Rechtsprechung
   AG Berlin-Mitte, 26.08.2013 - 6 C 65/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32326
AG Berlin-Mitte, 26.08.2013 - 6 C 65/13 (https://dejure.org/2013,32326)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 26.08.2013 - 6 C 65/13 (https://dejure.org/2013,32326)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 26. August 2013 - 6 C 65/13 (https://dejure.org/2013,32326)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,32326) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ra-staemmler.de (Kurzinformation)

    Abmahnung-Filesharing: Heilung für den Abmahnwahn?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Gegen fliegenden Gerichtsstand entschieden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Bedenken gegen fliegenden Gerichtsstand

Besprechungen u.ä.

  • lachner-vonlaufenberg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kippt der "fliegende Gerichtsstand" beim Filesharing noch vor der Gesetzesänderung?

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hamburg, 09.06.2010 - 303 O 197/10

    Kein fliegender Gerichtsstand für Domainstreitigkeiten

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 26.08.2013 - 6 C 65/13
    Die Übertragung der für das Presserecht entwickelten Grundsätze würde zu einem ubiquitären Gerichtsstand bei Rechtsverletzungen im Internet führen (vgl. LG Hamburg MMR 2011, 594).

    Vielmehr entstände ein in jeder Hinsicht beliebiger Gerichtsstand, welcher den Regelungen der §§ 12 ff ZPO zuwiderliefe (vgl. LG Hamburg MMR 2011, 594).

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 26.08.2013 - 6 C 65/13
    Bei unerlaubten Handlungen durch Veröffentlichungen in Presseerzeugnissen (insbesondere Persönlichkeitsrechtsverletzungen) stellt die obergerichtliche Rechtsprechung darauf ab, dass die unerlaubte Handlung an jedem Ort begangen werde, an dem das Presseerzeugnis bestimmungsgemäß und nicht nur zufällig dritten Personen zur Kenntnis gebracht werde (BGH NJW 2010, 1752).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht