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   BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 64.82   

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https://dejure.org/1982,1384
BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 64.82 (https://dejure.org/1982,1384)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1982 - 6 C 64.82 (https://dejure.org/1982,1384)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1982 - 6 C 64.82 (https://dejure.org/1982,1384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nervöse Störungen als Folge des Wehrdienstes - Ablehnung von Zeugenvernehmungen als Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht - Gesteigerte Mitwirkungspflicht des Wehrpflichtigen bei der Aufklärung des entscheidungserheblichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 197.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensnot des Wehrpflichtigen -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 64.82
    In diesen Grenzen seiner Aufklärungspflicht obliegt es dem Tatsachengericht andererseits, den Sachverhalt - unter Heranziehung der Beteiligten - von Amts wegen zu erforschen (urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 -).

    Insoweit ist dann auch kein förmlicher Beweisantrag erforderlich, um die Pflicht des Gerichts zu einer entsprechenden Beweiserhebung auszulösen; vielmehr reicht es aus, daß die in Betracht kommenden Beweismittel oder sonstigen Aufklärungsmöglichkeiten sowie die mittels einer Beweiserhebung zu ermittelnden, entscheidungserheblichen Tatsachen derart substantiiert dargelegt werden, daß sich den Gericht aufgrund seiner Amtsermittlungspflicht eine Beweiserhebung aufdrängen muß (vgl. Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - n.w. Nachw.).

  • BVerwG, 21.04.1981 - 6 CB 114.79
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 64.82
    Denn nur so wird das Gericht in die Lage versetzt, die Tauglichkeit der Beweisaufnahme zu beurteilen (Beschluß vom 21. April 1981 - BVerwG 6 CB 114.79 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 121]).
  • BVerwG, 06.12.1976 - 6 C 53.76

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 64.82
    Die revisionsgerichtliche Beurteilung, ob das Tatsachengericht der sich aus § 86 Abs. 1 VwGO ergebenden Verpflichtung, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen, in ausreichendem Maße nachgekommen ist, hat einerseits davon auszugehen, daß die Tatsacheninstanz nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gehalten ist, diejenigen Beweismittel heranzuziehen oder solche sonstigen Möglichkeiten der Sachverhaltserforschung zu nutzen, die sich ihm aus seiner rechtlichen Sicht aufdrängen oder aufdrängen sollten, mag diese Sicht auch rechtsfehlerhaft sein (vgl. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG 6 C 36.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 52] und Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 53.76 - [Buchholz a.a.O. Nr. 101]).
  • BVerwG, 11.03.1977 - 6 CB 61.76

    Gewährleistung des Anspruchs des Bürgers auf den gesetzlichen Richter während des

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 64.82
    Seine daraus erwachsende Verantwortung dafür, welche Beweise zu erheben sind und welche sonstigen Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts zu ergreifen sind, darf es nicht auf die Beteiligten abwälzen, zumal allein das Gericht die rechtlichen Maßstäbe festlegt, auf deren Grundlage es den Rechtsstreit entscheidet, und somit auch den Rahmen für die notwendigen tatsächlichen Feststellungen absteckt (vgl. Beschlüsse vom 6. August 1973 - BVerwG 6 CB 140.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 55] und vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - [Buchholz a.a.O. Nr. 105]).
  • BVerwG, 13.09.1973 - VI C 173.73

    Voraussetzungen eines Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 64.82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts brauchte es dem Beweisanerbieten des Klägers insoweit schon deswegen nicht zu entsprechen, weil es bereits aufgrund der Vernehmung des Klägers als Partei zu der endgültigen und von ihm als hinreichend fundiert angesehenen Überzeugung gelangt war, die Wertvorstellungen, die er als für sein Handeln verbindlich dargestellt habe, hätten sich bislang in ihm nicht über ihre rationale Grundlage hinausgehend zu einer Gewissensbindung im Sinne eines absoluten Tötungsverbotes verdichtet, der er nicht zuwiderhandeln könne, ohne schweren seelischen Schaden zu nehmen (vgl. Beschluß vom 13. September 1973 - BVerwG 6 C 173.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 20]).
  • BVerwG, 06.08.1973 - VI CB 140.73
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 64.82
    Seine daraus erwachsende Verantwortung dafür, welche Beweise zu erheben sind und welche sonstigen Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts zu ergreifen sind, darf es nicht auf die Beteiligten abwälzen, zumal allein das Gericht die rechtlichen Maßstäbe festlegt, auf deren Grundlage es den Rechtsstreit entscheidet, und somit auch den Rahmen für die notwendigen tatsächlichen Feststellungen absteckt (vgl. Beschlüsse vom 6. August 1973 - BVerwG 6 CB 140.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 55] und vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - [Buchholz a.a.O. Nr. 105]).
  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 36.73

    Verletzung der Aufklärungspflicht als Verfahrensmangel durch fehlende Vernehmung

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 64.82
    Die revisionsgerichtliche Beurteilung, ob das Tatsachengericht der sich aus § 86 Abs. 1 VwGO ergebenden Verpflichtung, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen, in ausreichendem Maße nachgekommen ist, hat einerseits davon auszugehen, daß die Tatsacheninstanz nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gehalten ist, diejenigen Beweismittel heranzuziehen oder solche sonstigen Möglichkeiten der Sachverhaltserforschung zu nutzen, die sich ihm aus seiner rechtlichen Sicht aufdrängen oder aufdrängen sollten, mag diese Sicht auch rechtsfehlerhaft sein (vgl. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG 6 C 36.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 52] und Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 53.76 - [Buchholz a.a.O. Nr. 101]).
  • BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 96.71

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 64.82
    Die inneren Gründe einer Kriegsdienstverweigerung sind der unmittelbaren Feststellung durch die Vernehmung von Zeugen ohnehin entzogen (Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG 8 C 96.71 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 84]).
  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 5.73
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 64.82
    Davon ist auch der Gesetzgeber ausgegangen, wie der Senat in seinen Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG 6 C 5.73 - [Buchholz 448.0 G 25 WPflG Nr. 60] im einzelnen dargelegt hat.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16

    Berufsverbot für Schweinezüchter bleibt bestehen

    Die Sachverhaltserforschungspflicht geht mithin nur soweit, als dies für die Entscheidung des Gerichtes erforderlich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1998 - BVerwG 1 B 103.98 -, Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 42; Urteil vom 22. Oktober 1987, a. a. O.; Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 31.87 -, NVwZ 1989, 864) , also wenn und soweit es nach der Rechtsauffassung des Gerichts (siehe hierzu: BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1993 - BVerwG 1 B 82.92 -, juris) - selbst wenn diese unzutreffend sein sollte (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 -, BVerwGE 70, 216 [221 f.]; siehe auch Urteil vom 24. November 1982 - BVerwG 6 C 64.82 -, juris) - hierauf entscheidungserheblich ankommt (siehe: BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984, a. a. O.) .
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

    Die Sachverhaltserforschungspflicht geht mithin nur soweit, als dies für die Entscheidung des Gerichtes erforderlich ist (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1998 - Az.: 1 B 103.98 -, Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 42; Urteil vom 22. Oktober 1987, a. a. O.; Urteil vom 19. Januar 1989 - Az.: 7 C 31.87 -, NVwZ 1989, 864), also wenn und soweit es nach der Rechtsauffassung des Gerichtes (siehe hierzu: BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1993 - Az.: 1 B 82.92 -, zitiert nach juris) - selbst wenn diese unzutreffend sein sollte (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984 - Az.: 6 C 49.84 -, BVerwGE 70, 216 [221 f.]; siehe auch Urteil vom 24. November 1982 - Az.: 6 C 64.82 -, zitiert nach juris) - hierauf entscheidungserheblich ankommt (siehe: BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984, a. a. O.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Die Sachverhaltserforschungspflicht geht mithin nur soweit, als dies für die Entscheidung des Gerichtes erforderlich ist (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1998 - Az.: 1 B 103.98 -, Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 42; Urteil vom 22. Oktober 1987, a. a. O.; Urteil vom 19. Januar 1989 - Az.: 7 C 31.87 -, NVwZ 1989, 864), also wenn und soweit es nach der Rechtsauffassung des Gerichtes (siehe hierzu: BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1993 - Az.: 1 B 82.92 -, zitiert nach juris.web) - selbst wenn diese unzutreffend sein sollte (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984 - Az.: 6 C 49.84 -, BVerwGE 70, 216 [221 f.]; siehe auch Urteil vom 24. November 1982 - Az.: 6 C 64.82 -, zitiert nach juris.web) - hierauf entscheidungserheblich ankommt (siehe: BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984, a. a. O.).
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