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   ArbG Kaiserslautern, 27.06.2002 - 6 Ca 891/01   

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https://dejure.org/2002,68464
ArbG Kaiserslautern, 27.06.2002 - 6 Ca 891/01 (https://dejure.org/2002,68464)
ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 27.06.2002 - 6 Ca 891/01 (https://dejure.org/2002,68464)
ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 6 Ca 891/01 (https://dejure.org/2002,68464)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 08.06.2004 - 1 AZR 308/03

    Anrechnung der zweiten Stufe einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 27. Juni 2002 - 6 Ca 891/01 - insoweit abgeändert, als es der Klage hinsichtlich der Hauptforderung im Umfang von mehr als 277, 54 Euro stattgegeben und dem Kläger Zinsen aus mehr als 92, 51 Euro seit dem 1. September 2001, aus mehr als 138, 77 Euro seit dem 13. November 2001 und aus mehr als 46, 26 Euro seit dem 15. Februar 2002 zugesprochen hat:.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2006 - 11 Sa 1002/04

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei Anrechnung von Tariferhöhungen auf eine

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 27.06.2002 (Az.: 6 Ca 891/01) abgeändert:.

    Auf die zugelassene Revision hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 8. Juni 2004 (Az.: 1 AZR 308/03) das Urteil des Landesarbeitsgericht aufgehoben und auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 27. Juni 2002 - 6 Ca 891/01 - insoweit abgeändert, als es der Klage hinsichtlich der Hauptforderung im Umfang von mehr als 277, 54 EUR stattgegeben und dem Kläger Zinsen aus mehr als 92, 51 EUR seit dem 1. September 2001, aus mehr als 138, 77 EUR seit dem 13. November 2001 und aus mehr als 46, 26 EUR seit dem 15. Februar 2002 zugesprochen hat.

    die Berufung der Beklagten mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 27. Juni 2002 (Az.: 6 Ca 891/01) teilweise abgeändert und dahingehend neu gefasst wird, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 277, 54 EUR brutto nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank aus 92, 51 EUR seit dem 1. September 2001, aus 138, 77 EUR seit dem 13.November 2001 sowie aus 46, 26 EUR seit dem 15. Februar 2002 zu zahlen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2003 - 3 Sa 1167/02

    Freiwillige Zulagen - Tariflohnerhöhung

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 27.06.02 - Az.: 6 Ca 0891/01 - wird kostenfällig zurückgewiesen.
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