Rechtsprechung
   BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 8.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1621
BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 8.04 (https://dejure.org/2005,1621)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.2005 - 6 C 8.04 (https://dejure.org/2005,1621)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 2005 - 6 C 8.04 (https://dejure.org/2005,1621)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 87 f Abs. 2; TKG a. F. § ... 50 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, §§ 52 bis 56; StVO § 45 Abs. 6 Satz 1; StVG § 6 a Abs. 1 Nr. 1 a; VwGO § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 124 Abs. 2 Nr. 3, § 124 a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 4; Wettbewerbsrichtlinie (90/388/EWG) Art. 4 d Satz 1
    Einzelrichter; Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Bindung an Zulassungsentscheidung; Berufungsantrag; Benutzung des öffentlichen Straßenraums für Telekommunikationslinien; Unentgeltlichkeit der Benutzung; Gebühr für straßenverkehrsrechtliche ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 87 f Abs. 2
    Auslegung; Benutzung des öffentlichen Straßenraums für Telekommunikationslinien; Berufungsantrag; Berufungsantrag; Berufungszulassung; Bindung an Zulassungsentscheidung; Bindungswirkung; Diskriminierungsverbot; Einzelrichter; Einzelrichter; Entgeltfreiheit; Europäisches ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Gebührenerhebung für Amtshandlungen aus Anlass der Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraums zur Verlegung von Kabel für Telekommunikationslinien; Freistellungsanspruch hinsichtlich der Benutzung von Verkehrswegen im Sinne von § 50 Abs. 1 Satz 1 des ...

  • Judicialis

    GG Art. 87 f Abs. 2; ; TKG a.F. § ... 50 Abs. 1 Satz 1; ; TKG a.F. § 50 Abs. 2 Satz 1; ; TKG a.F. § 50 Abs. 3 Satz 1; ; TKG a.F. § 52; ; TKG a.F. § 53; ; TKG a.F. § 54; ; TKG a.F. § 55; ; TKG a.F. § 56; ; StVO § 45 Abs. 6 Satz 1; ; StVG § 6 a Abs. 1 Nr. 1 a; ; VwGO § 6 Abs. 1 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124 a Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § 124 a Abs. 3 Satz 4; ; Wettbewerbsrichtlinie (90/388/EWG) Art. 4 d Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßige Gebührenerhebung für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen bei Inanspruchnahme des Straßenkörpers durch Telekommunikationsunternehmen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 821
  • DVBl 2005, 1220 (Ls.)
  • DÖV 2005, 967
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 3.02

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Voraussetzungen der

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 8.04
    Dieses Verständnis liegt auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats zugrunde, nach der der Begriff "Benutzung der Verkehrswege" alle Maßnahmen erfasst, durch die Verkehrswege in Anspruch genommen werden, wie etwa durch die Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien (vgl. Beschluss vom 30. Mai 2002 - BVerwG 6 B 3.02 - TKMR 2002, 468).

    Nach dieser läuft es (auch) dem Wortlaut des § 50 Abs. 1 Satz 1 TKG a.F. nicht zuwider, wenn für die Erteilung der für die Benutzung von Verkehrswegen für Telekommunikationslinien notwendigen Zustimmung des Trägers der Wegebaulast nach § 50 Abs. 3 Satz 1 TKG a.F. eine Gebühr erhoben wird (vgl. Beschluss vom 30. Mai 2002, a.a.O., 469).

    Dementsprechend hat der Senat bereits ausgesprochen, dass § 50 Abs. 1 TKG a.F. kein Gebot enthält, den Telekommunikationsunternehmen die Verwirklichung von Investitionsvorhaben im Zusammenhang mit Telekommunikationslinien frei von öffentlichen Abgaben zu ermöglichen (vgl. Beschluss vom 30. Mai 2002, a.a.O., 469).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist nicht erkennbar, dass bei Wahrung der bundesrechtlichen Vorgaben für die Erhebung von Gebühren, insbesondere bei Beachtung des Äquivalenzprinzips, die Erhebung von Gebühren im Zusammenhang mit der Ausübung der Nutzungsberechtigung im Sinne von § 50 Abs. 1 Satz 1 TKG a.F. die verfassungsrechtlichen Aufträge zur flächendeckenden Versorgung und zur Privatisierung im Bereich der Telekommunikation beeinträchtigt (vgl. Beschluss vom 30. Mai 2002, a.a.O., 469).

  • BVerwG, 29.07.2004 - 5 C 65.03

    Berufung, Bindung an Zulassung der -; Bindung an die Zulassung der Berufung durch

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 8.04
    Der Einzelrichter, dem der Rechtsstreit nach § 6 VwGO übertragen worden ist, entscheidet als "Verwaltungsgericht" im Sinne von § 124 a Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. Urteil vom 29. Juli 2004 - BVerwG 5 C 65.03 - NVwZ 2005, 98).

    Denn der Einzelrichter ist nicht an die Bewertung der Kammer im Rahmen des Übertragungsbeschlusses, dass die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung habe, gebunden (vgl. Urteil vom 29. Juli 2004, a.a.O.).

    Ebenso wenig ist er zur Rückübertragung des Rechtsstreits an die Kammer verpflichtet, wenn er entgegen der Bewertung durch die Kammer oder aufgrund einer wesentlichen Änderung der Prozesslage zu der Einschätzung gelangt, dass die Sache grundsätzliche Bedeutung aufweise; vielmehr darf er in solchen Fällen im Rahmen seines Ermessens nach § 6 Abs. 3 Satz 1 VwGO über den Rechtsstreit selbst entscheiden und zugleich die Berufung zulassen (vgl. Urteil vom 29. Juli 2004, a.a.O., S. 98 f.).

  • BVerwG, 07.05.2001 - 6 B 55.00

    Bau einer Telekommunikationslinie; unentgeltliches Nutzungsrecht von

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 8.04
    Soweit sich die Nutzungsberechtigung und damit auch die Unentgeltlichkeit auf die Verlegung von Telekommunikationslinien bezieht, umfasst sie neben der Einbringung der Telekommunikationslinie in den Straßenkörper auch dessen damit verbundene weitergehende Inanspruchnahme, wie etwa zur Lagerung von Erdaushub, Baumaterial oder Baugerät (vgl. Beschluss vom 7. Mai 2001 - BVerwG 6 B 55.00 - Buchholz 442.066 § 50 TKG Nr. 1 S. 2).
  • BVerwG, 01.07.1999 - 4 A 27.98

    Verkehrsweg; Benutzung; Telekommunikationslinie; Begriff der Anlage; Änderung des

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 8.04
    Auf der Grundlage des § 50 TKG a.F. entsteht in den Fällen der Verlegung und der Änderung von Telekommunikationslinien im öffentlichen Straßenraum zwischen dem Lizenznehmer und dem Wegebaulastträger ein öffentlich-rechtliches Nutzungsverhältnis nach Maßgabe der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes, das einen Rückgriff auf die allgemeinen Regelungen des Straßenrechts ausschließt (vgl. Urteil vom 1. Juli 1999 - BVerwG 4 A 27.98 - BVerwGE 109, 192 ).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 8.04
    Dass bei dieser Lage das Diskriminierungsverbot von Art. 4 d Satz 1 der Wettbewerbsrichtlinie nicht verletzt sein kann, erweist sich als offenkundig und frei von vernünftigen Zweifeln, so dass eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs nach Art. 234 EG ausscheidet (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs 283.78 - Slg. 1982, 3415 ).
  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 23.03

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides;

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 8.04
    Fragen der Gebührenerhebung betreffen nicht die Regulierung (vgl. Urteil vom 7. Juli 2004 - BVerwG 6 C 23.03 - CR 2004, 907 ).
  • BVerwG, 01.12.2000 - 9 B 549.00

    Formerfordernis einer gesonderten Berufungsbegründung - Einholung eines

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 8.04
    Dem Antragserfordernis wird regelmäßig entsprochen, wenn in dem einzureichenden Schriftsatz hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass, in welchem Umfang und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten will (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 1. Dezember 2000 - BVerwG 9 B 549.00 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 60 S. 18 m.w.N.; Urteil vom 8. März 2004 - BVerwG 4 C 6.03 - NVwZ-RR 2004, 541).
  • BVerwG, 21.09.1979 - 7 C 7.78

    Voraussetzungen der Heranziehung zu einem Verbandsbeitrag - Zulässigkeit von

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 8.04
    Es genügt, wenn das Ziel des Rechtsmittels aus der Tatsache seiner Einlegung allein oder in Verbindung mit den während der Rechtsmittelfrist abgegebenen Erklärungen erkennbar ist (Urteil vom 21. September 1979 - BVerwG 7 C 7.78 - BVerwGE 58, 299 ).
  • BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 6.03

    Berufungsbegründung; gesonderter Schriftsatz; Bezugnahme auf Begründung des

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 8.04
    Dem Antragserfordernis wird regelmäßig entsprochen, wenn in dem einzureichenden Schriftsatz hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass, in welchem Umfang und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten will (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 1. Dezember 2000 - BVerwG 9 B 549.00 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 60 S. 18 m.w.N.; Urteil vom 8. März 2004 - BVerwG 4 C 6.03 - NVwZ-RR 2004, 541).
  • BVerwG, 28.09.2004 - 1 C 10.03

    Versagung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 8.04
    Soweit in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erwogen wird, ob die Bindung an die Zulassung eines Rechtsmittels durch den Einzelrichter entfällt, wenn sie im Einzelfall unter Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 VwGO ergangen ist (vgl. Urteil vom 28. September 2004 - BVerwG 1 C 10.03 - Umdruck S. 4), kann dies im vorliegenden Fall die Verneinung einer Bindung schon deshalb nicht rechtfertigen, weil hier Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch den Einzelrichter nicht verletzt wurde.
  • VG Arnsberg, 14.12.2010 - 11 K 2837/09

    Heranziehung zu Verwaltungsgebühren für die Genehmigung von Straßenaufbrüchen für

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 09.03.2005 - 6 C 8/04 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2005, 821 mit weiteren Nachweisen zur vergleichbaren Regelung in § 50 Abs. 1 Satz 1 TKG in der Fassung vom 25.06.1996 (BGBl. I 1120 - TKG a.F. -).

    Ständige Rechtsprechung des BVerwG, Urteil vom 09.03.2005 aaO., Beschluss vom 30.05.2002 - 6 B 3/02 -, zitiert nach JURIS, und Beschluss vom 07.05.2001 - 6 B 55/00 -, NVwZ 2001, 1170, jeweils zu § 50 TKG a.F.

    Um Amtshandlungen, die - wie die Zustimmungserklärung nach § 68 Abs. 3 Satz 1 TKG - erst die telekommunikationsrechtlichen Voraussetzungen für eine rechtmäßige Inanspruchnahme der Verkehrswege durch den Nutzungsberechtigten schaffen oder die auf Grund sonstiger Normen - wie etwa der Straßenverkehrsordnung - aus Anlass der Inanspruchnahme erforderlich werden, und für die mit Blick darauf auch Kosten erhoben werden dürfen, vgl. zu entsprechenden Fallgestaltungen BVerwG, Urteil vom 09.03.2005 aaO. und Beschluss vom 30.05.2002 aaO..

  • VGH Bayern, 26.07.2022 - 20 B 22.29

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Absonderung wegen Ansteckungsverdacht

    Dem Antragserfordernis wird regelmäßig entsprochen, wenn in dem einzureichenden Schriftsatz hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass, in welchem Umfang und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten will (BVerwG, U.v. 9.3.2005 - 6 C 8.04 - juris m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.2009 - 3 S 1773/07

    Bindende Berufungszulassung durch Einzelrichter; Unzulässigkeit von Baulasten mit

    Der vom 7. Senat des erkennenden Gerichtshofs vertretenen Auffassung, in einem solchen Fall der Befugnisüberschreitung sei der Einzelrichter nicht "Verwaltungsgericht" i.S.v. § 124 a Abs. 1 Satz 1 VwGO und die von ihm zugelassene Berufung binde das Berufungsgericht nicht (Beschluss vom 15.10.2003 - 7 S 558/03 -, VBlBW 2004, 108 ff.), ist das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung zum Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht gefolgt (Urteil vom 09.03.2005 - 6 C 8.04 -, NVwZ 2005, 821 ff.): Die Bindung an die Zulassung durch Einzelrichter als "Verwaltungsgericht" (vgl. dazu Urteil vom 29.07.2004 - 5 C 65.03 -, VBlBW 2005, 60 f.) entfalle nicht deswegen, weil die Übertragung des Rechtsstreits auf ihn voraussetze, dass die Sache keine grundsätzliche Bedeutung habe (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO), die Berufungszulassung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hingegen die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache erfordere.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht