Rechtsprechung
ArbG Frankfurt/Main, 04.06.2003 - 6 Ca 11145/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,43995) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- arbeitsrechtsiegen.de
Abmahnung wegen Beleidigung des Vorgesetzten mit den Stinkefinger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84
Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 04.06.2003 - 6 Ca 11145/02
Ein Arbeitnehmer kann nach ständiger arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung von dem Arbeitgeber die Entfernung einer erteilten Abmahnung aus seiner Personalakte verlangen, wenn diese z. B. unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung und seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen könnten (BAG U. v. 27.11.1985, AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).
- VG Ansbach, 07.08.2012 - AN 8 P 12.00441
Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist eines Personalratsmitglieds; …
Dass das Zeichen des Stinkefingers gegenüber einem Vorgesetzten eine Beleidigung desselben darstellt, ist allgemein anerkannt (vgl. dazu nur ArbG Frankfurt vom 4.6.2003, Az. 6 Ca 11145/02 ).