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ArbG Bonn, 11.08.2004 - 6 Ca 1107/04 |
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Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 11.08.2004 - 6 Ca 1107/04
- LAG Köln, 25.05.2005 - 7 (11) Sa 1347/04
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 25.05.2005 - 7 (11) Sa 1347/04
Fristlose Kündigung, Versetzung, Leistungswille, Annahmeverzug
Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 11.08.2004 in Sachen 6 Ca 1107/04 teilweise abgeändert:.Der Kläger und Berufungskläger beantragt, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Bonn vom 11.08.2004 - 6 Ca 1107/04 - die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 3.339,30 EUR brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.603,00 EUR seit dem 15.04.2004 und weiteren 1.736,30 EUR seit dem 15.05.2004 zu zahlen.