Rechtsprechung
ArbG Mainz, 22.11.2006 - 6 Ca 1040/06 |
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 22.11.2006 - 6 Ca 1040/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 3 (5) Sa 92/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 3 Sa 92/07
- BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 442/07
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 3 Sa 92/07
Insolvenz: Anspruch auf Vergütung trotzt Freistellung des Arbeitnehmers; …
Unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird auf die Berufung des Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 22. November 2006 - 6 Ca 1040/06 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im Übrigen wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts vom 22.11.2006 - 6 Ca 1040/06 - (dort S. 2 ff. = Bl. 103 ff. d.A.).
Gegen das am 09.01.2007 zugestellte Urteil vom 22.11.2006 - 6 Ca 1040/06 - hat der Beklagte am 05.02.2007 Berufung eingelegt und diese am 16.02.2007 mit dem Schriftsatz vom 13.02.2007 begründet.
das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 22.11.2006 - 6 Ca 1040/06 - abzuändern und die Klage des Klägers abzuweisen und.
im Rahmen der Anschlussberufung hilfsweise, das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 22.11.2006 - 6 Ca 1040/06 - teilweise abzuändern und.