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   BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 7.00   

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BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 7.00 (https://dejure.org/2001,3409)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.2001 - 6 C 7.00 (https://dejure.org/2001,3409)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 2001 - 6 C 7.00 (https://dejure.org/2001,3409)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Telekommunikation - Teilnehmeranschlussleitung - Entbündelter Zugang - Marktbeherrschung - Sachlich relevanter Markt - Räumlich relevanter Markt - Endkundenmarkt - Vorleistungsmarkt - Handlungsgebot - Diskriminierungsfreier Netzzugang - Wesentliche Leistung - ...

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; GG Art. 14; ; GG A... rt 87 f Abs. 2; ; GG Art 143 b Abs. 2; ; TKG § 1; ; TKG § 2 Abs. 2; ; TKG § 3 Nr. 9; ; TKG § 3 Nr. 12; ; TKG § 3 Nr. 18; ; TKG § 3 Nr. 19; ; TKG § 3 Nr. 21; ; TKG § 3 Nr. 24; ; TKG § 24; ; TKG § 27 Abs. 1; ; TKG § 28 Abs. 1; ; TKG § 29; ; TKG § 30; ; TKG § 31; ; TKG § 33; ; TKG § 35; ; TKG § 36; ; TKG § 37; ; TKG § 39; ; TKG § 66; ; TKG § 71; ; TKG § 80; ; TKG § 81; ; GWB § 19; ; GWB § 22 a.F.; ; GWB § 32; ; Netzzugangsverordnung § 1; ; Netzzugangsverordnung § 2; ; EGV (Amsterdam) Art. 82; ; Entbündelungs-Verordnung Nr. 288/2000 vom 18. Dezember 2000 ABl EG Nr. L 336 S. 4; ; ONP-Rahmenrichtlinie 90/387/EWG; ; Wettbewerbsrichtlinie 96/19/EG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

  • beck.de (Pressemitteilung)

    DTAG muss Wettbewerbern 'entbündelten Zugang' im Ortsnetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2001, 530
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96

    Zur Erstattungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 7.00
    Infolgedessen ist auch die Aufbürdung von Belastungen mit dem Ziel, die Normadressaten vom Abschluss bestimmter ökonomisch relevanter Verträge abzuhalten oder zum Abschluss beziehungsweise zur Aufrechterhaltung solcher Verträge zu bewegen, als Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsausübungsfreiheit anzusehen (vgl. BVerfGE 81, 156, 188 f.; 99, 202, 211; vgl. ferner BVerfG, Kammer-Beschluss vom 9. Oktober 2000 - 1 BvR 1627/95 - WuW/E DE-R 557, 558).

    Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit sind mit der Verfassung materiell nur vereinbar, wenn sie auf sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls beruhen und die berufliche Betätigung nicht unverhältnismäßig einschränken (vgl. BVerfGE 94, 372, 389 f.; 95, 173, 183; 97, 228, 255; 98, 265, 298; 99, 202, 211; stRspr).

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 7.00
    Einschränkungen der Befugnis oder rechtlichen Möglichkeit, sich rechtsgeschäftlich zu betätigen oder ein Unternehmen nach eigenen Vorstellungen zu führen, berühren aber den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG, wenn sie sich unmittelbar auf die Berufsausübung beziehen oder aber zumindest eine objektiv berufsregelnde Tendenz haben (vgl. BVerfGE 97, 228, 254; stRspr).

    Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit sind mit der Verfassung materiell nur vereinbar, wenn sie auf sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls beruhen und die berufliche Betätigung nicht unverhältnismäßig einschränken (vgl. BVerfGE 94, 372, 389 f.; 95, 173, 183; 97, 228, 255; 98, 265, 298; 99, 202, 211; stRspr).

  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95

    Zum kartellrechtlichen Kontrahierungszwang

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 7.00
    Infolgedessen ist auch die Aufbürdung von Belastungen mit dem Ziel, die Normadressaten vom Abschluss bestimmter ökonomisch relevanter Verträge abzuhalten oder zum Abschluss beziehungsweise zur Aufrechterhaltung solcher Verträge zu bewegen, als Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsausübungsfreiheit anzusehen (vgl. BVerfGE 81, 156, 188 f.; 99, 202, 211; vgl. ferner BVerfG, Kammer-Beschluss vom 9. Oktober 2000 - 1 BvR 1627/95 - WuW/E DE-R 557, 558).

    Dadurch, dass der Netzzugang nur in Fällen zu gewähren ist, in denen keine sachliche Rechtfertigung für eine Verweigerung besteht, wird auch dem Verhältnismäßigkeitsprinzip Rechnung getragen (vgl. zu den ebenfalls die Berufsausübung betreffenden Regelungen der § 26 Abs. 2, § 37 a Abs. 2 und § 38 Abs. 1 Nr. 4 GWB: BVerfG, Kammer-Beschluss vom 9. Oktober 2000 - 1 BvR 1627/95 - WuW/E DE-R 557, 558 f.).

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 7.00
    Da Art. 12 Abs. 1 GG auf möglichst unreglementierte berufliche Betätigung abzielt, stellt jede Regelung einen Eingriff in dieses Grundrecht dar, die bewirkt, dass eine berufliche Tätigkeit nicht in der gewünschten Weise ausgeübt werden kann (BVerfGE 75, 284, 292; 82, 209, 223).
  • BVerfG, 23.06.1993 - 1 BvR 133/89

    Verfassungsmäßigkeit des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 7.00
    Die allgemeine Vertragsfreiheit und die Freiheit zu wirtschaftlicher beziehungsweise unternehmerischer Betätigung wird zwar in erster Linie vom Schutz des Art. 2 Abs. 1 GG umfasst (vgl. BVerfGE 77, 370, 378; 89, 48, 61; 95, 267, 303 f.; 97, 169, 176).
  • BVerfG, 20.01.1988 - 2 BvL 23/82

    Verfassungsmäßigkeit des § 42 SchwbG

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 7.00
    Die allgemeine Vertragsfreiheit und die Freiheit zu wirtschaftlicher beziehungsweise unternehmerischer Betätigung wird zwar in erster Linie vom Schutz des Art. 2 Abs. 1 GG umfasst (vgl. BVerfGE 77, 370, 378; 89, 48, 61; 95, 267, 303 f.; 97, 169, 176).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 7.00
    Die allgemeine Vertragsfreiheit und die Freiheit zu wirtschaftlicher beziehungsweise unternehmerischer Betätigung wird zwar in erster Linie vom Schutz des Art. 2 Abs. 1 GG umfasst (vgl. BVerfGE 77, 370, 378; 89, 48, 61; 95, 267, 303 f.; 97, 169, 176).
  • EuGH, 26.11.1998 - C-7/97

    DIE WEIGERUNG VON MEDIAPRINT, DIE TAGESZEITUNG "DER STANDARD" IN IHR

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 7.00
    Insbesondere kann sie sich zur Begründung nicht auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes in Sachen Bronner (vgl. EuGH, Urteil vom 26. November 1998 - C-7/97 - EuGHE I 1998, 7791 = WuW/E Eu-R 130, 72) und P. Magill (EuGH, Urteil vom 6. April 1995 - C-241/91 P und C-242/91 - EuGHE I 1995, 808 ff.) stützen.
  • BGH, 26.09.1995 - KVR 25/94

    "Stadtgaspreise" Zulässigkeit eines Feststellungsantrags; Umfang des

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 7.00
    Im Übrigen kann sich eine sachliche Rechtfertigung für die vollständige Leistungsverweigerung erst aus einer Abwägung der Interessen der Beteiligten, hier der Klägerin und der Beigeladenen, unter Berücksichtigung der Ziele des Telekommunikationsgesetzes, nämlich der Herstellung chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs ergeben (vgl. zu eingeschränkt vergleichbaren Rechtfertigungsklauseln im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen BGHZ 38, 90, 102 - Treuhandbüro; BGHZ 130, 390, 399 - Stadtgas; Möschel, Recht der Wettbewerbsbeschränkungen, 1983, Rz. 544; Bechtold, GWB, Kommentar, 2. Aufl. 1999, § 19 Rz. 65; § 20 Rz. 42; Wiedemann, Handbuch des Kartellrechts, 1999, § 23 Rz. 40 unter Hinweis auf: Bericht des Wirtschaftsausschusses BTDrucks 8/3690 S. 25 = WuW 1980, 370; vgl. auch Piepenbrock, a.a.O., § 33 Rz. 51 ff.).
  • BGH, 12.12.1978 - KVR 6/77

    Zusammenschlußverbot

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 7.00
    Von einer marktbeherrschenden Stellung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der sich der Senat anschließt, dann auszugehen, wenn ein Unternehmen auf dem relevanten Markt einen vom Wettbewerb nicht mehr hinreichend kontrollierten, überragenden Verhaltensspielraum besitzt (vgl. BGHZ 73, 65, 73 "Erdgas Schwaben"; WuW/E BGH 2150, 2156 "Edelstahlbestecke" = GRUR 1986, 180; WuW/E BGH 2575, 2580 "Kampffmeyer-Plange"; vgl. auch Möschel in: Immenga/Mestmäcker a.a.O. § 22 Rz. 53; Säcker/ Callies K&R 1999, 337, 342).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

  • BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

  • BGH, 25.06.1985 - KVR 3/84

    Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BGH, 27.09.1962 - KZR 6/61

    Bindung der Zwischenhandelspreise

  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen

  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Rechtsberatungsgesetzes -

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 981/81

    Berkizi-Nikolakaki

  • EuGH, 18.01.2011 - C-272/10

    Verordnung über besondere Netzzugänge (Netzzugangsverordnung - NZV)

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
  • BGH, 04.10.1983 - KVR 2/82

    Auflösung eines Zusammenschlusses

  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2000 - 13 A 180/99

    Bereitstellung eines entbündelten Zugangs zu Teilnehmeranschlussleitungen (TAL)

  • BGH, 17.05.1973 - KVR 1/72

    Wirksamkeit einer Erhöhung der gebundenen Endverbraucherpreise wegen unmittelbar

  • BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90

    Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen

  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 1.85

    Bestimmtheitserfordernis - Fernstraßenrecht - Planfeststellung

  • BGH, 03.07.1976 - KVR 4/75

    Preisgestaltung als mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

  • BVerwG, 28.01.1988 - 3 C 48.85

    Lebensmittel - Kennzeichnungsvorschriften - Neuordnung

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88

    BGH untersagt TUI und NUR gegen Mitbewerber gerichtete Vertragsklauseln

  • BGH, 07.10.1997 - KVR 14/96

    RTE und ITP / Kommission

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2000 - Kart 3/00

    Apothekenwerbung

  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Dies ist im vorliegenden Fall - anders als in dem gleichzeitig entschiedenen Parallelfall BVerwG 6 C 7.00 - unzutreffend, weil die Beigeladene ausdrücklich nur im Regierungsbezirk Köln in Konkurrenz zur Klägerin tritt.
  • BVerwG, 14.02.2007 - 6 C 28.05

    Teilnehmeranschlussleitung; Glasfaser; Zugang; Entgeltgenehmigung;

    Es hat sich aber nicht hinreichend substantiiert mit den zu jener Verfügung ergangenen Urteilen des Senats vom 25. April 2001 - BVerwG 6 C 6.00 (BVerwGE 114, 160) und BVerwG 6 C 7.00 - auseinandergesetzt, die der Verfügung den Charakter eines Dauerverwaltungsaktes insgesamt abgesprochen haben (a.a.O. S. 167).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 13 A 5146/00

    Genehmigung der von einem marktbeherrschenden Unternehmen beantragten Entgelte

    Weiter spricht vieles dafür, dass auch im Falle des besonderen Netzzugangs - ein solcher ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. April 2001 - 6 C 7.00 - auch der Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung - der Zugang nehmende Wettbewerber einen Entgeltantrag auf Genehmigung eines konkreten Betrages oder auf Festsetzung eines von der Beschlusskammer zu ermittelnden Betrages stellen kann.
  • BVerwG, 27.03.2024 - 6 B 71.23
    Sollten die Ausführungen der Beschwerde dahingehend zu verstehen sein, dass zusätzlich eine Divergenz zum Urteil des Senats vom 25. April 2001 (6 C 7.00 - CR 2001, 752 ) gerügt wird, werden die Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO verfehlt.
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