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   BVerwG, 10.06.1981 - 6 C 64.79   

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BVerwG, 10.06.1981 - 6 C 64.79 (https://dejure.org/1981,1004)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1981 - 6 C 64.79 (https://dejure.org/1981,1004)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1981 - 6 C 64.79 (https://dejure.org/1981,1004)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Witwengeld - Kapitalversicherung mit Rentenoption - Kapitallebensversicherung - Rentenwahlrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 62, 289
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.03.1973 - VI C 29.71

    Ermittlung des Wertes einer Rente - Gewährung der Versorgungsbezüge aus dem

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1981 - 6 C 64.79
    Ist eine wiederverheiratet gewesene Witwe aus einer Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht ihres zweiten Ehemanns bezugsberechtigt, dann ist der Rentenanspruch, der ihr bei Auflösung der zweiten Ehe aus der Versicherung erwachsen würde, auch dann nach BeamtVG § 61 Abs. 3 auf das wiederauflebende Witwengeld anzurechnen, wenn sie von dem Wahlrecht keinen Gebrauch macht (Ergänzung zu BVerwG, VI C 29.71, Urt 07.03.1973, BVerwGE 42, 40).
  • BVerwG, 01.12.1982 - 2 C 1.82

    Anforderungen an die Verrentung einer Kapitalzahlung - Voraussetzungen für den

    Ist eine wiederverheiratet gewesene Witwe aus einer Kapitallebensversicherung ihres zweiten Ehemannes - auch ohne Rentenwahlrecht - bezugsberechtigt, dann ist der Rentenanspruch, der sich bei Auflösung der zweiten Ehe nach einer versicherungsmathematischen Methode der Verrentung der Kapitalzahlung ergeben würde, nach BeamtVG § 61 Abs. 3 (BBG aF § 164 Abs. 3) auf das wiederaufgelebte Witwengeld anzurechnen (Ergänzung BVerwG, 10.06.1981, 6 C 64/79, BVerwGE 62, 289).

    In dem in BVerwGE 62, 289 abgedruckten Urteil hat er in Ergänzung hierzu entschieden, daß auf das wiederaufgelebte Witwengeld nach § 61 Abs. 3 BeamtVG aus einer Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht des zweiten Ehemannes der Rentenanspruch anzurechnen sei, der ihr bei der Auflösung der zweiten Ehe aus der Versicherung erwachsen würde, auch wenn sie von dem Wahlrecht auf Zahlung einer Rente keinen Gebrauch gemacht habe.

    Denn wie der 6. Senat (BVerwGE 62, 289 [293]) unter Bezugnahme auf die zu § 68 Abs. 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 38, 183 [185]) dargelegt hat, handelt es sich hier um "offene" Begriffe, weil es entscheidend auf die wirtschaftliche Funktion der Ansprüche ankommt.

  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 60.00

    Wieder aufgelebtes Witwengeld; Anrechnung eines durch Versorgungsausgleich

    Dementsprechend handelt es sich bei dem Begriff des "Rentenanspruchs" in § 61 Abs. 3 BeamtVG um einen "offenen Begriff", bei dem es entscheidend auf die wirtschaftliche Funktion des Anspruchs ankommt (vgl. Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 6 C 64.79 - Buchholz 232.5 § 61 BeamtVG Nr. 1 S. 1 = BVerwGE 62, 289 und vom 24. September 1987 - BVerwG 2 C 52.86 - BVerwGE 78, 122 ).
  • BVerwG, 20.01.1992 - 2 B 157.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 62, 289 ff.).

    Anders als das von der Beschwerde herangezogene Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dem ein anderer Sachverhalt zur Beurteilung zugrunde lag, beruht die angefochtene Entscheidung auf der Erwägung, daß im vorliegenden Falle der Anspruch nicht Leistungen betreffe, die unmittelbar dem Lebensunterhalt des Berechtigten dienten (vgl. dazu BVerwGE 62, 289 [BVerwG 10.06.1981 - 6 C 64/79]), weil die Klägerin keinen Anspruch auf Mieteinnahmen, sondern Miteigentum an dem Haus erworben habe, das nicht unmittelbar für den Lebensunterhalt eingesetzt werden könne.

  • BVerwG, 10.02.1983 - 2 C 27.81

    Nachgeheiratete Witwe - Unterhaltsbeitrag - Zusammentreffen mehrerer

    Der Unterhaltsbeitrag hat Auffüllungsfunktion und soll dem Ausgleich von Härten dienen, die sich daraus ergeben, daß das Gesetz in derartigen Fällen eine volle Witwenversorgung versagt (BVerwGE 41, 207 [214]; Fürst, GKÖD I, Teil 3, 0 § 22 BeamtVG Rz 1; vgl. zu der insoweit ähnlichen Rechtslage bei dem wiederaufgelebten Witwengeld: BVerwGE 62, 289 [292] mit Nachweisen).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 52.86

    Rentenanrechnung - Beamtenrechtliche Versorgung - Rentenabfindung -

    Wie der 6. Senat im Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 6 C 64.79 - (Buchholz 232.5 § 61 Nr. 1) ausgeführt hat, erlangt die Witwe hinsichtlich des Anspruchs auf das wiederaufgelebte Witwengeld nicht uneingeschränkt wieder die Rechtsstellung, die sie vor der zweiten Eheschließung hatte.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2000 - 4 S 1455/98

    Wiederauflebendes Witwengeld

    Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Leistung für die Witwe einen Beitrag zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.06.1981, BVerwGE 62, 289, 293 = ZBR 1982, 278; und Urteil vom 01.12.1982, ZBR 1983, 271 = Buchholz 232.5 § 61 BeamtVG Nr. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 4 S 170/13

    Wiederaufleben des Witwengeldes kein hergebrachter Grundsatz des

    In diesem Sinne ist auch die von der Klägerin insoweit bemühte Formulierung des Bundesverwaltungsgerichts, die Witwe rücke "[m]it dem wieder aufgelebten Witwengeld (...) nicht uneingeschränkt in die Rechtstellung ein, die sie vor der erneuten Eheschließung hatte" (Urteil vom 31.01.2002, a.a.O.; ebenso Urteil vom 10.06.1981 - 6 C 64.79 -, BVerwGE 62, 289), zu verstehen, ohne dass ihr entnommen werden könnte, der Witwe stehe durchgehend - auch während der Dauer einer weiteren (anspruchsvernichtenden) Ehe - eine Rechtsposition zu.
  • BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 18.87

    Anrechnung der Rentenabfindung (VBL-Rente) auf die Beamtenversorgung - Einordnung

    Wie der 6. Senat im Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 6 C 64.79 - (Buchholz 232.5 § 61 Nr. 1) ausgeführt hat erlangt die Witwe hinsichtlich des Anspruchs auf das wiederaufgelebte Witwengeld nicht uneingeschränkt wieder die Rechtsstellung, die sie vor der zweiten Eheschließung hatte.
  • BVerwG, 02.12.1991 - 2 B 122.91

    Ausreichen der Eignung einer Leistung zur Bestreitung des Lebensunterhalts -

    Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 62, 289 ff.).
  • BVerwG, 29.06.1983 - 2 B 62.83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Er wird durch die - über die allgemeinen Anrechnungsregelungen hinausgehende - Anrechnung der Einkünfte der nachgeheirateten Witwe zum Ausdruck gebracht (vgl. hierzu Urteil vom 10. Februar 1983 - BVerwG 2 C 27.81 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt] unter Hinweis auf BVerwGE 41, 207 [214]; Fürst, GKÖD I, Teil III, 0 § 22 BeamtVG Rz 1; vgl. auch BVerwGE 62, 289 [292]).
  • BVerwG, 07.03.1983 - 6 B 81.82

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Vorlage einer bestimmten

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