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   VGH Bayern, 02.04.2013 - 6 CE 13.59   

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VGH Bayern, 02.04.2013 - 6 CE 13.59 (https://dejure.org/2013,7152)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.04.2013 - 6 CE 13.59 (https://dejure.org/2013,7152)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. April 2013 - 6 CE 13.59 (https://dejure.org/2013,7152)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2013 - 6 CE 13.59
    Art. 33 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG verleiht Beamten in diesem Rahmen das Recht, eine dienstrechtliche Auswahlentscheidung dahingehend überprüfen zu lassen, ob der Dienstherr ermessens- und beurteilungsfehlerfrei über ihre Bewerbung entschieden hat (BVerfG, B.v. 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11 - juris Rn. 12; B.v. 7.3.2013 - 2 BvR 2582/12 - juris Rn. 15).

    Zum Organisationsermessen einer Behörde gehört es, zu entscheiden, welche Aufgaben ihren einzelnen Untergliederungen zugewiesen werden und inwieweit damit die Besetzung der dafür vorgesehenen Stellen dem Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 GG unterliegt, nach dem die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Beamten zu übertragen ist (BVerfG, B.v. 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11 - juris Rn. 13).

    Im Übrigen unterliegt es nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umstände der Dienstherr im Rahmen seines Auswahlermessens das größere Gewicht beimisst (BVerfG, B.v. 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Die Auswahl eines Bewerbers, der die Mindestqualifikation für die in Rede stehende Stelle nicht besitzt, verletzt daher den unterlegenen Bewerber in seinem Bewerbungsverfahrensanspruch (BVerfG, B.v. 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11 - juris Rn. 16).

    Ohne dass hierzu eine grundsätzliche Rechtspflicht bestünde, dient die Öffnung des Auswahlverfahrens auch für Tarifbeschäftigte der Mobilisierung eines umfassenden Bewerberfelds und damit dem Grundsatz der Bestenauslese (vgl. BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11 - juris Rn. 19).

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2013 - 6 CE 13.59
    Gemessen an diesem Maßstab ist die angegriffene Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin - bei der gebotenen eingehenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung (vgl. BVerwG B.v. 20.1.2004 - 2 VR 3.03 - juris Rn. 8) - nicht zu beanstanden.

    Der Beamte braucht nicht den Ausgang des isolierten Streites um die Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung abzuwarten (vgl. BVerwG, B.v. 20.1.2004 - 2 VR 3.03 - juris Rn. 10).

  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2013 - 6 CE 13.59
    Art. 33 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG verleiht Beamten in diesem Rahmen das Recht, eine dienstrechtliche Auswahlentscheidung dahingehend überprüfen zu lassen, ob der Dienstherr ermessens- und beurteilungsfehlerfrei über ihre Bewerbung entschieden hat (BVerfG, B.v. 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11 - juris Rn. 12; B.v. 7.3.2013 - 2 BvR 2582/12 - juris Rn. 15).

    Die Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung können vom Dienstherrn in Bezug auf den Aufgabenbereich eines konkreten Amtes durch die Festlegung eines Anforderungsprofils bereits im Vorfeld der Auswahlentscheidung konkretisiert werden (BVerfG, B.v. 7.3.2013 - 2 BvR 2582/12 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 27.09.2007 - 3 CE 07.2098
    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2013 - 6 CE 13.59
    Nachdem der Antragsteller bereits die zweitbeste Note "F" als Gesamtnote erhalten hat, ist nicht erkennbar, dass die gewünschten Änderungen zu einer Änderung der Gesamtnote führen könnten (vgl. BayVGH, B.v. 27.9.2007 - 3 CE 07.2098 - juris Rn. 37).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - 1 B 133/13

    Beförderungsrunde für Telekom-Beamte

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2013 - 6 CE 13.59
    Gegenüber dieser hat sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf zu beschränken, ob die Verwaltung gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt, einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. OVG NRW, B.v. 15.3.2013 - 1 B 133/13 - juris Rn. 39).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2013 - 6 CE 13.59
    a) Der Antragsteller ist durch die Mitteilung des DPMA vom 25. Juli 2012 hinreichend über das Ergebnis des Auswahlverfahrens unterrichtet worden, um seinen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz zu wahren (vgl. dazu BVerfG, B.v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178/1179).
  • BVerfG, 18.01.2012 - 2 BvR 133/10

    Zur Privatisierung des Maßregelvollzugs: Regelung der Anordnung von

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2013 - 6 CE 13.59
    Dieser Grundsatz des Funktionsvorbehalts für Beamte beansprucht aber ausdrücklich nur "in der Regel" Geltung, lässt also Ausnahmen zu, wobei das Regel-Ausnahmeverhältnis eine quantitative und eine qualitative Bedeutung hat (vgl. BVerfG, U.v. 18.1.2012 - 2 BvR 133/10 - BVerfGE 130, 76/114 f.).
  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2013 - 6 CE 13.59
    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerwG, B.v. 27.9.2011 - 2 VR 3/11 - NVwZ-RR 2012, 71/72; B.v. 25.10.2011 - 2 VR 4/11 - NVwZ-RR 2012, 241/242).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2013 - 6 CE 13.59
    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerwG, B.v. 27.9.2011 - 2 VR 3/11 - NVwZ-RR 2012, 71/72; B.v. 25.10.2011 - 2 VR 4/11 - NVwZ-RR 2012, 241/242).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2008 - 1 B 1786/07
    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2013 - 6 CE 13.59
    Zwar dürfte die Rüge einer Verletzung des Funktionsvorbehalts aus Art. 33 Abs. 4 GG im Konkurrentenstreitverfahren nicht von vornherein ausgeschlossen sein, wie die Antragsgegnerin wohl meint (vgl. hierzu OVG NW, B.v. 6.5.2008 - 1 B 1786/07 - juris Rn. 53 ff.; OVG LSA, B.v. 20.1.2011 - 1 M 159/10 - juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - 1 M 159/10

    Besetzung einer Abteilungsleiterstelle im Kultusministerium des Landes

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 4 S 1405/15

    Fehlerhafte Anlassbeurteilung für die Beförderung zum Vorsitzenden Richters am

    Zwar handelt es sich bei dem Besetzungsbericht lediglich um einen der Auswahlentscheidung vorausgehenden Vorschlag ohne rechtliche Außenwirkung zugunsten eines Bewerbers (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 07.08.1996, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 02.04.2013 - 6 CE 13.59 -, IÖD 2013, 134; die vom Antragsteller demgegenüber in Bezug genommenen Beschlüsse des OVG Schleswig-Holstein vom 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, DVBl. 1996, 521, des Hessischen VGH vom 14.10.1997 - 1 TG 1805/97 -, ESVGH 48, 158 und vom 22.06.2011 - 1 B 499/11-, Juris sowie des Thüringer OVG vom 13.04.2006 - 2 EO 1065/05 -, NVwZ-RR 2006, 745, betreffen andere Konstellationen und Fragestellungen), der konkrete Besetzungsvorschlag zeigt aber, wie die Beurteilerin ihre Anlassbeurteilung selbst interpretiert.
  • VG München, 27.10.2016 - M 21 E 16.1424

    Dienstpostenkonkurrenz um die Stelle des Leiters einer Patentabteilung beim

    Entgegen der Ansicht der Bevollmächtigten der Antragstellerin ist Gegenstand der gerichtlichen Kontrolle der Auswahlentscheidung in Fällen wie dem vorliegenden nicht der Besetzungsbericht des DPMA, sondern nur der Auswahlvermerk des BMJV, weil dieses Ministerium die maßgebliche Auswahlentscheidung trifft (vgl. nur BayVGH, B. v. 2.4.2013 - 6 CE 13.59 - juris Rn. 25).

    Gegenüber dieser hat sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf zu beschränken, ob die Verwaltung gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt, einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. nur BVerwG, U.v. 26.6.1980 - 2 C 8/78 - juris Rn. 18; BayVGH, B. v. 2.4.2013 - 6 CE 13.59 - juris Rn. 26 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 17.04.2013 - 6 CE 13.119

    Bundesbeamtenrecht; Konkurrentenstreit; Beförderungsdienstposten;

    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerwG, B.v. 27.9.2011 - 2 VR 3.11 - NVwZ-RR 2012, 71/72; BayVGH, B.v. 2.4.2013 - 6 CE 13.59 - juris Rn. 16).
  • VG Ansbach, 23.11.2020 - AN 1 E 20.01504

    Auswahlverfahren bei der Besetzung der Stelle eines Museumsleiters

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe bereits die Feststellung der Eignung eines Konkurrenten bei objektiver Nichteignung als sachfremde Erwägung bezeichnet (B.v. 2.4.2013 - 6 CE 13.59 - juris Rn. 17).
  • VG Augsburg, 21.01.2016 - Au 2 E 15.1448

    Auswahlentscheidung zwischen Beamtem und Tarifangestellter

    Auch bei einer Konkurrenz zwischen verbeamteten und im Angestelltenverhältnis beim ausschreibenden Dienstherrn tätigen Bewerbern hat die die Besetzungsentscheidung treffende Stelle auf der Grundlage aktueller vergleichbarer dienstlicher Beurteilungen bzw. Leistungseinschätzungen einen Leistungsvergleich durchzuführen, bei dem auch das Ergebnis von Auswahlgesprächen Berücksichtigung finden kann (BayVGH, B. v. 2.4.2013 - 6 CE 13.59 - juris Rn. 26; OVG NW, B. v. 13.5.2004 - 1 B 300/04 - NVwZ-RR 2004, 771; VG Augsburg, B. v. 19.12.2013 - Au 2 E 13.491 - juris Rn. 32).
  • VG Augsburg, 19.12.2013 - Au 2 E 13.491

    Recht der Beamten nach Landesrecht

    Das Gesagte gilt zwar in erster Linie für die dienstliche Beurteilung der Beamten; jedoch muss auch in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem eine Beamtin mit einem Tarifbeschäftigten konkurriert, dafür gesorgt werden, dass die fachlichen Leistungen, die Eignung und die Befähigung der jeweiligen Bewerber in vergleichbarer Weise beurteilt werden, damit aussagekräftige Grundlagen für die zu treffende Auswahlentscheidung zur Verfügung stehen (vgl. BayVGH, B.v. 2.4.2013 - 6 CE 13.59 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 02.05.2013 - 6 CE 13.499

    Bundesbeamtenrecht; Konkurrentenstreit; Beförderungsplanstelle; Deutsche Telekom

    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil der Beurteilung, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (vgl. BVerwG, B.v. 27.9.2011 - 2 VR 3.11 - NVwZ-RR 2012, 71/72; BayVGH, B.v. 2.4.2013 - 6 CE 13.59 - juris Rn. 16).
  • VG Düsseldorf, 03.07.2017 - 26 L 2081/17
    Zwar dürfte die von dem Antragsteller erhobene Rüge einer Verletzung des Funktionsvorbehalts aus Art. 33 Abs. 4 GG im Konkurrentenstreitverfahren nicht von vornherein ausgeschlossen sein, vgl. hierzu auch OVG NRW, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 1 B 1786/07 - juris, Rn. 53 ff.; OVG LSA, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 1 M 159/10 - juris, Rn. 13; VGH Bayern, Beschluss vom 2. April 2013 - 6 CE 13.59 - juris, Rn. 21.
  • VGH Bayern, 20.12.2016 - 6 CE 16.2402

    Erfolglose Beschwerde im Zusammenhang mit der Auswahlentscheidung bzgl. der

    Insoweit gilt das gleiche wie für die Frage, ob und welche Arbeitsplätze bzw. Dienstposten, mit welchen Aufgaben und Anforderungen eingerichtet werden: hierüber entscheidet der Dienstherr nach organisatorischen Bedürfnissen und Möglichkeiten, ohne dass hierauf subjektive Rechte Einzelner bestünden (BVerfG, B. v. 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11 - juris Rn. 13; BayVGH, B. v. 2.4.2013 - 6 CE 13.59 - juris Rn. 14).
  • VG Ansbach, 22.12.2015 - AN 1 E 15.00092

    Bewerbungsverfahrensanspruch, Auswahlentscheidung, Dienstposten,

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs könne eine Beurteilung als Grundlage einer Besetzungsentscheidung herangezogen werden, auch wenn das Einwendungsverfahren noch laufe (vgl. Beschluss vom 2.4.2013, 6 CE 13.59, Rz. 26 nach juris).
  • VG München, 01.04.2014 - M 21 E 14.457

    Dienstpostenkonkurrenz; Nichterfüllung des konstitutiven Anforderungsprofils

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