Weitere Entscheidung unten: AG Prüm, 26.01.2004

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95   

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BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95 (https://dejure.org/1997,267)
BVerwG, Entscheidung vom 16.04.1997 - 6 C 9.95 (https://dejure.org/1997,267)
BVerwG, Entscheidung vom 16. April 1997 - 6 C 9.95 (https://dejure.org/1997,267)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Befangenheitsrüge nach Zustellung des Berufungsurteils - Besetzung der Richterbank - Hinweispflichten der Prüfungsbehörde - Begründung der Entscheidung über mündliche Prüfung - Erneutes Zusammentreten des Prüfungsausschusses im verwaltungsinternen Kontrollverfahren - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsverfahren (Wiederaufgreifen) - Begründung bzgl. des Prüfungsstoffs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 323
  • NVwZ 1998, 285 (Ls.)
  • DVBl 1997, 1235
  • DÖV 1998, 170
 
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Wird zitiert von ... (130)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit -

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95
    Sie setzt voraus, daß die Absicht des Prüflings, um Rechtsschutz nachzusuchen, erkennbar wird; ferner, ob und worin er einen konkreten Anlaß für mögliche Prüfungsfehler sieht und in welchem Umfang die Prüfungsentscheidung von ihm angegriffen wird (Fortführung der Rechtsprechung BVerwGE 99, 185).

    aa) Die Rechtsfragen, ob, in welcher Form und in welchem Umfange die Prüfungsbehörde verpflichtet ist, ihre Bewertung der in einer mündlichen Prüfung erbrachten Prüfungsleistungen von sich aus zu begründen, hat der Senat durch Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 18.93 - entschieden (BVerwGE 99, 185).

    Es läßt sich daher nicht ohne Rücksicht darauf konstruieren, ob der jeweilige Prüfling überhaupt erwägt, Einwände gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistungen vorzubringen, und zu diesem Zweck eine Begründung benötigt; vielmehr hängt der konkrete Inhalt des Anspruchs des Prüflings auf eine Begründung der Bewertung seiner mündlichen Prüfungsleistungen davon ab, ob er dies verlangt, wann er dies tut, welches Begehren er damit verfolgt und mit welcher Begründung dies geschieht (Urteil vom 6. September 1995, a.a.O., S. 191 f.).

    Da die Revision hierzu neue Gesichtspunkte nicht vorgebracht hat, verweist er insoweit auf die ausführliche Begründung seines Urteils vom 6. September 1995 (a.a.O.).

    Wie die Pflicht zur Begründung ist auch die Verpflichtung zu Hinweisen für ein sachgerechtes Vorgehen nach Anlaß und Zeitpunkt ihrer Entstehung und nach ihrem Inhalt eine situationsabhängige (Urteil vom 6. September 1995, a.a.O., S. 192, 198 f.).

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95
    Dort ist im Anschluß an BVerfGE 21, 139, 145 f. [BVerfG 08.02.1967 - 2 BvR 235/64] klargestellt worden, die Verfassung gewährleiste durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, daß die Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens nicht vor einem Richter stünden, dem es an der gebotenen Neutralität und Distanz fehle; die Frage, ob Befangenheitsgründe gegen die Mitwirkung eines Richters sprächen, berühre deshalb die prozessuale Rechtsstellung der Verfahrensbeteiligten; schon aus diesem Grunde könne nicht von einem rein innerdienstlichen Vorgang gesprochen werden.

    Die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, daß der Rechtsuchende nicht vor einem Richter steht, der - etwa wegen naher Verwandtschaft, Freundschaft oder auch Verfeindung mit einer Partei - die gebotene Neutralität und Distanz zu den Verfahrensbeteiligten vermissen läßt (BVerfGE 21, 139, 146) [BVerfG 08.02.1967 - 2 BvR 235/64], geht nicht so weit, daß sie den Ablehnungsgrund der "Besorgnis" der Befangenheit nach § 42 Abs. 2 ZPO verfassungsunmittelbar vorgeben würde.

    Es ist vielmehr Sache des einfachen Gesetzgebers, einen Katalog der Ausschließungs- und Ablehnungsgründe wie auch die Einzelheiten des Verfahrens zu dessen Feststellung festzulegen (BVerfGE 21, 139, 146) [BVerfG 08.02.1967 - 2 BvR 235/64].

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95
    Nicht einmal dann, wenn dieses Kontrollverfahren gänzlich unterblieben wäre, würde daraus folgen, daß schon allein deshalb der Prüfungsbescheid aufzuheben wäre (Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - NVwZ 1993, 681, LS 6. und S. 684).

    Wie der Senat schon entschieden hat, fallen unter diesen Vorbehalt auch die wesentlichen Merkmale des Verfahrens des rechtzeitigen und wirkungsvollen Überdenkens der Prüfungsentscheidung (Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - a.a.O., LS 4. und S. 684).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95
    Auch dieses legt, wenn es die Anwendung von gerichtsverfahrensrechtlichen Bestimmungen auf ihre Vereinbarkeit mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG überprüft, nur den Maßstab der Willkür zugrunde (BVerfGE 67, 90, 94 f. [BVerfG 15.05.1984 - 1 BvR 967/83]; 82, 286, 298 f.; 86, 133, 143 f. [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]; 87, 282, 284 f. [BVerfG 03.11.1992 - 1 BvR 137/92]; zuletzt Beschluß vom 8. April 1997 - 1 PBvU 1/95 - NJW 1997, 1497 [BVerfG 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95]).

    Daß es den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat, ist nur dann anzunehmen, wenn besondere Umstände des Falles deutlich machen, daß es die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder aber bei der Entscheidung nicht erwogen hat; insbesondere darf es in den Gründen den wesentlichen Kern des substantiierten Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die von zentraler Bedeutung und auch entscheidungserheblich ist, nicht unberücksichtigt lassen (BVerfGE 86, 133, 146) [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91].

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 CB 23.89

    Ausschließung/Befangenheit eines zuvor als Mitglied eines Bauausschusses tätigen

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95
    aa) Bisher entsprach es nahezu einhelliger Rechtsprechung, daß nach Beendigung der Instanz ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr abgelehnt werden kann, sofern nicht noch nachträglich über besondere Anträge, z.B. auf Berichtigung des Tatbestandes, zu entscheiden ist (Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 CB 129 und 130.67 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 5; Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 31.76 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 16; Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 4; Beschluß vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 4 CB 23.89 - NVwZ 1990, 460 f.; BGH, Urteil vom 3. Oktober 1962 - V ZR 212/60 - NJW 1963, 46; BGHZ 120, 141, 144 f. [BGH 09.11.1992 - II ZR 230/91]; BFH, Beschluß vom 17. August 1989 - VII B 70/89 - NVwZ 1990, 504; BFHE 130, 20).

    Ebenso bestand Einigkeit, daß die mit der Beschwerde nicht anfechtbare Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs gem. § 173 VwGO i.V.m. § 548 ZPO der Überprüfung in einem Revisionsverfahren entzogen ist (Beschluß vom 24. April 1990 - BVerwG 7 B 20.90 - NVwZ 1991, 261 f.; Beschluß vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 4 CB 23.89 - NVwZ 1990, 460 f.).

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95
    Lediglich wurde für Verfahren, in denen mit der Berufung auch die Beschwerde im Ablehnungsverfahren ausgeschlossen ist, die Nachprüfung einer Zurückweisung der Ablehnung einschließlich einer etwaigen Verletzung der Amtsenthaltungspflicht (§ 45 Abs. 1, § 47 ZPO) im Revisionsverfahren zugelassen, weil die Sperre des § 548 2. Halbsatz ZPO insoweit nicht greift (Urteile vom 5. November 1970 - BVerwG 8 C 73.69 - Buchholz § 54 VwGO Nr. 8 und vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36).

    Nur unter der Voraussetzung, daß § 548 ZPO i.V.m. § 173 VwGO eine Überprüfung der Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs dem Revisionsgericht eröffnet (Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - a.a.O.), ist in der Revision zu prüfen, ob bei der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch der Begriff der Besorgnis der Befangenheit verkannt worden ist (vgl. zum Maßstab: Urteil vom 5. November 1970 - BVerwG 8 C 73.69 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 8).

  • BVerwG, 05.11.1970 - VIII C 73.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Mängel im

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95
    Lediglich wurde für Verfahren, in denen mit der Berufung auch die Beschwerde im Ablehnungsverfahren ausgeschlossen ist, die Nachprüfung einer Zurückweisung der Ablehnung einschließlich einer etwaigen Verletzung der Amtsenthaltungspflicht (§ 45 Abs. 1, § 47 ZPO) im Revisionsverfahren zugelassen, weil die Sperre des § 548 2. Halbsatz ZPO insoweit nicht greift (Urteile vom 5. November 1970 - BVerwG 8 C 73.69 - Buchholz § 54 VwGO Nr. 8 und vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36).

    Nur unter der Voraussetzung, daß § 548 ZPO i.V.m. § 173 VwGO eine Überprüfung der Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs dem Revisionsgericht eröffnet (Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - a.a.O.), ist in der Revision zu prüfen, ob bei der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch der Begriff der Besorgnis der Befangenheit verkannt worden ist (vgl. zum Maßstab: Urteil vom 5. November 1970 - BVerwG 8 C 73.69 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 8).

  • BVerwG, 09.08.1996 - 6 C 3.95

    Prüfungsrecht - Abiturprüfung, Zulässigkeit und Eignung von Prüfungsfragen,

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95
    Fachlichen Meinungsverschiedenheiten hingegen muß das Gericht auch in diesem Zusammenhang nachgehen, notfalls unter Heranziehung von Sachverständigen (vgl. Urteil vom 9. August 1996 - BVerwG 6 C 3.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 372).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95
    Auch dieses legt, wenn es die Anwendung von gerichtsverfahrensrechtlichen Bestimmungen auf ihre Vereinbarkeit mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG überprüft, nur den Maßstab der Willkür zugrunde (BVerfGE 67, 90, 94 f. [BVerfG 15.05.1984 - 1 BvR 967/83]; 82, 286, 298 f.; 86, 133, 143 f. [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]; 87, 282, 284 f. [BVerfG 03.11.1992 - 1 BvR 137/92]; zuletzt Beschluß vom 8. April 1997 - 1 PBvU 1/95 - NJW 1997, 1497 [BVerfG 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95]).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95
    Auch dieses legt, wenn es die Anwendung von gerichtsverfahrensrechtlichen Bestimmungen auf ihre Vereinbarkeit mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG überprüft, nur den Maßstab der Willkür zugrunde (BVerfGE 67, 90, 94 f. [BVerfG 15.05.1984 - 1 BvR 967/83]; 82, 286, 298 f.; 86, 133, 143 f. [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]; 87, 282, 284 f. [BVerfG 03.11.1992 - 1 BvR 137/92]; zuletzt Beschluß vom 8. April 1997 - 1 PBvU 1/95 - NJW 1997, 1497 [BVerfG 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95]).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 5.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Ablehnung eines Beweisantrags wegen eigener Sachkunde des

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

  • BFH, 17.08.1989 - VII B 70/89

    Zur Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren

  • BFH, 26.03.1980 - I B 23/80

    Richterablehnungsgesuch - Abänderung des Richterablehnungsgesuch

  • BGH, 09.11.1992 - II ZR 230/91

    Befangenheitsablehnung in der Berufungsinstanz - Ausschluß der Aktionäre vom

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

  • BGH, 03.10.1962 - V ZR 212/60

    Ablehnung eines Richters im Tatbestandsberichtigungsverfahren - Entscheidung über

  • BVerwG, 24.04.1990 - 7 B 20.90

    Keine nochmalige Überprüfung der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in der

  • BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90

    Reifeprüfung - Klage aufgrund nicht bestandener Reifeprüfung - Aufhebung der

  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

  • BVerwG, 15.04.1977 - 4 C 31.76

    Zulassungsfreie Verfahrensrevision - Revisionsbegründungsfrist - Unzutreffende

  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    a) Zwar kann nach überwiegender Rechtsprechung der Oberwaltungsgerichte ein Antrag auf Zulassung der Berufung grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, dass ein Befangenheitsantrag während des der Sachentscheidung vorausgehenden Verfahrens zu Unrecht abgelehnt worden sei (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. September 2004 - 10 ZB 04.127 -, JURIS, Rn. 2; Beschluss vom 4. Februar 2005 - 6 ZB 02.319 -, JURIS, Rn. 10; Beschluss vom 18. Januar 2006 - 12 ZB 05.371 -, JURIS, Rn. 3; Beschluss vom 27. Oktober 2006 - 2 ZB 05.1790 -, JURIS, Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. August 2001 - 1 A 3047/01 -, NVwZ-RR 2002, S. 541 f.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. Januar 2002 - 1 MA 3669/01 -, NVwZ-RR 2002, S. 471 ; vgl. entsprechend zur Revisionszulassung in solchen Fällen BVerwG, Urteil vom 16. April 1997 - 6 C 9.95 -, NJW 1998, S. 323 ; Beschluss vom 14. Mai 1999 - 4 B 21.99 -, NVwZ-RR 2000, S. 260; ebenso: Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 15. Aufl. 2007, § 54 Rn. 22; Meissner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: Oktober 2005, § 54 Rn. 57d; Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, a.a.O., § 124 Rn. 53 und 59; anderer Auffassung nur Sächsisches OVG, Beschluss vom 1. August 2000 - 1 B 58/99 -, SächsVBl 2001, S. 10 ).

    b) Doch lässt eine verbreitete und auch von dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, der hier über einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu entscheiden gehabt hätte, vertretene Auffassung - im Anschluss an die den Revisionszulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO betreffende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16. April 1997, a.a.O., S. 324 f.; Beschluss vom 9. November 2001 - 6 B 59.01 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 29) - eine Ausnahme hiervon für den Fall zu, dass mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung eine gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßende, auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruhende Zurückweisung des Befangenheitsgesuchs geltend gemacht wird (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. September 2004, a.a.O., Rn. 3; Beschluss vom 4. Februar 2005, a.a.O.; Beschluss vom 27. Oktober 2006, a.a.O.; Kopp/Schenke, a.a.O.; Meissner, a.a.O., Rn. 60; offen lassend OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. Januar 2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.03.2017 - 6 B 53.16

    Abhilfeverfahren; Anzeigepflicht; Auskunftssperre; Ausschließungsgrund;

    Wird ein Befangenheitsgesuch - wie hier - erst nach Fällung des Urteils und durch Übermittlung des Tenors eingetretener Bindungswirkung (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 318 ZPO) angebracht und Nichtzulassungsbeschwerde erhoben, ist das Befangenheitsgesuch mit Blick auf die noch ausstehende (Nicht-)Abhilfeentscheidung der Vorinstanz (§ 133 Abs. 5 Satz 1 VwGO) nicht schon wegen Beendigung der Instanz offensichtlich unzulässig (BVerwG, Urteil vom 16. April 1997 - 6 C 9.95 - NJW 1998, 323 ).

    In der von ihm sinngemäß gerügten Fallvariante eines nach Erlass des Urteils gestellten Befangenheitsantrags, der auf Gründe gestützt wird, die sich erst aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils ergeben, ist Voraussetzung für eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts in materieller Hinsicht, dass der oder die Richter der Vorinstanz tatsächlich und so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität haben vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erschiene; dann läge zugleich ein Verstoß unmittelbar gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vor (BVerwG, Urteile vom 21. März 2012 - 6 C 19.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 412 Rn. 18 und vom 16. April 1997 - 6 C 9.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 382 S. 186).

    Denn die Frage, ob Befangenheitsgründe gegen die Mitwirkung eines Richters sprechen, berührt auch die prozessuale Rechtsstellung der Verfahrensbeteiligten (BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1993 - 1 BvR 878/90 - BVerfGE 89, 28 ; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1994 - I ZR 121/92 - NJW 1995, 1677 ; offengelassen vom Senat noch im Urteil vom 16. April 1997 - 6 C 9.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 382 S. 184 f.).

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 7.02

    Chancengleichheit; Gesamtnote; Korrekturbemerkungen; mündliche Prüfung;

    Die Unaufklärbarkeit des Prüfungsgeschehens wegen Zeitablaufs geht zu Lasten des Prüflings, wenn er es versäumt, rechtzeitig eine schriftliche Begründung zu verlangen, es sei denn, dass die Prüfungsbehörde ihrer diesbezüglichen situationsabhängigen Hinweispflicht nicht nachgekommen ist (s. im Einzelnen Urteil vom 6. September 1995, a.a.O., S. 193 ff. sowie Urteil vom 16. April 1997 - BVerwG 6 C 9.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 382 ).
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