; vgl. auch Urteil vom 9. Dezember 1964 - BVerwG VI C 179.61 -) unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und des Sinns und Zwecks des Ermittlungsverfahrens.

  • BVerwG, 28.08.1964 - VI C 35.62

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Rechtskräftige Aufhebung

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1966 - VI C 56.63
    Darin äußert sich - neben dem Zweck, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Versorgungslasten zu bewahren - zugleich die vom Gesetzgeber gewollte Schutzfunktion zugunsten des Beamten, der vor einer übereilten Zurruhesetzung geschützt werden und die Möglichkeit haben soll, bereits in diesem Stadium des Verfahrens eigene, vom Ermittlungsbeamten zu prüfende Einwendungen vorzubringen und seine Interessen in sachgerechter Weise wahrzunehmen (vgl. BVerwGE 19, 216 [220]; Urteile vom 9. Dezember 1964 - BVerwG VI C 179.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 44 BBG Nr. 5] und vom 16. September 1965 - BVerwG II C 61.64 -).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. Oktober 1964 - BVerwG II C 10.63 - vgl. auch BVerwGE 19, 216) kann jedoch die Zurruhesetzung gemäß § 44 Abs. 5 Satz 3 BBG nur auf Umstände gestützt werden, die Gegenstand des Ermittlungsverfahrens gemäß § 44 Abs. 4 Satz 2 bis 4 BBG waren und zu denen sich zu äußern dem Beamten in diesem Verfahren Gelegenheit gegeben war.

  • BVerwG, 30.08.1963 - VI C 178.61
    Auszug aus BVerwG, 17.10.1966 - VI C 56.63
    § 42 Abs. 1 Satz 2 BBG stellt im wesentlichen nur eine Ergänzung des Satzes 1 dar und seine Bedeutung liegt vor allein darin, daß er im Interesse der Verwaltung und einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Dienstbetriebes und im Hinblick auf die häufig schwierige und problematische Feststellung der Dienstunfähigkeit nach § 42 Abs. 1 Satz 1 BBG aus Gründen der Praktikabilität (vgl. dazu BVerwGE 16, 285) den Dienstherrn ermächtigt, Beamte, die durch längere Erkrankungen ausfallen und dadurch den.

    Schließlich wäre es ohne Einfluß auf die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung, wenn nachträglich bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens vom 23. März 1961 tatsächlich und nicht ausschließlich oder überwiegend durch den Wegfall der dienstlichen Beanspruchung bedingt eine nach dem früheren Krankheitsverlauf erwartungswidrige Besserung des Gesundheitszustandes des Klägers und eine Wiederherstellung der Dienstfähigkeit eingetreten wäre (vgl. BVerwGE 16, 285 [288]).

  • BVerwG, 16.09.1965 - II C 61.64

    Prozessfähigkeit trotz Dienstunfähigkeit - Verletzung gerichtlicher

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1966 - VI C 56.63
    Darin äußert sich - neben dem Zweck, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Versorgungslasten zu bewahren - zugleich die vom Gesetzgeber gewollte Schutzfunktion zugunsten des Beamten, der vor einer übereilten Zurruhesetzung geschützt werden und die Möglichkeit haben soll, bereits in diesem Stadium des Verfahrens eigene, vom Ermittlungsbeamten zu prüfende Einwendungen vorzubringen und seine Interessen in sachgerechter Weise wahrzunehmen (vgl. BVerwGE 19, 216 [220]; Urteile vom 9. Dezember 1964 - BVerwG VI C 179.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 44 BBG Nr. 5] und vom 16. September 1965 - BVerwG II C 61.64 -).
  • BVerwG, 16.04.2020 - 2 B 5.19

    Ablehnung; Ablehnungsgesuch; Aufklärungspflicht; Aufklärungsrüge; Beamter;

    Dem Dienstherrn wird aus Praktikabilitätsgründen die Möglichkeit eingeräumt, seiner Entscheidung bestimmte, fest umrissene Zeiträume zugrunde zu legen (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Oktober 1966 - 6 C 56.63 - ZBR 1967, 148 und vom 16. Oktober 1997 - 2 C 7.97 - BVerwGE 105, 267, 269 f.).
  • BVerwG, 20.01.2011 - 2 B 2.10

    Zwangspensionierungsverfahren; Anforderungen an amtsärztliches Gutachten

    2.1 Eine Divergenz des Berufungsurteils zu den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 1964 (- BVerwG 2 C 10.63 - Buchholz 232 § 44 BBG Nr. 4) und vom 17. Oktober 1966 (- BVerwG 6 C 56.63 - Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 7) liegt nicht vor.

    Aus den benannten Entscheidungen ergibt sich indes nicht, dass diese Schutzfunktion des Art. 58 Abs. 4 Satz 4 BayBG a.F. notwendig verfehlt würde, wenn dem Beamten nur die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme eingeräumt wird (Urteile vom 17. Oktober 1966 a.a.O. S. 30 f. und vom 22. Oktober 1964 a.a.O. S. 8 f.).

  • BVerwG, 14.08.1974 - VI C 20.71

    Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit - Dienstunfähigkeit eines

    Hierzu gehören auch Feststellungen, die bereits vor der Erörterung im Ermittlungsverfahren getroffen worden sind (vgl. Urteile vom 22. Oktober 1964 - BVerwG II C 10.63 - und vom 17. Oktober 1966 - BVerwG VI C 56.63 - [Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 7]; Schütz-Ulland, a.a.O., RdNr. 7).

    Nach den das Revisionsgericht bindenden tatsächlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts hat Dr. R. in seiner Eigenschaft als Ermittlungsbeamter kein Verhalten gezeigt, das mit den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Rechtsgrundsätzen über die Rechtsstellung eines Ermittlungsbeamten im Zwangspensionierungsverfahren unvereinbar wäre (vgl. u.a. Urteile vom 16. September 1965 - BVerwG II C 61.64 -, vom 17. Oktober 1966 - BVerwG VI C 56.63 - und vom 6. Juli 1967 - BVerwG II C 102.64 - [BVerwGE 27, 282]).

    Über die Art und den Umfang der noch anzustellenden Ermittlungen entscheidet grundsätzlich der Ermittlungsbeamte unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und des Sinns und des Zwecks des Ermittlungsverfahrens (vgl. Urteile vom 9. Dezember 1964 - BVerwG VI C 179.61 - [Buchholz 232 § 44 BBG Nr. 5] und vom 17. Oktober 1966 - BVerwG VI C 56.63 -).

    Daß dies nicht mit dem Gesetz im Einklang steht, bedarf hier keiner vertiefenden Erörterung (vgl. u.a. Urteile vom 20. November 1964 - BVerwG VI C 170.62 - [Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 5] und vom 17. Oktober 1966 - BVerwG VI C 56.63 - [Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 7 = ZBR 1967, 148]).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht