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   BVerwG, 26.01.1981 - 6 C 70.80   

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BVerwG, 26.01.1981 - 6 C 70.80 (https://dejure.org/1981,2220)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1981 - 6 C 70.80 (https://dejure.org/1981,2220)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1981 - 6 C 70.80 (https://dejure.org/1981,2220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Nichtbeendigung eines Rechtsstreits durch Klagerücknahme - Widerruf und Wirksamkeit einer Klagerücknahme - Grundsätze hinsichtlich der Behandlung von Streitigkeiten über die Wirksamkeit einer Klagerücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 10.78

    Rücknahme eines Widerspruchs - Anfechtbarkeit einer Widerspruchsrücknahme bei

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1981 - 6 C 70.80
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 21. März 1979 - BVerwG 6 C 10.78 - (BVerwGE 57, 342 [346] - NJW 1980, 135 mit weiteren Nachweisen) näher ausgeführt hat, sind nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur die Grundsätze des materiellen Rechts über die Anfechtung wegen Irrtums oder anderer Willensmängel auf die Prozeßhandlungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht anwendbar.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - L 25 AS 931/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahme - rechtlich nicht vertretener bzw

    Die in diesem Zusammenhang bei fehlerhaften richterlichen Hinweisen zur Unzulässigkeit einer Klage ergangene Rechtsprechung des BFH fußt wesentlich auf der Sonderregelung des § 72 Abs. 2 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ("Wird nachträglich die Unwirksamkeit der Klagerücknahme geltend gemacht, so gilt § 56 Abs. 3 sinngemäß."), die im SGG keine Entsprechung findet und daher für das sozialgerichtliche Verfahren auch nicht fruchtbar gemacht werden kann (vgl. Harks, jurisPR-SozR 6/2014 Anm. 1; Herbert in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 8. Auflage 2015, § 72, Rn. 21; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1981 - 6 C 70/80 - BeckRS 1981, 31244349 - kein Widerruf einer Klagerücknahme, wenn der Kläger zur Rücknahme der Klage durch eine unrichtige Belehrung des Verwaltungsgerichts über die Versäumung der Klagefrist veranlasst worden ist).
  • VG München, 19.05.2009 - M 4 K 08.1948

    Prüfungsrecht; erste Juristische Staatsprüfung 2007/2; Wirksamkeit der

    47 f.; BVerwG v. 7.8.1998, Az. 4 B 75/98, Buchholz § 161 VwGO Nr. 115 = NVwZ-RR 1999, 407; BVerwG v. 6.12.1996, Az. 8 C 33/95, NVwZ 1997, 1210 = Buchholz 310 § 126 VwGO Nr. 3; BVerwG v. 12.11.1993, Az. 2 B 151/93, BayVBl 1994, 122 = NVwZ-RR 1994, 362 = Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 9; BVerwG v. 26.1.1981, Az. 6 C 70/80, Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 5; VG München v. 28.1.2004, Az. M 27 K 03.7279).

    Denn wenn es der Gesetzgeber nach diesen Vorschriften zulässt, sich selbst von der Bindung an ein rechtskräftiges Urteil zu lösen, so entspricht es seinem Regelungswillen, die von ihm gezogenen Konsequenzen unter den in §§ 579, 580 ZPO genannten Tatbestandsvoraussetzungen auch dann zu ziehen, wenn ein Verfahren anderweitig beendet worden ist (BVerwG v. 7.8.1998, Az. 4 B 75/98, Buchholz § 161 VwGO Nr. 115 = NVwZ-RR 1999, 407; BVerwG v. 6.12.1996, Az. 8 C 33/95, NVwZ 1997, 1210 = Buchholz 310 § 126 VwGO Nr. 3; BVerwG v. 1.9.1995, Az. 11 B 105/95, juris; BVerwG v. 26.1.1981, Az. 6 C 70/80, Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 5; BFH v. 21.8.2003, Az. IV B 93/01 u.a., juris; zum ganzen auch: Clausing, in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO Kommentar, Loseblatt, § 92 RdNrn. 22 f.).

  • BVerwG, 01.09.1995 - 11 B 105.95

    Bindung an die Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde - Bindung an

    Eine solche kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus Gründen der Rechtssicherheit nicht nach den Grundsätzen des materiellen Rechts wegen Irrtums oder anderer Willensmängel angefochten werden; der Widerruf einer Rücknahmeerklärung ist nur zulässig, wenn ein Wiederaufnahmegrund im Sinne von § 153 VwGO i.V.m. §§ 579, 580 ZPO vorliegt (vgl. etwa BVerwGE 57, 342 [BVerwG 21.03.1979 - 6 C 10/78]; Beschluß vom 26. Januar 1981 - BVerwG 6 C 70.80 - Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 5).

    Es verbleibt demnach bei dem Einstellungsbeschluß des Oberverwaltungsgerichts vom 5. Mai 1995 (vgl. etwa Beschluß vom 18. März 1965 - BVerwG 5 B 37.65 - MDR 1965, 1014; Beschluß vom 26. Januar 1981, a.a.O.).

  • VG Minden, 18.10.2019 - 10 K 5001/17

    Fortführung des Verfahrens Prozesskostenhilfeantrag, isolierter

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1981 - 6 C 70.80 -, BeckRS 1981, 31244349; BFH, Urteil vom 6. Juli 2005 - IX R 15/04 -, BFHE 210, 4 (juris Rn. 16 ff.);.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1981 - 6 C 70.80 -, BeckRS 1981, 31244349; Peters/Axer, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 92 Rn. 89 ff.; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 92 Rn. 26, jeweils zur Fortführung des Verfahrens im Fall der Klagerücknahme.

  • VG Gera, 28.08.2006 - 4 K 670/06

    ; Klagerücknahme; Anfechtung; Widerruf; Feststellung; Restitutionsklage;

    Dem steht bereits entgegen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Grundsätze des materiellen Rechts über die Anfechtung wegen Irrtums oder anderer Willensmängel auf Prozesshandlungen im verwaltungsgerichtlichem Verfahren nicht anwendbar sind (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 27. März 2006, 6 C 27/05, zitiert nach Juris; BVerwG, Beschl. v. 26. Januar 1981, 6 C 70.80).

    So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 26. Januar 1981 im Verfahren 6 C 70.80 entschieden, dass selbst dann, wenn der Kläger vor dem Hintergrund einer unrichtigen Belehrung durch das Verwaltungsgericht über die Versäumung der Klagefrist zur Rücknahme seiner Klage veranlasst worden war, dies nicht genügt, um nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ihm den Widerruf seiner Klagerücknahme zu ermöglichen.

  • OVG Bremen, 06.07.1982 - 1 BA 75/81

    Wirkame Rücknahme einer Klage; Erklärung der Rücknahme der Klage; Sinn und Zweck

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  • OVG Niedersachsen, 03.06.2010 - 5 LB 110/10

    Widerruf einer Klagerücknahmeerklärung bei Erforderlichkeit der Einwilligung des

    Eine Ausnahme besteht nur insoweit, als ein Widerruf einer Rücknahmeerklärung für zulässig gehalten wird, wenn ein Wiederaufnahmegrund gegeben ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.01.1981 - BVerwG 6 C 70.80 -, Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 5).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2023 - 2 O 8/23

    Wirksamkeit einer Klagerücknahme

    Entsteht über die Wirksamkeit einer Klagerücknahme Streit, so ist hierüber durch Urteil zu entscheiden, und zwar auch dann, wenn das Verfahren bereits durch Beschluss eingestellt ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 1981 - 6 C 70.80 -, juris Orientierungssatz 1 und vom 23. Oktober 1998 - 7 B 234.98 -, juris Rn. 5).
  • BFH, 21.08.2003 - IV B 93/01

    Klagerücknahme, Irrtum über die Erklärung

    Zum einen ist die Klagerücknahme als Prozesshandlung grundsätzlich bedingungsfeindlich und unwiderruflich und kann auch nicht --etwa in entsprechender Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) über die Anfechtung von Willenserklärungen-- angefochten werden (BFH-Beschluss vom 19. Januar 1972 II B 26/69, BFHE 104, 291, BStBl II 1972, 352; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 1981 6 C 70/80, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1983, 77; Urteile des Bundessozialgerichts vom 21. Juli 1972 6 RKa 31/68, Neue Juristische Wochenschrift 1972, 2280 und vom 20. Dezember 1995 6 RKa 18/95, juris).
  • VG Saarlouis, 04.07.2018 - 5 K 292/18

    Fortsetzung eines wegen Nichtbetreibens eingestellten Klageverfahrens

    Entsteht nach einem Einstellungsbeschluss Streit oder Unklarheit darüber, ob eine wirksame Klagerücknahme nach § 92 Abs. 1 oder 2 VwGO vorliegt, zeigt sich der deklaratorische Charakter des Einstellungsbeschlusses darin, dass das Verfahren vom Kläger fortgesetzt werden kann, indem er ein entsprechendes Begehren an das Gericht richtet.(Stuhlfahrt, in Bader, VwGO, § 92 Rdnr. 30 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 26.01.1981 - 6 C 70.80 -, Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 5; VGH München, Beschluss vom 19.01.1999 - 1 C 97.1542 -, NVwZ 1999, 896; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.01.1999 - 3 Y 1/99 -, NVwZ 1999, 897) Dieses Verfahren ist zunächst auf die Wirksamkeit der Klagerücknahme beschränkt.
  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 R 2453/17
  • LSG Baden-Württemberg, 02.03.2017 - L 11 KR 3439/16
  • BVerwG, 24.01.1989 - 8 B 123.88

    Entscheidung durch Urteil - Zwischenstreits über die Wirksamkeit der

  • VG Schleswig, 29.05.2018 - 7 A 307/16
  • BVerwG, 21.02.1992 - 5 B 127.91

    Ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • BVerwG, 15.03.1985 - 3 ER 204.85

    Begründetheit eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die

  • BVerwG, 10.02.1983 - 9 B 15297.82

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • LSG Baden-Württemberg, 12.09.2016 - L 11 R 2363/16
  • VG Trier, 07.11.2011 - 5 K 1047/11

    Asylverfahren; Überstellung nach Italien; Betreibensaufforderung; Fortsetzung des

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