Rechtsprechung
   BVerwG, 07.02.1980 - 6 CB 101.78   

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BVerwG, 07.02.1980 - 6 CB 101.78 (https://dejure.org/1980,230)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.1980 - 6 CB 101.78 (https://dejure.org/1980,230)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 1980 - 6 CB 101.78 (https://dejure.org/1980,230)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abfassung der Urteilsgründe - Zeitliche Grenze für Verspätung - Versehen mit Urteilsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 60, 14
  • NJW 1980, 1865
  • DÖV 1980, 569
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74

    Absolut maßgebende zeitliche Grenze der zwischen Verkündung und Zustellung der

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 6 CB 101.78
    Daß es an diesem Mangel leidet, muß sich aus konkreten Umständen ergeben (im Anschluß an BVerwGE 49, 61 und 50, 278 sowie Urteil vom 22. Juni 1978 - BVerwG 3 C 88.76 - [Buchholz 427.2 § 13 FG Nr. 94]).

    Sinn und Zweck des § 117 Abs. 4 VwGO ist es vielmehr, die Übereinstimmung der beratenen und der schriftlich niedergelegten Gründe der getroffenen Entscheidung zu gewährleisten; denn wenn die Urteilsgründe das Beratungsergebnis nicht zutreffend wiedergeben, ist die Grundlage der revisionsrichterlichen Nachprüfung in Frage gestellt (BVerwGE 49, 61 [62]; 50, 278 [279]; Urteil vom 22. Juni 1978 - BVerwG 3 C 88.76 - [Buchholz 427.2 § 13 FG Nr. 94]).

    Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen diese Gewähr nicht mehr besteht, hat der erkennende Senat in BVerwGE 50, 278 (280) [BVerwG 19.03.1976 - VI C 81/75] - im wesentlichen ebenso schon BVerwGE 49, 61 (63) [BVerwG 02.07.1975 - VI C 59/74] - zu dem mit § 133 Nr. 5 VwGO gleichlautenden § 138 Nr. 6 VwGO ausgeführt:.

    Eine solche nicht belegbare Vermutung reicht aber für die Annahme, die Entscheidungsgründe gäben das Beratungsergebnis nicht zuverlässig wieder, nicht aus (BVerwGE 49, 61 [63]).

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 81.75

    Fehlende Urteilsgründe - Mündliche Verhandlung - Beratung des verkündeten Urteils

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 6 CB 101.78
    Daß es an diesem Mangel leidet, muß sich aus konkreten Umständen ergeben (im Anschluß an BVerwGE 49, 61 und 50, 278 sowie Urteil vom 22. Juni 1978 - BVerwG 3 C 88.76 - [Buchholz 427.2 § 13 FG Nr. 94]).

    Sinn und Zweck des § 117 Abs. 4 VwGO ist es vielmehr, die Übereinstimmung der beratenen und der schriftlich niedergelegten Gründe der getroffenen Entscheidung zu gewährleisten; denn wenn die Urteilsgründe das Beratungsergebnis nicht zutreffend wiedergeben, ist die Grundlage der revisionsrichterlichen Nachprüfung in Frage gestellt (BVerwGE 49, 61 [62]; 50, 278 [279]; Urteil vom 22. Juni 1978 - BVerwG 3 C 88.76 - [Buchholz 427.2 § 13 FG Nr. 94]).

    Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen diese Gewähr nicht mehr besteht, hat der erkennende Senat in BVerwGE 50, 278 (280) [BVerwG 19.03.1976 - VI C 81/75] - im wesentlichen ebenso schon BVerwGE 49, 61 (63) [BVerwG 02.07.1975 - VI C 59/74] - zu dem mit § 133 Nr. 5 VwGO gleichlautenden § 138 Nr. 6 VwGO ausgeführt:.

  • BVerwG, 22.06.1978 - 3 C 88.76

    Verspätete Zustellung des Urteils - Fehlen der Entscheidungsgründe - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 6 CB 101.78
    Daß es an diesem Mangel leidet, muß sich aus konkreten Umständen ergeben (im Anschluß an BVerwGE 49, 61 und 50, 278 sowie Urteil vom 22. Juni 1978 - BVerwG 3 C 88.76 - [Buchholz 427.2 § 13 FG Nr. 94]).

    Sinn und Zweck des § 117 Abs. 4 VwGO ist es vielmehr, die Übereinstimmung der beratenen und der schriftlich niedergelegten Gründe der getroffenen Entscheidung zu gewährleisten; denn wenn die Urteilsgründe das Beratungsergebnis nicht zutreffend wiedergeben, ist die Grundlage der revisionsrichterlichen Nachprüfung in Frage gestellt (BVerwGE 49, 61 [62]; 50, 278 [279]; Urteil vom 22. Juni 1978 - BVerwG 3 C 88.76 - [Buchholz 427.2 § 13 FG Nr. 94]).

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 6 CB 101.78
    Daraus folgt wiederum zwingend, daß der Kläger vom 9. Mai 1945 an einem aus anderen als Verfolgungsgründen amtlos gewordenen Beamten gleichzuachten ist, weil am 8. Mai 1945 alle damals bestehenden Beamtenverhältnisse als Folge des Zusammenbruchs erloschen sind (BVerfGE 3, 58 [115]).
  • BVerwG, 05.10.1979 - 2 B 83.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nebentätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 6 CB 101.78
    Soweit die Beschwerde auf die Klärung einzelner Aspekte der Anwendung der §§ 106, 115 BBG (a.F.) im Rahmen des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 G 131 abzielt, scheitert sie allerdings nicht schon daran, daß Ziel der Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts ist (Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 53], vom 8. September 1970 - BVerwG 6 B 49.69 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 72], vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 28.73 -, vom 30. Mai 1979 - BVerwG 6 B 45.78 - und vom 5. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 83.78 -).
  • BGH, 04.01.1966 - 1 StR 299/65

    Begründung des Rechtsmittels der Revision mit einer erheblich verspäteten

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 6 CB 101.78
    Es lassen sich, wie der erkennende Senat in dem Urteil vom 2. Juli 1975 (a.a.O.) dargelegt hat, auch keine Erfahrungssätze dafür aufstellen, ab wann die Beurkundungsfunktion der nachgebrachten Gründe generell nicht mehr gewährleistet ist (vgl. dazu BAG 4, 81 [82] und 14, 313 [315, 316]; BGHSt 21, 4 [10]; BGHZ 32, 17 [26]).
  • BGH, 25.01.1960 - II ZR 22/59

    Versäumung der Frist für die Berichtigung des Tatbestandes

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 6 CB 101.78
    Es lassen sich, wie der erkennende Senat in dem Urteil vom 2. Juli 1975 (a.a.O.) dargelegt hat, auch keine Erfahrungssätze dafür aufstellen, ab wann die Beurkundungsfunktion der nachgebrachten Gründe generell nicht mehr gewährleistet ist (vgl. dazu BAG 4, 81 [82] und 14, 313 [315, 316]; BGHSt 21, 4 [10]; BGHZ 32, 17 [26]).
  • BGH, 18.09.1952 - III ZR 144/51

    Verspätete Abfassung der Urteilsgründe

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 6 CB 101.78
    Insofern unterscheidet sich ihre Regelung von 7 ZPO derjenigen in § 552 in Verbindung mit § 551 Ziffer 7 ZPO (vgl. BGHZ 7, 155 [BGH 18.09.1952 - III ZR 144/51]; BGH in LM § 551 Ziffer 7 ZPO Nr. 3 und 6) und grundsätzlich auch von derjenigen in § 275 Abs. 1, § 338 Ziffer 7 StPO n.F., stimmt aber mit den Vorschriften des Sozialgerichtsgesetzes (vgl. BSG AP § 551 ZPO Nr. 8) und der Finanzgerichtsordnung (vgl. BFH NJW 1972, 1592) überein.
  • BFH, 21.01.1972 - VI B 118/70
    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 6 CB 101.78
    Insofern unterscheidet sich ihre Regelung von 7 ZPO derjenigen in § 552 in Verbindung mit § 551 Ziffer 7 ZPO (vgl. BGHZ 7, 155 [BGH 18.09.1952 - III ZR 144/51]; BGH in LM § 551 Ziffer 7 ZPO Nr. 3 und 6) und grundsätzlich auch von derjenigen in § 275 Abs. 1, § 338 Ziffer 7 StPO n.F., stimmt aber mit den Vorschriften des Sozialgerichtsgesetzes (vgl. BSG AP § 551 ZPO Nr. 8) und der Finanzgerichtsordnung (vgl. BFH NJW 1972, 1592) überein.
  • BVerwG, 30.05.1979 - 6 B 45.78

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtsfragen

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 6 CB 101.78
    Soweit die Beschwerde auf die Klärung einzelner Aspekte der Anwendung der §§ 106, 115 BBG (a.F.) im Rahmen des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 G 131 abzielt, scheitert sie allerdings nicht schon daran, daß Ziel der Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts ist (Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 53], vom 8. September 1970 - BVerwG 6 B 49.69 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 72], vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 28.73 -, vom 30. Mai 1979 - BVerwG 6 B 45.78 - und vom 5. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 83.78 -).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 13.09.1973 - II B 28.73

    Vereinheitlichung der Besoldungsstruktur in Bund und Ländern - Gewährung einer

  • BAG, 03.05.1957 - 1 AZR 563/55

    Verkündung eines Urteils - Stichtag - Zustellung eines Urteils -

  • BVerwG, 09.11.1962 - VI C 5.61

    Anspruch auf ein Übergangsgehalt - Errechnung einer ruhegehaltsfähigen Dienstzeit

  • BVerwG, 08.09.1970 - VI B 49.69

    Beamtenstellung eines Hochschullehrers - Besonderheiten im Verfahrensrecht -

  • BVerwG, 31.05.1967 - II B 3.67

    Unzulässigkeit einer Beschwerde mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes -

  • BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.04.1986 - 7 CB 63.85

    Auf Verdacht erhobene Rüge zur Besetzung des Gerichts - Pflicht zur Bescheidung

    Soweit die Revision darüber hinaus die Länge des Zeitraums zwischen der Verkündung der Entscheidungsformel und der Zustellung des vollständig abgefaßten Berufungsurteils rügt, macht sie zwar einen Mangel des Verfahrens geltend, der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 133 Nr. 5 VwGO führen kann (vgl. BVerwGE 49, 61 [BVerwG 02.07.1975 - VI C 59/74]; 50, 278 ; 60, 14 ; Urteile vom 22. Juni 1978 - BVerwG 3 C 88.76 - und vom 3. September 1982 - BVerwG 4 CB 20.82 - ; Beschluß vom 23. November 1979 - BVerwG 4 CB 78.79 - ).

    Da die Verwaltungsgerichtsordnung - anders als die für den Zivilprozeß in § 552 in Verbindung mit § 551 Nr. 7 ZPO getroffene Regelung (vgl. dazu BGHZ 7, 155 [BGH 18.09.1952 - III ZR 144/51] sowie BGH, Urteil vom 28. Juni 1984 <NJW 1984, 2828>) - eine generell bestimmbare Grenze, von der an die Beurkundungsfunktion der Entscheidungsgründe nicht mehr gewahrt ist, nicht kennt und sich auch keine Erfahrungssätze dafür aufstellen lassen, ab wann die Beurkundungsfunktion der nachgebrachten Gründe generell nicht mehr gewährleistet ist, kann eine Entscheidung nur dann als "nicht mit Gründen versehen" im Sinne des § 133 Nr. 5 VwGO angesehen werden, wenn im Einzelfall konkrete Umstände dafür sprechen, daß die Entscheidungsgründe als Folge ihrer verzögerten Abfassung das Beratungsergebnis nicht verläßlich beurkunden und das ihm zugrundeliegende Ergebnis der mündlichen Verhandlung nicht zuverlässig verarbeiten (vgl. BVerwGE 60, 14 [BVerwG 07.02.1980 - 6 CB 101/78]).

  • BGH, 25.06.1985 - KVR 3/84

    Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung

    Unabhängig von diesem besonderen Fall wird eine verzögerte Zustellung der Begründung nur dann als ein Fehlen der ordnungsgemäßen Begründung angesehen, wenn sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls der Zusammenhang mit der Entscheidungsberatung so weit gelöst hat, daß der schriftlichen Begründung kein ausreichender Beurkundungswert zugesprochen werden kann (vgl. BVerwG NJW 1980, 1865 und NJW 1983, 466).
  • BVerwG, 10.08.1988 - 4 CB 19.88

    "Nicht mit Gründen versehenes" Urteil; Unrichtige Sachbehandlung i.S: von § 21

    Ein verspätetes Abfassen der Entscheidungsgründe ruft Zweifel darüber hervor, ob der Entscheidungsinhalt noch dem Gesamtergebnis des Verfahrens einschließlich der in der letzten mündlichen Verhandlung gewonnenen Überzeugung der beteiligten Richter entspricht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 CB 101.78 - BVerwGE 60, 14 ).

    Ob ein Richter die Gedankenführung der bereits beratenen Gründe über mehrere Monate im Gedächtnis behalten kann und ob dies gar - wie der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts meint - in aller Regel der Fall ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 59.74 - BVerwGE 49, 61 ; Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 CB 101.78 - BVerwGE 60, 14 ; Beschluß vom 28. September 1987 - BVerwG 6 CB 15.87 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 73) oder ob mit fortschreitender Zeit das Erinnerungsvermögen kontinuierlich nachläßt und nach einigen Monaten auf ein Minimum gesunken ist, kann hier offenbleiben.

  • BVerwG, 23.04.1992 - Gr. Sen. 1.91

    Aussetzung eines Verfahrens - Verkündung eines noch nicht vollständig abgefassten

    Nach Auffassung des Großen Senats kommt der 7. Senat zu dieser Einschätzung deshalb, weil der dienstlichen Äußerung nicht entnommen werden kann, daß das erwähnte Senatsmitglied vor Abgabe der Erklärung die Notwendigkeit erkannt und sich sodann auch darum bemüht hat, vorhandene Erinnerungslücken - etwa unter Rückgriff auf die im Vorlagebeschluß (a.a.O., S. 23 f.) angeführten Unterlagen oder im Wege der Rücksprache mit anderen Mitgliedern des Richterkollegiums (zu beidem s. schon BVerwGE 49, 61 [BVerwG 02.07.1975 - VI C 59/74]; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; 60, 14 [BVerwG 07.02.1980 - 5 C 73/79]) - zu schließen.

    Der absolute Revisionsgrund des nicht mit Gründen versehenen Urteils ist vielmehr auch dann anzunehmen, wenn die Gründe, die ein Urteil äußerlich aufweist, nicht mehr die Funktion haben können, die ihnen nach § 108 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 117 Abs. 4 VwGO zukommt (z.B. BVerwGE 49, 61; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; 60, 14 [BVerwG 07.02.1980 - 5 C 73/79]; 80, 136) [BVerwG 30.08.1988 - 9 C 80/87].

  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 14.88

    Asylrecht - Straftat - Politische Verfolgung - Verzögerte Urteilsabfassung -

    Der Verfahrensmangel nach § 138 Nr. 6 VwGO haftet einem erst längere Zeit nach Verkündung bzw. Beratung und Niederlegung des unterschriebenen Tenors schriftlich vollständig abgefaßten Urteil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann an, wenn wegen der verzögerten Abfassung des Urteils nicht - mehr - gewährleistet ist, daß die schriftlichen Urteilsgründe das Beratungsergebnis zutreffend wiedergeben (Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 59.74 - BVerwGE 49, 61; Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 CB 101.78 - BVerwGE 60, 14; Beschluß vom 11. April 1986 - BVerwG 7 CB 63.85 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 64).
  • BVerwG, 25.04.2001 - 4 B 31.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel infolge der

    Das gilt im Regelfall vor allem dann, wenn für die Entscheidungsfindung ein unmittelbarer, d.h. persönlicher Eindruck der an der Entscheidung beteiligten Richter bedeutsam ist (vgl. bereits Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 CB 101.78 - BVerwGE 60, 14 ).
  • VGH Bayern, 23.01.2015 - 22 ZB 14.42

    Übergabe eines vollständig abgesetzten Urteils an die Geschäftsstelle am letzten

    Das kann vor allem dann anzunehmen sein, wenn für die Urteilsfindung ein unmittelbarer, persönlicher Eindruck der an der Entscheidung beteiligten Richter von rechtserheblichen Gegebenheiten bedeutsam ist (BVerwG, U.v. 7.2.1980 - 6 CB 101.78 - BVerwGE 60, 14/16; B.v. 25.4.2001 - 4 B 31.01 - NVwZ-RR 2001, 798/799).
  • BVerwG, 06.03.1992 - 4 CB 2.91

    Bauantrag - Rücknahme - Änderung - Antragstellung - Landesrecht

    Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 81.75 - BVerwGE 50, 278; Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 CB 101.78 - BVerwGE 60, 14; Urteil vom 3. September 1982 - BVerwG 4 CB 20.82 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 19; Beschluß vom 11. April 1986 - BVerwG 7 CB 63.85 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 64; Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 34.81 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 16; Urteil vom 10. August 1988 - BVerwG 4 CB 19.88 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 19; Beschluß vom 23. Mai 1991 - BVerwG 7 C 34.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 23).
  • BVerwG, 01.09.1982 - 6 C 171.81

    Rechtzeitige Abfassung eines Urteils - Darlegung eines Aufklärungsmangels in der

    Die Zeitspanne zwischen Verkündung und schriftlicher Abfassung des Urteils ist danach so kurz, daß nicht zu besorgen ist, die Erinnerung an den Ablauf der mündlichen Verhandlung und an die bei der Beratung leitend gewesenen Gesichtspunkte sei bei den beteiligten Richtern bereits verblaßt gewesen, so daß die Entscheidungsgründe weder den Zusammenhang mit dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung gewährleisten noch das Beratungsergebnis zuverlässig beurkunden (vgl. dazu BVerwGE 50, 278 [280 f.]; 60, 14 [15 f.]).

    Die Überschreitung der Zweiwochenfrist des § 117 Abs. 4 VwGO stellt für sich genommen keinen revisiblen Mangel des angefochtenen Urteils dar, weil diese Vorschrift dem Gericht weder eine starre Frist für die Abfassung der Entscheidungsgründe setzt noch eine generell bestimmbare Grenze festlegt, von der an die Beurkungsfunktion der Entscheidungsgründe nicht mehr gewährleistet ist (BVerwGE 60, 14 [15]).

  • BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1080/78

    Tarifverträge Zeitungsredakteure

    Hiergegen spricht insbesondere, daß das Landesarbeitsgericht sich trotz des langen Zeitraumes zwischen Verkündung und Zustellung des angefochtenen Urteils mit dem gesamten Sachvortrag beider Parteien eingehend auseinandergesetzt hat (vgl. auch BVerwGE 49, 61; 50, 278; BVerwG vom 7» Februar 1980, NJW 1980, 1865).
  • BVerwG, 09.12.1981 - 8 C 39.80

    Verhältnis zwischen Fortsetzungsfeststellungsantrag und Erledigungserklärung;

  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 46/81

    Sozialgerichtliches Berufungsurteil; Urteilsgründe; Zustellung des Urteils

  • BVerwG, 01.06.1990 - 2 CB 5.90

    Unterzeichnung des Urteils durch Ruhestands-Richter

  • BVerwG, 10.06.1994 - 6 B 45.93

    Pflicht zur Einrichtung eines gymnasialen Unterrichts der Klasse 5 - Vorliegen

  • BVerwG, 26.08.1982 - 1 B 91.82

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Sicherheitsrisiko

  • BFH, 09.02.1989 - V R 126/84
  • BVerwG, 13.01.1987 - 2 CB 40.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 14.01.1986 - 6 CB 11.85

    Rügen der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts und des

  • BVerwG, 09.11.1983 - 2 CB 26.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anmeldung von

  • BVerwG, 10.02.2000 - 4 B 2.00

    Anforderungen an die Urteilsgründe eines Berufungsgerichts - Erforschung des

  • BVerwG, 04.12.1987 - 9 CB 8.87

    Anforderungen an die Zulassung zur Revision - Auslegung einer Urteilsformel -

  • BVerwG, 03.08.1987 - 2 ER 204.87

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 19.03.1993 - 8 C 25.90

    Revisionsrechtliche Geltendmachung "fehlender Urteilsgründe" als Verfahrensmangel

  • BVerwG, 29.08.1990 - 6 B 43.89

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Revisibilität auslaufenden Rechts -

  • BVerwG, 27.05.1987 - 9 CB 43.87

    Versehung einer Entscheidung mit Gründen - Politische Einzelverfolgung in einer

  • BVerwG, 17.01.1985 - 6 C 36.84

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung der Waffenanwendung aus

  • BVerwG, 10.06.1994 - 6 B 46.93

    Pflicht zur Einrichtung eines gymnasialen Unterrichts der Klasse 5 - Vorliegen

  • BVerwG, 30.04.1987 - 6 CB 4.86

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 10.03.1987 - 4 B 13.87

    Ergeben der Verbindlichkeit und des Kriteriums der Überleitbarkeit eines

  • BVerwG, 24.11.1980 - 6 CB 116.80

    Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde -

  • OVG Thüringen, 21.07.2023 - 3 ZKO 182/19

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts wegen im Verfahren

  • BVerwG, 30.01.1986 - 9 CB 39.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 12.09.1980 - 4 B 168.80

    Überprüfung von Baugenehmigungen anhand des nachbarschützenden Gebots der

  • BVerwG, 03.03.2000 - 4 B 107.99
  • BVerwG, 28.10.1996 - 7 B 315.96

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BSG, 11.02.1993 - 7 RAr 76/91

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) - Beachtung eines

  • BVerwG, 25.02.1983 - 8 CB 20.82

    Überzahlung einer Steuerschuld - Ausschluss der Festsetzung der Gewerbesteuer

  • BFH, 12.07.1989 - I R 125/88

    Voraussetzung für das Fehlen von Entscheidungsgründen bei einem Urteil mit

  • BFH, 14.08.1986 - III R 44/86

    Aufhebung des Zusammenhangs der schriftlichen Urteilsgründe mit der mündlichen

  • BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 35/83

    Verspätete Absetzung und Zustellung eines Urteils - Fehlen von Gründen im Urteil

  • BVerwG, 02.06.1981 - 4 B 6.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Verkündung

  • VGH Bayern, 31.08.2004 - 11 ZB 04.857
  • BFH, 22.06.1988 - IV R 99/87
  • VG Ansbach, 10.07.2012 - AN 11 K 12.00165

    Kostenteilung nach übereinstimmender Erledigung

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