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   BVerwG, 28.01.1987 - 6 C 96.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4354
BVerwG, 28.01.1987 - 6 C 96.84 (https://dejure.org/1987,4354)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.1987 - 6 C 96.84 (https://dejure.org/1987,4354)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 1987 - 6 C 96.84 (https://dejure.org/1987,4354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Übergangsgebührnisse - Verlängerung der Ausbildungszeit - Berücksichtigung von Einkünften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Festsetzung der Übergangsgebührnisse bei Verlängerung der Ausbildungszeit - Anrechnung des Einkommens aus dem Ausbildungsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1987, 1074
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.11.1981 - 6 C 72.78

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Beamten auf Gewährung von Übergangsgeld -

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1987 - 6 C 96.84
    Hierzu sind der Gesetzeszusammenhang, in dem sie steht, ihr Sinn und Zweck sowie ihre Entstehungsgeschichte heranzuziehen (vgl. BVerwGE 64, 209 m.w.Nachw.), ohne daß diesen Auslegungskriterien eine verbindliche Rangfolge beizumessen ist.
  • Drs-Bund, 13.06.1956 - BT-Drs II/2504
    Auszug aus BVerwG, 28.01.1987 - 6 C 96.84
    Die Zahlung der Übergangsgebührnisse hat den Zweck, den Übergang der Soldaten in das zivile Berufsleben zu ermöglichen und zu erleichtern (vgl. Amtliche Begründung des Entwurfs des Soldatenversorgungsgesetzes BT-Drucks. 2/2504, S. 34).
  • BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 13.91

    Versorgung von Zeitsoldaten - Übergangsgebührnisse bei Verlängerung der

    Dies gilt auch für den vom Berufungsgericht zutreffend angeführten Willen des Gesetzgebers, die Fachausbildung grundsätzlich unmittelbar im Anschluß an die Wehrdienstzeit bei weitgehender wirtschaftlicher Absicherung kontinuierlich und damit möglichst erfolgversprechend durchzuführen (vgl. BVerwGE 56, 343 [BVerwG 25.10.1978 - 6 C 26/77] ; Urteil vom 28. Januar 1987 - BVerwG 6 C 96.84 - ).
  • OVG Saarland, 05.10.1989 - 1 R 3/89

    Verringerte Übergangsgebührnisse bei verlängerter Fachausbildung

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  • FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2004 - 5 K 2120/03

    Zur Frage der Kürzung des Vorwegabzuges bei Übergangsgebührnissen der Bundeswehr

    Die Zahlung der Übergangsgebührnisse hat jedoch vorrangig den Zweck, den Übergang der Soldaten in das zivile Berufsleben zu ermöglichen und zu erleichtern (vgl amtliche Begründung des Entwurfs des SVG, BT-Drucksache2/2504, Seite 34; BVerwG-Urteil vom 28. Januar 1987, 6 C 96.84, in Buchholz 239.2 § 11 SVG Nr. 2; BSG-Urteil vom 20. September 1988, 5/4 ari 9/87, a.a.O., S. 74).
  • BVerwG, 19.04.1990 - 6 B 42.89

    Rückgabe des Zulassungsscheins - Wahl der Übergangsbeihilfe

    In erster Linie bezweckt sie die Erleichterung eines in späteren Lebensjahren zumeist mit Nachteilen verbundenen Berufswechsels, hier also des Übergangs eines Soldaten auf Zeit in das zivile Berufsleben (vgl. Urteil vom 28. Januar 1987 - BVerwG 6 C 96.84 - mit Hinweis auf BT-Drucks. II/2504, S. 34 f, zu § 10).
  • BVerwG, 28.02.1991 - 6 C 20.88

    Verlängerung der Fachausbildung - Übergangsgebührnisse - Ehemalige Soldaten auf

    Bei der Festsetzung der Übergangsgebührnisse können vielmehr auch die Einkünfte der ehemaligen Soldaten auf Zeit aus dem Ausbildungsverhältnis berücksichtigt werden (wie Urteil vom 28. Januar 1987 - BVerwG 6 C 96.84 - Buchholz 239.2 § 11 SVG Nr. 2).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.11.1987 - 2 A 119/85

    Übergangsgebühr; Übergangsgebührnisse; Soldat; Fachausbildung;

    Nicht abgewichen ist der Senat damit allerdings von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Januar 1987 - BVerwG 6 C 96.84 -, in dem die vom Hessischen VGH (Urt. vom 17.9. 1984, aaO) ausdrücklich gebilligte Berechnungsweise der Beklagten nicht inhaltlich überprüft worden ist.
  • SG Hildesheim, 16.04.2007 - 2 KR 73/03
    Die Zahlung der Übergangsgebührnisse hat jedoch vorrangig den Zweck, den Übergang der Soldaten in das zivile Berufsleben zu ermöglichen und zu erleichtern (vgl amtliche Begründung des Entwurfs des SVG, BT-Drucksache 2/2504, Seite 34; Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 28. Januar 1987 - BVerwG 6 C 96.84 - in Buchholz 239.2 § 11 SVG Nr. 2; BSG Urteil vom 20. September 1988 - 5/4 ari 9/87 - in BSGE 64, 71, 74).
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