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   BVerwG, 23.04.1987 - 6 C 8.84   

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BVerwG, 23.04.1987 - 6 C 8.84 (https://dejure.org/1987,872)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.1987 - 6 C 8.84 (https://dejure.org/1987,872)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 1987 - 6 C 8.84 (https://dejure.org/1987,872)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrecht - Dienstwohnung - Verkehrsverbindung - Umzugshindernis - Schulbesuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUKG § 15 Abs. 1 S. 4; TGV § 2 Abs. 2 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 77, 199
  • NVwZ 1987, 806 (Ls.)
  • DVBl 1987, 748
  • DÖV 1987, 736
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.06.1982 - 6 C 111.79

    Besuch des Abendgymnasiums der Ehefrau des Soldaten als zwingendes, persönliches

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1987 - 6 C 8.84
    Dabei haben die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter (BVerwGE 41, 84 ; 44, 72 ; Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - ).

    Das ist dann der Fall, wenn ein sofortiger Umzug den Beamten (Soldaten) in eine Zwangslage versetzen würde, die er und seine Familie nicht zu vertreten haben und in der ein Ortswechsel zu Belastungen für ihn oder einen Familienangehörigen führen würde, deren Hinnahme vom Dienstherrn billigerweise nicht erwartet werden darf (vgl. Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - ).

    Hierzu hat der Dienstherr, dessen Fürsorgepflicht sich nicht nur auf den Beamten (Soldaten), sondern auch auf dessen Familienangehörige erstreckt, in der Weise beizutragen, daß er den Beamten (Soldaten) nicht deswegen von Leistungen wie dem Trennungsgeld ausschließt, weil dieser während eines solchen Ausbildungsabschnitts nicht mit seiner Familie an den neuen Dienstort umzieht (Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - ).

  • BVerwG, 13.09.1973 - II C 13.73

    Bindung der Verwaltung durch Verwaltungsvorschriften - Gleichbehandlung bei der

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1987 - 6 C 8.84
    Dabei haben die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter (BVerwGE 41, 84 ; 44, 72 ; Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - ).

    Die Begrenzungsfunktion der Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit gewinnt in dem Maß an Gewicht, in dem die getrennte Haushaltsführung nicht entscheidend auf der Versetzung als einer dem Bereich des Dienstherrn zuzurechnenden Maßnahme, sondern auf Umständen beruht, die ihre Ursache im Bereich des Beamten (Soldaten) haben (vgl. BVerwGE 44, 72 ).

  • BVerwG, 15.07.1977 - 6 C 57.76

    Einzugsgebietsregelung - Auslegung

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1987 - 6 C 8.84
    Der erkennende Senat ist dementsprechend in dem Urteil vom 15. Juli 1977 - BVerwG 6 C 57.76 - (Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 71) davon ausgegangen, daß bei einer Versetzung innerhalb des Einzugsgebietes des Dienstortes Trennungsgeld auch dann nicht gewährt werden kann, wenn damit eine erhebliche Verschlechterung der verkehrlichen Anbindung der Wohnung des Beamten an seine neue Dienststelle verbunden ist.
  • BVerwG, 24.10.1972 - VI C 8.72

    Gewährung von Trennungsgeld nach Ablehnung von verfügbarer familiengerechter

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1987 - 6 C 8.84
    Dabei haben die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter (BVerwGE 41, 84 ; 44, 72 ; Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - ).
  • BVerwG, 16.06.1982 - 6 C 70.79

    Soldatenkinder - Anerkennung der Berufsausbildung - Umzugshindernis - Zwingender

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1987 - 6 C 8.84
    Der erkennende Senat hat zwar in dem Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 70.79 - (BVerwGE 66, 1 = Buchholz a.a.O. Nr. 93) ausgesprochen, daß einem 17jährigen Auszubildenden im dritten Ausbildungsjahr regelmäßig zuzumuten ist, die restliche Ausbildungszeit während der wöchentlichen Arbeitstage getrennt von seinen Eltern zu verbringen, wenn eine angemessene Unterkunftsmöglichkeit besteht.
  • BVerwG, 04.08.1977 - VI A 2.73

    Anspruch auf Gewährung von Trennungsgeld seitens eines Berufssoldaten mit dem

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1987 - 6 C 8.84
    Denn aus der Regelung des § 15 Abs. 1 Satz 2 BUKG folgt, daß die Zuteilung einer nach Größe und Ausstattung dem Wohnraumbedürfnis des Beamten (Soldaten) entsprechenden Wohnung (vgl. hierzu BVerwGE 54, 248 und Urteil vom 23. September 1983 - BVerwG 6 A 2.80 -) im Einzugsgebiet des neuen Dienstortes die Gewährung des Trennungsgeldes grundsätzlich unabhängig von den vorhandenen öffentlichen Verkehrsmitteln ausschließt.
  • BVerwG, 23.09.1983 - 6 A 2.80

    Erstattung von Wohnungsvermittlungsgebühren aus Anlass einer Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1987 - 6 C 8.84
    Denn aus der Regelung des § 15 Abs. 1 Satz 2 BUKG folgt, daß die Zuteilung einer nach Größe und Ausstattung dem Wohnraumbedürfnis des Beamten (Soldaten) entsprechenden Wohnung (vgl. hierzu BVerwGE 54, 248 und Urteil vom 23. September 1983 - BVerwG 6 A 2.80 -) im Einzugsgebiet des neuen Dienstortes die Gewährung des Trennungsgeldes grundsätzlich unabhängig von den vorhandenen öffentlichen Verkehrsmitteln ausschließt.
  • BVerwG, 20.06.2000 - 10 C 3.99

    Persönlicher Umzugshinderungsgrund; Beginn des Schuljahres in der 12.

    Sie ist daher nur insoweit gerechtfertigt, als sie als ein Gebot der an der Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu orientierenden Billigkeit gelten kann, wobei die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter aufweisen (Urteil vom 23. April 1987 - BVerwG 6 C 8.84 - Buchholz 261 § 15 BUKG Nr. 1 m.w.N.; Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 94 m.w.N.).

    Der Dienstherr darf den Beamten nicht deswegen von der Gewährung von Trennungsgeld ausschließen, weil dieser während eines solchen Ausbildungsabschnittes nicht mit seiner Familie an den neuen Dienstort umzieht (Urteil vom 23. April 1987, a.a.O.; Urteil vom 16. Juni 1982, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2020 - 4 S 2477/19

    Trennungsgeld für Soldaten, dessen persönliche Verhältnisse eine atypische

    Dies gilt auch für den Bereich des Trennungsgeldrechts und hier insbesondere für die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe (vgl. zum "zwingenden persönlichen Grund" nach § 2 Abs. 2 Satz 1 TGV: BVerwG, Urteil vom 23.04.1987 - 6 C 8.84 -, Juris Rn. 20) oder die Frage, inwieweit im Rahmen des § 3 Abs. 1 Satz 2 TGV das Vorliegen eines vom Regelfall abweichenden atypischen Falles anzunehmen ist.

    Jedenfalls soweit die in § 3 Abs. 1 Satz 2 TVG genannten Grenzen nur maßvoll überschritten werden und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die mit einer täglichen Rückkehr des Beamten bzw. Soldaten verbundenen Belastungen dessen Dienstausübung beeinträchtigen könnten, hat der Dienstherr in einer derartigen familiären Konstellation dem Beamten bzw. Soldaten mit Blick auf Art. 6 Abs. 1, 2 GG entgegen dem Regelfall ungekürztes Trennungsgeld zu bewilligen (vgl. insoweit auch BVerwG, Urteile vom 23.04.1987 - 6 C 8.84 -, Juris Rn. 20, und vom 16.06.1982 - 6 C 111.79 -, Juris Rn. 19 [jeweils zu der Frage, wann einem Beamten auf Grundlage von § 2 Abs. 1 Satz 1, 2 TGV a.F. wegen Vorliegens eines zwingenden persönlichen - familienbedingten - Umzugshindernisses trotz Zusage von Umzugskostenvergütung Trennungsgeld zusteht]).

  • BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 6.07

    Trennungsgeld; Trennungsgeldverordnung; Auslandstrennungsgeldverordnung;

    Die Kostenerstattung darf für bestimmte Fallkonstellationen nur dann ausgeschlossen werden, wenn hierfür ein hinreichender sachlicher Grund besteht (vgl. zum Beihilferecht Urteil vom 28. Mai 2008 - BVerwG 2 C 24.07 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vgl. auch Urteile vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 94 und vom 23. April 1987 - BVerwG 6 C 8.84 - BVerwGE 77, 199 = Buchholz 261 § 15 BUKG Nr. 1).
  • BVerwG, 30.11.1994 - 10 B 1.94

    Angemessenheit einer Wohnung (Kinderzimmer nur 7,7 qm) im Hinblick auf die

    Ohne Erfolg bleibt auch die weitere Rüge, das Berufungsurteil weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 198 2 - BVerwG 6 C 7 0.79 - BVerwGE 66, 1 [BVerwG 16.06.1982 - 6 C 70/79] und vom 23. April 1987 - BVerwG 6 C 8.84 - BVerwGE 77, 199 ab.

    Denn das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 77, 199 [BVerwG 23.04.1987 - 6 C 8/84] ) führt in Übereinstimmung mit dem zitierten Erlaß unter 1.1 c (Realschulbesuch) aus, daß der Schulbesuch eines Kindes im letzten Schuljahr einer Tages- oder Abendrealschule als zwingender persönlicher Umzugshinderungsgrund angesehen wird.

  • BAG, 13.02.2003 - 6 AZR 411/01

    Trennungsgeld - Schulausbildung eines Kindes als Umzugshinderungsgrund

    Handelte es sich um eine Ausbildung, mit der ein höherer Schulabschluß angestrebt werden sollte, konnte nach der Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts ein Umzugshinderungsgrund gegeben sein, wenn zwischen dem Besuch der weiterführenden Schule und der bereits abgeschlossenen allgemeinbildenden Schule ein zeitlicher Zusammenhang bestand und sich das Kind hinsichtlich des Lebensalters in der Ausbildungssituation eines Schülers der angestrebten höheren Schulausbildung befand (BVerwG 23. April 1987 - - 6 C 8/.84 - - NVwZ 1987, 806 BVerwGE 77, 199).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 2 C 17.08

    12. Jahrgangsstufe; allgemeinbildendes zwölfstufiges Schulsystem; Analogie;

    Der Dienstherr darf den Beamten nicht deswegen von der Gewährung von Trennungsgeld ausschließen, weil dieser während eines solchen Ausbildungsabschnittes nicht mit seiner Familie an den neuen Dienstort umzieht (Urteile vom 23. April 1987 - BVerwG 6 C 8.84 - BVerwGE 77, 199 = Buchholz 261 § 15 BUKG Nr. 1 m.w.N. und vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 94 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.12.1990 - 6 C 8.88

    Beamtenrecht: Voraussetzungen für die Annahme eines Umzugshinderungsgrundes

    Dabei haben die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter (BVerwGE 41, 84 [87]; 44, 72 [78]; Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - [Buchholz 238.90 Nr. 94 = DÖV 1983, 158 mit weiteren Nachweisen]; zuletzt BVerwGE 77, 199 [202 f.]).

    Das ist dann der Fall, wenn ein sofortiger Umzug den Beamten in eine Zwangslage versetzen würde, die er und seine Familie nicht zu vertreten haben und in der ein Ortswechsel zu Belastungen für ihn oder einen Familienangehörigen führen würde, deren Hinnahme vom Dienstherrn billigerweise nicht erwartet werden darf (vgl. Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - [a.a.O.]; zuletzt BVerwGE 77, 199 [203]).

  • BVerwG, 07.12.2000 - 10 B 1.00

    Gewährung von Mietbeiträgen anstelle von Trennungsgeld - Voraussetzungen an die

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts knüpft die Gewährung von Trennungsgeld an die durch die jeweilige dienstliche Maßnahme "erzwungene" getrennte Haushaltsführung an (vgl. z.B. Urteil vom 23. April 1987 - BVerwG 6 C 8.84 - Buchholz 261 § 15 BUKG Nr. 1 = BVerwGE 77, 199 m.w.N.).

    Die vom Kläger in Anspruch genommene Entscheidung vom 23. April 1987 (BVerwG 6 C 8.84 - BVerwGE 77, 199 ) ist nicht zu § 12 Abs. 3 Satz 1 BUKG, sondern zu dem im Wortlaut abweichenden, inzwischen außer Kraft getretenen § 15 Abs. 1 Satz 2 BUKG i.d.F. vom 13. November 1973 (BGBl I S. 1629) ergangen.

  • BVerwG, 24.07.2000 - 10 B 4.99

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Eine uneingeschränkte Umzugswilligkeit kann jedoch nur angenommen werden, wenn der Berechtigte sich auch um solche Wohnungen im Einzugsbereich, d.h. im Umkreis von 30 km zur neuen Dienststätte (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TGV i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c BUKG) bemüht, die nicht verkehrsgünstig liegen (vgl. Urteil vom 23. April 1987 - BVerwG 6 C 8.84 - BVerwGE 77, 199 = Buchholz 261 § 15 BUKG Nr. 1 = NVwZ 1987, 806).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2007 - 4 B 15.05

    Trennungsgeld bei Bezug einer Wohnung des Ehegatten

    Die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit haben dabei zugleich Begrenzungscharakter (stRspr, vgl. BVerwGE 41, 84, 87; 44, 72, 78; 66, 1, 2; 77, 199, 202 f.); sie schließen die Gewährung von Trennungsgeld in Fällen aus, die gemessen an der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und der Billigkeit nicht ausgleichsbedürftig sind (vgl. BVerwGE 44, 72, 77).
  • BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 13.07

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Trennungsgeld für die Zeit eines Lehrgangs im

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2006 - 4 B 14.05

    Trennungsgeld, Rücknahme, Erwerb von Wohneigentum, unvollständige Angaben,

  • BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 25.07

    Ansprüche eines Soldaten auf Trennungsgeld für die Zeit eines Lehrgangs im

  • BVerwG, 19.04.2002 - 10 B 1.02

    Trennungsgeldanspruch eines Universitätsprofessors nach Ersternennung;

  • LAG Köln, 08.06.2001 - 11 Sa 1511/00

    Trennungsgeld; Auslandstrennungsgeld; Umzugskostenvergütung;

  • VG München, 09.09.2010 - M 17 K 10.402

    Eigene Wohnung bei einem Untermietverhältnis

  • BVerwG, 24.07.2000 - 10 B 5.99

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • VG Ansbach, 03.11.2015 - AN 1 K 14.01553

    Trennungsgeld bei Untermiete in der Wohnung der Lebensgefährtin

  • BVerwG, 21.12.1999 - 10 B 7.98

    Zulassung einer Revision zur Klärung des trennungsgeldrechtlichen Begriffes des

  • LAG Köln, 04.05.2001 - 11 Sa 1511/00

    Trennungsgeld trotz Umzugskostenvergütung bei Versetzung ins Ausland;

  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 29.87

    Rechtsmittel

  • VG Regensburg, 28.03.2011 - RN 8 K 10.2115

    Trennungsgeld, wenn der Lebensgefährte Hauptmieter der Wohnung ist

  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 31.87

    Rechtsmittel

  • VG Ansbach, 11.07.2017 - AN 1 K 16.01450

    Kein Trennungsgeld beim Fehlen dienstlich verursachter Mehraufwendungen

  • BVerwG, 24.10.1988 - 6 B 56.88

    Bestimmung des Verhältnisses von Umzugswilligkeit und persönlichen

  • VG Augsburg, 17.01.2013 - Au 2 K 12.33

    Einer Beamtin ist die Eigentumswohnung ihres Lebensgefährten, in der sie mit

  • VG Bayreuth, 06.08.2010 - B 5 K 09.884

    Wohngemeinschaft als Wohnung im Trennungsentschädigungsrecht

  • VG Regensburg, 03.11.2009 - RN 8 K 09.1714

    Ob eine Wohnung im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayTGV dem Berechtigten

  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 28.87

    Rechtsmittel

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.1992 - 2 A 10917/92

    Persönlicher Umzugshinderungsgrund; Schulpflichtige Kinder des Beamten; Soldat;

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