Rechtsprechung
   BVerwG, 12.09.1988 - 6 CB 35.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1809
BVerwG, 12.09.1988 - 6 CB 35.88 (https://dejure.org/1988,1809)
BVerwG, Entscheidung vom 12.09.1988 - 6 CB 35.88 (https://dejure.org/1988,1809)
BVerwG, Entscheidung vom 12. September 1988 - 6 CB 35.88 (https://dejure.org/1988,1809)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1809) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer "nicht mit Gründen versehenen Entscheidung" - Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit - Zulässigkeit der hilfweisen Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.03.1986 - 6 C 34.84

    Wehrpflichtiger - Kriegsdienstverweigerer - Gewissensgründe - Begonnener passiver

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1988 - 6 CB 35.88
    Soweit nämlich der Kläger hilfsweise die Feststellung begehrt hatte, daß er berechtigt sei, im Falle seiner Einberufung zum Kriegsdienst gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 WPflG den Dienst mit der Waffe zu verweigern, "wenn sein Gewissen dies in der konkreten Situation gebiete", hat das Verwaltungsgericht die Klage unter Hinweis auf die Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts als auch des Bundesverwaltungsgerichts zur sogenannten situationsbedingten Kriegsdienstverweigerung (vgl. z.B. das auch vom Verwaltungsgericht angeführte Urteil vom 5. März 1986 - BVerwG 6 C 34.84 - <BVerwGE 74, 72>), der es sich angeschlossen hat, als unzulässig und im übrigen auch unbegründet abgewiesen und dies im einzelnen begründet.
  • BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 17.76

    Verabschiedete Honorarprofessoren - Postulationsfähigkeit - Bemessung des

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1988 - 6 CB 35.88
    Der Zulässigkeit sowohl der Revision als auch der Nichtzulassungsbeschwerde steht zwar nicht entgegen, daß sich der Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht primär von seiner Ehefrau vertreten lassen will, die zwar Volljuristin und Richterin, aber nicht als Rechtsanwältin zugelassen ist und bei der ohne weitere Sachaufklärung zumindest Zweifel bestehen, ob sie, die laut Beschluß des Fachbereichsrats der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der W. W.-Universität in M. vom Januar 1987 als Richterin im Hochschuldienst "gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 der Ordnung ... über studienbegleitende Leistungskontrollen unter Prüfungsbedingungen für drei Jahre zum Mitglied des Akademischen Amtes gewählt" wurde, dadurch den Status eines "Rechtslehrers an einer deutschen Hochschule" im Sinne von § 67 Abs. 1 VwGO erlangt hat (vgl. dazu u.a. Beschluß vom 16. Oktober 1970 - BVerwG 2 C 50.68 - <NJW 1970, 2314> sowie Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 17.76 - <BVerwGE 52, 161>); denn jedenfalls hat der Kläger zusätzlich eine zugelassene Rechtsanwältin bevollmächtigt, ihn vor dem Bundesverwaltungsgericht zu vertreten, und diese Rechtsanwältin hat sowohl die Revisions- als auch die Beschwerdeschrift, die auch ihren Briefkopf tragen, (zumindest mit-)unterschrieben.
  • BVerwG, 16.10.1970 - II C 50.68

    Anforderungen an den Begriff "Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule" -

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1988 - 6 CB 35.88
    Der Zulässigkeit sowohl der Revision als auch der Nichtzulassungsbeschwerde steht zwar nicht entgegen, daß sich der Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht primär von seiner Ehefrau vertreten lassen will, die zwar Volljuristin und Richterin, aber nicht als Rechtsanwältin zugelassen ist und bei der ohne weitere Sachaufklärung zumindest Zweifel bestehen, ob sie, die laut Beschluß des Fachbereichsrats der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der W. W.-Universität in M. vom Januar 1987 als Richterin im Hochschuldienst "gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 der Ordnung ... über studienbegleitende Leistungskontrollen unter Prüfungsbedingungen für drei Jahre zum Mitglied des Akademischen Amtes gewählt" wurde, dadurch den Status eines "Rechtslehrers an einer deutschen Hochschule" im Sinne von § 67 Abs. 1 VwGO erlangt hat (vgl. dazu u.a. Beschluß vom 16. Oktober 1970 - BVerwG 2 C 50.68 - <NJW 1970, 2314> sowie Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 17.76 - <BVerwGE 52, 161>); denn jedenfalls hat der Kläger zusätzlich eine zugelassene Rechtsanwältin bevollmächtigt, ihn vor dem Bundesverwaltungsgericht zu vertreten, und diese Rechtsanwältin hat sowohl die Revisions- als auch die Beschwerdeschrift, die auch ihren Briefkopf tragen, (zumindest mit-)unterschrieben.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2020 - 1 S 424/20

    In einem Kommunalverfassungsstreit kann eine Gemeinderatsfraktion nicht die

    Die Beschwerde ist insoweit bereits unzulässig, weil die Antragstellerin sie insoweit nur bedingt erhoben hat und ein bedingt erhobener gerichtlicher Rechtsbehelf unwirksam ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.1980 - 5 C 32.79 - BVerwGE 59, 302 und Beschl. v. 16.10.1990 - 9 B 92.90 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 22 sowie v. 12.09.1988 - 6 CB 35.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 83 m.w.N.; Senat, Beschl. v. 20.11.2018 - 1 S 1824/18 - VBlBW 2019, 207; OVG NRW, Beschl. v. 12.02.2006 - 18 B 2166/05 - juris; vgl. ferner dazu, dass auch eine eventuale subjektive Klagehäufung, bei der ein weiterer Beklagter nur unter der Bedingung verklagt werden soll, dass die Klage im Hauptantrag erfolglos ist, unzulässig ist, HessVGH, Beschl. v. 13.04.1983 - 4 N 2.83 - ESVGH 34, 71; Rennert, in: Eyermann, a.a.O., § 44 Rn. 8).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 1.90

    Immissionsschutz gegen Fluglärm - Ausbau des Flughafens Stuttgart

    Das ist - wie die Revision zutreffend erkennt - nicht schon dann der Fall, wenn die Begründung für den außenstehenden Betrachter in sachlicher Hinsicht falsch, unzulänglich oder oberflächlich ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. Juni 1988 - BVerwG 4 C 4.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 80; Beschluß vom 12. September 1988 - BVerwG 6 CB 35.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 83).
  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 C 32.07

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Auslegung, Berufung, nicht eingelegte

    Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings mehrfach entschieden, dass die von einem Rechtsanwalt gegen die Sachentscheidung des Verwaltungsgerichts ohne Zulassung eingelegte Berufung nach Ablauf der Antragsfrist des § 124a Abs. 4 VwGO nicht in einen Antrag auf Zulassung des Rechtsmittels umgedeutet werden kann (vgl. etwa Beschlüsse vom 29. Januar 1962 - BVerwG 2 C 83.60 - Buchholz 310 § 132 Nr. 27, vom 12. September 1988 - BVerwG 6 CB 35.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 83 und vom 12. März 1998 - BVerwG 2 B 20.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 2 = NVwZ 1999, 641).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18
    Eine bedingte Einlegung von Rechtsbehelfen ist indes unzulässig, weil anderenfalls die Voraussetzungen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs unklar werden, was in Anbetracht der Formbedürftigkeit und Formklarheit von Rechtsbehelfen und der Tatsache, dass im Interesse des Prozessgegners wie eines geordneten Verfahrensablaufs klargestellt sein muss, ob die mit dem Rechtsbehelf verbundenen Rechtsfolgen eintreten und Bestand haben, nicht hingenommen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.09.1988, 6 CB 35/88, Rn. 16 bei juris; Beschluss vom 08.12.1977, VII B 76.77, Rn. 2 bei juris; OVG Koblenz, Urteil vom 15.05.2012, 6 A 11235/11, Rn. 12 bei juris; BGH, Beschluss vom 05.02.2013, VIII ZB 38/12, Rn. 11 bei juris; Beschluss vom 07.03.2012, XII ZB 421/11, Rn. 11 bei juris; Beschluss vom 24.06.1999, IX ZB 30/99, Rn. 5 bei juris; Happ in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, vor § 124 Rn. 35; Rudisile in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 35. EL September 2018, vor § 124 Rn. 45; Rimmelspacher in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 519 Rn. 37 f.).

    Geschieht dies gleichwohl nicht, besteht keine Veranlassung, die bedingt eingelegte Beschwerde allein deshalb als unbedingt eingelegt zu behandeln, weil dies für die Zulässigkeit der Eilanträge erforderlich wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.09.1988, 6 CB 35/88, Rn. 16 bei juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 30.04.2009, 10 L 109/07, Rn. 9 ff. bei juris; BFH, Beschluss vom 27.03.2013, I R 71/12, Rn. 8 f. bei juris; Beschluss vom 22.06.1982, VII B 115/81, Rn. 8 bei juris).

  • BVerwG, 12.03.1998 - 2 B 20.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Umdeutung einer unzulässigen Berufung in einen Antrag

    Eine Rechtsmittelerklärung, die ein Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigter abgegeben hat, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer gerichtlichen Umdeutung grundsätzlich unzugänglich (vgl. etwa Beschlüsse vom 29. Januar 1962 - BVerwG 2 C 83.60 - und vom 12. September 1988 - BVerwG 6 CB 35.88 - ).
  • BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 45.89

    Beamtenrecht - Sinnbeschäftigung - Dienstunfähigkeit - Ruhestand

    Die vom Beklagten "hilfsweise" eingelegte unselbständige Anschlußrevision ist als bedingt eingelegtes Rechtsmittel unzulässig (vgl. Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 51.86 - 2 C 51/86] = DVBl. 1989.199 (200)> sowie Beschluß vom 12. September 1988 - BVerwG 6 CB 35.88 - jeweils m.w.N.) und zu verwerfen.
  • BVerwG, 09.02.2005 - 6 B 75.04

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Möglichkeit der Umdeutung einer

    Eine Rechtsmittelerklärung, die ein Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter abgegeben hat, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer gerichtlichen Umdeutung grundsätzlich unzugänglich (vgl. etwa Beschlüsse vom 29. Januar 1962 BVerwG 2 C 83.60 Buchholz 310 § 132 Nr. 27 und vom 12. September 1988 BVerwG 6 CB 35.88 Buchholz 310 § 133 Nr. 83).
  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 30.12

    Entscheidung über die Berufung ohne mündliche Verhandlung

    Das entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 25, Beschlüsse vom 29. Januar 1962 - BVerwG 2 C 83.60 - Buchholz 310 § 132 Nr. 27, vom 12. September 1988 - BVerwG 6 CB 35.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 83, vom 12. März 1998 - BVerwG 2 B 20.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 2 = NVwZ 1999, 641, vom 15. September 2005 - BVerwG 6 B 54.05 - juris Rn. 6, vom 19. April 2010 - BVerwG 9 B 4.10 - juris Rn. 5 und vom 19. Juli 2011 - BVerwG 4 B 18.11 - juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2002 - 15 B 155/02

    Bedingte Rechtsmitteleinlegung; Einlegung eines statthaften Rechtsmittels unter

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. September 1988 - 6 CB 35.88 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 83, S. 21 (25); Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. Dezember 1995 - 4 AZN 576/95 -, NJW 1996, 2533 (2534); zu letzterem kritisch Kornblum, NJW 1997, 922.

    So lag der Fall aber bei BVerwG, Beschluss vom 12. September 1988 - 6 CB 35.88 -, a.a.O., in dem eine zulassungsfreie Verfahrensrevision und eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich waren.

  • BVerwG, 19.04.2010 - 9 B 4.10

    Berufungseinlegung; Umdeutung in Antrag auf Zulassung der Berufung

    Eine Rechtsmittelerklärung, die ein Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter abgegeben hat, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer gerichtlichen Umdeutung unzugänglich (vgl. Beschlüsse vom 12. September 1988 - BVerwG 6 CB 35.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 83 S. 25, vom 2. August 1995 - BVerwG 9 B 303.95 - Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 26 S. 3, vom 12. März 1998 - BVerwG 2 B 20.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 2 S. 3 und vom 9. Februar 2005 - BVerwG 6 B 75.04 - juris).
  • BVerwG, 15.12.2022 - 2 B 28.22

    Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BVerwG, 05.03.1996 - 8 B 3.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang nach Verfahrensrüge

  • BVerwG, 07.02.2005 - 2 B 104.04

    Zulässigkeit der Umdeutung einer ohne Zulassung eingelegten Berufung in einen

  • BVerwG, 15.09.2005 - 6 B 54.05

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache;

  • BVerwG, 15.12.2022 - 2 B 29.22

    Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BVerwG, 01.02.2007 - 6 B 3.07

    Anforderungen an die Darlegungen des Revisionszulassungsgrundes in der

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2009 - 10 L 109/07

    Zulässigkeit eines hilfsweise neben der Berufung eingereichten Zulassungsantrags

  • BVerwG, 28.02.2003 - 2 B 8.03

    Voraussetzungen für die Zulassung der Revision wegen Divergenz - Antrag auf

  • BVerwG, 02.09.1997 - 3 C 32.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Revisionszulassung als Schreibversehen, Grundsatz der

  • VGH Bayern, 04.07.2019 - 10 B 19.1067

    Unstatthaftes Rechtsmittel - Ausdrückliche Bezeichnung als "Berufung" lässt

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2012 - 6 A 11235/11

    Bedingungsfeindlichkeit der Berufungseinlegung

  • BVerwG, 24.10.1990 - 9 CB 81.90

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 12.03.1998 - 2 B 21.98

    Einstufung eines unzulässigen Rechtsmittels als rechtzeitig gestellter Antrag auf

  • BVerwG, 21.01.1991 - 9 CB 133.90

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Androhung einer Abschiebung

  • BVerwG, 06.03.1991 - 7 C 9.91

    Unverständlichkeit des Berufungsurteils - Fehlen von Entscheidungsgründen -

  • LSG Sachsen, 03.02.2015 - L 7 AS 1408/14
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2006 - 18 B 2166/05

    Rechtsmittel Beschwerde hilfsweise bedingte Einlegung Umdeutung

  • BVerwG, 16.04.1996 - 8 B 176.95

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts -

  • VGH Hessen, 07.01.2019 - 7 A 2421/18

    Antrag auf Zulassung der Berufung - Umdeutung in eine Beschwerde

  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2012 - L 7 SO 2321/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2019 - L 15 AS 227/18
  • BVerwG, 20.12.1994 - 2 B 126.94

    Rechtsmittel - Abweichung - Streitgegenstand - Kosten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht