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   VGH Bayern, 09.07.2002 - 6 CS 02.1172   

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VGH Bayern, 09.07.2002 - 6 CS 02.1172 (https://dejure.org/2002,29658)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.07.2002 - 6 CS 02.1172 (https://dejure.org/2002,29658)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juli 2002 - 6 CS 02.1172 (https://dejure.org/2002,29658)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 9 LB 132/12

    Abrechnungsgebiet; Abschnittsbildung; Abwasserreinigungsanlage; betriebliche

    - festgesetzte oder gewidmete selbständige öffentliche Kinderspielplätze (vgl. OVG NRW, Urteil vom 14. Juni 1994 - 15 A 1011/92 - NVwZ-RR 1995, 52; BayVGH, Beschluss vom 9. Juli 2002 - 6 CS 02.1172 - BayVBl 2003, 569; siehe auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 407 (Stand: März 2013)),.
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 9 LC 271/08

    Abstellen auf die wirklichen Eigentumsverhältnisse und nicht auf die Eintragung

    - als solche festgesetzte oder gewidmete öffentliche Kinderspielplätze, da sie - unabhängig von ihrer eigenen Beitragsfähigkeit - jedenfalls eine Erschließungsanlage im Sinne von § 123 Abs. 2 BauGB darstellen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 14.6.1994 - 15 A 1011/92 - NVwZ-RR 1995, 52 = NWVBl 1995, 20 = ZKF 1995, 13, VGH München, Beschluss vom 9.7.2002 - 6 CS 02.1172 - BayVBl 2003, 569),.
  • VGH Bayern, 17.05.2022 - 6 ZB 21.3234

    Erschließungsbeitragspflicht für eine Park&Ride-Anlage der Deutschen Bahn

    Das gilt sowohl für die Grundflächen von (beitragsfähigen) Erschließungsanlagen im Sinn von § 127 Abs. 2 BauGB als auch von Erschließungsanlagen im Sinn von § 123 Abs. 2 BauGB, die entweder kraft einer entsprechenden Festsetzung im Bebauungsplan oder infolge ihrer Widmung für eine öffentliche Nutzung weder bebaubar noch aus der Perspektive des Erschließungsbeitragsrechts vergleichbar, d.h. für andere als Erschließungszwecke, insbesondere für private/gewerbliche Zwecke des Eigentümers nutzbar sind (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.2002 - 6 CS 02.1172 - juris Rn. 15 m.w.N.; SächsOVG, U.v. 17.6.2008 - 5 B 514/07 - juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 18.08.2009 - 6 ZB 08.194

    Erschließungsbeitrag; Anbaustraße; Abschnittsbildung; Abrechnungsgebiet;

    Handelt es sich mithin um Außenbereichsflächen, fallen sie nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich aus dem Kreis der erschlossenen Grundstücke im Sinn von § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB heraus; einer Erschließung durch eine Anbaustraße sind nur Grundstücke in beplanten Gebieten oder im unbeplanten Innenbereich zugänglich (vgl. BVerwG, U.v.14.2.1986 - 8 C 115/84 - NVwZ 1986, 568 f.; BayVGH, B.v. 9.7.2002 - 6 CS 02.1172 - juris , B.v. 3.6.2009 - 6 ZB 09.78 - juris ).
  • VG Hannover, 24.10.2011 - 9 A 91/11

    Zur Heranziehung eines Bahnhofsgrundstücks zu Straßenausbaubeiträgen

    - als solche festgesetzte oder gewidmete öffentliche Kinderspielplätze, da sie - unabhängig von ihrer eigenen Beitragsfähigkeit - jedenfalls eine Erschließungsanlage im Sinne von § 123 Abs. 2 BauGB darstellen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 14.6.1994 - 15 A 1011/92 - NVwZ-RR 1995, 52 = NWVBl 1995, 20 = ZKF 1995, 13, VGH München, Beschluss vom 9.7.2002 - 6 CS 02.1172 - BayVBl 2003, 569),.
  • VGH Bayern, 12.11.2008 - 6 ZB 07.101

    Erschließungsbeitragsrecht; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils;

    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass im Außenbereich gelegene Grundstücke grundsätzlich aus dem Kreis möglicherweise erschlossener Flächen im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB herausfallen, trifft zu (vgl. BVerwG vom 23.11.1982 NVwZ 1983, 291; BayVGH vom 9.7.2002 - 6 CS 02.1172) und wird von den Klägern auch nicht angegriffen.
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