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   BVerwG, 06.07.1988 - 6 C 9.87   

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https://dejure.org/1988,2158
BVerwG, 06.07.1988 - 6 C 9.87 (https://dejure.org/1988,2158)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.1988 - 6 C 9.87 (https://dejure.org/1988,2158)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 1988 - 6 C 9.87 (https://dejure.org/1988,2158)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Voraussetzungen - Verhandlungstermin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 4 Abs. 3; KDVG §§ 2, 5, 6

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 80, 31
  • NVwZ 1989, 968
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.09.1987 - 6 C 30.86

    Rechtsschutzbedürfnis - Anfechtungsklage - Ablehnungsbescheid -

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1988 - 6 C 9.87
    (Fortführung von BVerwGE 78, 93 = NVwZ 1988, 61).

    Dies steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats, insbesondere mit dem Urteil vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - (BVerwGE 78, 93 = Buchholz 448.6 § 4 KDVG Nr. 2 = DÖV 1988, 128).

  • BVerwG, 14.05.1985 - 6 B 164.84

    Kriegsdienstverweigerer - Förmliche Parteivernehmung - Ergänzung des Akteninhalts

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1988 - 6 C 9.87
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine förmliche Beweiserhebung durch Parteivernehmung aufgrund des § 86 Abs. 1 VwGO dann geboten, wenn das Gericht seine Überzeugung (§ 14 Abs. 1 Satz 1 KDVG) erst aufgrund der Darlegungen des Wehrpflichtigen bei seiner persönlichen Anhörung nach § 14 Abs. 2 KDVG gewinnen kann, so daß erst diese persönliche Anhörung die Entscheidungsgrundlage liefert, weil der Inhalt der Akten unergiebig ist oder das Gericht ihn für überprüfungsbedürftig hält (vgl. Beschlüsse vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - und vom 14. Mai 1985 - BVerwG 6 B 164.84 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84

    Kriegsdienstverweigerung - Neuordnungsgesetz - Anwendbarkeit - Alt-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1988 - 6 C 9.87
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine förmliche Beweiserhebung durch Parteivernehmung aufgrund des § 86 Abs. 1 VwGO dann geboten, wenn das Gericht seine Überzeugung (§ 14 Abs. 1 Satz 1 KDVG) erst aufgrund der Darlegungen des Wehrpflichtigen bei seiner persönlichen Anhörung nach § 14 Abs. 2 KDVG gewinnen kann, so daß erst diese persönliche Anhörung die Entscheidungsgrundlage liefert, weil der Inhalt der Akten unergiebig ist oder das Gericht ihn für überprüfungsbedürftig hält (vgl. Beschlüsse vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - und vom 14. Mai 1985 - BVerwG 6 B 164.84 - m.w.N.).
  • BVerwG, 14.07.1987 - 6 C 60.86

    Pflicht - Gericht - Schriftsätze - Schriftlicher Verfahrensteil - Rechtzeitige

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1988 - 6 C 9.87
    Er gebietet es, daß sie vor dem Termin von Ausführungen des Klägers Kenntnis erhält, die dieser entweder schriftlich zur Begründung seines Anerkennungsbegehrens macht oder die er schriftlich zu machen hätte, wenn sie dem Verwaltungsgericht Anlaß geben sollen, die Möglichkeit einer Anerkennung nach § 5 Abs. 1 KDVG zu prüfen (vgl. zum Anspruch der Behörde auf rechtliches Gehör durch rechtzeitige Übermittlung von Schriftsätzen: Urteil vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 C 60.86 - <BVerwGE 78, 30 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 188>).
  • BVerwG, 19.06.1998 - 6 B 70.97

    Bereitschaft zur Ableistung des Wehrdienstes in der ehemaligen DDR; Antrag auf

    Wenn der Antragsteller wie vorliegend nicht rechtzeitig vor dem Verhandlungstermin die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 KDVG erfüllt hat, ist aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen in entsprechender Anwendung des § 5 KDVG nicht möglich (siehe Urteil vom 6. Juli 1988 - BVerwG 6 C 9.87 - BVerwGE 80, 31 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 2).
  • BVerwG, 19.08.1992 - 6 C 25.90

    Zivildienst - Dienstverweigerung - Anerkennungsbegehren

    Dazu war es auch in der Lage, nachdem der Kläger jedenfalls mit der Klageerhebung einen Lebenslauf sowie eine ausführliche Darlegung der Beweggründe für seine Verweigerung nachgereicht und somit seinen Antrag entsprechend den Anforderungen des § 2 Abs. 2 Satz 3 KDVG vervollständigt hatte (vgl. dazu einerseits Urteile vom 27. Juni 1988 - BVerwG 6 C 1.87 - a.a.O., vom 11. August 1988 - BVerwG 6 C 60.87 - Buchholz 448.6 § 6 KDVG Nr. 1 und vom 2. September 1988 - BVerwG 6 C 47.87 - Buchholz 448.6 § 2 KDVG Nr. 2 und andererseits Urteil vom 6. Juli 1988 - BVerwG 6 C 9.87 - BVerwGE 80, 31 = Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 2).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 6 C 70.87

    Anforderungen an den Nachweis einer Gewissensentscheidung

    Zwar hat das Verwaltungsgericht wohl zutreffend erkannt, daß eine Anerkennung anhand des Maßstabs des § 5 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 KDVG ohne weitere Prüfung auch bei einem ungedienten Wehrpflichtigen, der weder einberufen noch schriftlich vorbenachrichtigt ist, jedenfalls dann nicht in Betracht kommt, wenn dieser trotz mehrfacher Aufforderung des Bundesamtes die gemäß § 2 Abs. 2 KDVG erforderlichen Unterlagen unentschuldigt nicht einreicht; denn insoweit hat der erkennende Senat entschieden, daß jedenfalls die unentschuldigte Nichtvorlage der erforderlichen Unterlagen regelmäßig Zweifel an der Ernsthaftigkeit der geltend gemachten Gewissensentscheidung begründet, die - über die Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 KDVG hinaus - eine "eingehendere Prüfung" in dem in den §§ 9 ff. KDVG geregelten Verfahren erfordern (vgl. insbesondere Urteile vom 27. Juni 1988 - BVerwG 6 C 1.87 - und vom 6. Juli 1988 - BVerwG 6 C 9.87 - <BVerwGE 80, 31 = Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 2>).
  • BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 8.87

    Kriegsdienstverweigerung - Zweitantrag - Gewissensgründe - Eingehenderes

    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung sowohl zu § 25 WPflG a.F. als auch zu §§ 1 ff. KDVG entschieden hat, besteht in Verfahren mit dem Ziel der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen kein Rechtsschutzbedürfnis für eine "isolierte" Anfechtung der Entscheidungen der Verwaltungsinstanzen (zu ablehnenden Entscheidungen des Bundesamts für den Zivildienst vgl. z.B. Urteile vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - <BVerwGE 78, 93 = Buchholz 448.6 § 4 KDVG Nr. 2>, vom 6. Juli 1988 - BVerwG 6 C 9.87 - <BVerwGE 80, 31 = Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 2> sowie vom 11. August 1988 - BVerwG 6 C 60.87 - , jeweils mit Nachweisen, zu ablehnenden Entscheidungen der Kammer für Kriegsdienstverweigerung z.B. Urteile vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - , vom 25. April 1988 - BVerwG 6 C 58.87 - sowie vom 25. Mai 1988 - BVerwG 6 C 12.86 -, jeweils mit Nachweisen).
  • BVerwG, 31.01.1991 - 6 B 38.90

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Divergenzrüge - Darlegungsanforderungen bei

    Daran aber fehlte es im Falle des Klägers; denn auch wenn er jedenfalls während seines Klageverfahrens vor Anberaumung der mündlichen Verhandlung noch eine persönliche Darlegung seiner Beweggründe für die von ihm geltend gemachte Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nachgereicht hat - wobei dahinstehen kann, ob diese Darlegung dem Erfordernis der "Ausführlichkeit" gemäß § 2 Abs. 2 KDVG genügte -, fehlte es noch im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung jedenfalls an dem vom Gesetz außerdem geforderten "ausführlichen Lebenslauf", um dem Verwaltungsgericht eine Entscheidung in entsprechender Anwendung von § 5 Abs. 1 KDVG zu ermöglichen (vgl. dazu Urteil vom 6. Juli 1988 - BVerwG 6 C 9.87 - <BVerwGE 80, 31 = Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 2>).
  • BVerwG, 02.08.1989 - 6 B 12.89

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Nachweis der

    Daraus ergibt sich aber nicht die Notwendigkeit und Möglichkeit, bei Durchführung des Revisionsverfahrens in der vorliegenden Sache eine über die bisherige Rechtsprechung des Senats zur Bedeutung des Indizwertes der Inkaufnahme der "lästigen Alternative" (vgl. dazu auch BVerwGE 78, 93 und 80, 31 sowie Urteil vom 27. Juni 1988 - BVerwG 6 C 1.87 - ) hinausgehende rechtsgrundsätzliche Klärung herbeizuführen.
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