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   BVerwG, 03.05.1982 - 6 C 60.79   

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BVerwG, 03.05.1982 - 6 C 60.79 (https://dejure.org/1982,308)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1982 - 6 C 60.79 (https://dejure.org/1982,308)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1982 - 6 C 60.79 (https://dejure.org/1982,308)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Qualifizierung eines Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Notwendigkeit eines gezielten Anfechtungsantrages - Beurteilung des Vorliegens einer Kriegsdienstverweigerung als Ermessensentscheidung - Einschränkung von ausschließlich auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 65, 287
  • NVwZ 1982, 618
  • DVBl 1982, 1145
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.12.1975 - VI C 227.73
    Auszug aus BVerwG, 03.05.1982 - 6 C 60.79
    Ein Feststellungsantrag ist in dieser Entscheidung wie auch in dem Urteil des Senatsvom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 227.73 - (Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 21) als zulässig, nicht aber als notwendige Voraussetzung für eine die getroffene Feststellung abändernde Entscheidung angesehen worden.
  • BVerwG, 29.12.1969 - VI C 4.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1982 - 6 C 60.79
    Ein besonderer Antrag hierzu ist zwar üblich, aber nicht erforderlich (BVerwGE 34, 353 [BVerwG 29.12.1969 - VI C 4/65] [355]).
  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 77.68

    Voraussetzung der Wehrdienstbefreiung von Heimkehrern - Unzulässigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1982 - 6 C 60.79
    Dort wird zwar ausgeführt, daß ein auf eine Feststellung im Sinne des § 113 Abs. 2 VwGO zielender Klageantrag vorliege; über die Notwendigkeit eines solchen Antrages enthält dieses Urteil aber ebensowenig wie das Urteil des 8. Senats vom 24. April 1969 (BVerwGE 32, 50 [52]), in dem sogar von der verteidigungsweise einzusetzenden Anfechtungsklage zur Geltendmachung einer Wehrdienstausnahme die Rede ist.
  • BVerwG, 30.09.1971 - VIII C 114.70

    Dauernde Untauglichkeit für den Wehrdienst - Zurückstellung vom Wehrdienst

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1982 - 6 C 60.79
    Etwas anderes ergibt sich auch entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht aus dem Urteil des 8. Senats vom 30. September 1971 (BVerwGE 38, 310 [313]).
  • BVerwG, 24.08.1981 - 6 C 8.81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung der Entscheidungen der

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1982 - 6 C 60.79
    Selbstverständlich ist es nicht auszuschließen, daß, wie der Senat bereitsim Urteil vom 24. August 1981 - BVerwG 6 C 8.81 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 123) unter Hinweis auf seine Rechtsprechung ausgeführt hat, andere Gremien mit anderen Mitgliedern zu anderen Überzeugungen und damit auch zu einem anderen Ergebnis hinsichtlich der inneren Einstellung des Klägers bezüglich der Frage des Kriegsdienstes mit der Waffe gelangt wären oder gelangen würden.
  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    Dies ist nur der Fall, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Fehlerhaftigkeit des gerügten Mangels bestimmend gewesen sind (Urteil vom 3. Mai 1982 - BVerwG 6 C 60.79 - BVerwGE 65, 287, 291; Beschluß vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 8 B 112.94 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 51; Beschluß vom 21. Dezember 1994 - BVerwG 1 B 176.93 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 32).
  • BVerwG, 29.06.1992 - 6 C 11.92

    Wegfall der Ermächtigung für das Verwaltungsgericht, anstelle der zuständigen

    Zu einer solchen unmittelbaren Feststellung - und zwar anstelle der für diese Verwaltungsentscheidung eigentlich zuständigen Behörde der Beklagten bzw. des zuständigen Prüfungsgremiums - waren die Verwaltungsgerichte deshalb in der Lage, weil § 113 Abs. 2 VwGO in der bis zum Inkrafttreten des 4. VwGOÄndG geltenden Fassung vorsah: "Betrifft der angefochtene Verwaltungsakt eine Leistung in Geld oder anderen vertretbaren Sachen oder eine Feststellung, so kann das Gericht die Leistung in anderer Weise festsetzen oder die Feststellung durch eine andere ersetzen." Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts enthielt diese Regelung unter anderem die Ermächtigung für das Verwaltungsgericht, im Falle der Anfechtung einer ablehnenden Entscheidung der für die Anerkennung der Berechtigung zur Kriegsdienstverweigerung zuständigen Verwaltungsbehörde bzw. des zuständigen Prüfungsgremiums dann, wenn das Verwaltungsgericht die Berechtigung des Wehrpflichtigen zur Kriegsdienstverweigerung als gegeben ansah, anstelle der eigentlich zuständigen Verwaltungsbehörde diese Berechtigung unmittelbar selbst festzustellen, d.h. im Sinne von § 113 Abs. 2 VwGO (alter Fassung) die ablehnende Entscheidung der hierfür zuständigen Verwaltungsbehörde durch die positive Feststellung der Berechtigung des Wehrpflichtigen zu ersetzen (vgl. hierzu insbesondere Urteil vom 3. Mai 1982 - BVerwG 6 C 60.79 - BVerwGE 65, 287 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 130 m.Nw.).

    Die vom Bundesverwaltungsgericht für möglich und im Hinblick auf den das Recht der Kriegsdienstverweigerung beherrschenden Grundsatz der Beschleunigung des Entscheidungsverfahrens dann auch für geboten erachtete Anwendung des § 113 Abs. 2 VwGO (alter Fassung) basierte wesentlich auf der Annahme, daß es sich bei der Anerkennung der Berechtigung eines Wehrpflichtigen, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, um eine rechtlich strikt gebundene Entscheidung handelt, die sich bereits unmittelbar aus dem Gesetz - Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG i.V.m. § 25 WPflG bzw. § 1 KDVG - ergibt (so schon BVerwGE 7, 242 = Buchholz 448.O § 25 WPflG Nr. 1; vgl. dazu auch BVerwGE 65, 287 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 130).

    So hat es insbesondere entschieden, daß es sich bei der Feststellung der Berechtigung eines Wehrpflichtigen, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, um eine nach zwingendem Recht zu treffende Entscheidung handele mit der Folge, daß sich Fehler im Verwaltungsverfahren nicht im Sinne von § 46 VwVfG auf die Entscheidung in der Sache auswirken könnten (vgl. Urteile vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 39.80 - BVerwGE 61, 45 = Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 18 sowie vom 3. Mai 1982 - BVerwG 6 C 60.79 - a.a.O.).

  • BVerwG, 08.07.1992 - 6 C 21.92

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Zu einer solchen unmittelbaren Feststellung - und zwar anstelle der für diese Verwaltungsentscheidung eigentlich zuständigen Behörde der Beklagten bzw. des zuständigen Prüfungsgremiums - waren die Verwaltungsgerichte deshalb in der Lage, weil § 113 Abs. 2 VwGO in der bis zum Inkrafttreten des 4. VwGOÄndG geltenden Fassung vorsah: "Betrifft der angefochtene Verwaltungsakt eine Leistung in Geld oder anderen vertretbaren Sachen oder eine Feststellung, so kann das Gericht die Leistung in anderer Weise festsetzen oder die Feststellung durch eine andere ersetzen." Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts enthielt diese Regelung unter anderem die Ermächtigung für das Verwaltungsgericht, im Falle der Anfechtung einer ablehnenden Entscheidung der für die Anerkennung der Berechtigung zur Kriegsdienstverweigerung zuständigen Verwaltungsbehörde bzw. des zuständigen Prüfungsgremiums dann, wenn das Verwaltungsgericht die Berechtigung des Wehrpflichtigen zur Kriegsdienstverweigerung als gegeben ansah, anstelle der eigentlich zuständigen Verwaltungsbehörde diese Berechtigung unmittelbar selbst festzustellen, d.h. im Sinne von § 113 Abs. 2 VwGO (alter Fassung) die ablehnende Entscheidung der hierfür zuständigen Verwaltungsbehörde durch die positive Feststellung der Berechtigung des Wehrpflichtigen zu ersetzen (vgl. hierzu insbesondere Urteil vom 3. Mai 1982 - BVerwG 6 C 60.79 - BVerwGE 65, 287 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 130 m.Nw.).

    Die vom Bundesverwaltungsgericht für möglich und im Hinblick auf den das Recht der Kriegsdienstverweigerung beherrschenden Grundsatz der Beschleunigung des Entscheidungsverfahrens dann auch für geboten erachtete Anwendung des § 113 Abs. 2 VwGO (alter Fassung) basierte wesentlich auf der Annahme, daß es sich bei der Anerkennung der Berechtigung eines Wehrpflichtigen, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, um eine rechtlich strikt gebundene Entscheidung handelt, die sich bereits unmittelbar aus dem Gesetz - Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG i.V.m. § 25 WPflG bzw. § 1 KDVG - ergibt (so schon BVerwGE 7, 242 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 1; vgl. dazu auch BVerwGE 65, 287 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 130).

    So hat es insbesondere entschieden, daß es sich bei der Feststellung der Berechtigung eines Wehrpflichtigen, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, um eine nach zwingendem Recht zu treffende Entscheidung handele mit der Folge, daß sich Fehler im Verwaltungsverfahren nicht im Sinne von § 46 VwVfG auf die Entscheidung in der Sache auswirken könnten (vgl. Urteile vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 39.80 - BVerwGE 61, 45 = Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 18 sowie vom 3. Mai 1982 - BVerwG 6 C 60.79 - BVerwGE 65, 287 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 130).

  • BVerwG, 08.07.1994 - 8 C 4.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Daß eine solche Abänderungsfeststellung schon aufgrund der früheren - nicht auf die Festsetzung oder Feststellung einer Geldleistung beschränkten - Fassung des § 113 Abs. 2 VwGO nicht nur bei Anfechtungsklagen, sondern auch bei Verpflichtungsklagen zulässig war, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden (vgl. Urteile vom 18. Januar 1978 - BVerwG 8 C 9.77 - BVerwGE 55, 170 [172], vom 3. Mai 1982 - BVerwG 6 C 60.79 - BVerwGE 65, 287 [288], vom 14. März 1984 - BVerwG 6 C 107.82 - BVerwGE 69, 90 [91] und vom 29. Juni 1992 - BVerwG 6 C 11.92 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 249 S. 92 [97]).
  • BVerwG, 29.06.1992 - 6 C 29.92

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unmöglichkeit der

    Zu einer solchen unmittelbaren Feststellung - und zwar anstelle der für diese Verwaltungsentscheidung eigentlich zuständigen Behörde der Beklagten bzw. des zuständigen Prüfungsgremiums - waren die Verwaltungsgerichte deshalb in der Lage, weil § 113 Abs. 2 VwGO in der bis zum Inkrafttreten des 4. VwGOÄndG geltenden Fassung vorsah: "Betrifft der angefochtene Verwaltungsakt eine Leistung in Geld oder anderen vertretbaren Sachen oder eine Feststellung, so kann das Gericht die Leistung in anderer Weise festsetzen oder die Feststellung durch eine andere ersetzen." Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts enthielt diese Regelung unter anderem die Ermächtigung für das Verwaltungsgericht, im Falle der Anfechtung einer ablehnenden Entscheidung der für die Anerkennung der Berechtigung zur Kriegsdienstverweigerung zuständigen Verwaltungsbehörde bzw. des zuständigen Prüfungsgremiums dann, wenn das Verwaltungsgericht die Berechtigung des Wehrpflichtigen zur Kriegsdienstverweigerung als gegeben ansah, anstelle der eigentlich zuständigen Verwaltungsbehörde diese Berechtigung unmittelbar selbst festzustellen, d.h. im Sinne von § 113 Abs. 2 VwGO (alter Fassung) die ablehnende Entscheidung der hierfür zuständigen Verwaltungsbehörde durch die positive Feststellung der Berechtigung des Wehrpflichtigen zu ersetzen (vgl. hierzu insbesondere Urteil vom 3. Mai 1982 - BVerwG 6 C 60.79 - BVerwGE 65, 287 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 130 m.Nw.).

    Die vom Bundesverwaltungsgericht für möglich und im Hinblick auf den das Recht der Kriegsdienstverweigerung beherrschenden Grundsatz der Beschleunigung des Entscheidungsverfahrens dann auch für geboten erachtete Anwendung des § 113 Abs. 2 VwGO (alter Fassung) basierte wesentlich auf der Annahme, daß es sich bei der Anerkennung der Berechtigung eines Wehrpflichtigen, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, um eine rechtlich strikt gebundene Entscheidung handelt, die sich bereits unmittelbar aus dem Gesetz - Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG i.V.m. § 25 WPflG bzw. § 1 KDVG - ergibt (so schon BVerwGE 7, 242 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 1; vgl. dazu auch BVerwGE 65, 287 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 130).

    So hat es insbesondere entschieden, daß es sich bei der Feststellung der Berechtigung eines Wehrpflichtigen, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, um eine nach zwingendem Recht zu treffende Entscheidung handele mit der Folge, daß sich Fehler im Verwaltungsverfahren nicht im Sinne von § 46 VwVfG auf die Entscheidung in der Sache auswirken könnten (vgl. Urteile vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 39.80 - BVerwGE 61, 45 = Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 18 sowie vom 3. Mai 1982 - BVerwG 6 C 60.79 - a.a.O.).

  • BVerwG, 03.07.1992 - 6 C 22.92

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unmöglichkeit der

    Zu einer solchen unmittelbaren Feststellung - und zwar anstelle der für diese Verwaltungsentscheidung eigentlich zuständigen Behörde der Beklagten bzw. des zuständigen Prüfungsgremiums - waren die Verwaltungsgerichte deshalb in der Lage, weil § 113 Abs. 2 VwGO in der bis zum Inkrafttreten des 4. VwGOÄndG geltenden Fassung vorsah: "Betrifft der angefochtene Verwaltungsakt eine Leistung in Geld oder anderen vertretbaren Sachen oder eine Feststellung, so kann das Gericht die Leistung in anderer Weise festsetzen oder die Feststellung durch eine andere ersetzen." Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts enthielt diese Regelung unter anderem die Ermächtigung für das Verwaltungsgericht, im Falle der Anfechtung einer ablehnenden Entscheidung der für die Anerkennung der Berechtigung zur Kriegsdienstverweigerung zuständigen Verwaltungsbehörde bzw. des zuständigen Prüfungsgremiums dann, wenn das Verwaltungsgericht die Berechtigung des Wehrpflichtigen zur Kriegsdienstverweigerung als gegeben ansah, anstelle der eigentlich zuständigen Verwaltungsbehörde diese Berechtigung unmittelbar selbst festzustellen, d.h. im Sinne von § 113 Abs. 2 VwGO (alter Fassung) die ablehnende Entscheidung der hierfür zuständigen Verwaltungsbehörde durch die positive Feststellung der Berechtigung des Wehrpflichtigen zu ersetzen (vgl. hierzu insbesondere Urteil vom 3. Mai 1982 - BVerwG 6 C 60.79 - BVerwGE 65, 287 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 130 m.Nw.).

    Die vom Bundesverwaltungsgericht für möglich und im Hinblick auf den das Recht der Kriegsdienstverweigerung beherrschenden Grundsatz der Beschleunigung des Entscheidungsverfahrens dann auch für geboten erachtete Anwendung des § 113 Abs. 2 VwGO (alter Fassung) basierte wesentlich auf der Annahme, daß es sich bei der Anerkennung der Berechtigung eines Wehrpflichtigen, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, um eine rechtlich strikt gebundene Entscheidung handelt, die sich bereits unmittelbar aus dem Gesetz - Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG i.V.m. § 25 WPflG bzw. § 1 KDVG - ergibt (so schon BVerwGE 7, 242 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 1; vgl. dazu auch BVerwGE 65, 287 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 130).

    So hat es insbesondere entschieden, daß es sich bei der Feststellung der Berechtigung eines Wehrpflichtigen, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, um eine nach zwingendem Recht zu treffende Entscheidung handele mit der Folge, daß sich Fehler im Verwaltungsverfahren nicht im Sinne von § 46 VwVfG auf die Entscheidung in der Sache auswirken könnten (vgl. Urteile vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 39.80 - BVerwGE 61, 45 = Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 18 sowie vom 3. Mai 1982 - BVerwG 6 C 60.79 - a.a.O.).

  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84

    Verwaltungsverfahren - Fehler - Folgen - Wehrpflicht - Einberufung -

    Die örtliche Zuständigkeit der den Verwaltungsakt erlassenden Behörde bleibt nach § 46 VwVfG nur dann folgenlos, wenn die getroffene Entscheidung aus zwingenden rechtlichen Gründen nicht anders hätte ausfallen dürfen (vgl. Urteile vom 17. Februar 1981 - BVerwG 7 C 55.79 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 58 S. 2 , vom 24. August 1981 - BVerwG 6 C 8.81 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 123 S. 10 , vom 3. Mai 1982 - BVerwG 6 C 60.79 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 130 S. 29 und vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 57.80 - Buchholz 316 § 46 VwVfG Nr. 8 S. 3 ).
  • BFH, 22.09.1983 - IV R 109/83

    Aufhebung eines Steuerbescheids - Örtliche Unzuständigkeit des FA - Unrichtigkeit

    Verfahrensfehler, auch der Mangel der örtlichen Zuständigkeit, haben danach nur Bedeutung, wenn das Gericht den angefochtenen Verwaltungsakt auch aus materiell-rechtlichen Gründen aufhebt (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 3. Mai 1982 VI C 60/79, BVerwGE 65, 287).

    Braucht das Gericht den angefochtenen Verwaltungsakt nicht aufzuheben, sondern kann es ihn auch inhaltlich abändern, wie dies bei den feststellenden und bei den auf eine Geldleistung gerichteten Verwaltungsakten des § 113 Abs. 2 VwGO der Fall ist, so muß es ungeachtet des Verfahrensfehlers zur Sache entscheiden und den Verwaltungsakt gegebenenfalls abändern (BVerwGE 65, 287).

  • BVerwG, 07.09.1987 - 6 C 30.86

    Rechtsschutzbedürfnis - Anfechtungsklage - Ablehnungsbescheid -

    Wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwGE 65, 287 und 69, 90) für das Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen nach dem Wehrpflichtgesetz in der bis zum 31. Dezember 1983 geltenden Fassung entschieden hat, besteht für eine isolierte Anfechtung der Entscheidung des aufgrund dieses Gesetzes tätig gewordenen Prüfungsausschusses für Kriegsdienstverweigerer und des zu dieser Entscheidung ergangenen Widerspruchsbescheides der Prüfungskammer ebensowenig ein Rechtsschutzbedürfnis, wie ein solches Bedürfnis für eine Anfechtungsklage gegen einen lediglich unter Verletzung von Vorschriften des Verfahrensrechts oder unter Verkennung der örtlichen Zuständigkeit der Prüfungskammer ergangenen Widerspruchsbescheid besteht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2016 - 16 B 1267/15

    Annahme einer gebunden Entscheidung im Rahmen der Entziehung der Fahrerlaubnis

    vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Mai 1982 - 6 C 60.79 -, NVwZ 1982, 618, 619, und vom 31. Juli 1984 - 9 C 156.83 -, DÖV 1985, 407, 408, sowie Beschluss vom 9. März 1982 - 9 B 360.82 -, DÖV 1982, 744, 745; Schemmer in: Bader/Ronellenfitsch, a. a. O., § 46 VwVfG, Rn. 36.1.
  • BFH, 06.12.2005 - VII R 31/04

    TIR-Verfahren: Zuständigkeit für die Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen -

  • BVerwG, 09.07.1985 - 6 C 87.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zuständigkeit über ein

  • BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 66.88

    BAföG - Ausbildungsförderung - Aufhebung des Erstattungsbescheides -

  • BVerwG, 02.09.1988 - 6 C 47.87

    Bundesamt für Zivildienst - Ablehnungsbescheide - Isolierte Anfechtung -

  • BVerwG, 01.09.1988 - 6 C 56.87

    Rechtsbehelfsbelehrung - Widerspruchsbescheid - Kriegsdienstverweigerer -

  • BVerwG, 02.09.1988 - 6 C 48.87

    Isolierte Anfechtung von Ablehnungsbescheiden des Bundesamts für den Zivildienst

  • BVerwG, 07.09.1982 - 6 C 61.81

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Isolierte Anfechtung - Entscheidungsspielraum

  • BVerwG, 12.07.1993 - 7 B 114.92
  • BVerwG, 03.12.1987 - 6 C 44.87

    Kriegsdienstverweigerung - Widerspruchsbescheid - Aufhebungsantrag -

  • BVerwG, 12.10.1989 - 6 C 38.88
  • BVerwG, 06.09.1990 - 6 C 4.90

    Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen Anerkennungsverfahrens in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.1988 - 11 A 2734/86
  • OVG Hamburg, 24.03.1994 - Bf VII 11/94

    Verfahrenseinstellung; Bundesamt; Asylverfahren; Isolierte Anfechtungsklage gegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1997 - 3 A 3508/92

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlagen; Örtliches Erscheinungspflicht;

  • BFH, 17.08.2004 - VII B 14/04

    Widerruf der Bestellung als Stb. wegen Vermögensverfalls

  • BVerwG, 23.02.1988 - 6 C 26.87

    Isolierte Anfechtung von Widerspruchsbescheiden in

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.10.1995 - 1 L 27/95

    Kulturdenkmal; Denkmalbuch; Folgeentscheidung; Unterschutzstellung; Bausubstanz

  • BVerwG, 25.01.1989 - 6 B 84.88

    Kriegsdienstverweigerung - Wehrbehörde - Rechtsbehelf - Klagerecht

  • BVerwG, 25.05.1988 - 6 C 12.86

    Kriegsdienstverweigerung - Widerspruchsbescheid - Isolierte Anfechtung -

  • BVerwG, 23.02.1988 - 6 C 12.87

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

  • BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 100.81

    In-sich-Prozess - Verwaltungsgericht - Örtliche Zuständigkeit - Wehrpflichtiger

  • BVerwG, 14.12.1989 - 6 C 59.87

    Kriegsdienstverweigerung - Widerspruchsbescheid - Isolierte Anfechtung

  • BVerwG, 17.03.1988 - 5 B 60.87

    Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung eines Schwerbehinderten

  • BVerwG, 10.08.1982 - 6 C 50.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die Prüfung

  • VG Köln, 07.07.2010 - 24 K 678/06

    Versagung der Nachzulassung eines Arzneimittels mangels Einreichung der

  • BVerwG, 25.10.1985 - 6 B 219.84

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer -

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