Rechtsprechung
   BVerwG, 11.11.1998 - 6 C 8.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1259
BVerwG, 11.11.1998 - 6 C 8.97 (https://dejure.org/1998,1259)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1998 - 6 C 8.97 (https://dejure.org/1998,1259)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1998 - 6 C 8.97 (https://dejure.org/1998,1259)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,1259) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungsrecht; Reichweite des Mitwirkungsverbots für befangene Prüfer; Vorkehrungen gegen Mitwirkung eines befangenen Prüfers; Verletzung des Fairnessgebots durch Prüfungsaufsicht; Anforderungen an Regelung zur Vertretung eines befangenen Prüfers bei der Prüfungsaufsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Befangenheit des Prüfers - Reichweite des Mitwirkungsverbots für befangene Prüfer; Verletzung des Fairnessgebots durch Prüfungsaufsicht; Vertretung eines befangenen Prüfers bei der Prüfungsaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 107, 363
  • NVwZ 1999, 993 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1999, 438
  • DVBl 1999, 561 (Ls.)
  • DVBl 1999, 790
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1998 - 6 C 8.97
    So müssen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berufsbezogene Prüfungsverfahren nach Art. 12 Abs. 1 GG so gestaltet sein, daß das Grundrecht der Berufsfreiheit effektiv geschützt wird (BVerfGE 84, 34 ; 84, 59, 72; 79, 212, 218; 52, 380, 389; vgl. auch Beschluß vom 16. Januar 1995 - 1 BvR 1505/94 - NVwZ 1995, 469, 470).

    Aus Art. 12 Abs. 1 GG folgt danach unter bestimmten Umständen auch die Pflicht der Prüfungsbehörde, verfahrensrechtliche Möglichkeiten zur vorbeugenden Fehlervermeidung zu nutzen (BVerfGE 84, 59, 73).

    Nach Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 1 GG ist die Prüfungsbehörde, wie bereits dargelegt, bei berufseröffnenden Prüfungen verpflichtet, verfahrensrechtliche Möglichkeiten zur vorbeugenden Vermeidung typischerweise belastender Prüfungssituationen zu nutzen (siehe nur BVerfGE 84, 59, 73).

  • BVerwG, 02.03.1976 - 7 B 22.76

    Klage gegen das Nichtbestehen einer ärztlichen Vorprüfung - Voreingenommenheit

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1998 - 6 C 8.97
    Ob sich das Verhalten eine s Prüfers so hätte auswirken können, ist anhand einer objektiven Betrachtung aus der Sicht eines verständigen Prüflings zu beurteilen (stRspr, siehe etwa Beschluß vom 2. März 1976 - BVerwG,7 B 22.76 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 72; Niehues, Prüfungsrecht, 3. Aufl.. Rn. 191).

    Ob das Verhalten eines Prüfers in erheblicher Weise gegen das Fairnessgebot verstößt, ist dabei wiederum aufgrund einer objektiven Betrachtung aus der Sicht eines verständigen Prüflings zu beurteilen (siehe etwa Beschluß vom 2. März 1976 - BVerwG 7 B 22.76 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 72).

  • BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83

    Prüfungsentscheidungen

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1998 - 6 C 8.97
    Der Prüfling soll nicht durch ein unangemessenes Verhalten des Prüfers einer psychischen Belastung ausgesetzt werden, die das Bild seiner Leistungsfähigkeit verfälscht und dadurch seine Chancen mindert (Urteil vom 20. September 1984 - BVerwG 7 C 57.83 - BVerwGE 70, 143, 145).

    a) Das aus Art. 3 Abs. 1 , Art. 20 Abs. 1 GG folgende Fairnessgebot soll, wie bereits ausgeführt, insbesondere vermeiden, daß der Prüfling durch ein unangemessenes Verhalten eines Prüfers einer psychischen Belastung ausgesetzt wird, die eine erhebliche Beeinträchtigung seines Leistungsbildes zur Folge haben kann (vgl. Urteil vom 20. September 1984 - BVerwG 7 C 57.83 - BVerwGE 70, 143, 145).

  • BVerwG, 29.02.1980 - 7 B 12.80

    Voraussetzungen für die Befangenheit eines Prüfers in der ersten juristischen

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1998 - 6 C 8.97
    Maßgeblich ist vielmehr, ob in der gegebenen Situation und angesichts der Vorgeschichte sein Erscheinen im Prüfungsraum auch bei objektiver Betrachtung aus der Sicht eines verständigen Prüflings eine erhebliche Beeinträchtigung des Leistungsbildes des Klägers hätte zur Folge haben können (stRspr, siehe etwa Urteil vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - NVwZ 1993, 677, 679; Beschluß vom 29. Februar 1980 - BVerwG 7 B 12.80 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 126; siehe auch Art. 46 BayVwVfG , § 46 VwVfG ).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1998 - 6 C 8.97
    Maßgeblich ist vielmehr, ob in der gegebenen Situation und angesichts der Vorgeschichte sein Erscheinen im Prüfungsraum auch bei objektiver Betrachtung aus der Sicht eines verständigen Prüflings eine erhebliche Beeinträchtigung des Leistungsbildes des Klägers hätte zur Folge haben können (stRspr, siehe etwa Urteil vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - NVwZ 1993, 677, 679; Beschluß vom 29. Februar 1980 - BVerwG 7 B 12.80 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 126; siehe auch Art. 46 BayVwVfG , § 46 VwVfG ).
  • BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im nordrhein-westfälischen Gesetz über

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1998 - 6 C 8.97
    So müssen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berufsbezogene Prüfungsverfahren nach Art. 12 Abs. 1 GG so gestaltet sein, daß das Grundrecht der Berufsfreiheit effektiv geschützt wird (BVerfGE 84, 34 ; 84, 59, 72; 79, 212, 218; 52, 380, 389; vgl. auch Beschluß vom 16. Januar 1995 - 1 BvR 1505/94 - NVwZ 1995, 469, 470).
  • BVerwG, 29.01.1985 - 7 B 4.85

    Schulrecht - Prüfung - Unparteiische Amtsausübung - Selbstablehnung - Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1998 - 6 C 8.97
    Es hat insbesondere erkannt, daß gegenüber dem Prüfling voreingenommene Prüfer nicht zur Wiederholungsprüfung herangezogen werden dürfen (Urteil vom 9. Juli 1982 - BVerwG 7 C 51.79 - DVBl. 1983, 90, 91; vgl. auch Urteil vom 3. Dezember 1981 - BVerwG 7 C 30 und 31.80 - DVBl. 1982, 447; Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - NWZ 1993, 686, 688) und Besetzungsvorschriften einer Prüfungsordnung nicht dem aus dem Grundsatz der Chancengleichheit folgenden Verbot der Mitwirkung befangener Prüfer am Prüfungsverfahren vorgehen (Beschluß vom 29. Januar 1985 - BVerwG 7 B 4.85 - NWZ 1985, 576, 577).
  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92

    Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1998 - 6 C 8.97
    Sollte es also auch bei schriftlichen Prüfungen nach der Rechtsprechung des Senats allgemein oder nach Landesrecht im besonderen erforderlich sein, Mängel des Prüfungsverfahrens, insbesondere Verstöße gegen das Fairnessgebot vor Erhalt des Prüfungsbescheids zu rügen (zu diesem Erfordernis bei mündlichen Prüfungen siehe Urteil vom 22. Juni 1994 - BVerwG 6 C 37.92 - BVerwGE 96, 126 ), so hat der Kläger dem hier Genüge getan.
  • BVerfG, 16.01.1995 - 1 BvR 1505/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bewertung von Prüfungsleistungen

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1998 - 6 C 8.97
    So müssen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berufsbezogene Prüfungsverfahren nach Art. 12 Abs. 1 GG so gestaltet sein, daß das Grundrecht der Berufsfreiheit effektiv geschützt wird (BVerfGE 84, 34 ; 84, 59, 72; 79, 212, 218; 52, 380, 389; vgl. auch Beschluß vom 16. Januar 1995 - 1 BvR 1505/94 - NVwZ 1995, 469, 470).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1998 - 6 C 8.97
    Es hat insbesondere erkannt, daß gegenüber dem Prüfling voreingenommene Prüfer nicht zur Wiederholungsprüfung herangezogen werden dürfen (Urteil vom 9. Juli 1982 - BVerwG 7 C 51.79 - DVBl. 1983, 90, 91; vgl. auch Urteil vom 3. Dezember 1981 - BVerwG 7 C 30 und 31.80 - DVBl. 1982, 447; Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - NWZ 1993, 686, 688) und Besetzungsvorschriften einer Prüfungsordnung nicht dem aus dem Grundsatz der Chancengleichheit folgenden Verbot der Mitwirkung befangener Prüfer am Prüfungsverfahren vorgehen (Beschluß vom 29. Januar 1985 - BVerwG 7 B 4.85 - NWZ 1985, 576, 577).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 118.86

    Ein Urteil gegen Häme - Prüfungsfragen müssen fair und angemessen sein

  • BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 51.79

    Bewertung einer Prüfungsarbeit durch andere als bisherige Prüfer

  • BVerfG, 21.12.1992 - 1 BvR 1295/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die gerichtliche Überprüfung der

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerwG, 03.12.1981 - 7 C 30.80

    Neubewertung schriftlicher Prüfungsleistungen - Beschwer des Rechtsmittelführers

  • OVG Niedersachsen, 03.06.2008 - 6 LD 2/06

    Zurückstufung als Konsequenz eines beamtenrechtlichen Disziplinarverfahrens;

    Diese Voraussetzung ist zu bejahen, wenn auf Grund objektiv feststellbarer Tatsachen für die Beteiligten des Verfahrens nach den Gesamtumständen die subjektiv vernünftigerweise mögliche Besorgnis nicht auszuschließen ist, ein bestimmter Amtsträger werde in der Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden (vgl.: BVerwG, Urt. v. 11.11.1998 - BVErwG 6 C 8.97 -, BVerwGE 107, 363 ff.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 21, Rn. 13 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 6 LD 1/09

    Zulässigkeit einer Anschlussberufung im Disziplinarverfahren; Nichtbefolgung von

    Diese Voraussetzung ist zu bejahen, wenn auf Grund objektiv feststellbarer Tatsachen für die Beteiligten des Verfahrens nach den Gesamtumständen die subjektiv vernünftigerweise mögliche Besorgnis nicht auszuschließen ist, ein bestimmter Amtsträger werde in der Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden (vgl.: BVerwG, Urt. v. 11.11.1998 - BVerwG 6 C 8.97 -, BVerwGE 107, 363 ff.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 21, Rn. 13 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 9 S 987/06

    Möglichkeiten der Korrektur von Verfahrensfehlern im Rahmen der zahnärztlichen

    Ob die Äußerung der Prüferin einen Verstoß gegen das Fairnessgebot (vgl. dazu BVerwG, Urt. vom 11.11.1998 - 6 C 8.97 -, BVerwGE 107, 363; vom 20.09.1984 - 7 C 57/83 -, BVerwGE 70, 143) darstellt, kann der Senat dahingestellt lassen.

    Die Rüge hätte jedoch jedenfalls vor Erhalt des Prüfungsbescheides erfolgen müssen (vgl. BVerwG, Urt. vom 11.11.1998, a.a.O.; Urt. vom 22.06.1994 - 6 C 37/92 -, BVerwGE 96, 126).

  • VG Freiburg, 23.05.2012 - 1 K 350/10

    Ausschluss eines Prüfers wegen Besorgnis der Befangenheit

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Konfrontation mit einem befangenen Prüfer eine entsprechende leistungsmindernde Verunsicherung bei dem Prüfling auslösen kann (BVerwG, Urt. v. 11.11.1998 - 6 C 8/97 -, NVwZ-RR 1999, 438).

    Sollten hierfür an der Hochschule des betroffenen Prüflings keine geeigneten Prüfer zur Verfügung stehen, so wären entweder externe Prüfer heranzuziehen oder äußerstenfalls die Durchführung der Prüfung an einer anderen Hochschule vorzusehen (BVerwG, Urt. v. 11.11.1998, a.a.O.).

    Ob sich das Verhalten eines Prüfers so hätte auswirken können, ist anhand einer objektiven Betrachtung aus der Sicht eines verständigen Prüflings zu beurteilen (BVerwG, Urt. v. 11.11.1998, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2014 - 9 S 2518/13

    Zweite Staatsprüfung für Lehramtskandidaten; Prüfungsfehler, Verfahrensmangel

    Der Prüfling soll nicht durch ein unangemessenes Verhalten des Prüfers einer psychischen Belastung ausgesetzt werden, die das Bild seiner Leistungsfähigkeit verfälscht und dadurch seine Chancen mindert (vgl. Senatsurteil vom 27.09.2012 - 9 S 2143/11 -, VBlBW 2013, 111; BVerwG, Urteil vom 11.11.1998 - 6 C 8/97 -, BVerwGE 107, 363, 368 f. m.w.N.; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010, Rn. 328).

    Ob sich das Verhalten eines Prüfers so hätte auswirken können, ist anhand einer objektiven Betrachtung aus der Sicht eines verständigen Prüflings zu beurteilen (vgl. Senatsurteil vom 27.09.2012, a.a.O.; BVerwG, Urteile vom 11.11.1998, a.a.O., und vom 20.09.1984 - 7 C 57/83 -, BVerwGE 70, 143).

  • VG Sigmaringen, 09.06.2005 - 8 K 79/03

    Klage gegen Nichtbestehen der zahnärztlichen Wiederholungsprüfung durch

    Dieses Gebot richtet sich in erster Linie an den Prüfer und verpflichtet diesen, darauf Bedacht zu nehmen, dass das Prüfungsverfahren auch hinsichtlich des Stils der Prüfung und der Umgangsformen der Beteiligten einen einwandfreien Verlauf nimmt (vgl. Urt. v. 20.09.1984 - 7 C 57/83 -, BVerwGE 70, 143); der Prüfling soll nicht durch ein unangemessenes Verhalten einer psychischen Belastung ausgesetzt werden, die das Bild seiner Leistungsfähigkeit verfälscht und dadurch seine Chancen mindert (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1998 - 6 C 8.97 -, BVerwGE 107, 363 m. w. N.) Die vom Kläger genannten Erschwernisse sind jedoch nicht Folge eines Verhaltens der Prüferin, sondern der von diesem nicht beeinflussbaren klinischen Arbeitsbedingungen.

    Mängel des Prüfungsverfahrens, insbesondere Verstöße gegen das Fairnessgebot, sind unverzüglich, jedenfalls aber vor Erhalt des Prüfungsbescheides zu rügen; der Prüfling muss den Verfahrensfehler nicht nur rechtzeitig behaupten, sondern auch begründen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1998 - 6 C 8.97 - Urt. v. 22.06.1994 - 6 C 37.92; Hess. VGH, Beschl. v. 08.02.2000 - ZU 4400/00).

  • BVerwG, 28.10.2004 - 6 B 51.04

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Umfang des

    Ob sich das Verhalten eines Prüfers so hätte auswirken können, ist anhand einer objektiven Betrachtung aus der Sicht eines verständigen Prüflings zu beurteilen (Urteil vom 11. November 1998 BVerwG 6 C 8.97 BVerwGE 107, 363 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2001 - 9 S 1164/01

    Befangenheit des Prüfers - Vorfestlegung vor Ende der Prüfung

    Der Prüfling soll nicht durch ein unangemessenes Verhalten des Prüfers einer psychischen Belastung ausgesetzt werden, die das Bild seiner Leistungsfähigkeit verfälscht und dadurch seine Chancen mindert (BVerwG, Urt. vom 11.11.1998 - 6 C 8.97 -, BVerwGE 107, 363 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2008 - 15 A 2426/07

    Besetzung von Ausschussvorsitzen eines Kreistags

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 2000 - 1 BvR 321/96 -, BVerfGE 101, 397 (405); Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 -, BVerfGE 57, 250 (275 f.); BVerwG, Beschluss vom 31. August 2000 - 11 B 30.00 -, NVwZ 2001, 94 (95); Urteil vom 11. November 1998 - 6 C 8.97 -, BVerwGE 107, 363 (368 f.); Beschluss vom 10. Mai 1996 - 7 B 74.96 -, Buchholz 428 § 28 VermG Nr. 4, Seite 4; Urteil vom 5. Dezember 1986 - 4 C 13.85 -, BVerwGE 75, 214 (230); Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band 1, 2. Auflage, Seite 824 f.; Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG Band 2, 2. Auflage, Artikel 20 (Rechtsstaat) Rn. 207 ff.; Schmitz in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Auflage, § 9 Rn. 60.
  • VG Hamburg, 26.01.2000 - 20 VG 3073/99

    Wiederholung einer mündlichen Abiturprüfung

    Dieses Fairnessgebot verpflichtet die Prüfer, darauf Bedacht zunehmen, dass auch der Prüfungsstil, der Ablauf des Prüfungsverfahrens und die Prüfungsatmosphäre nach Möglichkeit leistungsverfälschende Verunsicherungen des Prüflings ausschließen (BVerwG, Urteil vom 11.11.1998, 6 C 8/97 in: JURIS; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1987, BVerwGE 78, 55 ).

    Dieser endet jedoch dort, wo sich die Prüfungskommission wegen der nicht vollendeten Prüfung zu einzelnen Fragen oder Themen kein ausreichendes Bild über die Fähigkeiten und Leistungen des Prüflings machen konnte (BVerwG aaO) bzw. eine leistungsverfälschende Verunsicherung eintrat (BVerwG, Urteil vom 11.11.1998, 6 C 8/97 in: JURIS).

  • VGH Bayern, 23.08.2021 - 7 B 21.1412

    Besorgnis der Befangenheit eines Prüfers im Nachprüfungsverfahren

  • VG Lüneburg, 08.03.2018 - 6 A 507/16

    Aktenvortrag; mündliche Prüfung; Prüfung; Prüfungsrecht; Rüge; Rügeobliegenheit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2010 - 6 B 743/10

    Zulässigkeit eines Eilantrags auf vorläufige Zulassung zur Staatsprüfung für den

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2012 - 9 S 2143/11

    Abiturprüfung; Sachlichkeits- und Fairnessgebot; kritische Reaktion des Prüfers

  • OVG Hamburg, 23.04.2007 - 3 Bs 333/06

    Approbationsordnung für Zahnärzte - mündliche Prüfung im Rahmen der

  • VG Würzburg, 05.07.2017 - W 6 K 16.570

    Klage gegen die Bewertung einzelner Prüfungsteile der IHK-Prüfung -

  • VGH Bayern, 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963

    Ärztliche Vorprüfung; klinische Bezüge; mangelndes "Feedback" des Prüfers;

  • VG Düsseldorf, 20.05.2005 - 15 K 7999/02

    Anfechtung einer Prüfungsentscheidung im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung für das

  • VG Hannover, 31.05.2010 - 6 A 1066/09

    Erlangung eines Doktortitels durch Vermittlung des Doktorvaters durch ein drittes

  • VG Düsseldorf, 18.07.2003 - 15 K 463/01

    Zulassung zur Habilitation sowie Erteilung der venia legendi im Fach "Klassische

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1999 - 14 A 2252/99

    Gerichtliche Überprüfung der Prüfungsentscheidung einer Prüfungskommission;

  • VG Hamburg, 22.03.2017 - 2 K 1201/15

    Wesentliche Gleichheit der Abiturprüfung - unangemessene Äußerung eines Prüfers

  • BVerwG, 28.02.2002 - 6 B 5.02
  • VG Düsseldorf, 18.02.2011 - 26 K 362/10

    Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr durch eine vom Leiter der Feuerwehr

  • VG Köln, 14.06.2023 - 10 K 4730/21
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht