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ArbG Mainz, 28.05.2015 - 6 Ca 1144/14 |
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 28.05.2015 - 6 Ca 1144/14
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2016 - 8 Sa 300/15
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2016 - 8 Sa 300/15
Betriebsrentenzusage - Aufrechnung - Widerruf
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 28.05.2015 - 6 Ca 1144/14 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.Das Arbeitsgericht Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - hat mit Urteil vom 28.05.2015 - Az. 6 Ca 1144/14 - die Klage vollumfänglich abgewiesen.
Gegen das dem Kläger am 18.06.2015 zugestellte Urteil - Az. 6 Ca 1144/14 - hat dieser mit Schriftsatz vom 26.06.2015, welcher am 30.06.2015 beim Landesarbeitsgericht eingegangen ist, Berufung eingelegt, die Berufung mit Schriftsatz vom selben Tag begründet und gleichzeitig die Klage um weitere Zahlungsansprüche erweitert.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - 6 Ca 1144/14 - vom 28.05.2015 wird die Beklagte verurteilt, an ihn EUR 3.518,17 brutto abzüglich am 10.03.2015 gezahlter EUR 157, 53 netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 01.09.2014 zu zahlen.